Wachsende Pflanze

Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 1)

„Verantwortungseigentum” – mit diesem Begriff wird seit ein paar Jahren für eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen geworben, bei der die Eigentümer des Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am Gewinn partizipieren. Damit solle sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und nicht dem Gewinnstreben der Anteilseigner diene, heißt es dazu bei Wikipedia. Zum Verantwortungseigentum hat sich eine breite Diskussion in Politik und Wissenschaft entwickelt, in der es – wie nicht anders zu erwarten – Befürworter und Gegner der Idee gibt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten: „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch (…) Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. (…) Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.”

In einer dreiteiligen Serie wollen wir einen Überblick geben über die Entwicklung der Diskussion und die Argumente der einen wie der anderen Seite darstellen. Teil 1 beschreibt zunächst, was „Verantwortungseigentum” ist, wer die Befürworter einer damit verbundenen neuen Rechtsform sind und welche Argumente sie ins Feld führen. Teil 2 beschäftigt sich mit den Gegenseite: Wer sind die Kritiker des Verantwortungseigentums, und was halten sie seinen Protagonisten entgegen. Der abschließende dritte Teil erläutert, was die Befürworter wiederum ihren Kritikern entgegenhalten.

1. Was ist Verantwortungseigentum?

Die Stiftung Verantwortungseigentum schreibt dazu: Der Begriff Verantwortungseigentum solle bedeuten, „dass nur das Eigentum an der Unternehmensverantwortung, den Stimmrechten und damit der Kontrolle, gehalten wird, nicht aber am Unternehmensvermögen. Ein Verantwortungseigentümer hat kein Recht dazu, das Unternehmensvermögen und die Gewinne für individuelle Zwecke zu verwenden.” Zwei Merkmale seien für Unternehmen in Verantwortungseigentum konstitutiv: zum einen „Vermögensbindung”, zum anderen „Selbstbestimmung” (an einigen Stellen auch als „Selbständigkeit” bezeichnet, in englischen Texten wird „self-governance” verwendet). Die Stiftung bringt die beiden Grundprinzipien so auf den Punkt:

  • Verantwortungseigentum ≠ Vermögenseigentum: Das Vermögen bleibt an das Unternehmen gebunden. Die Gewinne sind Mittel zum Zweck und nicht Selbstzweck. Die „Verantwortungseigentümer“ sind nicht mehr „Vermögenseigentümer”.
  • Selbstbestimmung/Selbständigkeit: Die Kontrolle des Unternehmens bleibt bei Personen, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind („Werte- und Fähigkeitenfamilie”). Das Unternehmen ist kein Spekulationsgut.

Ausführlichere Beschreibungen finden sich an mehreren Stellen, darunter auf der Webseite neue-rechtsform.de:

„1) Vermögensbindung (Asset-Lock): Eigentümer von Unternehmen mit treuhändischem Eigentum betrachten ihr Unternehmen nicht als ihr individuelles Vermögen, sondern als etwas, für das sie Treuhänder sind. Dies wird rechtlich verbindlich verankert. Die Mehrheit der Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert, zurückgelegt, für risikoadäquate Finanzierung von Fremdkapital verwendet oder gespendet. Das Unternehmen kann somit nicht für individuelle Zwecke versilbert werden.

2) Selbstständigkeit: Die Mehrheit der Stimmrechte, also die Kontrolle über das Unternehmen wird treuhändisch von Menschen gehalten, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und die Kontrolle am Unternehmen kann nicht als Spekulationsgut verkauft werden. So bleibt das Unternehmen selbstständig.”

Weitere ähnliche Beschreibungen gibt es hier, hier, hier und (auf Englisch) hier. Eine Erläuterung in Bild und Ton zum Verantwortungseigentum liefert Armin Steuernagel (zu ihm im folgenden) in einem kurzen Video hier.

2. Wer sind die Befürworter des Verantwortungseigentums, und was sind ihre Argumente?

2.1 Purpose Stiftung

Das Gesicht der Initiative für Verantwortungseigentum ist der eben erwähnte, mehrfache Unternehmensgründer Armin Steuernagel. Gemeinsam mit anderen hat er 2015 die Purpose Stiftung gegründet. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verantwortungseigentum als alternative Eigentumsform in verschiedenen Regionen der Welt bekannter und leichter zugänglich zu machen. Der Fokus ihrer gemeinnützigen Arbeit liegt dabei auf Wissenschaft und Bildung. In der Praxis generiertes Wissen und unternehmerische Erfahrungen sowie Forschungserkenntnisse werden gesammelt und aufbereitet und in Form von Publikationen, Veranstaltungen und Open-Source-Materialien der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Zentrale Mission der Purpose Stiftung sei es, zu einer Wirtschaft beizutragen, die Mensch, Gesellschaft und Umwelt diene, so die Stiftung über sich selbst.

