Monaco

ZDF-Doku: Einseitiges über „Superreiche“

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk – in diesem Fall das ZDF – hat sich mal wieder die „Superreichen“ vorgenommen. Die am 12. Dezember 2023 ausgestrahlte ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel – Die geheime Welt der Superreichen“ hat einige Wellen geschlagen, was vorrangig an dem Umstand liegt, dass gezeigt werden konnte, wie eine Ministerialrätin aus dem Bundesministerium der Finanzen auf der Fachtagung der FORUM Institut für Management GmbH „Betreuung privater Vermögen und Familienunternehmen 2023“ Ende Juni 2023 zum Thema „Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Finanzverwaltung“ („nicht in dienstlicher Eigenschaft“) sprach und dabei Vermögenden und ihren Beratern Hinweise zur Steuervermeidung gab. Dass das nicht in Ordnung ist, muss nicht besonders betont werden.

Davon abgesehen gibt es an der Sendung einiges zu kritisieren. Wir nehmen den Beitrag von Alice Klinkhammer im Rahmen der Initiative für einen besseren öffentlich-rechtlichen der Denkfabrik Republik21 zum Anlass, die wesentlichen Punkte aufzugreifen.

Wenn es um die sogenannten „Superreichen“ geht, dann können die meisten Journalisten offensichtlich nicht anders, als stets dieselben Klischees zu bedienen. Das Lieblingsklischee ist die Luxus-, nein die „Superyacht“. „Superreiche“ haben praktisch immer „Superyachten“, die nicht nur riesig groß, sondern auch mit Hubschrauber an Deck und Mini-U-Boot im Rumpf ausgestattet sind. Die „Superreichen“ fliegen in Privatjets um die Welt und übernachten in teuersten Hotelzimmern (in der ZDF-Doku war es eine Suite für 17.000 Euro pro Nacht ohne Frühstück in Paris). Natürlich gibt es all das. Es ist nur wirklich ermüdend, mit welcher stupenden Dauerschleife immer wieder dieselben Bilder von der „Welt der Superreichen“ bemüht werden, die letztlich doch nur eines bezwecken: Sie sollen den Neid des Betrachters wecken. Dass die meisten „Superreichen“ keine „Superyacht“ besitzen und auch nicht in 17.000-Euro-pro-Nacht-Hotelzimmern übernachten – wen interessiert das schon, wenn es darum geht, möglichst plakativ die Frage nach der (Verteilungs-)Gerechtigkeit aufzuwerfen?

Lassen wir das so stehen. Die beschriebene Darstellungsweise wird sich in Deutschland nicht ändern. Es ist einfach zu schön, die „Superreichen“ als völlig abgehobene Kaste darzustellen, die nichts anderes im Sinn hat, als ihren Reichtum nicht allein demonstrativ, sondern geradezu obszön zur Schau zustellen. Ob die Autoren von Sendungen wie der ZDF-Doku vielleicht einmal auf den Gedanken kommen, es könnte an dieser unsäglichen Darstellung liegen, dass sie sich bei Interview-Anfragen von „Superreichen“ fast nur Absagen einholen? Jochen Breyer – neben Julia Friedrichs – Autor der hier behandelten ZDF-Doku berichtet, man habe Hasso Plattner, Ralf Dommermuth „und viele andere“ angefragt und „nur Absagen“ erhalten [einige wenige (Hans-Peter Wild, Thomas Bscher, Rainer Zitelmann und Harald Christ) waren am Ende doch zu einem Gespräch bereit und haben es – wie in dem Gespräch mit Harald Christ zu spüren ist – wohl eher bereut].

Steuerlast der „Superreichen“

Kommen wir zu den Fakten: Ein Punkt, den Klinkhammer aufgreift, ist die falsche Darstellung der Steuerlast der „Superreichen“ und der „Normalos“. Die Steuern und Sozialabgaben der „Normalos“ liegen bei 48 Prozent, behauptet die ZDF-Doku (als Quelle wird das Netzwerk Steuergerechtigkeit angegeben), die der „Superreichen“ – berechnet anhand eines nicht näher beschriebenen „Mustermillionärs“ – jedoch nur 24 Prozent (in diesem Fall ist die Quelle unklar). Die „Superreichen“ haben also eine gerade einmal halb so hohe Steuer- und Abgabenquote wie die „Normalos“. Das ist natürlich empörend. Leider stimmen die Zahlen nicht.

