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	<title>Politik &#8211; Vermögensperspektiven</title>
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	<description>Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</description>
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	<title>Politik &#8211; Vermögensperspektiven</title>
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		<title>Vermögensbildung für jedermann</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Sep 2023 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Vermögensbildung für jedermann — dass das tatsächlich funktioniert ist am Ende nicht neu. Regelmäßig wiederkehrend stellt sich gleichwohl die Frage, warum Deutschland im internationalen Vergleich bei der Vermögensbildung verhältnismäßig schlecht abschneidet. Deutschland gilt zwar als „reiches” Land, aber die Deutschen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensbildung-fuer-jedermann/">Vermögensbildung für jedermann</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Vermögensbildung für jedermann — dass das tatsächlich funktioniert ist am Ende nicht neu. Regelmäßig wiederkehrend stellt sich gleichwohl die Frage, warum Deutschland im internationalen Vergleich bei der Vermögensbildung verhältnismäßig schlecht abschneidet. Deutschland gilt zwar als „reiches” Land, aber die Deutschen sind im Durchschnitt alles andere als „reich”. In diesem Beitrag möchten wir anhand von rund einem Dutzend Abbildungen und Tabellen zeigen, warum die Lage so ist wie sie ist, und was sich verbessern ließe.</p>



<p>Zunächst werfen wir einen Blick auf das Sparverhalten und die Frage: Was machen die Deutschen mit ihrem Geld und was kommt dabei heraus? Vermögensbildung hat natürlich etwas mit Sparfähigkeit zu tun, also der Frage, wie viel kann in den Dezilen oder Quintilen der Einkommensverteilung potentiell zurückgelegt werden. Wer die relativ schwache Vermögensposition der Deutschen verstehen will, muss des Weiteren einen Blick auf die Wohneigentumsquote werfen, die wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Vermögens hat. Schließlich: Wenn für künftige Generationen die Dinge besser laufen sollen, dann muss deutlich mehr Wert auf finanzielle Bildung („financial literacy”) gelegt werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögensbildung für jedermann: Über das Sparverhalten der Deutschen</h3>



<p>Beginnen wir unsere Tour d’horizon mit einer Betrachtung des Status quo. Nach den neuesten Zahlen des am 26. September veröffentlichten <a href="https://www.allianz.com/en/economic_research/publications/allianz-global-wealth-report-2023.html" data-type="link" data-id="https://www.allianz.com/en/economic_research/publications/allianz-global-wealth-report-2023.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allianz Global Wealth Report 2023</a> liegt Deutschland in der globalen Rangliste nach dem durchschnittlichen Geldvermögen pro Kopf mit 89.360 Euro nur auf Rang 19.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1293" height="728" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-1_Deutschland-nur-auf-Rang-19.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Globale Rangliste nach dem durchschnittlichen (Brutto-)Geldvermögen pro Kopf, 2022 in Euro" class="wp-image-2602" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-1_Deutschland-nur-auf-Rang-19.jpg 1293w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-1_Deutschland-nur-auf-Rang-19-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-1_Deutschland-nur-auf-Rang-19-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-1_Deutschland-nur-auf-Rang-19-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1293px) 100vw, 1293px" /></figure>



<p>Erbschaften und Schenkungen beiseite lassend gibt es für die Bildung und den Zuwachs von Vermögen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: zum einen neue Ersparnisse, zum anderen Wertsteigerungen des Portfolios. Was den Anteil des Wertzuwachses am Gesamtwachstum des Finanzvermögens angeht schneidet Deutschland im internationalen Vergleich denkbar schlecht ab. Die folgende Abbildung von Fritz/Holzhausen (Allianz 2019) zeigt dies für den Zeitraum von 2003 bis 2017.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1292" height="728" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-2_Deutsche-lassen-Geld-nicht-arbeiten.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Wertzuwächse vs. neue Ersparnisse seit 2003, Anteil am Zuwachs des Finanzvermögens in %" class="wp-image-2604" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-2_Deutsche-lassen-Geld-nicht-arbeiten.jpg 1292w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-2_Deutsche-lassen-Geld-nicht-arbeiten-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-2_Deutsche-lassen-Geld-nicht-arbeiten-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-2_Deutsche-lassen-Geld-nicht-arbeiten-768x433.jpg 768w" sizes="(max-width: 1292px) 100vw, 1292px" /></figure>



<p>Während beispielsweise in Irland der Wertzuwachs beachtliche 93 Prozent Anteil am Wachstum des Finanzvermögens hat und nur 7 Prozent auf neue Ersparnisse entfallen, verhält es sich in Deutschland genau umgekehrt: Hier entfallen auf den Wertzuwachs gerade einmal bescheidene 7 Prozent, während „frisches Geld” 93 Prozent zum Gesamtwachstum des Finanzvermögens beiträgt. Der <a href="https://www.allianz.com/content/dam/onemarketing/azcom/Allianz_com/economic-research/publications/specials/en/2021/october/2021_10_07_Global-Wealth-Report.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allianz Global Wealth Report 2021</a> hat dieses Thema ebenfalls aufgegriffen und liefert Zahlen für den Zeitraum von 2016 bis 2020.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1293" height="728" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-3_Deutschland-profitiert-nicht-von-Kapitalmarktentwicklung.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Anteil des Wertzuwaches am Gesamtwachstum des Finanzvermögens, in %, 2016-2020" class="wp-image-2607" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-3_Deutschland-profitiert-nicht-von-Kapitalmarktentwicklung.jpg 1293w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-3_Deutschland-profitiert-nicht-von-Kapitalmarktentwicklung-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-3_Deutschland-profitiert-nicht-von-Kapitalmarktentwicklung-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-3_Deutschland-profitiert-nicht-von-Kapitalmarktentwicklung-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1293px) 100vw, 1293px" /></figure>



<p>Auch hier ist Deutschland erheblich hinterher. Während beispielsweise in Dänemark mehr als 80 Prozent, in den Niederlanden Dreiviertel und in UK zwei Drittel des Vermögenswachstum auf Wertzuwäche im Portfolio entfallen, sind es in Deutschland nur 16 Prozent. Man kann sagen: Während andere — zumindest teilweise — ihr Geld für sich arbeiten lassen, arbeiten die Deutschen für ihr Geld.</p>