Sein Grundanliegen und das seiner Mitstreiter hat Steuernagel im Februar 2018 bei einem TEDx-Talk in Zürich zum Thema „Transforming Ownership to Create a Better Economy” erläutert.

2.2 Stiftung Verantwortungseigentum

Neben der Purpose Stiftung gibt es seit November 2019 die Stiftung Verantwortungseigentum, in der Steuernagel als Vorstand und Geschäftsführer (neben anderen) ebenfalls eine maßgebliche Rolle spielt. Dem Kuratorium der Stiftung gehören unter anderem Ann-Kristin Achleitner (TU München), Lars P. Feld (Leiter des Walter Eucken-Institut der Universität Freiburg), Marcel Fratzscher (Präsident des DIW, Humboldt-Universität), Michael Hüther (Direktor des IW – Institut der deutschen Wirtschaft), Bruno Frey (em. Ordinarius für VWL, Universität Zürich) und Götz Rehn (Alnatura) an.

Die Stiftung Verantwortungseigentum will Unternehmen in Verantwortungseigentum in Deutschland vernetzen und sich für bessere rechtliche Rahmenbedingungen für das treuhändische Eigentumsverständnis einsetzen. Dazu arbeitet die Stiftung mit den Rechtswissenschaftlern Anne Sanders (Universität Bielefeld), Barbara Dauner-Lieb (Universität Köln), Arne von Freeden (Flick Gocke Schaumburg), Simon Kempny (Universität Bielefeld), Florian Möslein (Universität Marburg) und Rüdiger Veil (Universität München) zusammen. Sie haben einen Gesetzentwurf für eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum ausgearbeitet, auf den wir noch zurückkommen. Über den Kontakt zu politischen Parteien (namentlich CDU, SPD, FDP, Grüne) hat sich die Stiftung vorgenommen, im Rahmen einer gemeinnützigen Kooperation, Bildung und Forschung sowie die Information und den Erfahrungsaustausch rund um das Thema Verantwortungseigentum zu fördern.

2.3 GTREU

Eine weitere Organisation im Umfeld des Verantwortungseigentums ist die GTREU – Gesellschaft treuhändischer Unternehmen. Als Initiative von Unternehmen für Unternehmen will die GTREU das Potential treuhändischen Unternehmertums systematisch entwickeln und in seiner Umsetzung unterstützen. Das treuhändische Unternehmensverständnis biete eine Alternative zu sowohl Familienunternehmen als auch kapitalmarktorientierten Unternehmen. Zentral sei dabei der Erhalt der Selbstständigkeit von Unternehmen. Die fähigsten Personen sollten unabhängig von Erbfolge und finanziellen Mitteln Verantwortung auch auf Gesellschafterebene übernehmen können. Ein treuhändisches Eigentumsverständnis ermögliche genau das.

2.4 Warum Verantwortungseigentum?

Auf die Frage, warum es bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum braucht, weist die Stiftung Verantwortungseigentum zunächst darauf hin, im deutschen Gesellschaftsrecht gebe es momentan keine Rechtsform, die es Unternehmen erlaube, Verantwortungseigentum unkompliziert in die Tat umzusetzen (die Betonung liegt hier auf „unkompliziert”). Dabei sei die Nachfrage von Unternehmen nach besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum hoch.

Eine Rechtsform für Verantwortungseigentum könnte zudem mittelständischen Unternehmen eine Alternative für die langfristig werteorientierte und selbständige Aufstellung ihrer Unternehmen bieten, auch familienunabhängig. Dies sei besonders interessant für Unternehmer ohne mögliche Nachfolger innerhalb der Familie.

Auch Startups, die den Mittelstand von morgen aufbauen wollten, statt Exits zu machen, suchten nach Rechtsformen, die sie dabei unterstützten, ihr Unternehmen langfristig aufzustellen und selbständig zu erhalten. Im internationalen Wettbewerb zähle für sie zudem, Vertrauen auf wertsensiblen Märkten herzustellen. Sie könnten versprechen: Gewinn und Vermögen dienen langfristig der Unternehmensentwicklung und keinen kurzfristigen Shareholder-Value-Interessen.