Laut Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen lag die Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern (ledige Arbeitnehmer ohne Kinder) im Jahr 2022 bei 33,9 Prozent (Steuerbelastung: 13,6 Prozent; Sozialabgaben: 20,3 Prozent).

Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern

Statt der vom ZDF behaupteten Belastung für Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 48 Prozent, müssen Durchschnittsverdiener „nur“ rund 34 Prozent dafür berappen. Und wie sieht es bei den „Superreichen“ aus?

Hierzu legt Klinkhammer folgende Berechnung vor:

Steuerlast für „Superreiche“

Statt der vom ZDF behaupteten Belastung für Steuern und Sozialabgaben in Höhe von lediglich 24 Prozent, kommen Vermögende auf eine tatsächliche Belastung von gut 50 Prozent (je nach individuellen Gegebenheiten kann die tatsächliche Steuerbelastung natürlich anders ausfallen).

Um das Ganze in eine größeres Bild einzuordnen, hilft es, sich die Frage zu stellen, wer eigentlich wie viel zum Steueraufkommen beiträgt. Hier wird regelmäßig so getan, als würden „die Reichen“ nicht genug leisten, ihren fairen Anteil nicht in gebotener Höhe entrichten.

Sehen wir uns die Zahlen an: Laut der „Datensammlung zur Steuerpolitik 2023“ des Bundesministeriums der Finanzen zahlen die – gemessen an der Höhe der Einkünfte – oberen 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 57,2 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Die folgende Abbildung zeigt den Beitrag der Steuerpflichtigen zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen 2023:

Beitrag Steuerpflichtiger zur EKSt 2023

Das oberste 1 Prozent trägt allein knapp ein Viertel des Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Die obere Hälfte der Steuerpflichtigen trägt 94,2 Prozent zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen bei, die untere Hälfte lediglich 5,8 Prozent. Der Beitrag des unteren Drittels liegt irgendwo zwischen 1,0 und 1,7 Prozent, der des unteren Viertels bei 0,5 Prozent.

Wie vor diesem Hintergrund immer wieder Forderungen aufkommen, die „breiten Schultern“ müssten „endlich“ mehr tragen, ist nicht nur vollkommen unverständlich, sondern im Grunde unverschämt. Die Umverteilung in Deutschland funktioniert.

Verschonungsbedarfsprüfung: Das Steuerschlupfloch der „Superreichen“?

Die ZDF-Doku hebt eine Regelung aus dem Erbschaftsteuergesetz besonders hervor: die Verschonungsbedarfsprüfung. Am Beispiel der Schenkung von Anteilen am Springer-Konzern im Wert von einer Milliarde Euro, die Friede Springer 2020 an Mathias Döpfner übertragen hat, und auf die laut ZDF-Doku „schätzungsweise 300 Millionen Euro“ an Steuern fällig gewesen wären, wird der Eindruck erweckt, als sei Döpfner im Wege der Verschonungsbedarfsprüfung um eine Steuerzahlung in dieser Höhe herumgekommen. Dazu die von Esther Schweins in der ZDF-Doku gespielte Gabriele König, Beruf: „Vermögensverwaltung und -verteidigung“: „Also, wir können natürlich nicht in die Steuerunterlagen von Herrn Döpfner blicken, aber ich kann Ihnen sagen, wie ich solche lästigen Steuern elegant umschiffen würde. Und jetzt kommt das Stichwort: Verschonungsbedarfsprüfung.“ Damit wird insinuiert, Döpfner habe dieses Verfahren angewandt, um seinerseits die „lästigen Steuern“ zu umschiffen. Kann sein. Einen Beleg legt die ZDF-Doku nicht vor. Es reicht, wenn der Verdacht erweckt wird, Döpfner habe die Verschonungsbedarfsprüfung genutzt, um einen (Teil)Erlass zu erwirken.