<p>Um das zu verstehen, muss man das Anlageverhalten der Deutschen betrachten. „Die deutschen Haushalte setzen vor allem auf konservative, risikoarme Anlagevehikel: Trotz Nullzinsen und realer Wertverluste machen Bankeinlagen und Bargeld rund zwei Fünftel des privaten Geldvermögens in Deutschland aus”, schreibt Arne Holzhausen in seinem Beitrag „Das Vermögen der Deutschen und ihr Sparverhalten im internationalen Vergleich” in dem von Hans-Jörg Naumer herausgegebenen Sammelband <a href="https://www.amazon.de/Vermögensbildungspolitik-Wohlstand-Ungleichheit-verringern-Souveränität/dp/3658340568/ref=sr_1_3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Vermögensbildungspolitik. Wohlstand steigern—Ungleichheit verringern—Souveränität stärken”</a> (Wiesbaden: SpringerGabler 2021). Nullzinsen gehören zwar inzwischen der Vergangenheit an, aber auch nach den Zahlen des neuesten Allianz Global Wealth Report setzen die Deutschen zu mehr als zwei Fünftel (43 Prozent) auf Bankeinlagen, während Wertpapiere nur 27 Prozent des Finanzvermögens ausmachen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1293" height="728" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-4_Struktur-des-Finanzvermoegens.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Anlageklassen in Prozent des gesamten Finanzvermögens 2022" class="wp-image-2609" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-4_Struktur-des-Finanzvermoegens.jpg 1293w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-4_Struktur-des-Finanzvermoegens-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-4_Struktur-des-Finanzvermoegens-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-4_Struktur-des-Finanzvermoegens-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1293px) 100vw, 1293px" /></figure>



<p>Holzhausen hat vollkommen Recht wenn er feststellt, das deutsche Sparverhalten lasse sich als „eher sicherheitsorientiert” charakterisieren. Diese Eigenart des deutschen Sparverhalten kristallisiere sich in einer Kennzahl: der (impliziten) Rendite des Geldvermögens.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1293" height="728" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-5_Nominale-Rendite-des-Geldvermoegens.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Nominale Rendite des Geldvermögens, ausgewählte Euroländer, Durchschnitt 2010-2019, in %" class="wp-image-2611" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-5_Nominale-Rendite-des-Geldvermoegens.jpg 1293w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-5_Nominale-Rendite-des-Geldvermoegens-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-5_Nominale-Rendite-des-Geldvermoegens-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-5_Nominale-Rendite-des-Geldvermoegens-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1293px) 100vw, 1293px" /></figure>



<p>Im Vergleich mit einigen ausgewählten Euro-Ländern kommt Deutschland gerade einmal auf eine nominale Rendite des Geldvermögens von 2,8 Prozent. Die Niederländer bringen es auf 6,7, Finnland auf 6,2 und Frankreich auf immerhin 4,3 Prozent.</p>



<p>Mit Blick auf solche Zahlen trifft das „eher sicherheitsorientierte” Sparverhalten für Deutschland insgesamt zu. Allerdings zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Armen und Reichen bei der Geldanlage. Das hat kürzlich der Bonner Ökonom Christian Bayer <a href="https://www.faz.net/aktuell/finanzen/arme-und-reiche-legen-geld-unterschiedlich-an-generationenkapital-geplant-19130849.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in einem Beitrag für die F.A.Z.</a> anhand der Vermögens- und Haushaltsportfolios entlang der Vermögensverteilung dargestellt.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-6_Geldanlage-entlang-der-Vermoegensverteilung.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Vermögens- und Haushaltsportfolios in Deutschland, in Euro" class="wp-image-2613" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-6_Geldanlage-entlang-der-Vermoegensverteilung.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-6_Geldanlage-entlang-der-Vermoegensverteilung-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-6_Geldanlage-entlang-der-Vermoegensverteilung-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-6_Geldanlage-entlang-der-Vermoegensverteilung-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Während bei den obersten 10 Prozent geschäftliche Investitionen — darunter fasst Bayer vermietete Immobilien, Geschäftsvermögen und GmbH-Anteile sowie Aktien und Investmentfondanteile — gut 52 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen, spielen diese für die untere Hälfte der Vermögensverteilung praktisch keine Rolle. Das Vermögen besteht hier zu 39 Prozent aus Sparguthaben und Anleihen. Die Mittelschicht (50-90 Prozent) setzt zu 21 Prozent auf geschäftliche Investitionen, während hier mit 56 Prozent Anteil selbstgenutztes Wohneigentum eine dominante Rolle spielt.</p>



<p>Die Portfoliozusammensetzung hat natürlich Folgen für die Rendite, wie die beiden folgenden Abbildungen zeigen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-7_Reale-Rendite-der-Assetklassen.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Reale Rendite von Anlageklassen in Prozent p.a. zwischen 1970 und 2020" class="wp-image-2614" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-7_Reale-Rendite-der-Assetklassen.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-7_Reale-Rendite-der-Assetklassen-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-7_Reale-Rendite-der-Assetklassen-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-7_Reale-Rendite-der-Assetklassen-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Über einen Zeitraum von 50 Jahren haben Aktien eine durchschnittliche jährliche Rendite von knapp 6 Prozent gebracht, Immobilieninvestoren konnten sich über 4,7 Prozent jährliche Rendite freuen, während Bankguthaben zu einem Verlust von 0,2 Prozent führten.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-8_Reale-Portfoliorenditen-nach-Vermoegensverteilung.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Reale Portfoliorenditen nach Vermögensverteilung in Prozent p.a. zwischen 1970 und 2020" class="wp-image-2615" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-8_Reale-Portfoliorenditen-nach-Vermoegensverteilung.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-8_Reale-Portfoliorenditen-nach-Vermoegensverteilung-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-8_Reale-Portfoliorenditen-nach-Vermoegensverteilung-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-8_Reale-Portfoliorenditen-nach-Vermoegensverteilung-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Die Unterschiede bei der Geldanlage zwischen reicheren und ärmeren Haushalten führt am Ende zu unterschiedlichen realen Portfoliorenditen. Dabei wirken sich auch geringe Renditeunterschiede langfristig erheblich aus. Bayer schreibt dazu: „Selbst der auf den ersten Blick geringe Renditeunterschied zwischen der oberen Mittelschicht und der Oberschicht ist langfristig erheblich: Aus einem Euro, der 1970 im Portfolio der Oberschicht angelegt wurde, sind real, das heißt, selbst nach Abzug der Inflation, bis 2020 neun Euro geworden. Mit dem oberen Mittelschicht-Portfolio wurden es sieben Euro und so angelegt, wie es die ärmste Hälfte der Bevölkerung tut, lediglich zwei Euro.”</p>



<p>Die nominale Rendite des Geldvermögens in Deutschland zeigt ebenso wie die realen Portfoliorenditen entlang der Vermögensverteilung: „Sparen, das nur auf vermeintliche Sicherheit setzt, verspielt die Chance, die die Kapitalmärkte für Investoren bieten”, wie es Holzhausen (Quelle s. oben) formuliert. Ohne eine stärkere risiko- und renditeorientierte Anlagepolitik ließen sich langfristige Sparziele, beispielsweise die Absicherung im Alter nicht erreichen.</p>