Schließlich suchten auch viele Sozialunternehmen nach einer Rechtsform für Verantwortungseigentum. Laut dem Deutschen Social Entrepreneurship Monitor des Social Entrepreneurship Network Deutschland (SEND e.V.) werde das Fehlen einer passenden Rechtsform für 51,4 Prozent der befragten Sozialunternehmer als Hürde wahrgenommen.

Die konkrete Potential-/Bedarfssituation für Verantwortungseigentum in Deutschland hat die Stiftung Verantwortungseigentum für Mittelstand/Familienunternehmen mit Nachfolgeproblematik, junge Unternehmen und Sozialunternehmen hier näher beschrieben. Wie eine Erweiterung des GmbH-Gesetzes bei der Umsetzung von Verantwortungseigentum helfen kann, hat die Stiftung in einem Policy Brief ausführlicher erläutert.

Eine Dokumentation über Purpose-Unternehmen und Verantwortungseigentum bietet die vom WDR in Zusammenarbeit mit Arte produzierte Sendung „Mehr Sinn statt Gier – Kapitalismus neu gedacht”:

2.5 Der erste Gesetzentwurf und der Aufruf für eine neue Rechtsform

Sowohl die politische wie die wissenschaftliche Diskussion über das Verantwortungseigentum haben im Laufe des Jahres 2020 Fahrt aufgenommen. Im Juni haben die oben genannten sechs Rechtswissenschaftler einen ersten „Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum” vorgelegt. Dabei handelt es sich nicht um eine Auftragsarbeit, sondern um ein unabhängiges Forschungsprojekt der Autoren.

Am 6. Oktober 2020 hat die Stiftung Verantwortungseigentum öffentlichkeitswirksam einen Aufruf für eine Rechtsform in Verantwortungseigentum vorgestellt. Mit dabei unter anderem Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Lars Klingbeil (SPD), Florian Toncar (FDP) und Robert Habeck (Grüne). Das folgende Video entstand anlässlich dieser Veranstaltung.

Den Aufruf haben insgesamt 2.055 Unternehmer, Wissenschaftler, Ökonomen, Rechtsanwälte und Investoren unterzeichnet, davon über 1.200 Unternehmer (Stand 20.10.2022). Zu den Unterzeichnern gehören Alfred Ritter (Ritter Sport), Antje von Dewitz (VAUDE), Christof Bosch (Bosch Industrietreuhand KG), Hans-Werner Cieslik (Robert Bosch Stiftung), Michael Otto (Otto Group), Renate Köcher (Institut für Demoskopie Allensbach), Thomas Bruch (Globus Holding), Verena Pausder (u.a. Digitale Bildung für Alle e.V.) und Götz E. Rehn (Alnatura) sowie weitere Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung Verantwortungseigentum und Autoren des Gesetzentwurfs.

Im Oktober 2020 hat sich auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Paul Kirchhof, zustimmend zum Verantwortungseigentum geäußert. Er sieht darin eine „weitere Gesellschaftsform als Angebot an den Unternehmer” – und stellt klar: „Es gibt keinen Zwang, es gibt keine staatliche Lenkung, es wird auch keine steuerliche Lenkung geben. Es ist ein Angebot an die Freiheit, vermehrt die Freiheit des Unternehmers.”

2.6 Der zweite Gesetzentwurf

Die sechs Rechtswissenschaftler haben Mitte Februar 2021 eine überarbeitete Fassung ihres Entwurfs vorlegt, in dem sie kritische Anmerkungen – soweit sie sie für berechtigt hielten – aufgegriffen und den Entwurf in einigen Bereichen geändert haben. Da Kritik an ihrem ersten Entwurf unter anderem daran festgemacht wurde, der Begriff „Verantwortungseigentum” reklamiere verantwortliches Handeln respektive verantwortliches Eigentum nur für die Unternehmen mit der entsprechenden Rechtsform, wurde der überarbeitete Entwurf in „Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gebundenem Vermögen” (GmbH-gebV) umbenannt.

Hierzu sei angemerkt, dass der Begriff „Verantwortungseigentum” zwar so verstanden werden kann, er aber keinen „exklusiven Anspruch auf ‚Verantwortliches Eigentum’” erhebt, wie die Stiftung Verantwortungseigentum betont. Vielmehr solle er bedeuten, dass nur das Eigentum an der Unternehmensverantwortung, den Stimmrechten und damit der Kontrolle, gehalten werde, nicht aber am Unternehmensvermögen. Ein Verantwortungseigentümer habe kein Recht dazu, das Unternehmensvermögen und die Gewinne für individuelle Zwecke zu verwenden.