Worum geht es dabei? In § 28a des Erbschaftsteuergesetzes bei Großerwerben ist folgendes geregelt: Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen die Grenze von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Als „verfügbares Vermögen“ gelten 50 Prozent des mit der Vermögensübertragung (Erbschaft oder Schenkung) erworbenen und des zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits dem Erwerber gehörenden nicht begünstigten Vermögens.

In einem Beitrag für das Private Equity Magazin heißt es zur Verschonungsbedarfsprüfung: „Mit der Einführung der Verschonungsbedarfsprüfung ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50) nachgekommen, eine unverhältnismäßige erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von übertragenen Großunternehmen zu vermeiden. Großerwerbe dürften nur steuerlich begünstigt werden, soweit dies zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze erforderlich sei. Die Verschonungsbedarfsprüfung beabsichtigt somit, einerseits unternehmerisches Vermögen zu schonen und andererseits Großerwerbe zu besteuern, soweit dies angesichts des einzusetzenden Vermögens zumutbar ist.“

Bei Großerwerben entfallen grundsätzlich die Verschonungen nach §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz. Erben und Beschenkte können bei Großerwerben jedoch von einem Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG Gebrauch machen. Statt von 100 auf 0 wird hier auf Antrag die Verschonung stufenweise abgebaut. Dabei beträgt die Abschmelzung 1 Prozent pro volle 750.000 Euro, die die Grenze von 26 Millionen Euro überschreiten. Eine volle Abschmelzung wird bei etwa 90 Millionen Euro erreicht. Übersteigt der Großerwerb 90 Millionen Euro, wird ein Verschonungsabschlag nicht mehr gewährt. Die Verschonungsbedarfsprüfung ist dann die einzige Möglichkeit, um eine Steuerbegünstigung für das Unternehmensvermögen zu erhalten.

Die ZDF-Doku stellt das Ganze so dar, als sei die Verschonungsbedarfsprüfung das Steuerschlupfloch für „Superreiche“, um sich der „lästigen Steuern“ auf Großerwerbe zu entledigen. Tatsächlich geht es aber um etwas anderes. Das Vermögen der „Superreichen“ ist, da sie in der Regel Unternehmer sind, ganz überwiegend unternehmerisch gebunden. Es steckt in Fabrikgebäuden, Maschinen und Produktionsanlagen, in Warenlagern und Filialen, in Patenten und Marken und nicht zuletzt in den Menschen, die in den Unternehmen arbeiten. Verschonungsregeln für die Übertragung von Unternehmensvermögen dienen dazu, die Substanz der Unternehmen zu erhalten. Es soll hier nicht behauptet werden, dass alle hierzu getroffenen Regelungen perfekt sind (das sind sie nicht), aber der Grundgedanke, der hinter ihnen steht, ist und bleibt richtig. Was hilft es denn, wenn ein Erbe das Familienunternehmen ganz oder in Teilen verkaufen muss, nur um die Erbschaftsteuer zu begleichen? In aller Regel reicht das liquide Vermögen bei weitem nicht, um den Forderungen des Finanzamts nachzukommen.

Zu all dem hört man von den Autoren der ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel – Die geheime Welt der Superreichen“ – nichts. Die volkswirtschaftlichen Beiträge der „Superreichen“ durch Arbeitsplätze, Produkte und, ja, erkleckliche Steuerzahlungen bleiben gänzlich im Nebel. Aber Breyer und Friedrichs haben auch eine andere Agenda. Zwar konzediert Breyer, dass es viele „Superreiche“ gibt, die hohe Steuern zahlen und spenden, „aber es gibt eben auch andere“. Dem kann man nicht widersprechen. Fragt sich nur, warum es Breyer und Friedrichs weitgehend dabei belassen, diese „anderen“ zu thematisieren, während sie die „vielen“, die hohe Steuern zahlen und spenden, weitgehend außen vor lassen.

Alles in allem: Über die „geheime Welt der Superreichen“ wird der Zuschauer in der ZDF-Dokumentation „Milliardenspiel“ allenfalls höchst einseitig „informiert“. Wie diese Welt für die Mehrheit der „Superreichen“ tatsächlich aussieht, darüber erfährt er nichts.

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