<p>Aber es gibt Hoffnung, wie die <a href="https://www.dai.de/detail/aktionaerszahlen-2022-trotz-rekordniveau-muss-die-politik-jetzt-liefern/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aktionärszahlen 2022 des Deutschen Aktieninstituts</a> zeigen. „12,9 Millionen Menschen in Deutschland begeistern sich in 2022 für Aktien, Aktienfonds oder ETFs”, freut sich das DAI.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="772" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-9_Deutschland-entdeckt-die-Liebe-zur-Boerse.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Aktionäre und Anleger in Fonds/ETFs in Deutschland, 2001-2022, in Tausend" class="wp-image-2617" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-9_Deutschland-entdeckt-die-Liebe-zur-Boerse.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-9_Deutschland-entdeckt-die-Liebe-zur-Boerse-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-9_Deutschland-entdeckt-die-Liebe-zur-Boerse-1024x576.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-9_Deutschland-entdeckt-die-Liebe-zur-Boerse-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Auch 2022 hätten aktienbasierte Fonds und ETFs als beliebteste Form der Aktienanlage die Nase vorn. 7,6 Millionen Menschen hielten ausschließlich Fonds oder ETFs im Depot. Rund 2,4 Millionen Anleger setzten ausschließlich auf die direkte Investition in Unternehmen, also das Investment in Einzelaktien. 2,9 Millionen Aktiensparer mischten beide Formen der Aktienanlage. Sie kombinierten also Fonds/ETFs mit der Anlage in Einzelaktien. Damit gäbe rund 10,5 Millionen Personen, die Fonds oder ETFs nutzen. Dies entspreche acht von zehn Aktiensparern. Rund 5,3 Millionen Bürger hielten Aktien und seien damit direkt an Unternehmen beteiligt, so das DAI.</p>



<p>Aber: „Wo Licht ist, ist auch Schatten. Während beispielsweise 46 Prozent der Menschen mit einem monatlichen Einkommen von 4.000 Euro und mehr Aktien oder Fonds/ETF besitzen, sind es in der Gruppe mit Einkommen von bis zu 1.000 Euro lediglich rund 7 Prozent. Ziel muss es aber sein, dass alle Menschen in Deutschland an den attraktiven Erträgen des Aktiensparens teilhaben.”</p>



<p>In den oberen Dezilen der Einkommens- und Vermögensverteilung spielen Wertpapiere — neben weiteren „geschäftlichen Investitionen” (s. oben) — bei der Geldanlage eine weit größere Rolle als in der ärmeren Hälfte der Bevölkerung. Das hat etwas mit der Sparfähigkeit zu tun, aber nicht nur damit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögensbildung für jedermann: Über die Sparfähigkeit der Deutschen</h3>



<p>Wenn wir hier von „Vermögensbildung” sprechen, dann ist die Höhe des Vermögens gänzlich unbestimmt. Es gibt große, mittlere und kleine Vermögen, für unsere Zwecke ist es müßig zu definieren, was jeweils groß, mittel und klein ist. Entscheidend ist: Auch ein kleines Vermögen ist ein Vermögen. Dass man bereits mit kleinen Beträgen ein respektables Vermögen aufbauen kann, zeigt Hans-Jörg Naumer in seinem Buch zur „Vermögensbildungspolitik” anhand folgenden Beispiels für Deutschland: Hätten alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1976 einen Sparplan auf den Dax mit 25 Euro pro Monat begonnen und den Betrag alle zehn Jahre um fünf Euro pro Monat erhöht, würde ihnen der Dax heute — rein rechnerisch — mehr als 2,2-mal gehören. Das zeigt die folgende Tabelle.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-10_Wohlstand-fuer-alle-ist-moeglich.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Entwicklung Sparplan auf den Dax seit 1976" class="wp-image-2619" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-10_Wohlstand-fuer-alle-ist-moeglich.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-10_Wohlstand-fuer-alle-ist-moeglich-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-10_Wohlstand-fuer-alle-ist-moeglich-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-10_Wohlstand-fuer-alle-ist-moeglich-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Wer von Anfang an dabei war, würde heute nach Kosten über ein Vermögen von knapp 122.000 Euro verfügen — eingezahlt wurden nur knapp 18.000 Euro, rechnet Naumer vor. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung eines ETF-Sparplans mit 25, 50, 100 und 150 Euro pro Monat ohne Dynamisierung über 45 Jahre.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Auch-Kleinvieh-macht-Mist.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Gesamtsparleistung ETF-Sparplan über 45 Jahre" class="wp-image-2620" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Auch-Kleinvieh-macht-Mist.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Auch-Kleinvieh-macht-Mist-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Auch-Kleinvieh-macht-Mist-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Auch-Kleinvieh-macht-Mist-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Selbst mit 25 Euro pro Monat kommt man am Ende zu einem Vermögen von 64.000 Euro. Das mag man kein großes Vermögen nennen, aber ein Vermögen ist es allemal.</p>



<p>Fragt sich: Ist das leistbar? Können sich deutsche Haushalte auch in den unteren Einkommensdezilen 25 Euro pro Monat für die Geldanlage leisten? „Für einen Haushalt, dem am Monatsende nach Abzug aller laufenden Ausgaben nur 10 € zur Verfügung bleiben, ist es unwichtig, ob er für diese 10 € ein Prozent, fünf Prozent oder zehn Prozent Rendite erhält.” Das schreiben Andreas Peichl und Paul Schüle, beide ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen, in ihrem Beitrag „Eine Bestandsaufnahme der Sparfähigkeit der Deutschen: Wer kann was zurücklegen und wie viel?” für den bereits erwähnten, von Hans-Jörg Naumer herausgegebenen Band zur Vermögensbildungspolitik.</p>



<p>10 Euro „nach Abzug aller laufenden Ausgaben”? Sparfähigkeit definieren Peichl/Schüle als das Haushaltsnettoeinkommen abzüglich aller lebensnotwendigen Konsumausgaben. Als „lebensnotwendig” werden von den Autoren alle Konsumausgaben mit Ausnahme der Kategorien (laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS) „Alkoholische Getränke, Tabakwaren”, „Freizeit, Unterhaltung, Kultur”, „Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen” und „Andere Waren und Dienstleistungen” betrachtet. „Der verbleibende Betrag steht potentiell zur Ersparnis zur Verfügung und könnte — bei gegebener Sparwilligkeit — investiert werden.” Unsere Hypothese: Es dürfte in so gut wie jedem Haushalt möglich sein, vom Haushaltsnettoeinkommen nach Abzug aller lebensnotwendigen Konsumausgaben 25 Euro pro Monat zur Seite legen zu können. 25 Euro im Monat entsprechen 0,822 Cent pro Tag. Bei entsprechendem Willen müsste das gehen. Und was man damit machen kann, ist oben zu sehen.</p>



<p>Peichl/Schüle meinen zudem, für Haushalte mit geringer Sparfähigkeit sei die Möglichkeit, in bestimmte Anlageklassen zu investieren, „stark eingeschränkt, weil die Anlage zum Beispiel mit Fixkosten verbunden ist”. Dass „bestimmte Anlageklassen” — gemeint sind hier unter anderem wohl Wertpapierinvestments — mit Fixkosten verbunden sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Fixkosten sind aber kein Argument gegen Investments in „bestimmte Anlageklassen” — und zwar unabhängig von der Sparfähigkeit, wie die oben gezeigten Beispiele belegen. Die Kosten von Anlagevehikeln sind auch sehr unterschiedlich; dies zeigt allein der Vergleich aktiv gemanagter Investmentfonds mit passiven Investments wie ETFs.</p>



