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	<title>Gesellschaft &#8211; Vermögensperspektiven</title>
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	<description>Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</description>
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	<title>Gesellschaft &#8211; Vermögensperspektiven</title>
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	<item>
		<title>ZDF-Doku: Einseitiges über „Superreiche“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 Dec 2023 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer- und Abgabenlast]]></category>
		<category><![CDATA[Superreiche]]></category>
		<category><![CDATA[Verschonungsbedarfsprüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk – in diesem Fall das ZDF – hat sich mal wieder die „Superreichen“ vorgenommen. Die am 12. Dezember 2023 ausgestrahlte ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel – Die geheime Welt der Superreichen“ hat einige Wellen geschlagen, was vorrangig an dem Umstand [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/zdf-doku-einseitiges-ueber-superreiche/">ZDF-Doku: Einseitiges über „Superreiche“</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk – in diesem Fall das ZDF – hat sich <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Ozjej1aagoE" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mal wieder</a> die „Superreichen“ vorgenommen. Die am 12. Dezember 2023 ausgestrahlte <a href="https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-die-geheime-welt-der-superreichen-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel – Die geheime Welt der Superreichen“</a> hat einige Wellen geschlagen, was vorrangig an dem Umstand liegt, dass gezeigt werden konnte, wie eine Ministerialrätin aus dem Bundesministerium der Finanzen auf der Fachtagung der FORUM Institut für Management GmbH „Betreuung privater Vermögen und Familienunternehmen 2023“ Ende Juni 2023 zum Thema „Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Finanzverwaltung“ („nicht in dienstlicher Eigenschaft“) sprach und dabei Vermögenden und ihren Beratern Hinweise zur Steuervermeidung gab. Dass das nicht in Ordnung ist, muss nicht besonders betont werden.</p>



<p>Davon abgesehen gibt es an der Sendung einiges zu kritisieren. Wir nehmen den <a href="https://www.oerr-denkfabrik-r21.de/post/superreiche-zdf-doku-stellt-steuerlast-falsch-dar-brüskiert-aufrichtige-unternehmer" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag von Alice Klinkhammer</a> im Rahmen der <a href="https://www.oerr-denkfabrik-r21.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Initiative für einen besseren öffentlich-rechtlichen der Denkfabrik Republik21</a> zum Anlass, die wesentlichen Punkte aufzugreifen.</p>



<p>Wenn es um die sogenannten „Superreichen“ geht, dann können die meisten Journalisten offensichtlich nicht anders, als stets dieselben Klischees zu bedienen. Das Lieblingsklischee ist die Luxus-, nein die „Superyacht“. „Superreiche“ haben praktisch immer „Superyachten“, die nicht nur riesig groß, sondern auch mit Hubschrauber an Deck und Mini-U-Boot im Rumpf ausgestattet sind. Die „Superreichen“ fliegen in Privatjets um die Welt und übernachten in teuersten Hotelzimmern (in der ZDF-Doku war es eine Suite für 17.000 Euro pro Nacht ohne Frühstück in Paris). Natürlich gibt es all das. Es ist nur wirklich ermüdend, mit welcher stupenden Dauerschleife immer wieder dieselben Bilder von der „Welt der Superreichen“ bemüht werden, die letztlich doch nur eines bezwecken: Sie sollen den Neid des Betrachters wecken. Dass die meisten „Superreichen“ keine „Superyacht“ besitzen und auch nicht in 17.000-Euro-pro-Nacht-Hotelzimmern übernachten – wen interessiert das schon, wenn es darum geht, möglichst plakativ die Frage nach der (Verteilungs-)Gerechtigkeit aufzuwerfen?</p>



<p>Lassen wir das so stehen. Die beschriebene Darstellungsweise wird sich in Deutschland nicht ändern. Es ist einfach zu schön, die „Superreichen“ als völlig abgehobene Kaste darzustellen, die nichts anderes im Sinn hat, als ihren Reichtum nicht allein demonstrativ, sondern geradezu obszön zur Schau zustellen. Ob die Autoren von Sendungen wie der ZDF-Doku vielleicht einmal auf den Gedanken kommen, es könnte an dieser unsäglichen Darstellung liegen, dass sie sich bei Interview-Anfragen von „Superreichen“ fast nur Absagen einholen? Jochen Breyer – neben Julia Friedrichs – Autor der hier behandelten ZDF-Doku berichtet, man habe Hasso Plattner, Ralf Dommermuth „und viele andere“ angefragt und „nur Absagen“ erhalten [einige wenige (Hans-Peter Wild, Thomas Bscher, Rainer Zitelmann und Harald Christ) waren am Ende doch zu einem Gespräch bereit und haben es – wie in dem Gespräch mit Harald Christ zu spüren ist – wohl eher bereut].</p>



<h3 class="wp-block-heading">Steuerlast der „Superreichen“</h3>



<p>Kommen wir zu den Fakten: Ein Punkt, den Klinkhammer aufgreift, ist die falsche Darstellung der Steuerlast der „Superreichen“ und der „Normalos“. Die Steuern und Sozialabgaben der „Normalos“ liegen bei 48 Prozent, behauptet die ZDF-Doku (als Quelle wird das <a href="http://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/der-steuersatz-der-superreichen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Netzwerk Steuergerechtigkeit</a> angegeben), die der „Superreichen“ – berechnet anhand eines nicht näher beschriebenen „Mustermillionärs“ – jedoch nur 24 Prozent (in diesem Fall ist die Quelle unklar). Die „Superreichen“ haben also eine gerade einmal halb so hohe Steuer- und Abgabenquote wie die „Normalos“. Das ist natürlich empörend. Leider stimmen die Zahlen nicht.</p>



<p>Laut Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen lag die <a href="https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61896/steuer-und-abgabenlast-von-durchschnittsverdienern/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern</a> (ledige Arbeitnehmer ohne Kinder) im Jahr 2022 bei 33,9 Prozent (Steuerbelastung: 13,6 Prozent; Sozialabgaben: 20,3 Prozent).</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="726" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-1024x726.jpg" alt="Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern" class="wp-image-2722" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-1024x726.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-300x213.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-768x544.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-1536x1088.jpg 1536w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/SOZ_12_09-Steuer-und-Abgabenlast_JPG-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Statt der vom ZDF behaupteten Belastung für Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 48 Prozent, müssen Durchschnittsverdiener „nur“ rund 34 Prozent dafür berappen. Und wie sieht es bei den „Superreichen“ aus?</p>



<p>Hierzu legt <a href="https://www.oerr-denkfabrik-r21.de/post/superreiche-zdf-doku-stellt-steuerlast-falsch-dar-brüskiert-aufrichtige-unternehmer" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Klinkhammer</a> folgende Berechnung vor:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="669" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender-1024x669.jpg" alt="Steuerlast für „Superreiche“" class="wp-image-2724" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender-1024x669.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender-300x196.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender-768x502.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender-1536x1004.jpg 1536w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Tatsaechliche-Steuerlast-Vermoegender.jpg 1801w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Statt der vom ZDF behaupteten Belastung für Steuern und Sozialabgaben in Höhe von lediglich 24 Prozent, kommen Vermögende auf eine tatsächliche Belastung von gut 50 Prozent (je nach individuellen Gegebenheiten kann die tatsächliche Steuerbelastung natürlich anders ausfallen).</p>



<p>Um das Ganze in eine größeres Bild einzuordnen, hilft es, sich die Frage zu stellen, wer eigentlich wie viel zum Steueraufkommen beiträgt. Hier wird regelmäßig so getan, als würden „die Reichen“ nicht genug leisten, ihren fairen Anteil nicht in gebotener Höhe entrichten.</p>



<p>Sehen wir uns die Zahlen an: Laut der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/datensammlung-zur-steuerpolitik-2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Datensammlung zur Steuerpolitik 2023“ des Bundesministeriums der Finanzen</a> zahlen die – gemessen an der Höhe der Einkünfte – oberen 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 57,2 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Die folgende Abbildung zeigt den Beitrag der Steuerpflichtigen zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen 2023:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="814" height="1024" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-814x1024.png" alt="Beitrag Steuerpflichtiger zur EKSt 2023" class="wp-image-2699" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-814x1024.png 814w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-238x300.png 238w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-768x966.png 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-1221x1536.png 1221w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023-1628x2048.png 1628w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2024/01/Beitrag-Steuerpflichtiger-zur-EKSt-2023.png 1920w" sizes="(max-width: 814px) 100vw, 814px" /></figure>



<p>Das oberste 1 Prozent trägt allein knapp ein Viertel des Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Die obere Hälfte der Steuerpflichtigen trägt 94,2 Prozent zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen bei, die untere Hälfte lediglich 5,8 Prozent. Der Beitrag des unteren Drittels liegt irgendwo zwischen 1,0 und 1,7 Prozent, der des unteren Viertels bei 0,5 Prozent.</p>



<p>Wie vor diesem Hintergrund immer wieder Forderungen aufkommen, die „breiten Schultern“ müssten „endlich“ mehr tragen, ist nicht nur vollkommen unverständlich, sondern im Grunde unverschämt. Die Umverteilung in Deutschland funktioniert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verschonungsbedarfsprüfung: <em>Das </em>Steuerschlupfloch der „Superreichen“?</h3>



<p>Die ZDF-Doku hebt eine Regelung aus dem Erbschaftsteuergesetz besonders hervor: die Verschonungsbedarfsprüfung. Am Beispiel der Schenkung von Anteilen am Springer-Konzern im Wert von einer Milliarde Euro, die Friede Springer 2020 an Mathias Döpfner übertragen hat, und auf die laut ZDF-Doku „schätzungsweise 300 Millionen Euro“ an Steuern fällig gewesen wären, wird der Eindruck erweckt, als sei Döpfner im Wege der Verschonungsbedarfsprüfung um eine Steuerzahlung in dieser Höhe herumgekommen. Dazu die von Esther Schweins in der ZDF-Doku gespielte Gabriele König, Beruf: „Vermögensverwaltung und -verteidigung“: „Also, wir können natürlich nicht in die Steuerunterlagen von Herrn Döpfner blicken, aber ich kann Ihnen sagen, wie ich solche lästigen Steuern elegant umschiffen würde. Und jetzt kommt das Stichwort: Verschonungsbedarfsprüfung.“ Damit wird insinuiert, Döpfner habe dieses Verfahren angewandt, um seinerseits die „lästigen Steuern“ zu umschiffen. Kann sein. Einen Beleg legt die ZDF-Doku nicht vor. Es reicht, wenn der Verdacht erweckt wird, Döpfner habe die Verschonungsbedarfsprüfung genutzt, um einen (Teil)Erlass zu erwirken.</p>



<p>Worum geht es dabei? In § 28a des Erbschaftsteuergesetzes bei Großerwerben ist folgendes geregelt: Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen die Grenze von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Als „verfügbares Vermögen“ gelten 50 Prozent des mit der Vermögensübertragung (Erbschaft oder Schenkung) erworbenen und des zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits dem Erwerber gehörenden nicht begünstigten Vermögens.</p>



<p>In einem <a href="https://www.pe-magazin.de/unternehmensnachfolge-die-neue-verschonungsbedarfspruefung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für das <em>Private Equity Magazin</em></a><em> </em>heißt es zur Verschonungsbedarfsprüfung: „Mit der Einführung der Verschonungsbedarfsprüfung ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50) nachgekommen, eine unverhältnismäßige erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von übertragenen Großunternehmen zu vermeiden. Großerwerbe dürften nur steuerlich begünstigt werden, soweit dies zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze erforderlich sei. Die Verschonungsbedarfsprüfung beabsichtigt somit, einerseits unternehmerisches Vermögen zu schonen und andererseits Großerwerbe zu besteuern, soweit dies angesichts des einzusetzenden Vermögens zumutbar ist.“</p>



<p>Bei Großerwerben entfallen grundsätzlich die Verschonungen nach §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz. Erben und Beschenkte können bei Großerwerben jedoch von einem Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG Gebrauch machen. Statt von 100 auf 0 wird hier auf Antrag die Verschonung stufenweise abgebaut. Dabei beträgt die Abschmelzung 1 Prozent pro volle 750.000 Euro, die die Grenze von 26 Millionen Euro überschreiten. Eine volle Abschmelzung wird bei etwa 90 Millionen Euro erreicht. Übersteigt der Großerwerb 90 Millionen Euro, wird ein Verschonungsabschlag nicht mehr gewährt. Die Verschonungsbedarfsprüfung ist dann die einzige Möglichkeit, um eine Steuerbegünstigung für das Unternehmensvermögen zu erhalten.</p>



<p>Die ZDF-Doku stellt das Ganze so dar, als sei die Verschonungsbedarfsprüfung <em>das </em>Steuerschlupfloch für „Superreiche“, um sich der „lästigen Steuern“ auf Großerwerbe zu entledigen. Tatsächlich geht es aber um etwas anderes. Das Vermögen der „Superreichen“ ist, da sie in der Regel Unternehmer sind, ganz überwiegend unternehmerisch gebunden. Es steckt in Fabrikgebäuden, Maschinen und Produktionsanlagen, in Warenlagern und Filialen, in Patenten und Marken und nicht zuletzt in den Menschen, die in den Unternehmen arbeiten. Verschonungsregeln für die Übertragung von Unternehmensvermögen dienen dazu, die Substanz der Unternehmen zu erhalten. Es soll hier nicht behauptet werden, dass alle hierzu getroffenen Regelungen perfekt sind (das sind sie nicht), aber der Grundgedanke, der hinter ihnen steht, ist und bleibt richtig. Was hilft es denn, wenn ein Erbe das Familienunternehmen ganz oder in Teilen verkaufen muss, nur um die Erbschaftsteuer zu begleichen? In aller Regel reicht das liquide Vermögen bei weitem nicht, um den Forderungen des Finanzamts nachzukommen.</p>



<p>Zu all dem hört man von den Autoren der ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel – Die geheime Welt der Superreichen“ – nichts. Die volkswirtschaftlichen Beiträge der „Superreichen“ durch Arbeitsplätze, Produkte und, ja, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/familienunternehmen-und-steuern/">erkleckliche Steuerzahlungen</a> bleiben gänzlich im Nebel. Aber Breyer und Friedrichs haben auch eine andere Agenda. Zwar konzediert Breyer, dass es viele „Superreiche“ gibt, die hohe Steuern zahlen und spenden, „aber es gibt eben auch andere“. Dem kann man nicht widersprechen. Fragt sich nur, warum es Breyer und Friedrichs weitgehend dabei belassen, diese „anderen“ zu thematisieren, während sie die „vielen“, die hohe Steuern zahlen und spenden, weitgehend außen vor lassen.</p>



<p>Alles in allem: Über die „geheime Welt der Superreichen“ wird der Zuschauer in der ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel“ allenfalls höchst einseitig „informiert“. Wie diese Welt für die Mehrheit der „Superreichen“ tatsächlich aussieht, darüber erfährt er nichts. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/zdf-doku-einseitiges-ueber-superreiche/">ZDF-Doku: Einseitiges über „Superreiche“</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rentenvermögen reduzieren Vermögensungleichheit</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/rentenvermoegen-reduzieren-vermoegensungleichheit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2023 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenvermögen]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Dass Rentenvermögen oder (exakter) Vermögen aus Anwartschaften an die Alterssicherungssysteme — wir haben sie in diesem Journal bisher Altersvorsorgevermögen genannt — die Vermögensungleichheit reduzieren, ist an sich nicht neu. Auch wir haben verschiedentlich darauf hingewiesen (siehe hier, hier und hier). [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenvermoegen-reduzieren-vermoegensungleichheit/">Rentenvermögen reduzieren Vermögensungleichheit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Dass Rentenvermögen oder (exakter) Vermögen aus Anwartschaften an die Alterssicherungssysteme — wir haben sie in diesem Journal bisher Altersvorsorgevermögen genannt — die Vermögensungleichheit reduzieren, ist an sich nicht neu. Auch wir haben verschiedentlich darauf hingewiesen (siehe <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit/">hier</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">hier</a>). Neu ist, dass diese Erkenntnis nun auch in weiten Teilen der Medien zur Kenntnis genommen wird. Der Anlass: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seinem <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.884915.de/publikationen/wochenberichte/2023_45_1/rentenvermoegen_macht_grossteil_des_vermoegens_der_aermeren_bevoelkerungshaelfte_in_deutschland_aus.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wochenbericht 45/2023</a> im November die Ergebnisse einer aktuellen Studie veröffentlicht. Diese Studie berücksichtigt auf Basis von SOEP-Daten (SOEP = <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.412809.de/sozio-oekonomisches_panel__soep.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sozio-oekonomisches Panel</a>) bei der Vermögensbetrachtung auch das Rentenvermögen.</p>



<p>In der medialen Berichterstattung dazu heißt es unisono, das DIW habe bei einer Untersuchung „erstmals” die Altersvorsorgeansprüche berücksichtigt. So schreiben es die <a href="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vermoegensverteilung-ungleichheit-reichtum-rentenanspruch-1.6299789" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Süddeutsche Zeitung</a>, <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article248418686/Vermoegen-Aermere-Haushalte-mit-deutlich-hoeherem-Anteil-an-Vermoegen-als-bisher-gedacht.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Welt</a>, <a href="https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ungleichheit-aermere-haushalte-haben-etwas-mehr-vermoegen-als-bislang-gedacht-a-8ae13dba-91b2-4b78-888e-364beb0ad33e" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der Spiegel</a>, <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-11/deutsches-institut-fuer-wirtschaftsforschung-rente-vermoegen-armut-ungleichheit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Zeit</a>, die <a href="https://www.wiwo.de/politik/konjunktur/rente-bericht-aermere-haushalte-mit-hoeherem-anteil-am-vermoegen-als-bislang-gedacht/29488536.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wirtschaftswoche</a> und <a href="https://www.n-tv.de/ticker/Rente-macht-Grossteil-des-Vermoegens-der-aermeren-Bevoelkerungshaelfte-in-Deutschland-aus-article24516992.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">NTV</a>. Da bereits mehrere Studien in der Vergangenheit — auch vom DIW — untersucht haben, wie sich Ansprüche an der Alterssicherungssysteme auf die Vermögensverteilung auswirken (s. dazu unten), ist es wohl eher so, dass die Medien anlässlich des aktuellen DIW-Wochenberichts „erstmals” davon Kenntnis nehmen.</p>



<p>Rentenansprüche machten ein Drittel des Vermögens aller Haushalte in Deutschland aus und seien damit nach dem Immobilienvermögen der wichtigste Baustein im erweiterten Vermögensportfolio der Haushalte, schreibt das DIW in seiner <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.884879.de/rentenansprueche_haben_grosse_bedeutung_fuer_vermoegenssituation_aermerer_haushalte.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Pressemitteilung zur Studie</a>. Diese Rentenansprüche setzten sich aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge sowie Pensionen zusammen und seien damit nur ein vermögensähnlicher Wert. Für die ärmere Hälfte der Bevölkerung spielten diese vermögensähnlichen Ansprüche eine deutlich größere Rolle als für die reichere: Rund 70 Prozent des Vermögens der ärmeren Hälfte besteht aus diesen Rentenansprüchen. Je weiter man in der Vermögenspyramide nach oben blickt, desto geringer wird der Anteil der Rentenansprüche am erweiterten Vermögensportfolio.</p>



<p>„Üblicherweise werden diese Versicherungsansprüche nicht in der Vermögensverteilung berücksichtigt, da sie kein beleihbares oder veräußerbares Geld- oder Sachvermögen darstellen; für viele sind sie aber ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge”, argumentiert das DIW für die Einbeziehung der Rentenansprüche bei einer erweiterten Vermögensbetrachtung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Einbeziehung der Rentenvermögen</h3>