2.7 Positionspapier des BVMW

Zu den Institutionen, die den Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen grundsätzlich gutheißen, gehört der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW). Aus der Sicht kleiner und mittelständischer Unternehmen eröffne sich eine mögliche Lösung auch bei ungeregelten Nachfolgen respektive nicht vorhandenen oder geeigneten familienzugehörigen Nachfolgern. Bei der neuen Rechtsform werde die Nachfolge über die Familie hinausgedacht und eine Weitergabe innerhalb einer „Fähigkeitenwertefamilie“ angestrebt, schreibt der BVMW in einem Positionspapier. Dies könne einen Zugewinn an Freiheit bedeuten, da die Nachfolge nicht mehr von der genetischen Familie abhängig gemacht werde. Heute zur Verfügung stehende Möglichkeiten wie Anteilsaufspaltung und/oder Einzel- oder Doppelstiftungsmodelle seien aufgrund ihrer rechtlichen und steuerlichen Komplexität und ihrer mehrstöckigen Struktur für kleine und mittlere Unternehmen oft nicht praktisch umsetzbar.

Für den BVMW sollte die neue Rechtsform eine Ergänzung der bisherigen Rechtsformen darstellen. Mögliche politisch motivierte Steuerbegünstigungen müssten auch in Zukunft ausgeschlossen werden.

2.8 Die Allensbach-Studie

Zu den Argumenten für Verantwortungseigentum gehört, dieses sei eine Option für die Nachfolgeregelung in Unternehmen, um die Selbständigkeit langfristig zu sichern – ohne auf Nachfolger-Eigentümer aus der Familie angewiesen zu sein. In diesem Zusammenhang hat die Stiftung Verantwortungseigentum das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer Befragung von Familienunternehmen zu ihren Überlegungen für die langfristige Zukunftssicherung des Unternehmens, die Regelung der Nachfolge im Unternehmen, ihrem Interesse an Stiftungslösungen und der Bewertung des Konzepts Verantwortungseigentum beauftragt.

Laut der Allensbach-Studie halten es 64 Prozent der Befragten für sehr wichtig und 29 Prozent für wichtig, die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des Unternehmens auch in Zukunft sicherzustellen. Dass das in den Betrieb eingebrachte Kapital und die Unternehmensgewinne im Unternehmen verbleiben, finden 51 Prozent sehr wichtig, 41 Prozent wichtig. Das Konzept Verantwortungseigentum stoße weit überwiegend auf eine positive Resonanz: 57 Prozent der Inhaber und Geschäftsführer von Familienunternehmen hielten Verantwortungseigentum grundsätzlich für eine gute Lösung, nur 18 Prozent für grundsätzlich keine gute Lösung.

Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 17

Einzelne Facetten des Konzepts Verantwortungseigentum würden sogar von der überwältigenden Mehrheit als Vorteil gesehen. Dies gelte insbesondere für die Regelung, dass Gewinne und Vermögen primär dem Unternehmen und dem Unternehmenszweck dienten und nicht ohne Gegenleistung entnommen werden könnten. 80 Prozent der Unternehmen hielten dies für einen Vorteil. Drei Viertel sähen es darüber hinaus als Vorteil, die Unternehmensnachfolge auch unabhängig von der Eigentümerfamilie zu sichern, 58 Prozent, dass die Unternehmensleitung nicht durch Gewinnausschüttung vom Erfolg des Unternehmens profitieren könne, sondern nur durch erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile.

Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 19

Für das eigene Unternehmen könnten sich 14 Prozent „gut vorstellen”, es in Verantwortungseigentum fortzuführen; weitere 28 Prozent sagten, sie könnten es sich „auch noch vorstellen”; bei den Unternehmen, in denen die Nachfolgeregelung ansteht, liegen die Zustimmungswerte bei 13 respektive 33 Prozent.

Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 20

Unabhängig davon, ob das Konzept des Verantwortungseigentums für die Regelung der Zukunft des eigenen Unternehmens in Frage komme oder nicht, unterstütze die große Mehrheit die Einführung einer neuen Rechtsform, die eine einfache Umsetzung von Verantwortungseigentums ermögliche: 72 Prozent stimmten dem zu, 15 Prozent halten diese Option nicht für sinnvoll.

Im zweiten Teil der Artikelserie lesen Sie, was die Kritiker des Verantwortungseigentums gegen das Konzept vortragen. Teil 3 lässt noch einmal die Initiatoren und Befürworter zu Worte kommen und dokumentiert, was sie ihren Kritikern antworten.

1 Kommentar zu „Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 1)“

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