<p>Natürlich setzt der Vermögensaufbau eine ausreichende Sparfähigkeit voraus. Peichl und Schüle gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob möglicherweise „der Grund für das vergleichsweise geringe Vermögen deutscher Privathaushalte anstatt in suboptimalem Anlageverhalten eher in mangelnder Sparfähigkeit zu suchen ist”.</p>



<p>Für die neueste Befragungswelle der EVS (2018) ergibt sich laut Peichl/Schüle folgendes Bild: Zieht man von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der deutschen Haushalte in Höhe von 3.744 Euro die lebensnotwendigen Konsumausgaben über 2.077 Euro ab, ergibt sich als Differenz eine potentielle Sparfähigkeit in Höhe von 1.667 Euro. „Im Durchschnitt hätte ein deutscher Haushalt also fast die Hälfte seines verfügbaren Nettoeinkommens sparen können. Auch bei einer erweiterten Definition der zu deckenden Grundbedürfnisse bleiben im Durchschnitt mindestens 1.000 € zur Ersparnis übrig. Tatsächlich gespart wurden monatlich allerdings nur 547 €”, schreiben Peichl/Schüle. Die Sparquote lag demnach bei 14,6 Prozent.</p>



<p>Während die Sparfähigkeit der deutschen Haushalte insgesamt hoch sei, müsse man allerdings die Verteilung der Sparfähigkeit beachten. „Haushalte in den obersten 10 % der Einkommensverteilung erlebten von 2003 bis 2018 eine Steigerung ihrer Sparfähigkeit um 20 %, während Haushalte in den untersten 10 % der Einkommensverteilung von einem Einbruch von über 10 % betroffen waren.” (S. 106) Die Mittelschicht und das untere Ende der Einkommensverteilung akkumulierten vergleichsweise wenig Vermögen. Die folgende Tabelle zeige, „dass hier Sparfähigkeit und -tätigkeit deutlich geringer sind. Haushalte im ersten Quintil der Einkommensverteilung sparen gar nicht, sondern bauen im Durchschnitt sogar Vermögen ab”.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Heterogenitaet-in-Sparfaehigkeit-und-Sparquoten.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Heterogenität in Sparfähigkeit und Sparquoten" class="wp-image-2621" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Heterogenitaet-in-Sparfaehigkeit-und-Sparquoten.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Heterogenitaet-in-Sparfaehigkeit-und-Sparquoten-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Heterogenitaet-in-Sparfaehigkeit-und-Sparquoten-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-11_Heterogenitaet-in-Sparfaehigkeit-und-Sparquoten-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Neben dem Sparverhalten variiere auch die Portfoliostruktur stark mit dem Einkommen. Insgesamt werde in Deutschland im internationalen Vergleich relativ stark in wenig renditeträchtige Anlageformen, wie Sparkonten, Girokonten, Tagesgeld und weitere Bankeinlagen, investiert. Allerdings gebe es große Unterschiede im Anlageverhalten entlang der Einkommensverteilung: So „(…) besitzen 56 % der Haushalte im obersten Quintil Wertpapiere, während dies unter den einkommensschwächsten 20 % nur auf jeden zehnten Haushalt zutrifft.”</p>



<p>Alles in allem „spricht die allgemein hohe Sparfähigkeit und Spartätigkeit deutscher Haushalte eher dafür, dass für die im Durchschnitt schwache Vermögensbildung tatsächlich das Anlageverhalten ausschlaggebend ist — und nicht mangelnde Sparfähigkeit”, resümieren Peichl/Schüle. Der Grund für das vergleichsweise geringe Vermögen deutscher Privathaushalte ist also tatsächlich in suboptimalem Anlageverhalten zu suchen. Den Haushalten am unteren Rand der Einkommensverteilung gehe dagegen tatsächlich die Sparfähigkeit ab. „Die Beträge, die diese Haushalte investieren können, sind so gering, dass das Anlageverhalten letztlich irrelevant ist”, meinen Peichl/Schüle. „Unter Miteinbeziehung von Risikoaversion und Liquiditätsgesichtspunkten ist die Geldanlage auf Girokonten für viele dieser Haushalte tatsächlich sogar die beste Option.”</p>



<p>Das sehen wir anders. Die Geldanlage auf Girokonten ist sogar für so gut wie keinen Haushalt eine gute Option. Das gilt nicht nur (wie aktuell) in Zeiten höherer Inflation, sondern auch bei „normalen” Inflationsraten ist das Girokonto (und andere Formen der Bankeinlage) der falsche Ort, um Geld „anzulegen”. Beträge, die die Haushalte am unteren Rand der Einkommensverteilung zurücklegen können: Wie wir oben gesehen haben, braucht es 0,822 Cent pro Tag, um im Monat 25 Euro in einen Wertpapiersparplan investieren zu können. Bei kritischer Prüfung der „lebensnotwendigen” Haushaltsausgaben sollte das für viele machbar sein. Liquidität ist ebenfalls kein Problem. Beträge, die beispielsweise in einen ETF-Sparplan eingezahlt werden, sind jederzeit verfügbar. Risikoaversion ist allerdings ein Problem. Und einer der wesentlichen Gründe für das suboptimale Anlageverhalten der Deutschen. Das hilft nur eins: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögensbildung für jedermann: Über Wohneigentum in Deutschland</h3>



<p>Auch Peichl/Schüle sind der Meinung, die deutschen Haushalte würden davon profitieren, „langfristig mehr in Aktien und Unternehmensbeteiligungen zu investieren und weniger Geld auf Giro- oder Tagesgeldkonten zu horten”. Der entscheidende Faktor, warum der Medianhaushalt in Deutschland deutlich weniger Vermögen besitze als der Medianhaushalt in Spanien oder Italien, sei aber der geringe Anteil von Immobilienbesitzern. Während die Eigentümerquote in diesen Ländern bei über 70 Prozent liegt, besäßen in Deutschland nur 43,7 Prozent der Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum.</p>



<p>Die folgende Tabelle zeigt die Wohneigentumsquote und das Medianvermögen für ausgewählte europäische Länder.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1373" height="773" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-13_Wohneigentumsquote-und-Medianvermoegen.jpg" alt="Vermögensbildung für jedermann: Wohneigentumsquote und Medianvermögen in ausgewählten europäischen Ländern" class="wp-image-2624" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-13_Wohneigentumsquote-und-Medianvermoegen.jpg 1373w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-13_Wohneigentumsquote-und-Medianvermoegen-300x169.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-13_Wohneigentumsquote-und-Medianvermoegen-1024x577.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/10/Chart-13_Wohneigentumsquote-und-Medianvermoegen-768x432.jpg 768w" sizes="(max-width: 1373px) 100vw, 1373px" /></figure>



<p>Im Vergleich zu Ländern mit Wohneigentumsquoten jenseits der 70 Prozent weist Deutschland ein gegenüber diesen Ländern deutlich niedrigeres Medianvermögen auf. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/wohneigentumsquote-und-ungleichheit/">Auf den Zusammenhang zwischen Wohneigentumsquote und Vermögensungleichheit haben wir an anderer Stelle schon aufmerksam gemacht</a>: Eine höhere Vermögenskonzentration geht mit einer niedrigeren Wohneigentumsquote einher, umgekehrt sinkt die Vermögensungleichheit, je höher die Wohneigentumsquote ist.</p>