<p>Die Studienautoren merken dazu an, es werde kritisch diskutiert, ob Rentenansprüche an eine gesetzliche Rentenversicherung analog zur privaten Altersvorsorge in die Vermögensberechnung einbezogen werden sollten. So gebe es Stimmen, die einwendeten, die Einbeziehung des Rentenvermögens setze die Einbeziehung aller versprochenen künftigen staatlichen Transfers voraus (so etwa Emmanuel Saez und Gabriel Zucman). In ihrer Untersuchung <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0165176523003245" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Accounting for pension wealth, the missing rich and under-coverage: A comprehensive wealth distribution for Germany”</a>, die dem DIW-Wochenbericht zugrundeliegt, schreiben Charlotte Bartels, Timm Bönke, Rick Glaubitz, Markus M. Grabka und Carsten Schröder, auch wenn das Rentenvermögen als Ersatz für marktfähiges Vermögen dienen könne, seien seine Funktionen und seine Verwendungsfreiheit begrenzt. Rentenvermögen sei nicht übertragbar und unterscheide sich daher erheblich von marktfähigen Vermögenswerten wie Finanzanlagen oder Immobilien.</p>



<p>Bartels et al. betrachten die Einbeziehung des Rentenvermögens gleichwohl als ersten Schritt zu einem umfassenden Vermögenskonzept, das auch andere künftige Sozialversicherungsansprüche wie den Geldwert der Pflegeversicherung einbeziehen würde. Künftige Rentenansprüche stellten jedoch die unmittelbarste Ergänzung zum Standardvermögen dar, da sie nach Erreichen des Rentenalters fließen würden; damit seien sie ein Pendant zu der im Nettovermögen enthaltenen privaten Altersvorsorge.</p>



<p>Auch die bessere Vergleichbarkeit spielt für Bartels et al. eine Rolle: Die Hinzufügung des Nettogegenwartswertes des Rentenvermögens zum marktfähigen Vermögen, um das „erweiterte Vermögen” zu berechnen, sei ein wichtiger Schritt, um die Vermögensverteilung zwischen Gruppen mit unterschiedlichem Rentenversicherungsschutz — gesetzlich Abgesicherte (Angestellte oder Beamte) und diejenigen ohne Versicherungspflicht (Selbständige) — vergleichbarer zu machen. Auch ließen sich Vermögensunterschiede zwischen Ländern mit unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Altersvorsorgesysteme besser erklären.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rentenvermögen macht Großteil der Vermögen der unteren Hälfte aus</h3>



<p>Das DIW hat in seiner aktuellen Studie die Vermögensverteilung anhand der Vermögensportfolios für vier Gruppen untersucht, die sich als Standard etabliert haben: die unteren 50 Prozent, die Mittelschicht (von der Mitte der Vermögensverteilung bis zu den oberen 90 Prozent, 50. bis 90. Perzentil), die Oberschicht (die obersten zehn Prozent ohne das oberste Prozent, 90. bis 99. Perzentil) und die Top-Vermögenden (das oberste Prozent).</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="577" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Portfolios-nach-Vermoegensgruppen-2017-1024x577.jpg" alt="Rentenvermögen dominanter Faktor bei unteren 50 Prozent" class="wp-image-2670" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Portfolios-nach-Vermoegensgruppen-2017-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Portfolios-nach-Vermoegensgruppen-2017-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Portfolios-nach-Vermoegensgruppen-2017-768x432.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Portfolios-nach-Vermoegensgruppen-2017.jpg 1293w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>In der unteren Hälfte der Vermögensverteilung macht der Rentenvermögen 70 Prozent des erweiterten Vermögens aus. Auch für die Mittelschicht spielt das Rentenvermögen mit rund 45 Prozent die wichtigste Rolle, allerdings rangieren bereits hier Immobilien auf Rang zwei. Das Immobilienvermögen spielt für die Oberschicht gar die wichtigste Rolle im Vermögensportfolio, während Finanz- und Rentenvermögen mit 26, 27 Prozent in etwa gleichauf liegen. Für das oberste Prozent spielen Rentenvermögen mit kaum drei Prozent keine große Rolle mehr. Mit deutlichem Abstand vor allen anderen Vermögensgruppen sind Betriebsvermögen die dominierende Vermögenskomponente. Immobilien und Finanzvermögen folgen auf den Plätzen zwei und drei.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rentenvermögen verändern die Vermögensverteilung</h3>



<p>Werden die Rentenansprüche bei der Vermögensbetrachtung berücksichtigt, sinkt die Vermögensungleichheit. In der DIW-Studie heißt es dazu: „Das Hinzufügen des Rentenvermögens erhöht den Anteil des Vermögens am Gesamtvermögen in der unteren Hälfte der Verteilung erheblich. Da das Rentenvermögen den dominanten Teil im Vermögensportfolio der ärmeren 50 Prozent der Haushalte darstellt, steigt ihr Vermögensanteil im Jahr 2017 von zwei Prozent, wenn nur das Nettovermögen berücksichtigt wird, auf neun Prozent, wenn auch ihr Rentenvermögen einbezogen wird. Im Gegensatz dazu sinkt der Vermögensanteil der Top-Vermögenden von 30 auf 20 Prozent, wenn das Rentenvermögen berücksichtigt wird. (…) Damit <strong>senkt die Einbeziehung des Rentenvermögens auch die gemessene Vermögensungleichheit</strong>.”</p>



<p>Die Anteile der Bevölkerung am Gesamtvermögen ohne und mit Rentenvermögen zeigt die folgende Abbildung:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="512" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-1024x512.jpg" alt="Vermögensverteilung ohne und mit Rentenvermögen" class="wp-image-2673" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-1024x512.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-300x150.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-768x384.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-1536x768.jpg 1536w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/12/Vermoegensverteilung-ohne-und-mit-Rentenvermoegen-2048x1024.jpg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Dass sich die Vermögensungleichheit reduziert, wenn Rentenansprüche in das Haushaltsvermögen eingerechnet werden, ist schon länger bekannt. Nur wird in der Regel nicht darauf hingewiesen. Dabei liegt der Gedanke nicht fern, dass es für manche durchaus inopportun wäre, darauf hinweisen zu müssen, dass die Vermögensungleichheit eben nicht so hoch ist wie gewöhnlich dargestellt. Ausdrücklich soll damit die vorhandene Vermögensungleichheit nicht relativiert oder kleingeredet werden. Wenn wir aber über Vermögensungleichheit reden, müssen wir uns zunächst einen realistischen Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse verschaffen. Politische Interessen, die Vermögensungleichheit möglichst hoch aussehen zu lassen, um weitere Umverteilungsmaßnahmen zu fordern, sind hier fehl am Platz.</p>



<p>Im folgenden fassen wir die bislang vorliegenden Erkenntnisse dazu zusammen, wie sich die Berücksichtigung der Rentenvermögen auf die Vermögensverteilung auswirkt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Frick/Grabka 2010</h4>



<p>Im <a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.345838.de/10-3-1.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 3/2010 „Alterssicherungsvermögen dämpft Ungleichheit — aber große Vermögenskonzentration bleibt bestehen”</a> schreiben Joachim Frick und Markus Grabka, die erweiterte Messung des Gesamtvermögens unter Einbeziehung der Anwartschaften an Alterssicherungssysteme zeige „eine deutlich geringere Vermögensungleichheit als herkömmliche Analysen, die sich allein auf Geld- und Sachvermögen beziehen”. Durch die Berücksichtigung der Altersversorgungsansprüche sinke der Gini-Koeffizient auf 0,64, was einem Rückgang um gut 20 Prozent entspreche. Die Autoren konstatieren eine „<strong>massive Dämpfung der Ungleichheit durch Alterssicherungsvermögen</strong>”.</p>



<p>2013 haben Frick und Grabka ihre Erkenntnisse in dem Beitrag „Public pension entitlements and the distribution of wealth” für die von J. Gornick und M. Jäntti herausgegebene Publikation „Income Inequality: Economic Disparities and the Middle Class in Affluent Countries” (Stanford University Press) erneut ausgebreitet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bönke et al. 2016 (2019)</h4>



<p><a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">Timm Bönke et al.</a> haben 2016 (spätere Veröffentlichung 2019) die wohl erste Analyse für Deutschland vorgelegt, die das Rentenvermögen in einer Analyse der Vermögensungleichheiten für die gesamte deutsche Bevölkerung im Ruhestand und im Nicht-Ruhestand berücksichtigt (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/roiw.12371" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The joint distribution of net worth and pension wealth in Germany</a>, SOEPpapers 853-2016). Zur Vermögensverteilung kommen die Autoren zu folgendem Ergebnis: „Consistent with previous studies for Germany, the distribution of net worth is very unequal. Here the Gini coefficient is 0.785. The inclusion of pension wealth leads to a <strong>marked reduction of the Gini coefficient of roughly 25%</strong> to 0.594 for augmented wealth.”</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bönke et al. 2017 (2020)</h4>



<p>Anfang 2017 (spätere Veröffentlichung 2020) legten <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">Timm Bönke et al. eine Folgeuntersuchung</a> vor (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/sjoe.12364" target="_blank" rel="noreferrer noopener">A Head-to-Head Comparison of Augmented Wealth in Germany and the United States</a>, SOEPpapers 899-2017), die Zahlen zum Vermögen nicht (wie 2016/2019) auf individueller Ebene, sondern auf Haushaltsebene bereitstellt. Dort heißt es: „The addition of <strong>pension wealth also reduces measured wealth inequalities</strong>: In the United States, the Gini coefficient drops from 0.892 for net worth to 0.701 for augmented wealth; in Germany from 0.765 to 0.511.” Das entspricht einem Rückgang um gut 33 Prozent.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Peichl et al. 2018</h4>



<p><a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Andreas Peichl et al.</a>, ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen, schreiben in ihrer 2018 vorgelegten Untersuchung „<a href="https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/pwp-2018-0028/html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ökonomische Ungleichheit in Deutschland – ein Überblick</a>”, es zeige sich, „dass durch die Berücksichtigung von Rentenansprüchen die Ungleichheit der Nettovermögen (Gini von 0,73) spürbar sinkt (auf 0,53)”. Die Berücksichtigung der Rentenansprüche führe „zu einer <strong>erheblichen Reduktion der gemessenen Vermögensungleichheit in Deutschland</strong>“, so das Fazit.</p>



<h4 class="wp-block-heading">vbw 2021</h4>



<p>Die <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit/">Studie der vbw</a> – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. „<a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/Gutachten_Gerechtes-Deutschland.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gerechtes Deutschland – Die Rolle der Vermögen</a>“, die im Auftrag der vbw vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, erstellt wurde, kommt 2021 zu dem Ergebnis: In Deutschland sinkt der Gini-Koeffizient durch die Erweiterung um die Vermögensäquivalente aus der Altersvorsorge im Jahr 2017 um 22 Prozent von knapp 0,8 auf rund 0,6. Die Vermögensungleichheit in Deutschland werde durch Anwartschaften aus gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorgesystemen somit um 22 Prozent reduziert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">DIW-Wochenbericht 50/2021</h4>



<p>Im <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.831678.de/publikationen/wochenberichte/2021_50_1/grunderbe_und_vermoegensteuern_koennen_die_vermoegensungleichheit_verringern.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 50/2021</a> beschäftigt sich Stefan Bach mit der Frage, inwiefern ein Grunderbe und Vermögensteuern die Vermögensungleichheit verringern können. Sein einleitender Satz „Die Nettovermögen der privaten Haushalte sind in Deutschland besonders ungleich verteilt” ist mit folgender Fußnote versehen:</p>



<p>„Die Nettovermögen in konventioneller Abgrenzung bestehen aus Immobilien, Finanzvermögen und Versicherungsguthaben, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, abzüglich Schulden. Dabei werden bestimmte Vermögenskomponenten ausgeschlossen, insbesondere das ‚Sozialvermögen’ in Form von Ansprüchen an die sozialen Sicherungssysteme, also vor allem die quantitativ bedeutsamen Anwartschaften an die Alterssicherungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung. Berücksichtigt man diese Vermögen durch Kapitalisierung der Versorgungsansprüche, <strong>reduziert sich die Vermögensungleichheit in Deutschland massiv</strong> – der Gini-Koeffizient sinkt um 24 Prozent.”</p>



<p>Seit mehr als zehn Jahren gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass die Rentenvermögen die Vermögensverteilung deutlich verändern: „massive Dämpfung der Ungleichheit”, „marked reduction of the Gini coefficient”, „erhebliche Reduktion der gemessenen Vermögensungleichheit”, „reduziert sich die Vermögensungleichheit in Deutschland massiv”. Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Erkenntnisse auf breiter Front durchsetzten und bei der Beschreibung der Vermögensverteilung und Vermögensungleichheit in Deutschland die Rentenvermögen grundsätzlich berücksichtigt würden.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenvermoegen-reduzieren-vermoegensungleichheit/">Rentenvermögen reduzieren Vermögensungleichheit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Vermögen der privaten Haushalte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Oct 2023 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Bundesbank]]></category>
		<category><![CDATA[PHF]]></category>
		<category><![CDATA[Private Haushalte und ihre Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Laut der jüngsten Bundesbank-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen” (PHF) sind die Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland in der Dekade von 2010/11 (erste Befragung) bis 2021 (letzte Befragung) deutlich angestiegen. Insbesondere bei Haushalten mit geringem Vermögen habe es relativ [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-der-privaten-haushalte/">Vermögen der privaten Haushalte</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Laut der jüngsten <a href="https://www.bundesbank.de/resource/blob/908138/5fa52fcaa9ad19972391d3c8c1bb82ce/mL/2023-04-vermoegensbefragung-data.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesbank-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen” (PHF)</a> sind die Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland in der Dekade von 2010/11 (erste Befragung) bis 2021 (letzte Befragung) deutlich angestiegen. Insbesondere bei Haushalten mit geringem Vermögen habe es relativ zum bisher vorhandenen Vermögen starke Zuwächse gegeben, heißt es im Monatsbericht der Bundesbank. Die Ungleichheit hinsichtlich des Nettovermögens habe sich auch deshalb zwischen 2017 und 2021 leicht reduziert. Der Rückgang der Ungleichheit habe sich schon zwischen 2014 und 2017 angedeutet. Im europäischen Vergleich bleibe das Nettovermögen aber immer noch ungleich verteilt.</p>



<p>Die Struktur des Vermögens und der Verschuldung entlang der Vermögensverteilung habe sich kaum verändert. Nach wie vor seien Immobilien- und Unternehmensbesitz stark mit hohen Vermögen korreliert. Dagegen bestehe das Vermögen der vermögensärmeren Haushalte primär aus Guthaben auf Sparkonten und anderen risikoarmen Anlageformen.</p>



<p>Die Befragung der Bundesbank ermöglicht ein umfassendes Bild zum Vermögen und zur Verschuldung der Haushalte in Deutschland. Die Studie befasst sich mit der finanziellen Struktur, dem Spar- und dem Ausgabeverhalten privater Haushalte. Die Wissenschaftler beschäftigen sich beispielsweise mit folgenden Fragen: Wie viel Geld steht den Haushalten zur Verfügung? Wie legen sie dieses Geld an? Was können sie für Miete, Lebensmittel und Kleidung ausgeben? Wie hoch ist ihre finanzielle Belastung durch Kredite? Die Befragung findet seit dem Jahr 2010 etwa alle drei Jahre statt. Die vierte PHF-Befragung war ursprünglich für 2020 vorgesehen und wurde pandemiebedingt auf 2021 verschoben. Über 4000 Haushalte beteiligten sich an der Befragung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Entwicklung der Vermögen der privaten Haushalte</h3>



<p>Das durchschnittliche Vermögen der privaten Haushalte wuchs im Zeitraum von 2010/11 bis 2021 von 195.200 auf 316.500 Euro, das ist ein Plus von 62 Prozent. Allein zwischen 2017 und 2021 hätten sich die durchschnittlichen Vermögen um rund 83.600 Euro (plus 36 Prozent) erhöht, schreibt die Bundesbank. Das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Mittleres_Vermögen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Medianvermögen</a>, das die Haushalte in eine reichere und eine ärmere Hälfte teilt, sei ebenfalls deutlich gestiegen, und zwar um 50 Prozent von 70.800 Euro Jahr 2017 auf 106.600 Euro im Jahr 2021. Betrachte man den gesamten Untersuchungszeitraum der PHF-Studien sei sogar ein Zuwachs um 107 Prozent von 51.400 auf 106.600 Euro zu verzeichnen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="577" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Nettovermoegen-1024x577.jpg" alt="Vermögen der privaten Haushalte: Nettovermögen (Mittelwert und Median)" class="wp-image-2652" style="aspect-ratio:1.7746967071057191;width:910px;height:auto" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Nettovermoegen-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Nettovermoegen-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Nettovermoegen-768x432.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Nettovermoegen.jpg 1293w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Verteilung der Vermögen der privaten Haushalte</h3>



<p>Zu den weiteren Aspekten, die die Bundesbank untersucht hat, gehört die Frage, wie Vermögen in Deutschland verteilt sind. Alles in allem sei die Vermögensverteilung etwas gleicher als in der Vergangenheit. Darauf deuteten verschiedene Indikatoren hin.</p>



<p>So habe sich das Verhältnis von Mittelwert und Median zwischen 2017 und 2021 von 3,3 auf 3,0 reduziert, seit der ersten PHF-Studie von 3,8 auf 3,0.</p>



<p>Ein klassisches Verteilungsmaß ist der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gini-Koeffizient" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gini-Koeffizient</a>. Er nimmt Werte zwischen 0 und 1 bzw. zwischen 0 und 100 Prozent, wobei „0” jeweils vollständige Gleichverteilung bedeutet, während „1” bzw. „100 Prozent” maximale Ungleichheit anzeigt, d.h. das Vermögen gehört nur einem Haushalt. Der Gini-Koeffizient für die Vermögensverteilung in Deutschland ist von 2010/11 bis 2021 von 76 auf 73 Prozent zurückgegangen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="577" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensverteilung-1024x577.jpg" alt="Vermögen der privaten Haushalte: Vermögensverteilung" class="wp-image-2654" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensverteilung-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensverteilung-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensverteilung-768x432.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensverteilung.jpg 1293w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Zur Darstellung der Vermögensverteilung wird häufig auch der Anteil der vermögenderen Haushalte („oberste zehn Prozent”) am Gesamtvermögen hinzugezogen. 2021 besaßen die zehn Prozent vermögendsten Haushalte in Deutschland 56 Prozent des Gesamtvermögens; gegenüber 2017 hat sich dieser Wert kaum verändert (55 Prozent). 2010/11 lag der Anteil der vermögendsten zehn Prozent noch bei 59 Prozent, 2014 bei 60 Prozent.</p>



<p>Ganz gleich welchen Indikator man bei der Betrachtung der Vermögensverteilung und der Vermögensungleichheit in Deutschland heranzieht — ein wichtiger Aspekt bleibt regelmäßig außen vor: die Altersvorsorgevermögen. Die Bundesbank schreibt in ihrer PHF-Studie zu diesem Thema:</p>



<p>„Nicht eingerechnet werden etwaige in der Zukunft liegende Ansprüche auf eine gesetzliche Rente oder Pension. Aufgrund des in Deutschland existierenden Umlageverfahrens handelt es sich nur um Ansprüche, jedoch nicht um angespartes Vermögen. Mit einer Reihe von Annahmen über die Lebenserwartung, die Zinsentwicklung und das Renteneintrittsalter wäre es aber möglich, die künftigen Ansprüche für einzelne Arten von gesetzlicher Altersvorsorge in Vermögen umzurechnen (zu kapitalisieren). Derartige Simulationsrechnungen zeigen, dass die Vermögensungleichheit für das Vermögen inklusive der gesetzlichen Altersvorsorge geringer ist als ohne Einbeziehung.”</p>



<p>Dazu ist festzuhalten: Es liegen mehrere Studien aus den Jahren 2016 bis 2021 (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">DIW, Ifo-Institut</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit/">Institut der deutschen Wirtschaft</a>) dazu vor, wie sich die Vermögensäquivalente aus den Ansprüchen an die Altersvorsorgesysteme auf die Vermögensverteilung auswirken. Sie alle kommen zu dem gleichen Ergebnis: Die Berücksichtigung der Altersvorsorgevermögen reduziert die Vermögensungleichheit deutlich. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">Je nach Studie sinkt der Gini-Koeffizient für die Vermögensverteilung um 22 bis 33 Prozent.</a></p>



<p>Auch der Anteil der vermögendsten zehn Prozent am Nettovermögen sinkt deutlich, werden die Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme durch Kapitalisierung der Versorgungsansprüche berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Pensions- und Rentenansprüche sinkt dieser Anteil auf 32 Prozent. Auch dies zeigt die gleichheitsfördernde Wirkung der Altersvorsorgevermögen auf die Vermögensverteilung.</p>



<p>Ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgevermögen ist gleichwohl der Bewertung der Bundesbank zuzustimmen, wonach die Vermögensungleichheit im europäischen Vergleich — trotz des leichten Rückgangs (s. Abbildung oben) — relativ hoch ist. So habe das Verhältnis zwischen Mittelwert und Median in Italien, Spanien und Portugal 2020 jeweils bei gut 2 gelegen (in Deutschland bei 3). Auch wiesen die genannten Länder niedrigere Gini-Koeffizienten auf: Italien 68 Prozent und Portugal 66 Prozent. Die deutlich geringeren Gini-Koeffizienten für die Länder Südeuropas (das trifft auch auf Spanien und Griechenland zu) sind auf die signifikant höheren Wohneigentumsquoten zurückzuführen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögen der privaten Haushalte bei Wohneigentümern und Mietern</h3>



<p><a href="https://vermoegensperspektiven.de/wohneigentumsquote-und-ungleichheit/">Eine höhere Wohneigentumsquote sorgt aber nicht nur für eine ausgeglichenere Vermögensverteilung.</a> Die Bundesbank-Studie zum Vermögen der privaten Haushalte zeigt sehr deutlich, dass neben Unternehmensbesitz auch Immobilienbesitz ein guter Indikator für die Höhe des Vermögens ist. Die folgende Abbildung macht dies deutlich.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="577" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensposition-Mieter-vs-Eigentuemer-1024x577.jpg" alt="Vermögens der privaten Haushalte: Vergleich Wohneigentümer vs Mieter" class="wp-image-2656" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensposition-Mieter-vs-Eigentuemer-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensposition-Mieter-vs-Eigentuemer-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensposition-Mieter-vs-Eigentuemer-768x432.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/11/Bundesbank_Vermoegensposition-Mieter-vs-Eigentuemer.jpg 1293w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Das Nettovermögen der Haushalte mit Wohneigentum liegt — ganz gleich ob ohne oder mit Hypothek — sehr deutlich über dem Vermögen von Mieterhaushalten. Das gilt sowohl für das Durchschnittsvermögen wie für das Medianvermögen. Betrachtet man nur das Finanzvermögen, ergibt sich dasselbe Bild. Auch hier liegen der Mittelwert und der Median bei Wohneigentümern mit und ohne Hypothek deutlich über den Mieterhaushalten.</p>



<p>Einmal mehr sind diese Erkenntnisse ein Beleg dafür, wie wichtig Wohneigentum für die <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensbildung-fuer-jedermann/">Vermögensbildung</a> ist.</p>



<p>Apropos Vermögensbildung: Positiv zu vermerken ist, dass die Haushalte zwischen 2017 und 2021 vermehrt in Aktien und Fonds investierten. Der Anteil der Haushalte mit Aktienbesitz stieg von elf Prozent im Jahr 2017 auf 15 Prozent im Jahr 2021, der mit Fondsbesitz von 16 auf 21 Prozent. Auch jüngere Haushalte legten vermehrt in Fonds und Aktien an. Die hohen Aktienrenditen im Zeitraum 2017 bis 2021 und die im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen zusätzlichen Ersparnisse könnten ein Grund für das verstärkte Interesse an Anlagen am Aktienmarkt sein, so die Bundesbank.</p>



<p>Und nun das „Aber”: „Nach wie vor scheinen die Haushalte in Deutschland in der Breite aber eine Präferenz für liquide und eher risikoarme Investitionen zu haben”, schreibt die Bundesbank. Dies zeige der kaum veränderte Anteil an Haushalten mit Sparkonten, die trotz der langen und bis Mitte 2022 andauernden Phase niedriger Zinsen immer noch von 71 Prozent der Haushalte in Deutschland gehalten würden.</p>



<p>Dass das ist ein Irrweg ist — und wie man es (auch mit geringeren Beträgen) besser machen kann — zeigt unser Beitrag <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensbildung-fuer-jedermann/">„Vermögensbildung für jedermann”</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-der-privaten-haushalte/">Vermögen der privaten Haushalte</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Persönlichkeitsmerkmale der Reichen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Aug 2023 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Glück]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsmerkmale der Reichen]]></category>
		<category><![CDATA[Psychologie der Reichen]]></category>
		<category><![CDATA[Robert H. Frank]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Die Fragen, ob und gegebenenfalls wie und warum sich die Persönlichkeitsmerkmale der Reichen von denen anderen Menschen unterscheiden, ist immer mal wieder Gegenstand psychologischer Betrachtungen. Auch in der Literatur hat es sie gegeben. „Let me tell you about the very [&#8230;]</p>
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<p>Die Fragen, ob und gegebenenfalls wie und warum sich die Persönlichkeitsmerkmale der Reichen von denen anderen Menschen unterscheiden, ist immer mal wieder Gegenstand psychologischer Betrachtungen. Auch in der Literatur hat es sie gegeben. „Let me tell you about the very rich. They are different from you and me.” So beginnt die Geschichte „<a href="http://gutenberg.net.au/fsf/THE-RICH-BOY.html" data-type="link" data-id="http://gutenberg.net.au/fsf/THE-RICH-BOY.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The Rich Boy</a>” von F. Scott Fitzgerald aus dem Jahr 1926. Zehn Jahre später sagte Hemingway beim Mittagessen mit seinem und Fitzgeralds Verleger Max Perkins und der Kritikerin Mary Colum: „Ich lerne die Reichen kennen.” Darauf erwiderte Colum: „Der einzige Unterschied zwischen den Reichen und anderen Menschen ist, dass die Reichen mehr Geld haben.”</p>



<p>Colums Bemerkung griff Hemingway in einer seiner bekanntesten Geschichten auf, wobei er sich selbst durch Fitzgerald ersetzte. Die Hauptfigur in „<a href="http://xroads.virginia.edu/~DRBR/heming.html" data-type="link" data-id="http://xroads.virginia.edu/~DRBR/heming.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The Snows of Kilimanjaro</a>” (1938) erinnert sich an „den armen Scott Fitzgerald und seine romantische Ehrfurcht vor [den Reichen] und wie er einmal eine Geschichte begonnen hatte, die mit den Worten begann: ‚Die sehr Reichen sind anders als du und ich.’ Und wie jemand zu Scott gesagt hatte, ja, sie haben mehr Geld.” (New York Times, 13.11.1988)</p>



<p>War es das schon? Unterscheiden sich die sehr Reichen von allen anderen allein dadurch, dass sie per definitionem viel mehr Geld haben?</p>



<p>So viel können wir vorwegnehmen: Es ist nicht allein „mehr Geld”, das die Reichen von anderen unterscheidet. Laut der im vergangenen Jahr von Forschern des <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.412809.de/sozio-oekonomisches_panel__soep.html" target="_blank" rel="noopener">Sozio-oekonomischen Panels (SOEP</a><a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.412809.de/sozio-oekonomisches_panel__soep.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">)</a> am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Münster vorgelegten Studie „<a href="https://www.nature.com/articles/s41599-022-01099-3" target="_blank" rel="noopener">The personality traits of self-made and inherited millionaire</a><a href="https://www.nature.com/articles/s41599-022-01099-3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">s</a>” sind Millionäre risikotoleranter, emotional stabiler, offener, extrovertierter und gewissenhafter als die Allgemeinbevölkerung.</p>



<p>Umstrittener als die Frage, wie sich die Persönlichkeitsmerkmale der Reichen von anderen unterscheiden, sei die Frage, warum dies der Fall sein könnte, so die Studienautoren. Über die Untersuchung der Persönlichkeitsmerkmale hinaus fragen sie danach, ob die besondere Persönlichkeit der Reichen eine Folge ihres Reichtums ist, oder ein Faktor, der zu ihrem Reichtum beiträgt. Derzeit sei nicht bekannt, ob das Erben von Geld und das Aufwachsen in Reichtum zur Entwicklung eines prototypischen „reichen” Persönlichkeitsprofils führe, oder ob ein bestimmtes Persönlichkeitsprofil den wirtschaftlichen Erfolg aus eigener Kraft fördere.</p>



<p>Nach der von <a href="https://www.uni-muenster.de/PsyIFP/AEBack/members/mitja-back.html" target="_blank" rel="noopener">Mitja D. Bac</a><a href="https://www.uni-muenster.de/PsyIFP/AEBack/members/mitja-back.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">k</a> (Universität Münster) und <a href="https://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/vwl/schroeder/index.html" target="_blank" rel="noopener">Carsten Schröde</a><a href="https://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/vwl/schroeder/index.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">r</a> (FU Berlin, DIW) geleiteten Studie ist das „reiche” Persönlichkeitsprofil bei Personen, die ihren Reichtum durch eigene Anstrengungen erworben hatten („Selbstmacher”), stärker ausgeprägt als bei Personen, die in den Reichtum hineingeboren worden waren („<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/">Erben</a>”). Die Studienergebnisse deuten also auf eine einzigartige Konfiguration von Persönlichkeitsmerkmalen hin, die zum wirtschaftlichen Erfolg von Selfmade-Millionären beitragen.</p>



<p>Demnach sind spezifische Persönlichkeitsmerkmale der Reichen eher keine Folge ihres Reichtums, sondern vielmehr ein Faktor, der ihren Reichtum begünstigt. Genauer gesagt: Ein bestimmtes Persönlichkeitsprofil fördert den wirtschaftlichen Erfolg aus eigener Kraft. Ein Vermögen zu erben und in Reichtum aufzuwachsen führt dagegen nicht zwangsläufig zur Entwicklung eines prototypischen „reichen” Persönlichkeitsprofils.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Persönlichkeitsmerkmale der Reichen: Wer und was wurde untersucht?</h3>



<p>Die Studienautoren haben zwei große Stichproben verwendet: die Allgemeinbevölkerung (N = 23.721) und reiche Personen mit einem individuellen Nettovermögen von mindestens einer Million Euro; dies umfasst die obersten 1,6 Prozent der Vermögensverteilung in Deutschland (N = 1.125). Innerhalb dieser Stichprobe haben 190 Personen ein Nettovermögen von mindestens fünf Millionen Euro und 61 von mindestens zehn Millionen Euro. Die reichsten fünf Befragten haben ein Nettovermögen zwischen 100 und 131 Millionen Euro.</p>



<p>Die Studie will zwei Fragen beantworten: Zum einen geht es darum, wie sich die Allgemeinbevölkerung und die Reichen in ihren Persönlichkeitsprofilen unterscheiden; zum anderen wird untersucht, worauf diese Unterschiede zurückzuführen sind. Dazu werden zwei mögliche Erklärungen betrachtet:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale der Reichen sind darauf zurückzuführen, dass die Personen bereits in den Reichtum hineingeboren wurden. In vermögenden Umständen aufzuwachsen prägt also die eigene Persönlichkeit, sie ist eine Folge des (vorhandenen) Reichtums.</li>



<li>Die Persönlichkeitsmerkmale der Reichen begünstigen ihren wirtschaftlichen Erfolg und tragen dazu bei, ein Vermögen aus eigener Kraft aufzubauen. In diesem Fall ist die eigene Persönlichkeit eine Ursache für selbst geschaffenen Reichtum.</li>
</ul>



<p>Für die Konstruktion eines prototypischen Persönlichkeitsprofils der Reichen haben Back/Schröder et al. zunächst auf die <a href="https://doi.org/10.1037/0003-066X.52.5.509" target="_blank" rel="noopener">Big Five-Persönlichkeitsmerkmale (Fünf-Faktoren-Modell, FFM) von Paul T. Costa und Robert R. McCra</a><a href="https://doi.org/10.1037/0003-066X.52.5.509" target="_blank" rel="noreferrer noopener">e</a> zurückgegriffen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><em>Neurotizismus</em>, die Tendenz, besorgt/nervös zu sein; Neigung, ängstlich oder pessimistisch zu sein und sich häufig Sorgen zu machen, was schief gehen könnte.</li>



<li><em>Extraversion</em>, die Tendenz, aktiv/gesellig zu sein; redselig, unternehmungslustig, energiegeladen, mutig.</li>



<li><em>Offenheit </em>für Erfahrungen, die Tendenz, erfinderisch/neugierig/fantasievoll zu sein; die Fähigkeit, Erfahrungen zu machen, sowie Kreativität und Erfindungsreichtum.</li>



<li><em>Verträglichkeit </em>(agreeableness), die Tendenz, freundlich/mitfühlend zu sein; die Neigung, anderen zu vertrauen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.</li>



<li><em>Gewissenhaftigkeit </em>(conscientiousness), die Tendenz, organisiert und beständig/ausdauernd, pflichtbewusst und gründlich zu sein. Mit dem Begriff Gewissenhaftigkeit werden aber auch Fleiß, Disziplin, Ehrgeiz und Ausdauer assoziiert.</li>
</ul>



<p>Rainer Zitelmann hat in seinem Buch „<a href="https://psychologie-der-superreichen.de" target="_blank" rel="noopener">Psychologie der Superreiche</a><a href="https://psychologie-der-superreichen.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">n</a>” (München 2017) ergänzend angemerkt, es gebe immer wieder Hinweise darauf, „<em>Risikobereitschaft</em>” müsse als sechster Basisfaktor für die Persönlichkeit berücksichtigt werden. So hält es auch die hier besprochene Studie.</p>



<p>Die Konstruktion des prototypischen Persönlichkeitsprofils der Reichen in Bezug auf die Big Five und die Risikobereitschaft werde durch frühere Forschungsergebnisse untermauert, schreiben die Autoren. Danach wiesen wohlhabende Personen höhere Werte bei Extraversion, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Narzissmus sowie niedrigere Werte bei Neurotizismus und Verträglichkeit auf. Auch gebe es Hinweise darauf, dass Risikobereitschaft mit Wohlstand und Haushaltseinkommen zusammenhänge.</p>



<p>Darüber hinaus sei Narzissmus eine der Eigenschaften, die bei wohlhabenden Personen etwas stärker ausgeprägt sei, verbunden mit einer erhöhten Risikobereitschaft. Schließlich besitze eine beträchtliche Anzahl wohlhabender Personen Unternehmen, und Unternehmertum werde mit einem Persönlichkeitsprofil assoziiert, das hohe Werte „‚in Extraversion, Gewissenhaftigkeit und Offenheit’” und niedrige Werte von „‚Verträglichkeit und Neurotizismus’” aufweise.</p>



<p>Es könne also davon ausgegangen werden, dass das prototypische Profil reicher Personen aus den höchstmöglichen Werten für Extraversion, Offenheit, Gewissenhaftigkeit und Risikobereitschaft sowie aus den niedrigstmöglichen Werten für Neurotizismus und Verträglichkeit bestehe.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Persönlichkeitsmerkmale der Reichen: Was sind die Ergebnisse?</h3>



<p>Die Ergebnisse zu den beiden forschungsleitenden Fragen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p>



<p><em>(1) Wie unterscheiden sich die Allgemeinbevölkerung und die Reichen in ihren Persönlichkeitsprofilen?</em><br>Der Vergleich von Personen aus der reichen und der nicht reichen Bevölkerung in Bezug auf jede der sechs Persönlichkeitseigenschaften (Big Five und Risikobereitschaft) zeige: Die Reichen seien wesentlich risikotoleranter, offener, extravertierter und gewissenhafter als die Allgemeinbevölkerung, aber weniger neurotisch und weniger verträglich.</p>



<p><em>(2) Sind diese Unterschiede darauf zurückzuführen, dass die Personen in den Reichtum hineingeboren wurden oder den Reichtum selbst erworben haben?</em><br>Zunächst einmal hätten bei den Reichen alle Untergruppen dem durchschnittlichen Profil der Reichen entsprochen, allerdings in unterschiedlichem Maße. Selfmade-Millionäre und Millionäre, die ihr Vermögen geerbt haben, unterschieden sich in ihrem Persönlichkeitsprofil: Selfmades zeigten die höchsten Werte für Risikotoleranz, Offenheit, Extraversion und Gewissenhaftigkeit und die niedrigsten für Neurotizismus. Erben wiesen die niedrigsten Werte für Risikotoleranz, Offenheit, Extraversion und Gewissenhaftigkeit und die höchsten für Neurotizismus auf.</p>



<p>Allem Anschein nach gibt es auch einen Zusammenhang zwischen Risikobereitschaft und der Höhe des Vermögens. Je reicher die Selfmade-Millionäre waren, desto mehr ähnelten sie dem prototypischen Profil, ein Ergebnis, das insbesondere durch ihre höhere Risikotoleranz bedingt sei, so die Studie. Mit anderen Worten: Je mehr die Personen eine risikotolerante Selfmade-Persönlichkeit hatten, desto höher war ihr Vermögen.</p>



<p>Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass das Persönlichkeitsprofil reicher Selfmademen in erster Linie für die Persönlichkeitsunterschiede zwischen Reichen und Nicht-Reichen verantwortlich sei. In jedem der Einzelmerkmale unterschieden sie sich von reichen Erben. Umgekehrt entsprachen die reichen Erben am wenigsten dem prototypischen Profil der Reichen.</p>



<p>Die Erkenntnisse aus der Studie legten darüber hinaus die Theorie nahe, dass das Persönlichkeitsprofil von Millionären daraus resultiere, dass Personen mit dem Eigenschaftsprofil von Selfmade-Millionären (insbesondere Personen, bei denen dieses Profil stärker ausgeprägt ist) eine höhere Chance hätten, reich zu werden.</p>



<p>Die Persönlichkeit könne also eine „treibende Kraft bei der Anhäufung von Reichtum” sein — und nicht nur eine Folge davon. Wer dagegen in Reichtum geboren werde, entwickele nicht automatisch ein Persönlichkeitsprofil, wie es für Reiche prototypisch sei.</p>



<p>Nun ist es nicht so, dass dieses „reiche” Persönlichkeitsprofil automatisch zu einem großen Vermögen führt. Viele andere Faktoren trügen zur Position eines Individuums in der Vermögensverteilung bei, wie beispielsweise das Anfangskapital, die Bildung und die Fähigkeiten, so die Studie.</p>



<p>Alles sicher weitere Faktoren, die den Erwerb eines Vermögens begünstigen. Ein Faktor wird aber nicht erwähnt: Glück.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erfolg und Glück</h3>