<p>Mit Ausnahme der Schweiz gibt es kein anderes europäisches Land mit einer so niedrigen Wohneigentumsquote wie in Deutschland. Genau darauf seien die hohen Unterschiede im Nettovermögen der Haushalte und Personen in Deutschland zu einem großen Anteil zurückzuführen, schreiben Michael Voigtländer und Pekka Sagner in ihrem Beitrag „Wohneigentum und Vermögensbildung: Aufgaben für die Sozial- und Regionalpolitik” für dem Naumer’schen Sammelband „Vermögensbildungspolitik”.</p>



<p>Wie hoch sind diese Unterschiede in Zahlen?</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Mieter verfügen im Durchschnitt über ein Nettovermögen von lediglich 26.000 €, Eigentümer hingegen können Vermögen im Wert von durchschnittlich 180.000 € ihr Eigen nennen. Eigentümer sind dabei über alles Altersgruppen hinweg vermögender als Mieter”, so Voigtländer/Sagner.</li>



<li>Kai H. Warnecke zieht in seinem Beitrag für den Naumer-Sammelband Zahlen aus der <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2018/IW_Gutachten_Vermoegensverteilung_2018.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie „Die Vermögensverteilung im internationalen Vergleich”</a> (2018) der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft heran. Danach betrug das mittlere Nettovermögen in der Gruppe der Wohneigentümer im Jahr 2014 rund 221.500 Euro, in der Gruppe der Mieter 10.000 Euro.</li>



<li>Auf deutliche Vermögensunterschiede zwischen Wohneigentümern und Mietern weisen laut Warnecke auch Reiner Braun und Markus Holler in Teil 3 „Wohnflächen und Vermögen” der von empirica im Auftrag der LBS Bundesgeschäftsstelle Berlin erstellten <a href="https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/_Vermoegensbildung_LBS_Teil_3_Wohnflaechen_und_Vermoegen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie „Vermögensbildung in Deutschland”</a> (2017) hin. Laut dem Berliner Forschungsinstitut besitzen Wohneigentümer im Mittel das sieben- bis achtfache Vermögen gegenüber Mieterhaushalten derselben Altersklasse. Auch die besondere Altersvorsorgefunktion des Wohneigentums lässt sich mit Zahlen untermauern: Demnach verfügten Eigentümer kurz vor dem Ruhestand gegenüber Mietern derselben Einkommensschicht im bundesweiten Durchschnitt über nahezu das doppelte Geldvermögen (Faktor 1,7) und über das knapp sechsfache Gesamtvermögen (Faktor 5,8).</li>
</ul>



<p>Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wenn wir über Vermögensbildung für jedermann sprechen, kommen wir an dem Thema Wohneigentum nicht vorbei. Die Bildung von Wohneigentum wird entlang der Einkommensverteilung nicht für alle Haushalte in Frage kommen, aber es könnte für viel mehr Haushalte eine realistische Option sein, wenn staatlicherseits etwas unternommen würde, um die Eigenkapitalbasis der Haushalte zu stärken, die unzähligen, kostenintensiven Bauauflagen zu reduzieren und nicht zuletzt die erheblichen Nebenkosten zu senken (bspw. Senkung oder Abschaffung der Grunderwerbsteuer). Auch die Förderung des Wohneigentums durch Mietkauf-Modelle kann einen Beitrag zur Vermögensbildung für jedermann leisten (s. hierzu den Beitrag von Grabka/Gründling, in: Naumer, Hans-Jörg: Vermögensbildungspolitik).</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögensbildung für jedermann: Über finanzielle Bildung in Deutschland</h3>



<p>Das Sparverhalten der Deutschen ist viel zu risikoavers und viel zu wenig renditeorientiert. Das demzufolge im internationalen Vergleich deutlich geringere Vermögen der Haushalte und Personen in Deutschland ist dabei nicht auf eine zu geringe Sparfähigkeit zurückzuführen. Die Sparfähigkeit ist über weite Strecken entlang der Einkommensverteilung gegeben, in unterschiedlichem Maße natürlich, aber auch in den unteren Einkommendezilen ließe sich mit kleinen Beträgen (0,822 Cent am Tag = 25 Euro im Monat) durchaus etwas machen. Schließlich: Um zu verstehen, warum Deutschland bei der Vermögensbildung so weit hinterherhinkt, muss man sich die Wohneigentumsquote vor Augen führen. Viel zu wenige leben in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus.</p>



<p>Bei Betrachtung dieser Gemengelage landet man irgendwann vor der Frage, wie es eigentlich um die finanzielle Bildung in Deutschland bestellt ist. Laut Dirk Loerwald, Professor für Ökonomische Bildung an der Universität Oldenburg, nicht gut. In seinem Beitrag „‚Wer nichts weiß, muss alles glauben’ — Finanzielle Bildung als Beitrag zur Mündigkeit” für den hier schon mehrfach angesprochenen Sammelband von Hans-Jörg Naumer schreibt Loerwald, zahlreiche Studien zeigten, „dass es um das Finanzwissen von Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland aber auch international nicht gut bestellt ist”.</p>



<p>Finanzielle Bildung wird verstanden „als ein integraler Bestandteil von ökonomischer Bildung, die wiederum ein Element moderner Allgemeinbildung ist”. Im Englischen wird der Begriff „financial literacy” verwendet. Die OECD definiert financial literacy „als die Befähigung von Kindern und Jugendlichen ‚to make sound financial decisions’”.</p>



<p>Ein umfassender Ansatz finanzieller Bildung als Teil ökonomischer Bildung sei jedoch nicht allein auf die Verbraucherperspektive beschränkt, so Loerwald. Neben dem mündigen Verbraucher, der „sound financial decisions” in eigener Sache trifft, seien der mündige Erwerbstätige und der mündige Wirtschaftsbürger weitere Leitbilder ökonomischer Bildung. Offensichtlich sind wir von diesen Leitbildern aber recht weit entfernt: Die curriculare Heterogenität führe, so Loerwald, „zum Teil zu fast schon homöopathischen Dosen an Finanzbildung in den Lehrplänen und Kerncurricula. Von einer flächendeckenden ökonomischen Grundbildung sind wir in deutschen Schulen vielerorts noch weit entfernt, von einer flächendeckenden finanziellen Bildung kann gar keine Rede sein.”</p>