<p>In einer Besprechung der Untersuchung von Back/Schröder et al. <a href="https://neuroscienceschool.com/2022/05/06/is-wealth-due-to-ones-personality-traits" target="_blank" rel="noopener">schreibt die Psychologin und Neurowissenschaftlerin Irena O’Brien auf der Webseite „The Neuroscience School</a><a href="https://neuroscienceschool.com/2022/05/06/is-wealth-due-to-ones-personality-traits" target="_blank" rel="noreferrer noopener">”</a> unter Bezugnahme auf einen <a href="https://thecorrespondent.com/651/successful-people-rarely-admit-how-lucky-they-were-heres-why-they-should/787166057601-bb83c6b9" target="_blank" rel="noopener">Beitrag von Michiel de Hoo</a><a href="https://thecorrespondent.com/651/successful-people-rarely-admit-how-lucky-they-were-heres-why-they-should/787166057601-bb83c6b9" target="_blank" rel="noreferrer noopener">g</a>: „Self-made men and women are largely a myth. The best candidate only wins in a small number of cases. In a hyper-competitive economy, chance determines who wins more often than not, and more so than in the past.” Und weiter: „There is more to creating wealth than personality traits. I think we can all agree that success is the sum of talent, hard work, and luck.”</p>



<p>Wenn viele talentierte, hart arbeitende Menschen um den Erfolg konkurrieren müssten, sei der Qualitätsunterschied zwischen den Besten der Besten nur minimal; ein hochqualifizierter Teilnehmer mit ähnlichen Eigenschaften wie die reichen Individuen und mit ein bisschen Pech werde gegen einen etwas weniger qualifizierten Teilnehmer verlieren, der mehr Glück habe, so O’Brien.</p>



<p>Das lässt sich empirisch belegen. Der Wirtschaftswissenschaftler <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_H._Frank" target="_blank" rel="noopener">Robert H. Fran</a><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_H._Frank" target="_blank" rel="noreferrer noopener">k</a> hat 2016 in einer Simulation einen Basisfall mit 100.000 Teilnehmern untersucht, bei dem das Glück nur zwei Prozent der Gesamtleistung ausmacht. Die verbleibenden 98 Prozent entfallen zu gleichen Teilen auf Fähigkeit und Anstrengung. Die Fähigkeits-, Anstrengungs- und Glückswerte jedes Teilnehmers sind unabhängig voneinander gezogene Zufallszahlen, die mit gleicher Wahrscheinlichkeit irgendwo zwischen 0 und 100 liegen.</p>



<p>Der durchschnittliche Glückswert der Gewinner dieser Simulation liegt laut Frank bei 90,23, und 78,1 Prozent der Gewinner (s. folgende Abb.) hatten nicht die höchste Summe aus Talent- und Anstrengungswerten. In den meisten dieser Fälle habe es mehrere andere mit höheren kombinierten Talent- und Anstrengungswerten als der des Gewinners gegeben (vgl. <a href="https://press.princeton.edu/books/hardcover/9780691167404/success-and-luck" target="_blank" rel="noopener">Robert H. Frank: Success and Luck. Good Fortune and the Myth of Meritocracy, Princeton 201</a><a href="https://press.princeton.edu/books/hardcover/9780691167404/success-and-luck" target="_blank" rel="noreferrer noopener">6</a>, S. 65f.).</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck-1024x748.png" alt="Persönlichkeitsmerkmale der Reichen: Wer mehr Glück hat, gewinnt." class="wp-image-2571" style="width:901px;height:658px" width="901" height="658" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck-1024x748.png 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck-300x219.png 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck-768x561.png 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck-1536x1122.png 1536w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/08/Robert-H.-Frank_Abb.-aus-Success-and-Luck.png 1920w" sizes="(max-width: 901px) 100vw, 901px" /></figure>



<p>Selbst wenn also das Glück nur einen winzigen Teil der Gesamtleistung ausmache, werde der Gewinner eines großen Wettbewerbs selten der Teilnehmer mit den höchsten Werten für Fähigkeit und Anstrengung sein, sondern in der Regel einer der glücklichsten, so Frank. Anders ausgedrückt: Der talentierteste und fleißigste aller Teilnehmer werde in der Regel von einem Konkurrenten überflügelt, der fast genauso talentiert und fleißig sei, aber einfach mehr Glück habe (vgl. a.a.O., S. 11, 66, 156)</p>



<p>Erhöht man den Anteil des Faktor „Glück” auf (realistischere) zehn Prozent, so dass das Ergebnis zu 90 Prozent auf Fähigkeit und harte Arbeit zurückzuführen ist, schwinden die Chancen der besten Kandidaten, das Rennen zu gewinnen, weiter. Wie die obige Abbildung zeigt, wird in einem Pool von 1.000 / 10.000 / 100.000 Teilnehmern der beste Kandidat, also der mit den höchsten Werten für „Fähigkeit” und „Anstrengung”, in 69 Prozent / 83,1 Prozent / 92,3 Prozent der Fälle NICHT gewinnen.</p>



<p>Die Erkenntnis, dass scheinbar triviale Zufallsereignisse oft eine enorme Rolle spielten, bedeute nicht, dass Erfolg im Leben unabhängig von Talent und Anstrengung sei, so Frank. Menschen, die materiellen Erfolg im großen Stil hätten, seien fast immer sowohl hochbegabt als auch extrem fleißig, genau wie es der Humankapitalansatz nahelege. Aber die Simulationen machten auch deutlich, warum so viele extrem talentierte und fleißige Menschen kein nennenswertes Maß an materiellem Erfolg erreichten, wie es der Humankapitalansatz nicht tue. Viele von ihnen hätten einfach weniger Glück als die Gewinner. Auch Zufälle spielten also eine Rolle. Materieller Erfolg sei in vielen Bereichen ohne ein erhebliches Maß an Glück fast unmöglich (vgl. a.a.O., S. 39, 66).</p>



<p>Selbst wenn also ein bestimmtes Persönlichkeitsprofil eine treibende Kraft bei der Anhäufung von Reichtum sein kann — nicht zuletzt muss das „Quäntchen Glück” hinzukommen.</p>
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		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 4)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 10:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Flat Tax]]></category>
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<p>Die ersten drei Teile unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer haben sich mit der Bewertung des Erbens im Lichte des Leistungsprinzips (Teil 1), den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit (Teil 2) und dem Für und Wider der [&#8230;]</p>
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<p>Die ersten drei Teile unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer haben sich mit der Bewertung des Erbens im Lichte des Leistungsprinzips (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">Teil 1</a>), den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">Teil 2</a>) und dem Für und Wider der Erbschaftsteuer (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/" data-type="post" data-id="2261">Teil 3</a>) beschäftigt. Im abschließenden vierten Teil der Serie betrachten wir mögliche Reformansätze, die vor allem mit dem Stichwort „Flat Tax” verbunden sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zur Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland</h3>



<p>In der Oktober-Umfrage (2016) des Ökonomenpanels des ifo-Instituts und der F.A.Z. wurden Professoren für Volkswirtschaftslehre an deutschen Universitäten zur Erbschaftsteuer und ihrer jüngsten Reform in Deutschland befragt. Die deutschen Volkswirte sprachen sich mehrheitlich für eine niedrigere, dafür einheitliche Erbschaftsteuer ohne Ausnahmeregelungen aus.</p>



<p>„Bei der Frage, ob sie grundsätzlich eine hohe oder gar keine Besteuerung von Erbschaften bevorzugen, stimmte die Mehrheit der Teilnehmer (51%) keiner der beiden Möglichkeiten zu. Dies zeigt zwar, dass die Ökonomen eine Erbschaftsteuer prinzipiell befürworten, diese allerdings nicht zwangsläufig hoch ausfallen sollte. Immerhin noch 37% der Teilnehmer würden aber eine grundsätzliche hohe Besteuerung befür­worten, da Erbschaften für sie leistungsloses Vermögen dar­stellen. Lediglich 12% der Teilnehmer sprechen sich für eine generelle Abschaffung der Erbschaftsteuer aus.”</p>



<p>Unter der Voraussetzung eines gleichen Steueraufkommens entschieden sich 61 Prozent der im Ökonomenpanel von ifo und F.A.Z. im Herbst 2016 befragten Professoren für Volkswirtschaftslehre für eine Besteuerung aller Erbschaften (ohne Ausnahme) mit einem <strong>einheitlichen niedrigen Satz</strong>. 39 Prozent der Befragten würden dagegen die Besteuerung mit gestaffelten Sätzen von bis zu 50 Prozent und Ausnahmen für Betriebsvermögen (wie gegenwärtig) bevorzugen. (vgl. <a href="https://www.ifo.de/publikationen/2017/aufsatz-zeitschrift/die-erbschaftsteuer-deutschland-reformbedarf-und" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ifo Schnelldienst 1/2017 Die Erbschaftsteuer in Deutschland — Reformbedarf und Reformkompromiss</a>)</p>



<p>„Erbschaftsteuer — abschaffen oder grundlegend reformieren”, das <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-erbschaftsteuer-muss-reformiert-werden-fordert-steuerrechtler-kirchhof-18733546.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">fordert der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof in einem Beitrag für die F.A.Z.</a> am 9. März 2023. Kirchhof argumentiert, eine Steuer, die aufgrund von Ausnahmen und Gestaltungen nur in Sonderfällen greife, widerspreche dem Gleichheitssatz. Daher sei die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundlegend zu reformieren. Jedoch drohe die Reform durch drei Missverständnisse fehlgeleitet zu werden:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Die Steuer müsse sich am Nutzwert und nicht am Verkaufswert des Erbes orientieren.</li>



<li>Bei der Besteuerung von Unternehmen seien die geltenden Entlastungen kein sachfernes Steuerprivileg, sondern dienten einer zumutbaren Steuerlast.</li>



<li>Die Erbschaftsteuer sei kein taugliches Mittel, um der Schere zwischen Arm und Reich zu begegnen.</li>
</ol>



<p>Auf die Finanzsituation in Deutschland sollte mit einer Förderung der Vermögensbildung und einer besseren Chancengleichheit insbesondere in der Bildung reagiert werden.</p>



<p>Für Kirchhof liegt es nahe, die Erbschaftsteuer (wie viele andere Länder) abzuschaffen. Würde Deutschland im Gegenzug die Einkommensteuer um nur ein Prozent erhöhen, würde das Ersatzaufkommen den vierfachen Ertrag erbringen. „Will die Politik das Erben dennoch weiterhin besteuern, ist die Steuer grundlegend zu reformieren. Der Gesetzgeber sollte den Nutzwert des Erbes in einer breiten, einfach anzuwendenden Bemessungsgrundlage erfassen, für die dann ein <strong>niedriger Steuersatz</strong> greift.”</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welcher (niedrige) Steuersatz wäre passend?</h3>



<p>Dazu dokumentieren wir im folgenden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) eine Reihe von Vorschlägen, die in den vergangenen Jahren vorgetragen wurden.</p>



<p>Das Deutsche Institut für Altersvorsorge schreibt in seiner <a href="https://www.dia-vorsorge.de/wp-content/uploads/2015/09/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_LowRes.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie „Erben in Deutschland 2015–24: Volumen, Verteilung und Verwendung”</a>: „Zur Lösung des Zielkonflikts zwischen Effizienz und Gerechtigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer von vielen Ökonomen eine flat rate gefordert, d.h. niedrige Steuersätze, die dann aber ohne Ausnahmen sämtliche Einkommen umfassend einbeziehen und daher auch effektiv bezahlt werden. (…) Aber wie hoch sollte dieser Steuersatz dann sein? Eine Orientierung gäbe die effektive, mittlere Steuerbelastung aller Erbschaften der letzten Jahre, die lag – wie Anfang dieses Kapitels berechnet – zuletzt bei knapp 3 %. Eine ausnahmslose Besteuerung aller Erbschaften wäre demnach aufkommensneutral, wenn der Steuersatz einer flat rate bei <strong>3 %</strong> läge.” (S. 59ff.; Anm. dazu: die effektive Besteuerung von Erbschaften lag 2021 bei 3,7 Prozent).</p>



<p><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/gestoppte-reform-ifo-chef-fordert-acht-prozent-erbschaftsteuer-auf-alles-14341808.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ifo-Präsident Clemens Fuest begründete schon im Sommer 2016</a>, dass ein einheitlicher niedriger Steuersatz die einfachste und gerechteste Lösung sei und sprach sich unter Einhaltung der persönlichen Freibeträge für eine einheitliche Erbschaftsteuer von <strong>8 Prozent</strong> auf alles aus.</p>



<p>Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat am DIW Berlin schreibt <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.608735.de/publikationen/wochenberichte/2018_49_4/die_erbschaftsteuer_ist_die_beste____reichensteuer_____kommentar.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in einem Kommentar im DIW Wochenbericht</a>: „Unternehmensübertragungen im Wert von über zehn Millionen Euro sollten mit <strong>mindestens zehn Prozent</strong> besteuert werden. Ferner sollten Steuervergünstigungen für Immobilien, Spenden und Stiftungen reduziert werden. Einschränken sollte man auch die Möglichkeit, persönliche Freibeträge durch Schenkungen alle zehn Jahre erneut zu nutzen.”</p>



<p>DIW-Präsident Marcel Fratzscher sieht das ähnlich. In einer <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ZEIT-Kolumne schreibt er im Juli 2020</a>: „Eine radikale Vereinfachung der Erbschaftsteuer, beispielsweise nach Freibeträgen eine <strong>zehnprozentige Steuer</strong> für alle und ohne Ausnahme, wäre eine kluge und von der Gesellschaft wahrscheinlich als gerecht wahrgenommene Lösung.” Ähnlich äußerte sich Fratzscher <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.810218.de/nachrichten/das_glueck_der_wenigen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in einem Blogbeitrag am 18. Februar 2021</a>: „Vorstellbar wäre auch eine Flat Tax bei Erbschaften, also eine gleichmäßige Besteuerung zum Beispiel von <strong>zehn Prozent</strong>, die keine Ausnahmen bei großen Vermögen, aber großzügige Freibeträge für kleine Erbschaften und Schenkungen vorsieht (die es ja auch heute schon gibt). Dies würde mehr Fairness bedeuten und helfen, dass Erbinnen und Erben sich stärker am Gemeinwohl beteiligen.”</p>



<p>Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat im Herbst 2021 eine Untersuchung vorgelegt, die eine Abschätzung des Potentials der Erbschaftsteuer zur Entlastung des Faktor Arbeit vornimmt (<a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-eine-abschaetzung-des-potenzials-der-erbschaftssteuer-zur-entlastung-des-faktors-arbeit.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Policy Paper 18/21</a>). Die Autoren kommen zu folgenden Ergebnis: „Als Reformmodell für die Erbschaftsteuer empfehlen viele Ökonomen eine breite Bemessungsgrundlage mit einem einheitlichen und geringen Steuersatz, also eine Abkehr vom jetzigen Modell mit zum Teil hohen Steuersätzen, dafür aber umfangreichen Freibeträgen und Verschonungsregeln. Allerdings sind die möglichen Steuermehreinnahmen eines solchen Flat-Tax-Modells eher gering, wie eine Auswertung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zeigt. Die Einführung eines Pauschalsteuermodells mit einer breiteren Steuerbasis in der Erbschaftsteuer würde bei einem einheitlichen Steuersatz von <strong>10 Prozent</strong> nur wenig zusätzliches Steueraufkommen generieren und hätte demzufolge nur wenig Potenzial, um relevante Beschäftigungseffekte (durch eine Entlastung des Faktors Arbeit; NH) zu erzeugen.”</p>



<p>Davon abgesehen betont auch das IW die Vorteile einheitlicher niedriger Steuersätze: „Eine breite Steuerbemessungsgrundlage (keine Befreiungen für Unternehmen und selbst genutzte Immobilien und geringe persönliche Freibeträge), niedrige Steuersätze (zum Beispiel <strong>Steuersätze zwischen 2 bis 10 Prozent</strong>) und großzügige Stundungsregelungen werden häufig für eine gut konzipierte Erbschaftsteuer empfohlen. Die Vorteile einer solchen Regelung lägen in der Einfachheit und Transparenz. Der geringe Steuersatz würde Ausweichreaktionen begrenzen. Bei progressiven Steuersätzen wären stärkere Ausweichreaktionen zu erwarten, was insbesondere das Betriebsvermögen betreffen würde. Gleichzeitig würde ein einheitlicher Steuersatz dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nicht widersprechen, da alle Erben den gleichen Anteil des Erbes als Steuern zahlen – unabhängig davon, um welche Art von Vermögen es sich handelt.”</p>



<p>Anders als noch Mitte 2020 (und im Februar 2021) <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.862135.de/nachrichten/wir_brauchen_eine_andere_erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schlägt Marcel Fratzscher im Dezember 2022</a> — ebenfalls in der ZEIT — einen höheren Steuersatz als zehn Prozent vor (bei erhöhten Freibeträgen). Er schreibt: „Auf der einen Seite sollte man die Grundfreibeträge um 25 Prozent erhöhen, um einen Ausgleich für die Wertsteigerungen der vergangenen Jahre zu ermöglichen, so wie vom Finanzminister vorgeschlagen. Andererseits sollte im Gegenzug die Erbschaftsteuer auf eine Flat Tax umgestellt werden, mit einem effektiven Steuersatz von <strong>15 Prozent</strong> auf alle Erbschaften und Schenkungen, abzüglich der dann höheren Freibeträge.” Die anfallende Steuerlast könne über viele Jahre gestreckt werden, falls Erben Liquiditätsprobleme hätten. Das würde eine Substanzbesteuerung der Unternehmen vermeiden und gleichzeitig dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr bringen, so Fratzscher.</p>



<p>Am 17. April 2023 <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cdu-radikale-steuer-plaene-koennten-teuer-fuer-topverdiener-werden-18827121.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">berichtet die F.A.Z.</a> (Paywall), die CDU bereite eine „radikale Steuerwende” vor. Laut CDU wird ein einheitlicher niedriger Erbschaftsteuersatz von <strong>10 Prozent</strong> auf das gesamte übertragene Vermögen unter der Berücksichtigung von persönlichen Freibeträgen angestrebt, der für alle Erbschaften gleichermaßen gelten solle. Inzwischen, so ist zu lesen (F.A.Z., 11. Juli 2023), nennt die CDU keinen Steuersatz mehr, und betont, Familienunternehmen müssten weiterhin ohne Substanzverlust vererbt werden können.</p>



<p><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftssteuer-darauf-kommt-es-bei-der-reform-jetzt-an-18641125.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Für F.A.Z.-Redakteur Manfred Schäfers</a> sprechen Ungerechtigkeiten im System — etwa die Frage: „Warum können die Nachkommen einer industriellen Dynastie riesige Werte zum Steuerspottpreis einsacken, während andere erhebliche Summen an das Finanzamt abführen müssen, wenn sie ein vergleichbares Bankdepot erhalten?” — für eine Reform der Erbschaftsteuer „mit einem niedrigen Steuersatz für alle und auf alles. Wenn dieser <strong>weniger als 10 Prozent</strong> beträgt, muss kein Erbe den Familienbetrieb plündern, um das Finanzamt zu befriedigen. Das ist pragmatisch und gerecht. Damit sollten alle gut leben können – selbst vermögende Erblasser.”</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ist ein einheitlicher niedriger Steuersatz für Unternehmen tragbar?</h3>



<p>Die hier aufgeführten Vorschläge für einen einheitlichen Steuersatz pendeln in der Regel zwischen drei und zehn Prozent. Das hört sich moderat an. Dass aber selbst einstellige Steuersätze für Unternehmen im Erbfall unter Umständen zu einem Problem werden können, merkt Gregor Kirchhof in seinem oben erwähnten F.A.Z.-Artikel an: „Die Verkaufswerte der 2.000 größten Familienunternehmen in Deutschland beginnen bei niedrigen dreistelligen Millionenbeträgen und reichen weit darüber hinaus. Selbst für eine Steuerlast von <strong>7 Prozent</strong> fehlt oft die Liquidität.&#8220; Der Wert des Unternehmensvermögens sei unter anderem in Markennamen, Patenten, Produktionsstätten und Mitarbeitern gebunden. Erst im Falle eines einkommensteuerpflichtigen Verkaufes würden diese Werte in Teilen realisiert.</p>