<p>Von einer flächendeckenden finanziellen Bildung kann gar keine Rede sein — solange sich das nicht ändert, bleibt die Vermögensbildung für jedermann ein frommer Wunsch.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensbildung-fuer-jedermann/">Vermögensbildung für jedermann</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Die Oxfam-Obsession</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2023 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Alle Jahre wieder dasselbe Ritual: Anlässlich des World Economic Forum (WEF) in Davos veröffentlicht die Entwicklungsorganisation Oxfam ihren „Ungleichheitsbericht”. Nach unseren Recherchen geschieht das in dieser Form seit 2014. Vereinfacht lässt sich die Kernbotschaft dieser Berichte mit „Die Reichen werden [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/die-oxfam-obsession/">Die Oxfam-Obsession</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Alle Jahre wieder dasselbe Ritual: Anlässlich des World Economic Forum (WEF) in Davos veröffentlicht die Entwicklungsorganisation Oxfam ihren „Ungleichheitsbericht”. Nach unseren Recherchen geschieht das in dieser Form seit 2014. Vereinfacht lässt sich die Kernbotschaft dieser Berichte mit „Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer” zusammenfassen. Für Oxfam ist die Lösung für diese von ihr diagnostizierte Entwicklung klar: deutlich mehr Umverteilung durch Vermögensteuern, Erbschaftsteuern etc. Die mediale Berichterstattung zu den Oxfam-Berichten folgt Jahr für Jahr auf dem Fuße. Illustriert werden die Artikel üblicherweise mit Bildern großer Yachten, die in irgendeinem Hafen auf ihre „superreichen” Besitzer warten.</p>



<p>Das „Wörterbuch der Soziologie” von Hartfiel/Hillmann (3. Aufl. 1982) definiert „Ritual” wie folgt: „‚Übung’, ‚Brauchtum’, expressiv betonte Haltung mit großer Regelmäßigkeit des Auftretens in gleicher Situation u. mit gleichem Ablauf. R.e sind zumeist traditionell ‚festgefahren’. Beim Auftreten oder bei der Annäherung entspr. Situationen tendieren die Verhaltenspartner spontan bzw. ohne bes. Entscheidung u. ohne Nachdenken über Funktion u. damit ‚Sinn’ ihres Tuns zum R.”</p>



<p>Eine sehr treffende Beschreibung für das, was alljährlich im Januar mit dem „Ungleichheitsbericht” von Oxfam abläuft. Dabei ist es nicht so, dass es über Ungleichheit und Verteilung nichts zu diskutieren gäbe. Im Gegenteil. Nur zeigt die Art und Weise, wie Oxfam das Thema behandelt, „zunehmend obsessive Züge”, <a href="https://www.nzz.ch/meinung/oxfam-studie-beschaeftigung-mit-reichsten-zeigt-obsessive-zuege-ld.1721461" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wie Christoph Eisenring in seinem Kommentar in der <em>NZZ </em>anlässlich der Vorlage des jüngsten Oxfam-Berichts angemerkt hat</a>.</p>



<p>Eine Tour d’Horizon durch die Berichte der letzten zehn Jahre zeigt dies.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Oxfam-Berichte 2014-2023</h3>



<p>Schon <a href="https://www-cdn.oxfam.org/s3fs-public/file_attachments/bp-working-for-few-political-capture-economic-inequality-200114-en_3.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>2014</strong> spricht Oxfam</a> von einer „growing tide of inequality” und „extreme economic inequality” sowie von „extreme levels of wealth concentration”. Zu den Empfehlungen an das WEF gehört unter anderem „(to) support progressive taxation on wealth and income”. Außerdem sei die Eindämmung der „power of the rich to influence political processes and policies that best suit their interests” erforderlich.</p>



<p>„Global wealth is becoming increasing concentrated among a small wealthy elite”, heißt es in dem <a href="https://www-cdn.oxfam.org/s3fs-public/file_attachments/ib-wealth-having-all-wanting-more-190115-en.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Oxfam-Bericht im Januar <strong>2015</strong></a>. Hier taucht auch die Berechnung auf, nach der die 80 reichsten Personen der Welt genauso viel Vermögen besitzen, wie die untere Hälfte der Weltbevölkerung. Auch wenn der 2015er-Bericht von einer „inequality explosion” und „extreme inequality” spricht, ist der Ton (ähnlich wie 2014) insgesamt noch moderat. Für eine gerechte Verteilung der Steuerlast, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, fordert Oxfam: „shifting the tax burden away from labour and consumption and towards wealth, capital and income from these assets; (…) national wealth taxes and exploration of a global wealth tax”. Das ist aber nur eine von insgesamt neun Forderungen zur Bekämpfung der Ungleichheit.</p>



<p><strong>2016</strong> gibt es erstmals eine deutsche Kurzfassung des umfangreicheren englischen Berichts. Sie trägt den Titel <a href="https://www.oxfam.de/system/files/20170116-oxfam-factsheet-wirtschaftssystem-fuer-alle.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Ein Wirtschaftssystem für die Superreichen. Wie ein unfaires Steuersystem und Steueroasen die soziale Ungleichheit verschärfen”</a>. Die Spirale der wachsenden sozialen Ungleichheit drehe sich weiter, heißt es einleitend, und werde weltweit zu einem „immer größeren Problem”: Mittlerweile besitze ein Prozent der Weltbevölkerung mehr Vermögen als der Rest der Welt zusammen. Nur 62 Menschen besäßen genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung. Ein wesentlicher Grund für die zunehmende Konzentration und Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen seien die hohen Renditen, die durch Kapitalanlagen erzielt würden und der geringe Lohnzuwachs bei Angestellten und Arbeitern. Oxfam fordert ein Ende der Steueroasen und mehr Steuergerechtigkeit. Hierzu müssten unter anderem „Vermögen, Kapitalgewinne und hohe Einkommen deutlich stärker besteuert werden”.</p>



<p>Laut dem Oxfam-Bericht von <strong>2017</strong> <a href="https://www.oxfam.de/system/files/20170116-oxfam-factsheet-wirtschaftssystem-fuer-alle.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Ein Wirtschaftssystem für alle. Auswege aus der Ungleichheitskrise”</a> besitzen inzwischen die acht reichsten Personen zusammenen genauso viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung (die Zahl wurde ein Jahr später aufgrund aktuellerer Daten auf 61 korrigiert, 2019 auf 49). Es gebe ein „ungekanntes Maß sozialer Ungleichheit”. Daher brauchten wir ein Wirtschaftsystem, „in dem Menschen wichtiger sind als Profite”, fordert Oxfam. Zu den Ursachen von Ungleicheit gehörten die „falschen” Annahmen, der Markt könne Probleme grundsätzlich besser lösen als der Staat und Wirtschaftswachstum solle das Hauptziel politischen Handelns sein. Diese Fehlannahmen hätten Anreize für eine Unternehmenspolitik mit „verheerenden Auswirkungen” gesetzt, darunter Shareholder-Value-Orientierung und „aggressive Steuervermeidung”. Neben fairen Löhnen und höheren Investitionen in Bildung, Gesundheit und soziale Sicherung fordert Oxfam Steuergerechtigkeit als weiteres Kernelement einer humaneren, soziale Ungleichheit reduzierenden Wirt­ schaftsordnung: „Multinationale Kon­zerne und reiche Einzelpersonen müssen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und ihren fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.”</p>



<p>„Die globale Ungleichheit spitzt sich zu”, schreibt Oxfam im Januar <strong>2018</strong> in seinem Bericht <a href="https://www.oxfam.de/system/files/factsheet_deutsch_-_der_preis_der_profite_-_zeit_die_ungleichheitskrise_zu_beenden.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Der Preis der Profite. Zeit, die Ungleichheitskrise zu beenden”</a>. 82 Prozent des globalen Vermögenswachstums seien 2017 an das reichste Prozent der Weltbevölkerung gegangen, während das Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltb­evölkerung stagniert habe. Das reichste Prozent der Weltbevölkerung besitze über die Hälfte des globalen Vermögens – mehr als die übrigen 99 Prozent zusammengenommen. Mehr und mehr wird die Ungleichheit laut Oxfam zu einem Geschlechterphänomen, denn: Die großen Gewinner seien „vorrangig Männer des globalen Nordens. Die Verliererinnen sind hauptsächlich Frauen, insbesondere im globalen Süden.” Zwar weist Oxfam darauf hin, dass die Einkommensungleichheit global gesehen abnimmt, insgesamt sei sie „jedoch nach wie vor extrem hoch”. Die Vermögensungleichheit habe sich auf globaler Ebene „drastisch verschärft”. Auch die nationale Vermögensungleichheit habe „vielerorts weiter zugenommen” (auch in Deutschland).</p>



<p>Die strukturellen Ursachen für die wachsende Ungleichheit seien weltweit ähnlich: „Unser Wirtschaftssystem stellt die Profitinteressen einer kleinen Gruppe über das Wohl der großen Mehrheit.” Das zeige sich insbesondere an der Fixierung auf Aktiengewinne, an Steuervermeidung, einer „überzogenen Sparpolitik” und Privatisierungen sowie in der „Beschränkung der Rechte von Zivilgesellschaft” und Arbeitnehmern. Drei Politikfelder sind für Oxfam „zentral, um die weltweite Einkommens- und Vermögensungleichheit zu verringern: Änderungen in der Steuerpolitik (u.a. Trockenlegung der Steueroasen, Einführung einer Finanztransaktionssteuer), eine gerechte Einkommensp­olitik sowie Investitionen in öffentliche Bildungs- und Gesundheitssysteme.</p>



<p>Auch laut dem Bericht von Januar <strong>2019</strong> <a href="https://www.oxfam.de/system/files/oxfam_factsheet_deutsch_im-oeffentlichen-interesse-ungleichheit-bekaempfen-in-soziale-gerechtigkeit-investieren.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Im öffentlichen Interesse. Ungleichheit bekämpfen, in soziale Gerechtigkeit investieren”</a> „boomt” Ungleichheit. In den zehn Jahren seit dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise seien die Vermögen der Reichsten drastisch gestiegen. Die Zahl der Milliardäre habe sich in dieser Zeit fast verdoppelt. „Dramatisch zurückgegangen” sei dagegen das Tempo, in dem „extreme Armut” reduziert worden sei: Es habe sich seit 2013 halbiert. Um Steuern „gerecht und sozial” zu gestalten fordert Oxfam die Bundesregierung und Deutschlands Repräsentanten in den EU-Institutionen auf, die Steuervermeidung zu stoppen, den „ruinösen Wettbewerb um die geringste Unternehmens­besteuerung innerhalb und außerhalb der EU” zu beenden, um so Konzerne „angemessen” zu besteuern, und schließlich „Superreiche stärker in die Verantwortung (zu) nehmen” durch eine „weltweite Vermögenssteuer”. Erbschaft- und Vermögensteuern seien von zentraler Bedeutung, um Chancengleichheit zu fördern sowie „ererbte Macht und Privilegien” zu verringern.</p>



<p>Der Oxfam-Report <a href="https://www.oxfam.de/system/files/2020_oxfam_ungleichheit_studie_deutsch_schatten-der-profite.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Im Schatten der Profite. Wie die systematische Abwertung der Hausarbeit, Pflege und Fürsorge Ungleichheit schafft und vertieft”</a> stellt im Januar <strong>2020</strong> fest: „Die soziale Ungleichheit ist unerträglich hoch. Die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung besitzt gemeinsam nicht einmal ein Prozent des globalen Vermögens.” Einem Prozent der Menschheit gehörten 45 Prozent des globalen Vermögens. An der Spitze der Vermögensverteilung stünden 2.153 Personen, die jeweils über mehr als eine Milliarde US-Dollar Privatvermögen verfügten. Nach Angaben der Weltbank habe 2015 etwa jeder Zehnte von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag gelebt – insgesamt seien das 736 Millionen Menschen.</p>



<p>In einer Fußnote erläutert Oxfam, die Zahl der Menschen in extremer Armut weltweit sei von 1,9 Milliarden im Jahr 1990 auf 736 Millionen im Jahr 2015 gesunken. Anstatt diesen bemerkenswerten Rückgang um 158 Prozent positiv hervorzuheben, schreibt Oxfam: „Zwar ist diese Zahl (der Menschen in extremer Armut; N.H.) in den vergangenen Jahren gesunken, doch die Geschwindigkeit, in der extreme Armut abnimmt, hat sich zugleich halbiert.” Und zwar seit 2013 von zuvor ca. 1 Prozent pro Jahr auf etwa 0,6 Prozent pro Jahr (was keine Halbierung ist).</p>



<p>Für eine „verteilungs- und geschlechtergerechte Steuerpolitik” fordert Oxfam, dass „Vermögende durch progressive Vermögens-, Erbschafts- und Kapitalertragssteuern sowie eine umfassende Finanztransaktionssteuer ihren gerechten Beitrag zum Allgemeinwohl leisten”. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung Steuervermeidung stoppen und für eine gerechte Besteuerung von Konzernen weltweit sorgen.</p>



<p>Im Januar <strong>2021</strong> erschien der erste Oxfam-Bericht seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Titel: <a href="https://www.oxfam.de/system/files/documents/oxfam_factsheet_ungleichheitsvirus_062021.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Das Ungleichheitsvirus. Wie die Corona-Pandemie Ungleichheit verschärft und warum wir unsere Wirtschaft gerechter gestalten müssen”</a>. Als Folge der Corona-Pande­mie drohe die Ungleichheit erstmals in fast allen Ländern gleichzeitig anzusteigen, bemerkt Oxfam. Diese Krise verschärfe die vorher schon „dramatischen Unterschiede zwischen Arm und Reich”. Bereits neun Monate nach Ausbruch der Pandemie hätten die 1.000 reichsten Milliardäre – „hauptsächlich weiße Männer” – wieder so viel Vermögen wie in der Zeit vor COVID-19. Für die ärmsten Menschen der Welt könnte die Erholung dagegen 14-mal länger dauern, also länger als ein Jahrzehnt.</p>