<p>Schon vor zehn Jahren kam das unter anderem von der Stiftung Familienunternehmen geförderte <a href="https://www.zu.de/institute/fif/assets/pdf/pfifig/pFIFig_03_2013_Erbschaftsteuer_FIF.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Friedrichshafener Institut für Familienunternehmen an der Zeppelin-Universität zu dem Schluss</a>, eine „Flat Tax” von 10 oder 15 Prozent (letzteres für den Fall, dass die Erbschaftsteuer auf 15 Jahre gestundet und jedes Jahr 1 Prozent der Steuer beglichen wird) bei gleichzeitiger vollständiger oder sehr weitgehender Streichung der betrieblichen Verschonungsregeln „würde eine erhebliche Steuermehrbelastung gerade für mittlere und große Familienunternehmen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Erbschaftsteuer immer der Vermögensbestand und nicht dessen Ertrag besteuert ist, es sich materiell somit um eine Substanzsteuer handelt, sind diese politischen Pläne für die Familienunternehmen und damit für den Standort Deutschland prohibitiv.”</p>



<p>Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen haben Martin Beznoska und Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft untersucht (<a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-flat-tax-modell-schlecht-fuer-kleine-unternehmen-335240.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Kurzberichte 32.2017</a>), wie sich ein einheitlicher Steuersatz von 8 Prozent (dieser entspräche auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamts (2016) zu Erbschaften und Schenkungen für 2015 in etwa einer aufkommensneutralen Reform der Erbschaftsteuer) ohne Verschonungsregeln im Vergleich zum derzeitigen System auswirken würde.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="760" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-1024x760.jpg" alt="Erbschaftsteuer: Auswirkungen einer Flat Tax auf Unternehmen" class="wp-image-2283" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-1024x760.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-300x223.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-768x570.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax.jpg 1065w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Beznoska/Hentze schreiben dazu: „Die persönlichen Freibeträge würden bei Einführung eines ‚Flat-Tax-Modells’ annahmegemäß unverändert bleiben und werden daher in der Vergleichsrechnung ausgeblendet. Dagegen würden die Verschonungsregeln ersatzlos gestrichen werden. (…) Zum Vergleich ist die Steuerbelastung nach dem heutigen Erbschaftsteuerrecht dargestellt. Unterstellt wird bei der Anwendung des Steuersatzes der engste Verwandtschaftsgrad. (…) Es wird deutlich, dass die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen bei einem einheitlichen Steuersatz von 8 Prozent bereits deutlich größer ist als nach der aktuellen Gesetzeslage. (…) Erben großer und sehr großer Unternehmen würden sich bei einem ‚Flat-Tax-Modell’ (…) gegenüber dem jetzigen Reformgesetz in der Regel besserstellen.” Inzwischen würde eine aufkommensneutrale Reform der Erbschaftsteuer bei Streichung der Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen nach Berechnungen anhand der Erbschaftsteuerstatistik 2021 ungefähr mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von gut 10 Prozent einhergehen, so das IW im <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023_Stellungnahme_Freibeträge_Erbschaftsteuer.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Report 24.2023</a>.</p>



<p>Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats, hält die Ansicht der Befürworter einer „Flat Tax”, eine pauschale Besteuerung aller Erbschaften mit einem niedrigen Steuersatz von etwa zehn Prozent schmerze niemanden, für falsch. „Denn es belastet die Investitionsmöglichkeiten der Familienunternehmen gewaltig”, <a href="https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/familienunternehmen-ueber-die-erbschaftsteuer-werden-gefaehrliche-halbwahrheiten-erzaehlt/29037290.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt Kirchdörfer in einem Beitrag für die Wirtschaftswoche</a> im März dieses Jahres. Schon jetzt halte der deutsche Fiskus die Hand auf, wie Erbfälle bei Familienunternehmen wie Tengelmann und Knorr-Bremse zeigten, in denen nach Medienberichten hohe Erbschaftsteuern anfielen. Die „Flat Tax“ könne zu noch höheren Belastungen führen. Auch eine schrittweise Begleichung der Steuerschuld über zehn Jahre ändere nicht daran, „dass bei den Banken die Kreditfähigkeit des Unternehmens für Investitionen gewaltig sinkt. Das Kapital fehlt für die Transformation und zur Bewältigung von Krisen.”</p>



<p>Kirchdörfer bringt ein weiteres Argument gegen einen einheitlichen niedrigen Steuersatz, das nicht unterschätzt werden sollte. „Die Erfahrungen in der Steuerpolitik zeigen leider auch”, so Kirchdörfer, „dass niedrige Sätze nicht lange niedrig bleiben.” In der Tat ist damit zu rechnen, dass es nach einer möglichen Einführung eines niedrigen einheitlichen Steuersatzes nicht allzu lange dauern wird, bis die ersten vorpreschen und eine Erhöhung fordern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Flat Tax <em>und </em>Freibetrag für Betriebsvermögen?</h3>



<p>Bei allen berechtigen Einwänden — grundsätzlich spricht nichts gegen einen einheitlichen Steuersatz für alle. „Dies würde die Einfachheit und Transparenz erhöhen, während ein geringer Steuersatz Ausweichreaktionen und negative Effekte auf den Unternehmensfortbestand begrenzen würde. Außerdem würden alle Erben den gleichen Anteil des Erbes als Steuern zahlen, unabhängig von der Art des Vermögens, was dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit entspricht”, <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023_Stellungnahme_Freibeträge_Erbschaftsteuer.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt das IW</a>. Eine Flat Tax wäre zudem unkompliziert, unbürokratisch und würde die Finanzämter entlasten, <a href="https://www.iwd.de/artikel/interview-eine-flat-tax-bietet-viele-vorteile-586271/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wie Martin Beznoska vom IW ergänzt</a>.</p>



<p>Gleichzeitig weist er aber auch darauf hin, es könnten schnell Arbeitsplätze verloren gehen, wenn Betriebsvermögen zu stark besteuert würde. Im schlimmsten Fall müssten Betriebe sogar dichtmachen. „Das führt gesamtwirtschaftlich zu Wertschöpfungsverlust und kann nicht gewollt sein. Vor allem für den Fortbestand von regional verankerten Familienunternehmen sind Verschonungsmöglichkeiten wichtig und richtig”, sagt Beznoska. Daher sollte „ein pauschaler Freibetrag für Betriebsvermögen – der sich zum Beispiel nach der Zahl der Beschäftigten richtet (und nicht die Aufrechterhaltung einer konstanten Lohnsumme zur Bedingung macht; NH) – (…) beibehalten werden, um den Weiterbetrieb kleiner und mittelgroßer Unternehmen nicht zu gefährden”.</p>



<p>Wäre das nicht ein vernünftiger Kompromiss? Ein einheitlicher niedriger Steuersatz für alle und trotzdem ein pauschaler Freibetrag für Betriebsvermögen. Das entspricht zwar nicht ganz der reinen Lehre, weil es gerade eine der Grundideen der „Flat Tax” ist, eine einheitliche Steuer für alle und auf alles bei gleichzeitiger, möglichst umfassender Streichung von Ausnahmen zu erheben. Allerdings ist die besondere Bedeutung der deutschen Familienunternehmen zu berücksichtigen. Niemand kann daran gelegen sein, dass wegen einer hohen Erbschaftsteuerforderung Arbeitsplätze verloren gehen oder Unternehmen ganz oder teilweise verkauft werden müssen.</p>



<p>Aber selbst bei einer „Flat Tax” <em>mit </em>pauschalem Freibetrag für Familienunternehmen bliebe die Gefahr, dass der ursprüngliche Steuersatz recht bald Gegenstand von Erhöhungsdiskussionen wird.</p>
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		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jun 2023 16:18:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
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<p>Nachdem wir im ersten Teil unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer betrachtet haben, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann, und uns im zweiten Teil mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigt haben, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Nachdem wir im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">ersten Teil</a> unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer betrachtet haben, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann, und uns im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">zweiten Teil</a> mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigt haben, steht im dritten Teil das Für und Wider der Erbschaftsteuer im Mittelpunkt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Über das Für und Wider der Erbschaftsteuer</h3>



<p>Die Diskussion über das Für und Wider der Erbschaftsteuer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Kritik" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wird in Wikipedia so zusammengefasst</a>: „Die Befürworter sehen in ihrer Erhebung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wodurch staatliche Einnahmen zur Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur der ungleichen Vermögensverteilung geschaffen werden. Die Gegner einer Erhebung der Erbschaftsteuer sehen in ihr einen illegitimen Eingriff in das Familienvermögen und die Familie. Hinzu komme eine systematische Beeinträchtigung deren wirtschaftlicher Grundlagen in einem Bereich, der ansonsten besonderem staatlichen Schutz unterstellt sei.” (Quellenhinweise dazu in Wikipedia: Jens Beckert: Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts, Frankfurt/Main: Campus-Verlag 2004, S. 253–246; Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, HDWW, Bd. 2, 1980, G. Fischer – J.C.B. Mohr – Vandenhoeck &amp; Ruprecht, unter: Erbschafts- und Schenkungsteuer, S. 441)</p>



<p>Soweit die großen Linien der Diskussion. Detailliertere Einsichten zu den Argumenten der Gegner und der Befürworter der Erbschaftsteuer bietet der Beitrag <a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Unverdientes Vermögen oder illegitimer Eingriff in das Eigentumsrecht? Der öffentliche Diskurs um die Erbschaftssteuer in Deutschland und Österreich”</a> von Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt, beide vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln (vgl. dazu auch <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/" data-type="post" data-id="2090">Teil 1 unserer Serie</a>). Beckert und Arndt haben 2016 untersucht, wie Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer ihre jeweilige Position begründen, und so die Strukturen des Diskurses zur Erbschaftssteuer ergründet. Datengrundlage waren die Online-Diskussionen, die zwei ausführliche Interviews im Dezember 2014 <a href="https://www.derstandard.at/story/2000008561989/erbe-und-arbeit-gleich-besteuern" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mit Jens Beckert in <em>Der Standard</em></a> und im März 2015 <a href="https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/erbschaft-und-vermoegensteuer-julia-friedrich-ueber-die-last-mit-dem-erbe-a-1023477.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mit Julia Friedrichs auf <em>Spiegel Online</em></a> zu dem Thema ausgelöst haben.</p>



<p>Insgesamt seien von den <em>Gegnern der Erbschaftsteuer </em>1.998 auswertbare Argumente vorgebracht worden. Die am häufigsten auftretenden Argumente bezögen sich „im weitesten Sinne auf Rahmenbedingungen, die gegen Erbschaftssteuern sprechen (19 Prozent), auf das Recht auf Eigentum (16 Prozent) und auf das Leistungsprinzip (13 Prozent). Darüber hinaus sind Argumente wichtig, die eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Staat, Politikern oder der Verwaltung zum Ausdruck bringen (9 Prozent), sowie Gründe, die sich auf die Sozialstruktur und soziale Ungleichheit beziehen (9 Prozent), und solche, die in der Erbschaftssteuer eine Mehrfachbesteuerung sehen (7 Prozent). Die übrigen Argumentarten machen jeweils weniger als 5 Prozent sämtlicher ausgewerteten Argumente der Gegner aus (vgl. Abbildung 2).” (S. 9)</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="517" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-1024x517.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Argumente der Gegner" class="wp-image-2265" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-1024x517.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-300x152.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-768x388.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner.jpg 1170w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>„Bei den inhaltlichen Begründungen verweisen die Gegner der Erbschaftssteuer insbesondere auf das Recht der Vererbung von Eigentum als liberalem Grundrecht und sie verweisen auf die Leistungen des Erblassers, die durch die Besteuerung des Erbes bestraft würden”, heisst es bei Beckert und Arndt. Außerdem führten die Gegner eine allgemeine Unzufriedenheit mit den staatlichen Institutionen und das technische Argument einer Doppelbesteuerung an, da der Erblasser das Vermögen ja bereits versteuert habe. (S. 24)</p>



<p>Die <em>Befürworter der Erbschaftsteuer </em>hätten insgesamt 1.300 Argumente zu den Diskussionen beigetragen. Genau wie bei den Gegnern seien die Bezüge auf Rahmenbedingungen die am häufigsten vorzufindende Argumentation (21 Prozent). „Mit 15 Prozent bezieht sich ein größerer Anteil der Argumente jedoch auf den Themenkomplex der sozialen Ungleichheit und Sozialstruktur. Das Leistungsprinzip ist auch in dieser Gruppe eines der wichtigsten Themen (15 Prozent), wird jedoch anders interpretiert. Weiterhin wichtig sind Einschätzungen zur Mehrfachbesteuerung (10 Prozent), die Forderung, zwischen den Einkommensarten umzuverteilen (7 Prozent), sowie Argumente, die sich auf das Eigentumsprinzip beziehen (5 Prozent; vgl. Abbildung 3).” (S. 14)</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="607" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-1024x607.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Argumente der Befürworter" class="wp-image-2268" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-1024x607.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-300x178.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-768x455.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter.jpg 1122w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die Befürworter der Steuer verwendeten ein völlig anderes argumentatives Repertoire; bei ihnen stehe die Problematik sozialer Ungleichheit bei den Begründungen für die Steuer weit vorne, so Beckert/Arndt. „Durch die Erbschaftssteuer könne soziale Ungleichheit korrigiert werden. Auch die Befürworter der Steuer beziehen sich auf das Leistungsprinzip, interpretieren dies jedoch ganz anders als die Befürworter. Nicht die Leistungen des Erblassers, sondern die Leistungslosigkeit der Erben wird in den Vordergrund gerückt. Darüber hinaus wird das Argument der Mehrfachbesteuerung zurückgewiesen und beim Eigentumsprinzip wird die Sozialverpflichtung des Eigentums hervorgehoben.” (S. 24f.)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben und Erbschaftsteuer — zwei Sichtweisen</h3>



<p>Bei der Diskussion über das Für und Wider der Erbschaftsteuer ist es wichtig, zwei grundverschiedene Sichtweisen auseinanderzuhalten: zum einen die Sicht des Erblassers oder Schenkenden, zum anderen die Sicht der Erben oder Begünstigten. Natürlich könne sich der Erblasser oder Schenkende fragen, warum sein aus hochversteuertem Einkommen gebildetes Vermögen nochmals belastet werde. Für die Begünstigten bleibe es jedoch ein Zufluss, für den sie in der Regel nichts leisten mussten, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftssteuer-darauf-kommt-es-bei-der-reform-jetzt-an-18641125.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">meint Manfred Schäfers in der F.A.Z.</a> (Paywall).</p>



<p>Für beide Sichtweisen ist das Thema „Leistung” von großer Bedeutung — nur mit gänzlich umgekehrten Vorzeichen, wie wir gesehen haben: Der Erblasser sieht seine Leistung durch die Besteuerung des Erbes „bestraft” und beklagt eine Doppelbesteuerung; mit Blick auf die Begünstigten geht es nicht um die Leistungen des Erblassers, sondern darum, dass sie für ihr Erbe (in der Regel) keine Leistungen erbracht haben, das erhaltene Vermögen also „leistungslos” oder „unverdient” im Sinne von „nicht selbst verdient” ist.</p>



<p>Beide Sichtweisen sind schwerlich übereinzubringen. Entsprechend lässt sich mit der einen Sichtweise eine Erbschaftsteuer von 0 Prozent, mit der anderen eine von 100 Prozent begründen: „Mit dem Argument, die Erbschaft sei (Familien-)Vermögen, das aus bereits versteuertem Einkommen stammt, kann man einen Steuersatz von 0 % fordern. Aber genauso gut kann man einen Steuersatz von 100 % begründen, wenn man sich auf die Chancengleichheit zwischen Erben und Nichterben bzw. zwischen Erben hoher und geringer Vermögen beruft”, <a href="https://www.dia-vorsorge.de/wp-content/uploads/2015/09/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_LowRes.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">heißt es in der Studie „Erben in Deutschland 2015–24: Volumen, Verteilung und Verwendung” des Deutschen Instituts für Altersvorsorge</a>.</p>



<p>Weder 0 Prozent noch 100 Prozent sind gangbare Wege. „Ein Land, das Arbeit stark besteuert, kann größere Erbschaften und Schenkungen schwerlich komplett freistellen”, hält Schäfers in der F.A.Z. fest. Und Beckert trifft durchaus einen Punkt mit seinem Hinweis, viele glaubten, sie hätten einen möglichst ungeschmälerten Anspruch auf die Früchte der Leistungen ihrer Vorfahren — gleichzeitig sei es aber ganz selbstverständlich, keinen Anspruch auf den vollen Arbeitslohn zu haben, für den man gearbeitet habe.</p>



<p>Martin Beznoska und Tobias Hentze bringen die Sache in einem <a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-eine-abschaetzung-des-potenzials-der-erbschaftssteuer-zur-entlastung-des-faktors-arbeit.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Paper des Instituts der deutschen Wirtschaft</a> auf den Punkt, wenn sie schreiben: „Eine Erbschaftsteuer bedeutet, Vermögenswerte zu besteuern, die durch bereits versteuertes Einkommen entstanden sind. Dies führt per Definition zu einer Doppelbesteuerung, bedeutet aber nicht zwangsläufig, die Idee der Erbschaftsteuer abzulehnen, da diese als Einkommensteuer des Erben im Sinne einer Erhöhung des Nettovermögens interpretiert werden kann.” Selbstverständlich handelt es sich also bei der Erbschaftsteuer — aus Sicht des Erblassers — um eine Doppelbesteuerung (wobei der Vollständigkeit halber anzumerken ist, dass die „zweite” Besteuerung nicht beim Erblasser, sondern bei den Erben erfolgt). Die Erbschaftsteuer kann aber durchaus als Einkommensteuer der Erben betrachtet werden.</p>



<p>Ob man bei dem Versuch, die Besteuerung von Arbeit und Erbschaften in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, dem Vorschlag von Jens Beckert folgt, Erbschaften in Höhe von Einkommen — also bis maximal 45 Prozent — zu besteuern, ist eine Frage der persönlichen Sichtweise und von politischen Präferenzen. Folgt man Beckert, müssten Erben knapp die Hälfte an den Staat abführen. „Über die Freibeträge würde man die kleinen Vermögen schützen und dadurch zu einer egalitäreren Verteilung von Vermögen kommen”, <a href="https://www.derstandard.at/story/2000008561989/erbe-und-arbeit-gleich-besteuern" target="_blank" rel="noreferrer noopener">so Beckert im Interview mit Der Standard, Dezember 2014 „Erbe und Arbeit gleich besteuern”</a>. „Der Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass mir unverständlich ist, wie sich in einer Gesellschaft, die sich als Leistungsgesellschaft versteht, Arbeit — die ja ganz offensichtlich Leistungserbringung bedeutet — so viel höher besteuert werden kann, als Erbschaften, die leistungsfrei erlangt werden. Mir erscheint es normativ plausibel zu sagen, dass Arbeit und Erbe zumindest gleich hoch besteuert werden sollen.”</p>



<p>Nun ist nicht alles, was normativ plausibel ist, auch wirtschaftlich sinnvoll. So wäre etwa eine Besteuerung von unternehmerisch gebundenem Vermögen im Erbfall bis maximal 45 Prozent keinesfalls sinnvoll, sondern im Gegenteil höchst kontraproduktiv. Da würde wohl auch Beckert zustimmen. Für Vermögen, das bei vielen Familienunternehmen ganz überwiegend in den Bilanzen gebunden ist, muss es also (weiterhin) angemessene Freibeträge oder Verschonungsregeln geben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben und Erbschaftsteuer — liquides versus betrieblich gebundenes Vermögen</h3>



<p>Bei Familienunternehmen entstehen die Herausforderungen bei der Übertragung von Vermögen schon allein durch die Frage, ob eine Übertragung überhaupt machbar ist. So sieht es etwa Patrick Adenauer, Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Bauwens. Wenn es sich um kein rein liquides Vermögen handele, sei der zentrale Punkt, ob die Erben die Erbschaftsteuer zahlen könnten.</p>



<p>Auch Hubertine Underberg-Ruder, Verwaltungsratspräsidentin der Underberg AG und Mitglied des Aufsichtsrats der Semper idem Underberg AG, differenziert zwischen einem liquiden und einem betrieblichen gebundenen Vermögen. Bestehe das Vermögen in kapitalgesellschaftlich leicht übertragbaren Aktienpaketen, sei steuerlich ein Zugriff leicht möglich und auch gesellschaftlich nicht negativ. Sei dagegen bei einem größeren mittelständischen Unternehmen der Unternehmensübergang mit hohen Erbschaftsteuern belastet, „ist das für alle Beteiligten letztendlich eher kontraproduktiv“. Daher glaube sie, die Verschonungsregeln, die der deutsche Staat vorgesehen habe, seien grundsätzlich ein richtiger Ansatz.</p>



<p>Alles in allem sind die unterschiedlichen Interessen des Staates einerseits und der Bürger andererseits hinsichtlich der Vermögensvererbung und ihrer Besteuerung nicht leicht unter einen Hut zu bringen.</p>



<p>Abgesehen davon, dass der Staat grundsätzlich lieber mehr als weniger Steuern einnimmt, wird er die (Chancen-)Gleichheit ins Feld führen, wird er je nach aktueller politischer Ausrichtung mal mehr, mal weniger Umverteilung fordern. Auch darf er, wie etwa in Bayern, den Lenkungszweck der Erbschaftsteuer nicht aus dem Augen verlieren, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftsteuer-was-der-streit-ums-erben-verfassungsrechtlich-bedeutet-18556410.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">worauf der Heidelberger Verfassungs- und Steuerrechtsprofessor Ekkehart Reimer in der F.A.Z. hingewiesen hat</a> (Paywall). In Art. 123 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern heißt es nämlich: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.” Darüber hinaus wird der Staat aber auch ein Interesse daran haben, die Reduzierung des Kapitalstocks zu verhindern, die eintreten kann, wenn durch überzogene Erbschaftsteuern der Anreiz, Vermögen an die nächste Generation zu übertragen, erodiert, und der Verzehr des Vermögens bis zum Lebensende als die vorteilhaftere Option erscheint.</p>



<p>Auf Seiten der Bürger, der Erben in unserem Fall, bleibt der dynastische Gedanke ein zentraler Aspekt. Hier geht es um den Schutz der Familie und des Familienvermögens, um innerfamiliäre Solidarität zwischen den Generationen, um die Versorgung Hinterbliebener und das Recht des Erblassers auf freie Verfügung über sein Eigentum.</p>



<p>Am Ende kommt es darauf an, einen fairen Ausgleich der Interessen zu gestalten. Wie dieser Ausgleich aussehen soll, darüber gehen die Meinungen recht weit auseinander. Mit möglichen Reformansätzen durch eine „Flat Tax” beschäftigt sich der abschließende vierte Teil der Serie.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 17:29:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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<p>Geht es um Erben und Erbschaftsteuer ist der Hinweis auf die Vermögensungleichheit nicht weit. So beschäftigt sich beispielsweise in dem Wikipedia-Artikel zur Erbschaftsteuer in Deutschland ein ganzer Abschnitt mit dem Thema „Wachsende Vermögensungleichheit”, um eine „Ausweitung der Erbschaftsteuer als ‚effizienteste [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Geht es um Erben und Erbschaftsteuer ist der Hinweis auf die Vermögensungleichheit nicht weit. So beschäftigt sich beispielsweise in dem Wikipedia-Artikel zur Erbschaftsteuer in Deutschland ein ganzer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Wachsende_Vermögensungleichheit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Abschnitt mit dem Thema „Wachsende Vermögensungleichheit”</a>, um eine „Ausweitung der Erbschaftsteuer als ‚effizienteste Besteuerung’ (Stefan Bach, DIW; NH) von Vermögen” zu legitimieren. In diesem Abschnitt heißt es u.a.: „Bereits im Jahr 2010/11 stammten beim reichsten Prozent der Deutschen etwa 4/5 des Vermögens aus Erbschaften.” Als Quelle wird die Untersuchung <a href="https://web.archive.org/web/20150419135823/http://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/vwl/boenke/forschung/publikationen/discpaper2015_10.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Erbschaft und Eigenleistung im Vermögen der Deutschen: Eine Verteilungsanalyse” von Timm Bönke, Giacomo Corneo und Christian Westermeier</a> angeben. Das Zitat soll belegen, dass die Reichsten ihr Vermögen zum überwiegenden Teil nicht selbst erarbeitet, sondern geerbt haben. Aber stimmt das auch?</p>



<p>So fassen Bönke/Corneo/Westermeier ihre Ergebnisse zusammen:</p>



<p>„Die PHF‐Daten (Bundesbank-Studie Private Haushalte und ihre Finanzen; NH) legen nahe, dass die Vermögen der deutschen Privathaushalte zu etwa ein Drittel auf Erbschaften und Schenkungen zurückgehen. Dieser Anteil verändert sich entlang der Vermögensverteilung wenig. Insbesondere <strong>nimmt die relative Bedeutung von Erbschaften mit zunehmendem Privatvermögen nicht systematisch zu</strong>. In unserem Basisszenario mit gemeinsamer Kapitalisierung ist eher der gegenteilige Zusammenhang zu beobachten: Während in der Mittelschicht gut 36 % des Vermögens auf Erbschaften zurückgeführt wird, <strong>beträgt dieser Wert in der Oberschicht nur 27 %</strong>. Trotz (…) Einschränkungen sind zumindest die Größenordnungen unserer Schätzergebnisse für die unteren 99 % der Vermögensverteilung solide empirisch untermauert. Für diesen überwiegenden Anteil der Bevölkerung zeigt unsere Untersuchung, dass <strong>Erbschaften im Schnitt keine dominierende Ursache der Vermögensbildung sind und dass die Rolle von Erbschaften mit dem Vermögen der Haushalte nicht an Bedeutung gewinnt. Wesentlich weniger gesichert sind unsere Ergebnisse für das oberste Perzentil der Vermögensverteilung</strong>.” (S. 32ff.; Hervorhebungen NH)</p>



<p>Genau auf dieses Perzentil aber hebt das Zitat in Wikipedia ab. Dass Erben für den weit überwiegenden Anteil der deutschen Bevölkerung (99 Prozent) keinen dominanten Einfluss auf die Vermögensbildung hat, und dass das Ergebnis für das oberste Perzentil „wesentlich weniger gesichert” ist – das wird nicht erwähnt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Behauptungen zur Vermögensungleichheit</h3>



<p>Von der Vermögensungleichheit wird regelmäßig behauptet, dass sie „ständig weiter wächst”, und dass Erben einen wesentlichen Anteil an der Vermögenskonzentration hat. Dazu ist folgendes festzuhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Behauptung, die Vermögensungleichheit in Deutschland würde „ständig weiter wachsen” ist falsch. Die Vermögensungleichheit ist in Deutschland seit Jahren sogar leicht rückläufig (siehe <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-geht-zurueck/">hier</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-gesunken/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-ruecklaeufig/">hier</a>).</li>



<li>Regelmäßig lassen die Betrachtungen zur Vermögensungleichheit die Vermögensaquivalente aus den Altersvorsorgevermögen außer Betracht. Wird die Vermögensverteilung unter Berücksichtigung der Altersvorsorgevermögen untersucht, sinkt die Vermögensungleichheit deutlich (siehe <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit/">hier</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">hier</a>).</li>



<li>Erben hat – wie wir oben gesehen keinen – für den weit überwiegenden Teil der deutschen Bevölkerung keinen dominanten Einfluss auf ihre Vermögensposition.</li>
</ul>



<p>Gleichwohl schreibt <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Präsident Fratzscher in einer ZEIT-Kolumne im Juli 2020</a>: „Aber der wichtigste Grund für die großen Unterschiede in den Vermögen in Deutschland ist ein anderer: Erbschaften. Über die Hälfte aller privaten Vermögen in Deutschland heute wurde nicht durch der eigenen Hände Arbeit, sondern durch Erbschaften und Schenkungen erzielt. Dies widerspricht dem Leistungsprinzip.” Und Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt halten in ihrer Untersuchung „<a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Unverdientes Vermögen oder illegitimer Eingriff in das Eigentumsrecht? Der öffentliche Diskurs um die Erbschaftssteuer in Deutschland und Österreich</a>” fest: „Der von den Befürwortern der Steuer am zweithäufigsten angeführte Themenbereich ist der Umgang mit sozialer Ungleichheit und die Auswirkungen einer Erbschaftssteuer auf die Sozialstruktur (15 Prozent). Der bedeutendste Punkt dürfte hier die Forderung nach Umverteilung und Ausgleich von zu stark ausgeprägter Vermögensungleichheit sein. Die Erbschaftssteuer soll makrosozial zur Korrektur von sozialer Ungleichheit beitragen.” (S. 16)</p>



<p>Doch wie sieht es in Sachen Vermögensungleichheit und Erbschaften tatsächlich aus? Der <a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 5/2021</a> weist darauf hin, die Wirkung von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit sei wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Dabei werde einerseits argumentiert, „dass Erbschaften und Schenkungen ungleich verteilt sind und hierbei vor allem einkommensstarke oder bereits vermögende Personen häufiger und auch höhere Summen erben oder geschenkt bekommen”. Dem werde andererseits entgegengehalten, „dass intergenerationale Transfers eine dämpfende Wirkung auf die Vermögensungleichheit haben, etwa wenn hohe Vermögen von wenigen – vorwiegend älteren – Menschen durch Erbschaften und Schenkungen an mehrere junge Menschen mit geringeren Vermögen verteilt werden”. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 5/2021</a>, S. 68)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben: Relative versus absolute Vermögensungleichheit</h3>



<p>Um diese unterschiedlichen Befunde nachvollziehen zu können, muss man den Unterschied zwischen relativer und absoluter Vermögensungleichheit betrachten. Grundsätzlich gilt hier: Mit Erhalt von intergenerationalen Transfers nimmt die relative Ungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) ab. Die absolute Vermögensungleichheit (gemessen an Vermögensdifferenzen in Euro) nimmt dagegen &#8211; je nach Ausgangsvermögen und Höhe der Erbschaft &#8211; zu.</p>



<p>Zu letzterem folgendes (adaptiertes) Beispiel des DIW: Eine Erbschaft in Höhe von beispielsweise 10.000 Euro bei einem Ausgangsvermögen von 20.000 Euro bedeute eine relative Vermögensveränderung von 50 Prozent; bei einer Erbschaft in Höhe von 40.000 Euro bei einen Ausgangsvermögen von 200.000 Euro mache die relative Bedeutung des Transfers nur 20 Prozent aus. Die relative Bedeutung selbst von kleinen Transfers sei damit am unteren Ende der Vermögensverteilung vergleichsweise groß, was insgesamt die relative Ungleichheit sinken lasse. Gleichzeitig nehme aber die absolute Ungleichheit zwischen den beiden Personen zu, da die Vermögensdifferenz um 30.000 Euro steige. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW Wochenbericht 5/2021</a>, S. 69)</p>



<p>Wenn man wie in diesem Beispiel jeweils einen Erben am unteren und am oberen Ende der Vermögensverteilung vergleicht, dann stimmt die Rechnung natürlich. Allerdings verschiebt sich die Vermögensmasse nicht nur zwischen den Generationen, sondern in der Regel auch von wenigen zu vielen. Der Grund: Viele Erbschaften gehen nicht nur an einen Erben, sondern verteilen sich auf mehrere. Erbschaften und Schenkungen führen daher nicht grundsätzlich zu einer höheren Konzentration der Vermögen, sondern sie sorgen sogar dafür, dass die Ungleichheit abnimmt, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) herausgearbeitet hat. „Rechnet man die Erbschaften und Schenkungen aus dem Nettovermögen heraus, steigt der Gini-Koeffizient um 0,02 Punkte – das heißt, die Ungleichheit steigt”, <a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt das Institut</a>.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1000" height="526" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D.webp" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Erbschaften reduzieren Vermögensungleichheit" class="wp-image-2238" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D.webp 1000w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D-300x158.webp 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D-768x404.webp 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></figure>



<p>Die Grafik zeigt, dass dieser Effekt auch in anderen europäischen Ländern auftritt: Überall steige der Gini-Koeffizient ohne Erbschaften und Schenkungen um 0,02 bis 0,04 Punkte, so das IW. Diese Werte scheinen winzig und damit vernachlässigbar zu sein, tatsächlich aber gelte eine Veränderung des Gini-Koeffizienten um 0,03 Punkte als ein gesellschaftlich relevanter Effekt, der nur mit umfangreichen Änderungen im Steuer- und Transfersystem eintrete. (<a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IWD, Juni 2020</a>)</p>



<p>Die Reduzierung der Ungleichheit durch Erbschaften und Schenkungen habe vor allem einen Grund: Für die Verteilungswirkung zähle zumeist nicht die absolute Höhe der Erbschaften, die für wohlhabende Haushalte meist höher ausfalle, sondern ihr relatives Gewicht zu bereits vorhandenen Vermögenswerten. „Dieses Gewicht ist für ärmere Haushalte in der Regel größer, sodass Erbschaften und Schenkungen zu einer Reduzierung der Nettovermögensungleichheit führen.” (<a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2020/IW-Kurzbericht_2020_Erbschaften_und_Schenkungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW Kurzbericht, Juni 2020</a>)</p>



<p>Den gleichen Effekt haben auch Timm Bönke, Marten v. Werder und Christian Westermeier in ihrer Untersuchung „<a href="https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/22066/discpaper2016_26.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">How inheritances shape wealth distributions: An international comparison</a>” (Nov. 2016) beschrieben. Auf Basis der Daten des European Household Finance and Consumption Survey haben sie den Verteilungseffekt von intergenerationalen Vermögenstransfers auf die Vermögensverteilung in acht europäischen Ländern untersucht und mit aktuellen Ergebnissen für die USA verglichen. Die Ergebnisse deuteten darauf hin, so die Autoren, dass Erbschaften und Schenkungen in allen acht Ländern eine stark ausgleichende Wirkung auf die Ungleichheit des Haushaltsvermögens haben. Die Vermögenstransfers in Prozent des Nettovermögens nähmen im Allgemeinen mit steigendem Haushaltsnettovermögen ab. Vermögenstransfers erhöhetn also den gesamten Vermögensanteil der ärmeren Haushalte und führten zu einer Verringerung der relativen Ungleichheit. (vgl. S. 4)</p>



<p>Eine jüngere <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Untersuchungen zur Wirkung von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensverteilung in Australien</a> kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Vermögenstransfers zwar eindeutig zu einem Anstieg des Vermögens der reicheren Australier führen. Gemessen an dem Vermögen, das sie bereits besitzen, haben die weniger wohlhabenden Australier jedoch einen viel größeren Zuwachs durch Vermögenstransfers erhalten. Das heißt: Vermögenstransfers erhöhen den Anteil des Vermögens der ärmeren Australier und verringerten die relative Vermögensungleichheit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben: Relative oder absolute Ungleichheit – was ist „entscheidender”?</h3>



<p>Reduktion der Ungleichheit und Erhöhung der Ungleichheit – beide Effekte sind durch Erbschaften und Schenkungen gleichzeitig möglich, je nach Betrachtung der relativen oder der absoluten Ungleichheit, resümiert das DIW (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wochenbericht 5/2021</a>, S. 69). Und fügt folgende Wertung hinzu: „Doch im täglichen Leben ist für den einzelnen die Höhe der Transfers und damit die absolute Ungleichheit aussagekräftiger und entscheidender.” (ebd.) Ist es für den weniger Wohlhabenden wirklich „entscheidender” – um auf das obige Beispiel zurückzukommen –, dass die Vermögensdifferenz durch die beiden Erbfälle um 30.000 Euro gestiegen ist? Ist es für ihn nicht viel wichtiger, dass sich seine eigene Vermögensposition um 50 Prozent verbessert hat? Ist es nicht seltsam, dass immer dann gerne der Gini-Koeffizient, der die relative Vermögensungleichheit angibt, herangezogen wird, wenn er – wie gerne behauptet wird – steigt und steigt (s. oben)? Sinkt aber der Gini-Koeffizient für die Vermögensungleichheit durch Erbschaften und Schenkungen – ein Effekt, der in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen für diverse Länder nachgewiesen worden ist –, dann sucht man sich ein anderes Maß für die Ungleichheit (in unserem Fall die absolute Ungleichheit) und erklärt dieses für „aussagekräftiger und entscheidender”.</p>



<p>Martin Kohli et al. haben in ihrem Beitrag „<a href="https://www.eui.eu/documents/departmentscentres/sps/profiles/kohli/mkoerbschaften.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erbschaften und ihr Einfluss auf die Vermögensverteilung</a>” (2006) darauf hingewiesen, „im überwiegenden Teil der Literatur zur Einkommens- und Vermögensverteilung und zu Armut und Reichtum” werde das relative Ungleichheitskonzept verwendet (S. 74). Auch Kohli und seine Koautoren kamen schon 2006 zu dem Ergebnis, „dass eine Zunahme der Ungleichheit der Vermögensverteilung aufgrund des Erbschaftsgeschehens mit der in der Armuts- und Reichtumsforschung üblichen Methode relativer Ungleichheitsmaße nicht nachgewiesen werden kann” (S. 58). Die Ergebnisse wiesen stattdessen darauf hin, dass Erbschaften auf die bestehende Vermögensverteilung tendenziell nivellierend wirkten, weil Haushalte, die ohne Erbschaften über keinerlei Vermögen verfügen würden, erst dadurch überhaupt in die Lage versetzt würden, ein (wenn auch vielleicht geringes) Vermögen aufzubauen. Der Vermögenszuwachs durch Erbschaften bei der Gruppe der ohnehin bereits vermögenden Haushalte sei hingegen von relativ geringem Gewicht und führe daher auch nicht zu einer höheren Konzentration des Gesamtvermögens (ebd.).</p>



<p>Dieser Befund ist seitdem vielfach bestätigt worden. Da aber wohl für manche nicht sein kann, was nicht sein darf, wird der durch Vermögenstransfers sinkenden relativen Ungleichheit die steigende absolute Ungleichheit an die Seite gestellt. Was man für wichtiger hält, mag jeder selbst entscheiden. Tatsächlich ist es eher so, wie es das IW beschrieben hat: Für die Verteilungswirkung zählt nicht die absolute Höhe des Erbes, sondern das relative Gewicht zum bereits vorhandenen Vermögen (<a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IWD, Juni 2020</a>).</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Zu Teil 1 der Serie „Erben und Erbschaftsteuer&#8220; geht es <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">hier</a>, zu Teil 3 <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/" data-type="post" data-id="2261">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 1)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 16:29:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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<p>„Sterben und Erben bringen viel Kummer”, sagt ein Sprichwort. Die Ausprägungen möglichen individuellen Kummers sollen uns hier nicht beschäftigen, gleichwohl aber die allgemeine Diskussion, die um das Thema „Erben und Erbschaftsteuer“ geführt wird. Ist Erben gerecht? Wie ist Erben mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>„Sterben und Erben bringen viel Kummer”, sagt ein Sprichwort. Die Ausprägungen möglichen individuellen Kummers sollen uns hier nicht beschäftigen, gleichwohl aber die allgemeine Diskussion, die um das Thema „Erben und Erbschaftsteuer“ geführt wird. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/unwahrheiten-ueber-das-erben/">Ist Erben gerecht?</a> Wie ist Erben mit dem Leistungsprinzip vereinbar? Welche Auswirkungen haben Erbschaften auf die Vermögensverteilung? Sollen Erbschaften besteuert werden? Und wenn ja: Wie soll die Steuer ausgestaltet sein? Oder soll die Erbschaftsteuer abgeschafft werden? Dies sind nur einige der Fragen, die immer wieder kontrovers diskutiert werden. In einer Artikelserie wollen wir diese Fragen näher beleuchten.</p>



<p>In diesem ersten Teil der Serie „Erben und Erbschaftsteuer“ betrachten wir nach einigen einleitenden Fakten die Frage, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann. Der zweite Teil wird sich mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigen. Im dritten Teil werden das Für und Wider der Erbschaftsteuer und im schließenden vierten Teil Reformansätze durch eine „Flat Tax“ im Mittelpunkt stehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fakten über Erben und Erbschaftsteuer</h3>



<p>Bevor wir uns mit dem Erben an sich und mit der Erbschaftsteuer beschäftigen, hier einige Fakten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>In Deutschland gehen laut Schätzungen jedes Jahr <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/jeder-fuenfzigste-deutsche-vererbt-mehr-als-eine-millionen-euro-17090096.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zwischen 200 und 400 Milliarden Euro</a> an Erben.</li>



<li>Das <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_308_736.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Deutschland lag 2021 bei 11,1 Milliarden Euro</a> (nach 8,5 Milliarden Euro 2020). Das entsprach 1,3 Prozent der gesamten Steuereinnahmen iHv 833,2 Milliarden Euro.</li>



<li>Nimmt man einmal 300 Milliarden Euro an Erbschaften pro Jahr als Mittelwert an, dann bedeuten rund 11 Milliarden Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen eine effektive Besteuerung in Höhe von 3,7 Prozent.</li>



<li>Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist einerseits durch progressive Steuersätze, die je nach Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse (I, II, III) von 7 bis zu 50 Prozent reichen, und andererseits durch persönliche Freibeträge sowie Steuerbefreiungen (Verschonungsregeln) für Betriebsvermögen gekennzeichnet.</li>



<li>Die Freibeträge der Erbschaftsteuer sind seit 2009 nicht mehr angepasst worden. Durch die allgemeine Preissteigerung, vor allem aber durch die eingetretene Wertsteigerung bei Immobilien ist es seitdem zu einer realen Erbschaftsteuererhöhung gekommen.</li>



<li>Rund zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den vergangenen 15 Jahren mindestens eine Erbschaft oder größere Schenkung erhalten. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW, Wochenbericht 5/2021</a>)</li>



<li>Die durchschnittliche Höhe der Erbschaften beläuft sich nach Daten des SOEP real auf 85.000 Euro pro Person, die der Schenkungen auf 89.000 Euro. Gegenüber dem Jahr 2001 haben sich die Erbschaften und Schenkungen im Durchschnitt real um etwa 20 Prozent erhöht. (dito)</li>



<li>Intergenerationale Transfers sind ungleich verteilt: So fließt die Hälfte aller Erbschafts- und Schenkungssummen an die reichsten zehn Prozent der Begünstigten. Die unteren 90 Prozent der Erben und Beschenkten erhalten zusammengenommen etwa so viel erhalten wie die oberen zehn Prozent. (dito; s. Abb. unten)</li>



<li>Mit Erhalt von intergenerationalen Transfers nimmt die relative Ungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) ab. Die absolute Vermögensungleichheit (gemessen an Vermögensdifferenzen in Euro) nimmt dagegen zu.</li>



<li>Im internationalen Vergleich von 18 OECD-Staaten liegt Deutschland bei der Steuerbelastung von Familienunternehmen im Erbfall auf dem vorletzten bzw. letzten Platz &#8211; je nach Berechnung mit oder ohne Vorwegabschlag; die Unternehmen haben also die zweithöchste bzw. höchste Erbschaftsteuerbelastung zu tragen. (<a href="https://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/Laenderindex-Erbschaftsteuer_Studie_Stiftung_Familienunternehmen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stiftung Familienunternehmen</a>)</li>
</ul>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="682" height="598" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Verteilung intergenerationaler Transfers nach Dezilen" class="wp-image-2219" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D.jpg 682w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D-300x263.jpg 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Über das Erben und das Leistungsprinzip</h3>



<p>Mit dem Erben ist es so eine Sache: Die einen betonen das selbstverständliche Eigentumsrecht des Erblassers, über den weiteren Verbleib seines Vermögens entscheiden und es als Ausdruck familiärer Kontinuität und Solidarität möglichst ungeschmälert an die nächste Generation weitergeben zu können. Die anderen sehen in der Vermögensvererbung ein „zentrales Instrument der Perpetuierung sozialer Ungleichheit zwischen den Generationen” und &#8211; mit Blick auf die Empfänger &#8211; als „unverdientes Vermögen” einen Widerspruch „zur Legitimation sozialer Ungleichheit aus Leistungsunterschieden” (<a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beckert/Arndt, 2016</a>).</p>



<p>So schreibt etwa Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter des DIW: „Für die Begünstigten sind Vermögenstransfers Einkommen, für das sie nichts leisten müssen. Es steuerlich zu belasten, entspricht ‚meritokratischen’ Vorstellungen der sozialen Marktwirtschaft: Hohe und sehr hohe Einkommen und Vermögen sollten primär auf besonderen Leistungen beruhen. Eine effektive Erbschaftsteuer fördert die Chancengleichheit innerhalb einer Generation.” (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.608695.de/18-49.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 49/2018</a>)</p>



<p>DIW-Präsident Marcel Fratzscher weist in einer <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ZEIT-Kolumne im Juli 2020</a> darauf hin, wir Deutsche verbänden Gerechtigkeit in erster Linie mit Leistung und einer adäquaten Abdeckung von Bedürfnissen; viele Studien hätten das gezeigt. Dagegen empfinde die große Mehrheit der Deutschen eine gleiche Verteilung von Vermögen oder Einkommen nicht als gerecht. Dies bedeute, viele empfänden ein hohes Vermögen dann als gerecht, wenn es hauptsächlich auf die Leistung des Einzelnen zurückgehe.</p>



<p>Das kann man gut nachvollziehen. Nur wird man denjenigen, die in der „Geburts-Lotterie” mehr Glück hatten als andere, dies kaum vorwerfen können. Niemand sucht sich aus, in welche Lebens- und Vermögenssituation ihn das Schicksal stellt. Wenn Fabian Hartmann in einem Beitrag für das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt, Privilegien qua Geburt widersprächen dem Leistungsprinzip, Geburt sei Glückssache und eben kein Verdienst, dann stimmt das natürlich. Wenn er aber im Sinne des Titels seines Beitrags „<a href="Erbschaftssteuer: Ran an die Privilegien!">Erbschaftssteuer: Ran an die Privilegien!</a>” eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer fordert, dann muss die Frage erlaubt sein, wie er denn beispielsweise das Privileg, in einem Krankenhaus in Deutschland und nicht in einem Slum in Nigeria geboren zu sein, ausgleichen möchte. Auch dieses Privileg ist Glückssache und kein Verdienst (zu weiteren Privilegien s. unten).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Zur Legitimation der leistungslosen Erlangung von Vermögen durch Erbschaft</h4>



<p>Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt, beide vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, <a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">haben 2016 in einem Papier untersucht</a>, wie Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer ihre jeweilige Position begründen, und so die Strukturen des Diskurses zur Erbschaftssteuer ergründet (Datengrundlage waren die Online-Diskussionen auf Spiegel Online und Standard.at, die zwei ausführliche Interviews zu dem Thema ausgelöst haben; insgesamt wurden 3.573 Argumente inhaltsanalytisch codiert und ausgewertet). Teil der untersuchten Diskussionen war auch die Frage nach der Legitimation der leistungslosen Erlangung von Vermögen durch Erbschaft. Das Leistungsprinzip werde einerseits als Argument für den Schutz des vom Erblasser selbst erwirtschafteten Vermögens angeführt und andererseits als Begründung für die Besteuerung der sich leistungslos bereichernden Erben, berichten Beckert/Arndt.</p>



<p>Die Kernargumente der Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer fassen die Autoren so zusammen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><em>Gegner ErbSt</em>: „Anzuerkennen seien die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Erblassern, die zur Verfügung über das Vermögen berechtigen. Der Bezug auf das Leistungsprinzip findet etwa darin Ausdruck, Personen, denen geringere Leistungserbringung zugeschrieben wird, kein Vermögen übertragen zu wollen oder diesen vorzuwerfen, sich das Vermögen der Leistungserbringer leistungslos über die Erbschaftssteuer aneignen zu wollen. (…) Die Gegner der Erbschaftssteuer beziehen sich (…) insbesondere in drei verschiedenen Weisen auf das Leistungsprinzip: die von den Erblassern erbrachten Leistungen, mit dem Vermögensaufbau verbundene Einschränkungen des Konsums der Erblasser und die Gefahr der Demotivierung von Leistungserbringung in der Gesellschaft durch die Besteuerung von Erbschaften.” (S. 12)</li>



<li><em>Befürworter ErbSt</em>: „Für die Befürworter steht jedoch relativ einhellig und als wichtigster Punkt des Leistungsprinzips der Gedanke im Vordergrund, dass Erbschaften Einkommen darstellen, welche die Erben nicht durch eigene Leistung verdient haben. (…) Den Befürwortern der Erbschaftssteuer geht es nicht um die Befürchtung, dass die Einführung der Erbschaftssteuer zu geringerer Leistungsbereitschaft führt. Auch wird im Gegensatz zu den Gegnern der Steuer die Leistungslosigkeit beim Erbenden als wichtiger erachtet als der durch Leistung erworbene Anspruch des Erblassers, auch nach dem Tod über das Vermögen bestimmen zu können.” (S. 16f.)</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Motiv des Schutzes des Vermögens der Kernfamilie in Deutschland dominant</h4>



<p>Der Soziologe Beckert hat sich schon früher intensiv mit der Frage des „unverdienten Vermögens” auseinandergesetzt. Da Vermögensvererbung den meritokratischen Prinzipien widerspricht, fragt Beckert in seinem Buch „Unverdientes Vermögen“ (Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts, Frankfurt a.M. 2004), wie sich die „unverdiente“ Erlangung von Vermögen im Kontext einer Gesellschaftsordnung rechtfertigen lasse, die soziale Ungleichheit aus den unterschiedlichen Leistungsbeiträgen ihrer Gesellschaftsmitglieder legitimiere. (Ebd., S. 26) Wenn die Verteilung von Eigentum sich an Leistungskriterien orientieren solle, warum würden Erbschaften dann nicht besonders hoch besteuert, um vergleichbare finanzielle Ausgangsbedingungen zu schaffen und das Prinzip der Chancengleichheit zu realisieren? (Ebd., S. 199)</p>



<p>Beckerts vergleichende Betrachtung des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den USA zeigt, dass Bezugspunkt in Deutschland immer das „familiäre Vermögen in seiner Funktion der Versorgung hinterbliebener Familienangehöriger“ ist. (Ebd., S. 252) Für Deutschland typisch sei der „Schutz der Familie als sittlicher Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft“ (Ebd., S. 68) und damit verbunden der „Schutz des Vermögens der (ausgedehnten) Kernfamilie“. (Ebd., S. 251) Das Ziel der Herstellung größerer Chancengleichheit mittels Vermögensumverteilung spiele in der politischen Kultur in Deutschland kaum eine Rolle. Der Schutz des Familienvermögens stehe im Vordergrund. (Ebd., S. 281) Während es in der amerikanischen politischen Kultur durchaus Sympathien für die Begrenzung dynastischer Vermögensperpetuierung gebe, spiele in Deutschland traditionell die Beförderung solidarischer Familienbeziehungen zwischen den Generationen mittels Erbschaften die dominante Rolle.</p>



<p>Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Folgen des Erbrechts für die wirtschaftliche Motivationsbereitschaft. Beckert: „Die Möglichkeit privater Vermögensvererbung trägt zur Verbreitung und Aufrechterhaltung kapitalistischen Erwerbsstrebens bei, indem das Motiv der Vererbung ein wichtiger Anreiz für Fleiß und Sparen sein kann. Allerdings können Erbschaften auch die genau umgekehrten Folgen zeitigen, indem das ererbte Vermögen zur Zerstörung von Erwerbswerten bei den sich ins ‚gemachte Nest’ setzenden Erben führt.“ (Ebd., S. 30) Während für die Erblasser argumentiert werden könne, die Möglichkeit, den Kindern Vermögen zu hinterlassen, sei ein Anreiz, dieses zu bilden, lasse sich genauso darauf verweisen, dass die mühelose Erlangung von Vermögen die erwerbsorientierten Werthaltungen der Kinder korrumpiere und somit wirtschaftlich ineffizient sei. (Ebd., S. 320) Ein möglicher Widerspruch, der allerdings nicht aufzulösen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Unüberwindbare Zufälle der Geburt und Reduzierung des Kapitalstocks durch Erbschaftsteuern</h4>



<p>In einem <a href="https://www.cicero.de/wirtschaft/ist-erben-fair/38068" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für die Zeitschrift Cicero (2004) zu der Frage „Ist erben fair?“</a> argumentiert Beckert, würde das private Erbrecht aufgehoben, dann würde das Recht des Erblassers auf freie Verfügung über sein Eigentum beschnitten. Erbschaft, so etwa der Ökonom Milton Friedman, sei ja nur einer der „Zufälle der Geburt“, neben unterschiedlichen Talenten und höchst verschiedener körperlicher Attraktivität. „Wie aber wollten wir ernsthaft versuchen, Gleichheit der Talente, der Intelligenz oder des Aussehens herzustellen? Wenn dies nicht geht, weshalb sollten dann ausgerechnet materiell gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden?“ (vgl. oben das Argument zu F. Hartmann)</p>



<p>Ein weiteres Argument gegen die Umverteilung von Erbschaften zur Erreichung gleicher Startbedingungen in jeder Generation sei wirtschaftlich, so Beckert. Schon Adam Smith habe die negativen Folgen von Erbschaftsteuern für die Kapitalakkumulation beklagt. „Erbschaftsteuern führten zur Reduzierung des Kapitalstocks und damit zur Dämpfung von Investitionen und wirtschaftlicher Entwicklung. Neben dem Zusammenhalt von Unternehmen bestehen weitere indirekte wirtschaftliche Zusammenhänge des Erbrechts: Kontrafaktisch argumentiert ließe die Aufhebung des Privaterbrechts – und damit die strikte Orientierung am Leistungsprinzip – die Erhöhung konsumtiver Aufwendungen erwarten und würde so zur Reduzierung des Kapitalstocks beitragen. Es würden Anreizstrukturen geschaffen, das Privatvermögen bis zum Lebensende zu verzehren. Dies hätte zwar kurzfristige Nachfrageimpulse zur Folge, würde jedoch langfristig die Kapitalbasis der Wirtschaft schädigen.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Intergeneratives Eigentum in Familie, Wirtschaft und Gesellschaft</h4>



<p>Für die Stiftung Familienunternehmen erfüllt intergeneratives Eigentum bedeutende Funktionen in Familie, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Aufhebung des individuellen Erbrechts hätte für die drei genannten Bereiche zweifelsohne viele problematische Folgen, so die Autoren des Bandes „Eigentum. Warum wir es brauchen. Was es bewirkt. Wo es gefährdet ist“. (Freiburg i.Br. 2018) Auch sie weisen auf den dynastischen Gedanken hin, der oft Antrieb für den Vermögenserwerb ist, nicht nur der Nutzen für die eigene Person. Der Versorgungsgedanke post mortem, der Schutz der Familie über den eigenen Tod hinaus, kommt hinzu. Das Erbrecht enthalte „ein wesentliches Motiv zur Stärkung der familiären Solidarität. (…) Durch die Überlassung von Eigentum wird die solidarische Unterstützung innerhalb der Familie gestärkt.“ (Ebd., S. 185)</p>



<p>Neben diesen familienbezogenen Aspekten übernimmt das Erbrecht auch wirtschaftliche Funktionen: Für die Fortführung von Familienunternehmen sei die Regelung des Erbrechts geradezu existenziell. (Ebd.) Erbschaftsteuerzahlungen führten zu einem Abfluss von Eigenkapital, denn das Privatvermögen reicht dafür normalerweise nicht aus. Das gefährdet die Leistungsfähigkeit des deutschen Mittelstands im internationalen Wettbewerb und damit gefährdet es Arbeitsplätze. Unter Umständen droht der Einstieg von Private Equity-Fonds, was aber gerade nicht erwünscht ist. Auch an ganz anderer Stelle spielt intergeneratives Eigentum eine substanzerhaltende Rolle.</p>



<p>Eine weitere volkswirtschaftliche Funktion der Vermögensvererbung, so die Stiftung Familienunternehmen analog zu den Ausführungen von Beckert, sei die Verstetigung des Kapitalbestands für Investitionen. Ohne die Möglichkeit der Vererbung wäre der Anreiz groß, das Privatvermögen bis zum Lebensende weitestgehend aufzubrauchen. Ohne die intergenerative Perspektive von Eigentum würde die Bereitschaft zu sparen ebenso sinken wie der Erwerbsfleiß der Menschen. (Ebd., S. 186) Schließlich: Intergeneratives Eigentum sei mittels Vererbung – im Guten wie im Schlechten – eine substanzielle Institution für die soziale Kontinuität der Gesellschaft. Erbschaften seien eine materielle Grundlage, um stabile Strukturen für die Familie, für die Wirtschaft wie auch für die gesamte Gesellschaft zu schaffen. (Ebd.)</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögensvererbung ist und bleibt eine Herausforderung</h4>



<p>„Unverdientes Vermögen” ist und bleibt ein schwieriges Thema. Es gibt – wie wir gesehen haben – gute Argumente für intergeneratives Eigentum, für die Vermögensvererbung; es gibt auch Argumente, die dagegensprechen. Die Autoren des Buches „Eigentum“ (siehe oben) haben die Ambivalenz des Themas gut auf den Punkt gebracht: „Leistung, Entlohnung und gesellschaftliche Position sollten nach liberaler Auffassung in einer marktwirtschaftlichen Gesellschaft eng miteinander korrelieren. Eine ungleiche Verteilung von Vermögen und Einkommen wird demnach mit dem Leistungsprinzip legitimiert.“ Erbschaften beruhten dagegen auf einem Zufall. (Eigentum, S. 183) Während die Institution Privateigentum unbeschränkte Handlungs- und Verfügungsrechte anscheinend voraussetze, widerspreche die Vererbung – also streng genommen der Gebrauch dieser Rechte – dem Leistungsprinzip. Vermögensvererbung ist und bleibt „besonders für eine liberale Theorie eine Herausforderung“. (Ebd., S. 184)</p>



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<p>Zum zweiten Teil der Serie geht es <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">hier</a>.</p>
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		<item>
		<title>Vermögensverteilung in Deutschland 1895 bis 1918</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 12:05:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Charlotte Bartels]]></category>
		<category><![CDATA[Moritz Schularick]]></category>
		<category><![CDATA[Thilo Albers]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wealth and its Distribution in Germany]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Thilo N. H. Albers (Humboldt Universität Berlin), Charlotte Bartels (DIW Berlin) und Moritz Schularick (Universität Bonn) haben mit dem Beitrag „Wealth and its Distribution in Germany, 1895-2018“ die erste umfassende Studie über die Vermögensverteilung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-in-deutschland/">Vermögensverteilung in Deutschland 1895 bis 1918</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Thilo N. H. Albers (Humboldt Universität Berlin), Charlotte Bartels (DIW Berlin) und Moritz Schularick (Universität Bonn) haben mit dem Beitrag <strong><a href="https://wid.world/wp-content/uploads/2022/06/WorldInequalityLab_WP2022_09_WealthDistributionGermany.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Wealth and its Distribution in Germany, 1895-2018“</a></strong> die erste umfassende Studie über die Vermögensverteilung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert vorgelegt. Sie kombinieren Steuer- und Archivdaten, Haushaltsbefragungen, historische volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Vermögenslisten, um die Entwicklung der deutschen Vermögensverteilung auf lange Sicht zu analysieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögen und seine Verteilung: die wesentlichen Ergebnisse</h3>



<p>(1) <strong>Die Vermögenskonzentration in den Händen der obersten 1 Prozent in Deutschland sei langfristig um fast die Hälfte zurückgegangen, von fast 50 Prozent im Jahr 1895 auf heute 27 Prozent.</strong> Fast der gesamte Rückgang des Vermögensanteils der obersten 1 Prozent erfolgte in weniger als 40 Jahren, zwischen dem Ersten Weltkrieg und den ersten Jahren der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Zwischenkriegszeit und die Vermögensbesteuerung nach dem Zweiten Weltkrieg zeichneten sich als die großen Gleichmacher in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts aus. Seit den frühen 1950er Jahren bewege sich der Anteil der obersten 1 Prozent innerhalb einer engen Spanne. (Abbildung 1)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1025" height="606" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1.jpg" alt="Vermögensverteilung: Vermögensanteil der Top-1% und Bottom-50% in Deutschland, 1895-2018" class="wp-image-1832" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1.jpg 1025w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1-300x177.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1-768x454.jpg 768w" sizes="(max-width: 1025px) 100vw, 1025px" /></figure>



<p><strong>„Ein klarer Trend hin zu einem immer größeren Anteil der reichsten ein Prozent am Gesamtvermögen lässt sich nicht beobachten“</strong>, schreiben Albers, Bartels und Schularick in einem aktuellen Beitrag für die F.A.Z. („Der Reichtum der Deutschen“, F.A.Z., 1. August 2022, S. 16). Hinter dieser oberflächlichen Stabilität würden sich jedoch erhebliche Bewegungen in der Gesamtverteilung des Vermögens verbergen, insbesondere in den letzten Jahrzehnten.</p>



<p>(2) <strong>Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 habe sich das durchschnittliche Vermögen der 50-90 Prozent fast verdoppelt und das der obersten 10 Prozent mehr als verdoppelt, während das durchschnittliche Vermögen der unteren 50 Prozent fast unverändert geblieben sei</strong> (Abbildung 8a). Diese Trends spiegelten sich in der Entwicklung des Medianvermögens für die verschiedenen Gruppen wider (Abbildung 8b). Das mediane Vermögen der 50-90 Prozent (70. Perzentil) stieg von etwa 200.000 Euro im Jahr 1993 auf fast 400.000 Euro im Jahr 2018. Das Medianvermögen der obersten 10 Prozent (95. Perzentil) stieg von etwa 600.000 Euro im Jahr 1993 auf fast 1,4 Millionen Euro im Jahr 2018.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="941" height="427" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8.jpg" alt="Vermögenswachstum nach Gruppen, 1993-2018" class="wp-image-1834" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8.jpg 941w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8-300x136.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8-768x348.jpg 768w" sizes="(max-width: 941px) 100vw, 941px" /></figure>



<p>(3) Die Bewertung von Vermögenswerten habe dabei eine wichtige Rolle gespielt. Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 hätten zwei Trends die deutsche Vermögensverteilung geprägt: <strong>Die Haushalte an der Spitze der Verteilung erzielten beträchtliche Kapitalgewinne aufgrund des steigenden Unternehmensvermögens</strong> (Das Unternehmensvermögen ist die Summe des Eigenkapitals in (1) Aktiengesellschaften, (2) Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Quasi-Kapitalgesellschaften und (3) Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.). <strong>Gleichzeitig verzeichnete die Mittelschicht große Wertzuwächse bei Wohnimmobilien</strong>, so dass sich der Abstand zwischen den Inhabern von Vermögenswerten der Ober- und der Mittelschicht nur mäßig vergrößerte. (Abbildung 10)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="950" height="527" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10.jpg" alt="Vermögenswachstum durch Veränderung der Kapitalrenditen, 1993-2018 und 2008-2018" class="wp-image-1836" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10.jpg 950w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10-300x166.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10-768x426.jpg 768w" sizes="(max-width: 950px) 100vw, 950px" /></figure>



<p><strong>Das reale Vermögen des Durchschnittshaushalts der unteren 50 Prozent stagnierte jedoch in den vergangenen vier Jahrzehnten.</strong> Das durchschnittliche Vermögen der ärmeren 50 Prozent der deutschen Gesellschaft habe Ende der 1970er Jahre bei rund 20.000 Euro gelegen. 40 Jahre später liege es inflationsbereinigt immer noch auf demselben Wert, führen Albers, Bartels und Schularick in der F.A.Z. dazu aus. Ohne Berücksichtigung der Sozialversicherungsansprüche habe sich <strong>der Anteil der unteren 50 Prozent am Gesamtvermögen von 5 Prozent im Jahr 1978 auf 2,8 Prozent im Jahr 2018 fast halbiert</strong>.</p>



<p>Ergänzend zu der Darstellung von Albers, Bartels und Schularick zeigt die nachfolgende Grafik der Wealth Distribution Database die Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland von 1896 bis 2021.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="761" height="606" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1.jpg" alt="Vermögensungleichheit, Deutschland, 1896-2021" class="wp-image-1838" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1.jpg 761w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1-300x239.jpg 300w" sizes="(max-width: 761px) 100vw, 761px" /></figure>



<p>Die prozentualen Anteile am Gesamtvermögen seit 1993 (weiter geht die Wealth Distribution Database bei den Bottom-50 % nicht zurück) sehen wie folgt aus:</p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>1993</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2001</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2011</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2021</strong></td></tr><tr><td><strong>Top-1 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">22,9</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">26,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">27,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">29,7</td></tr><tr><td><strong>Top-10 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">53,2</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">57,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">58,8</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">59,6</td></tr><tr><td><strong>Bottom-50 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">5,7</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,9</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,4</td></tr></tbody></table><figcaption>Quelle: Wealth Distribution Database, <a href="https://wid.world/country/germany/" target="_blank" rel="noopener">https://wid.world/country/germany/</a></figcaption></figure>



<p>Danach ist der <strong>Anteil der Bottom-50 % seit 1993 um 40 Prozent von 5,7 auf 3,4 Prozent zurückgegangen</strong>.</p>



<p>Um diesen Rückgang zu verstehen, muss man sich darüber klar werden, dass <strong>die Kapitalrenditen zu unterschiedlichem Vermögenswachstum führten, da sich die Portfolios über die Vermögensverteilung hinweg systematisch und anhaltend unterschieden</strong>, so Albers, Bartels und Schularick (s. oben Abbildung 10). Sie weisen darauf hin, dass <strong>das Portfolio der Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung hauptsächlich aus Spareinlagen und anderen Finanzanlagen wie Lebensversicherungen mit niedrigen Renditen bestehe</strong>, die nicht an Wert gewonnen hätten. Für die deutsche Mittelschicht (50-90 Prozent) und die obere Mittelschicht sei dagegen das <strong>Wohneigentum</strong> mit einem Portfolioanteil von fast 60 Prozent bzw. 55 Prozent der wichtigste Vermögenswert. Schließlich werde <strong>Unternehmensvermögen</strong> zur dominierenden Vermögensklasse, wenn man zum obersten Perzentil der deutschen Vermögensverteilung aufsteige, und mache 50 Prozent des Vermögens aus.</p>



<p>Das Problem der divergierenden Kapitalrenditen bringen die Autoren folgendermaßen auf den Punkt: <strong>„Real estate wealth is the most important form of wealth for most households. In 2018, about 53% of total gross wealth is residential real estate.”</strong> Die <a href="https://vermoegensperspektiven.de/je-hoeher-die-wohneigentumsquote-desto-niedriger-die-vermoegensungleichheit/">viel zu geringe Wohneigentumsquote in Deutschland erweist sich einmal mehr als Problem – nicht zuletzt bei der Vermögensverteilung</a> mit Blick (auch) auf die untere Hälfte der Verteilung. Auch in der F.A.Z. legen die Autoren den Finger in die Wunde: <strong>„Ein breiterer Zugang auch ärmerer Haushalte zu Anlageklassen mit höheren langfristigen Renditen als Sparbücher bleibt ein Desiderat der Vermögensbildung in Deutschland.“</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögen und seine Verteilung: die Schlussfolgerungen</h3>



<p>Eine zentrale Erkenntnis sei, dass in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, <strong>Veränderungen in der Bewertung des vorhandenen Vermögens eine wichtige Rolle für Veränderungen in der Vermögensverteilung über längere Zeiträume spielten</strong>. Die Portfolios der Haushalte unterschieden sich innerhalb der Verteilung, so dass relative Preisänderungen auf den Aktien- und Immobilienmärkten den gesamten Vermögensbestand neu bewerteten und damit die gesamte Vermögensverteilung in quantitativ bedeutsamer Weise beeinflussten.</p>



<p>In den letzten 70 Jahren habe der Vermögensanteil der obersten 1 Prozent um das Nachkriegsniveau geschwankt. Seit der Wiedervereinigung sei die <strong>Vermögenskonzentration an der Spitze nur mäßig angestiegen</strong>. Der Hauptgrund für diese Stabilität liege darin, dass die Mittelschicht erhebliche Zuwächse bei den Immobilienvermögen erzielt habe, wodurch die Konzentration an der Spitze abgeschwächt worden sei. <strong>Ein erheblicher Teil der Bevölkerung besitze jedoch kein Vermögen und habe daher nicht in vollem Umfang von den steigenden Aktien- oder Immobilienpreisen profitiert.</strong></p>



<p>Schließlich: <strong>Zwischen 1993 und 2018 habe sich die Kluft zwischen den „Besitzenden“ und den „Habenichtsen“ deutlich vergrößert.</strong> In der unteren Hälfte der Verteilung sei das Vermögen kaum gewachsen, während sowohl die oberen 10 Prozent als auch die 50-90 Prozent der Haushalte ihr Vermögen in etwa verdoppelt hätten. Infolgedessen sei ein Haushalt in den obersten 10 Prozent der Vermögensverteilung heute im Durchschnitt 100 Mal reicher als ein Haushalt in der unteren Hälfte. Vor 25 Jahren habe der Unterschied noch das 50-fache betragen.</p>



<p>In ihrem Beitrag für die F.A.Z. gelangen Albers, Bartels und Schularick zu einem Resümee, von dem man sich wünschte, dass es in politischen Kreisen nicht nur gehört, sondern befolgt wird. Sie schreiben:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Für die gegenwärtige Debatte um die Vermögensverteilung liefert die historische Perspektive keine Argumente im Sinne einer zunehmenden Konzentration der Vermögen an der Spitze. Signifikant ist allerdings die wachsende Lücke zwischen Vermögen der oberen Hälfte der Gesellschaft, wo der Wert von Aktien- und Immobilienvermögen in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist, und der unteren Hälfte, wo die Vermögen in den letzten 40 Jahren stagnierten. Der fallende Anteil der unteren 50 Prozent am Gesamtvermögen und entsprechende <strong>Konzepte zum Vermögensaufbau für einkommensschwächere Haushalte verdienen aus diesem Blickwinkel mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als weitgehend unbegründete Sorgen um eine wachsende Vermögenskonzentration an der Spitze.</strong>“</p><cite>Albers/Bartels/Schularick, F.A.Z., 1. August 2022, S. 16</cite></blockquote>



<p></p>
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		<title>Vermögen wachsen weltweit, aber auch die Armut geht zurück</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-wachsen-armut-ruecklaeufig/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jul 2022 07:29:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Armuts- und Reichtumsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Credit Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Global Wealth Pyramide]]></category>
		<category><![CDATA[Global Wealth Report]]></category>
		<category><![CDATA[Marlene Engelhorn]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Während die Vermögen weltweit wachsen, geht die Armut nach und nach zurück. Leider gerät dieser Zusammenhang häufig aus dem Blick. Während immer wieder darauf hingewiesen und teilweise auch beklagt wird, dass die Reichen immer reicher würden, wird die parallel laufende [&#8230;]</p>
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<p>Während die Vermögen weltweit wachsen, geht die Armut nach und nach zurück. Leider gerät dieser Zusammenhang häufig aus dem Blick. Während immer wieder darauf hingewiesen und teilweise auch beklagt wird, dass die Reichen immer reicher würden, wird die parallel laufende Entwicklung, dass es immer weniger Arme gibt, unter den Tisch fallen gelassen. So sagt etwa <a href="https://www.moment.at/story/wer-ist-marlene-engelhorn" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Marlene Engelhorn</a>, Erbin von Boehringer Mannheim und prominente Galionsfigur der Initiative „<a href="https://www.taxmenow.eu" target="_blank" rel="noreferrer noopener">T</a><a href="https://vermoegensperspektiven.de/steuern-fuer-millionenvermoegen/">a</a><a href="https://www.taxmenow.eu" target="_blank" rel="noreferrer noopener">x me now</a>“:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>„Grundsätzlich haben wir ein riesiges Systemproblem, und wir brauchen tiefgreifende Strukturveränderungen. Dass beispielsweise die Reichen ständig reicher werden und profitieren, halte ich für hochproblematisch. Wir haben so lange bequem Menschen für Wohlstand ausgebeutet und unterdrückt, dass es jetzt ein richtiger Kraftakt ist, herauszukommen aus diesen schlimmen Gewohnheiten.“</p>
<cite>Marlene Engelhorn (Quelle: <a href="https://www.phineo.org/magazin/forschungsprojekt-nextgen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">WHU/Phineo: NextGens zwischen Erbe und Idealismus, 2022</a>)</cite></blockquote>



<p>Hierzu ist festzuhalten: Es sind eben nicht nur die Reichen, die ständig reicher werden und profitieren &#8211; auch die Armen profitieren von der globalen Vermögensentwicklung. Daher ist es mit Blick auf solche häufig wiederkehrenden Klagen hilfreich, an diese andere Seite der Medaille zu erinnern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Credit Suisse Global Wealth Pyramide</h3>



<p>Das tut beispielsweise der Bericht „Analyse der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland“ (Begleitforschung zum Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung). Der Bericht weist auf eine im <a href="https://www.credit-suisse.com/about-us/en/reports-research/global-wealth-report.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Global Wealth Report der Credit Suisse</a> über die Jahre hinweg immer wiederkehrende Graphik hin: die Global Wealth Pyramide. Diese Graphik sei insoweit bemerkenswert, als dass sie eine stets aktualisierte Übersicht zu den globalen Besitzverhältnissen liefere.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="968" height="615" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2010.jpg" alt="Vermögen: Credit Suisse, Global Wealth Pyramid, 2010" class="wp-image-1814" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2010.jpg 968w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2010-300x191.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2010-768x488.jpg 768w" sizes="(max-width: 968px) 100vw, 968px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="904" height="878" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2020.jpg" alt="Vermögen: Credit Suisse, Global Wealth Pyramid, 2020" class="wp-image-1815" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2020.jpg 904w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2020-300x291.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Credit-Suisse_Global-Wealth-Pyramid-2020-768x746.jpg 768w" sizes="(max-width: 904px) 100vw, 904px" /></figure>



<p>Laut dieser Graphik bildete der Sockel der Pyramide den Personenkreis ab, der weniger als 10.000 Dollar besitze. Dies seien 2020 55 Prozent der erwachsenen Weltbevölkerung. Ihr Anteil am gesamten Vermögen auf dem Globus liege bei 1,3 Prozent. Auf der Spitze der Pyramide sähen wir die Vermögensmillionäre, die zwar nur 1,1 Prozent der weltweiten Bevölkerung darstellen, aber 45,8 Prozent des globalen Vermögens auf sich vereinten. Dazwischen zwei weitere Vermögensklassen, die 2020 knapp 53 Prozent des Gesamtvermögens hielten.</p>



<p>Auch bei „zurückhaltender“ Interpretation des Datenmaterials werde deutlich, dass sich innerhalb der Vermögenspyramide für einem Zeitraum von einem Jahrzehnt erhebliche Verschiebungen zeigten. Zunächst hätten sich zwischen 2010 und 2020 die Zahl der Millionäre beinahe und ihr Anteil etwas mehr als verdoppelt. Mit 56 Millionen Personen stellten sie 2020 etwas mehr als ein Prozent der weltweiten erwachsenen Bevölkerung.</p>



<p>Weniger deutliche, aber dennoch klar erkennbare Zuwächse gebe es auch in den beiden darunterliegenden Vermögensklassen. Der zweite und dritte Rang sei 2020 deutlich stärker besetzt als 2010. Ein prozentualer wie absoluter Rückgang der Personenzahl lasse sich ausschließlich im untersten Vermögensbereich feststellen. Die Anzahl der Personen mit einem Vermögen von weniger als 10.000 Dollar p.a. sank innerhalb von zehn Jahren von 3,04 Milliarden (68,4 Prozent) auf 2,88 Milliarden (55 Prozent).</p>



<p>Auf Grundlage der Credit Suisse-Analysen lasse sich eine durchaus positive Botschaft zur Entwicklung der globalen Vermögen formulieren. Mehr Menschen verfügten 2020 über mittlere, höhere und hohe Vermögen als 2010, während der Personenkreis mit geringen oder gar keinem Vermögen schrumpfe. In der Tat nähmen die Vermögen der Reichen weltweit zu, aber ebenso verbessere sich die wirtschaftliche Lage des ärmeren Teils der Weltbevölkerung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Entwicklung der absoluten Armut weltweit</h3>



<p>Diese Aussage lasse sich durch einen Blick auf die Entwicklung der globalen Einkommensarmut durchaus stützen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="506" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/6.-ARB_Entwicklung-der-absoluten-Armut-in-den-Weltregionen-1024x506.jpg" alt="Armut: 6. Armuts- und Reichtumsbericht, Entwicklung der absoluten Armut in den Weltregionen" class="wp-image-1816" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/6.-ARB_Entwicklung-der-absoluten-Armut-in-den-Weltregionen-1024x506.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/6.-ARB_Entwicklung-der-absoluten-Armut-in-den-Weltregionen-300x148.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/6.-ARB_Entwicklung-der-absoluten-Armut-in-den-Weltregionen-768x379.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/6.-ARB_Entwicklung-der-absoluten-Armut-in-den-Weltregionen.jpg 1073w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Seit Anfang der 90er Jahre sähen wir einen stetigen Rückgang der weltweiten absoluten Armut. Habe der Anteil der absolut Armen 1990 noch bei 36 Prozent gelegen, treffe dies 2015 nur noch auf etwa 10 Prozent der Weltbevölkerung zu. Insbesondere der asiatische Raum, dessen Vermögensverteilung stark von China und Indien geprägt werde, weise eine extrem erfolgreiche Bekämpfung absoluter Armut auf.</p>



<p><em>Vgl. <a href="https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/Studien/analyse-verteilung-einkommen-vermoegen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bericht „Analyse der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland“</a> (Begleitforschung zum Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung), 08.2019, S. 397f. (die in dem Bericht aufgeführten Zahlen zu 2019 wurden in diesem Beitrag durch die Zahlen für 2020 aktualisiert).</em></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-wachsen-armut-ruecklaeufig/">Vermögen wachsen weltweit, aber auch die Armut geht zurück</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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