<p>Wie unter einem Brennglas zeigten sich in der Pandemie die „vielfältigen Formen der Unterdrückung und Marginalisierung, denen Menschen unter anderem aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, ihres Alters, einer Behinderung sowie im Zuge von Rassismus und Klassismus ausgesetzt sind”. Diese „Diskriminierungen” seien wiederum „in Strukturen von Privilegien und Unterdrückung verwurzelt, die durch Jahrhunderte von Patriarchat, Kolonialismus und strukturellem Rassismus (…) geformt wurden”. Mehr und mehr wird deutlich, dass die Narrative der <a href="https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2019-09-11_online_v2.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Identitätspolitik</a> und der sogenannten <a href="https://www.britannica.com/topic/critical-race-theory" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Critical Race Theory”</a> Eingang in die Argumentation von Oxfam finden. Extreme Ungleichheit sei letztendlich das Produkt eines „nicht funktionierenden Wirtschaftssystems, das seine Wurzeln in neoliberalen Denkansätzen hat und einige wenige Reiche und Mächtige durch Vereinnahmung von Politik und Wirtschaft begünstigt. In den Händen einer weißen, zumeist männlichen Gruppe häufen sich so riesige Profite an, auf Kosten von Menschen in prekären Situationen sowie Frauen, BIPoC (das Kürzel soll für „Black, Indigenous, People of Color” stehen; N.H.) und anderen historisch marginalisierten und unterdrückten Gruppen.”</p>



<p>Der „unverhältnismäßige Ein­fluss von Großk­onzernen auf politische Entscheidungen” sei einer der Hauptgründe dafür, dass ihre Gewinne und Vermögen weiter stiegen und die gegenwärtigen ungleichen Strukturen fortbestünden. Ein Grundproblem sei, „dass einige wenige Konzerne immer mehr Macht an sich reißen, den Markt sowie die Politik beherrschen und extrem hohe Profite erzielen. Die Folge: Superreiche gewinnen, Menschen in Lohnarbeit verlieren. Die Schere zwischen Arm und Reich wird so immer größer. Eine Hauptursache der sozialen Ungleichheit liegt damit im Marktgeschehen selbst.” Auch der 2021-er Bericht von Oxfam enthält die sattsam bekannten Forderungen nach einer stärken Besteuerung großer Vermögen und einer „umfassenden Finanztransaktionssteuer”, ergänzt um eine „einm­­alige Steuer auf in der Corona-­Krise ent­stehende außergewöhnliche Ge­win­ne von Konzernen”.</p>



<p><a href="https://www.oxfam.de/system/files/documents/oxfam_factsheet_gewaltige_ungleichheit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Gewaltige Ungleichheit. Warum unser Wirtschaftssystem von struktureller Gewalt geprägt ist und wie wir es gerechter gestalten können”</a>, so betitelte Oxfam seinen Bericht im Januar <strong>2022</strong>. Einmal mehr liegen die Ursachen der „sich verschärfenden Ungleichheitskrise” – „Rekordgewinne” für Konzerne und Milliardäre einerseits und „zunehmende Armut” andererseits – in unserem Wirtschaftssystem, das von „struktureller wirtschaftlicher Gewalt” geprägt sei. Gefordert wird daher ein „grundlegend anderes Wirtschaftssystem”, „in dem wirtschaftliche Entscheidungen demokratisch gefällt werden und dessen handlungsleitendes Prinzip nicht der Profit, sondern das Gemeinwohl ist”. Stattdessen habe das reichste Prozent der Weltbevölkerung seit 1995 fast 20-mal mehr Vermögen angehäuft als die ärmsten 50 Prozent der Menschheit zusammen (zur globalen Ungleichheit siehe auch das <a href="https://www.capital.de/wirtschaft-politik/globale-ungleichheit-die-datenlage-zur-vermoegensverteilung-ist-katastrophal" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Capital-</em>Interview mit Andreas Peichl</a>, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, über die Datenlage zur Vermögensverteilung und die selektive Methodik von Oxfam). Als die Corona-Pandemie begann, habe fast die Hälfte der Menschheit – 3,2 Milliarden Menschen – unterhalb der von der Weltbank definierten erweiterten Armutsgrenze von 5,50 Dollar pro Tag gelebt. Heute seien es aufgrund der Pandemie weltweit 163 Millionen Menschen zusätzlich.</p>



<p>Interessant ist hier die Erläuterung zur Armutsgrenze in einer Fußnote: Die Weltbank definiere drei Armutsgrenzen: 1,95 Dollar für extreme Armut, 3,20 Dollar und 5,50 Dollar, heißt es dort. „Oxfam verwendet hauptsächlich die Grenze von 5,50 Dollar, weil wir davon überzeugt sind, dass diese das genaueste Bild von Armut vermittelt. Eine ausschließliche Konzentration auf extreme Armut ist nicht hilfreich, da sie Milliarden von Menschen, die tagtäglich mit Armut konfrontiert und die nur einen Schritt vom Elend entfernt sind, übersieht.” Die Verwendung der Armutsgrenze von 5,50 Dollar hat natürlich nicht zuletzt taktische Gründe. Da Oxfam im Januar 2020 (ebenfalls in einer Fußnote) konstatieren musste, die Zahl der Menschen in extremer Armut sei weltweit von 1,9 Milliarden im Jahr 1990 auf 736 Millionen im Jahr 2015 zurückgegangen (s. oben), schadet das der eigenen Argumentation, nach der Armut ständig zunimmt. Da bietet es sich an, die „erweiterte Armutsgrenze” von 5,50 Dollar zu verwenden, da sich so viel mehr Menschen wenn nicht als arm, so doch aber als „mit Armut konfrontiert” oder „nur einen Schritt vom Elend entfernt” bezeichnen lassen.</p>



<p>Als Kern des Systems „struktureller wirtschaftlicher Gewalt” hat Oxfam die „Doktrin des Shareholder Value” ausgemacht. Für ein gerechteres Wirtschaftssystem, „in dem alle ihren fairen Beitrag leisten und das Gemeinwohl mehr zählt als Profitmaximierung um jeden Preis”, gelte es, „Konzerne und ihre sehr vermögenden Besitzer national und international durch eine progressive Steuerpolitik stärker in die Verantwortung zu nehmen”. Daher solle die Bundesregierung die Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen wieder einführen und eine Abgabe auf Vermögen über einer Million Euro prüfen.</p>



<p>In seinem jüngsten Bericht <a href="https://www.oxfam.de/system/files/documents/oxfam_factsheet_davos-2023_umsteuern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Umsteuern für soziale Gerechtigkeit”</a>, veröffentlicht im Januar <strong>2023</strong>, konstatiert Oxfam eine „Explosion der sozialen Ungleichheit”, die „immer extremere Ausmaße” annehme. Ein zentraler Baustein für ein Wirtschaftssystem, „in dem das Gemeinwohl aller über dem Profit einiger Weniger steht”, sei die Besteuerung der „reichsten Bevölkerungsteile”, insbesondere des reichsten Prozents, das 45,6 Prozent des weltweiten Vermögens besitze.</p>



<p>„Zum ersten Mal seit 25 Jahren haben extremer Reichtum und extreme Armut gleichzeitig stark zugenommen”, heißt es in dem Bericht. Nach Angaben der Weltbank seien im Jahr 2020 über 70 Millionen Menschen zusätzlich in die extreme Armut gedrängt worden und müssten mit weniger als 2,15 Dollar pro Tag auskommen (die Weltbank hat die Grenze für extreme Armut von 1,90 Dollar auf 2,15 Dollar erhöht). Was Oxfam weglässt, ist der Zusatz „increasing the global total to over 700 million”, der im <a href="https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/37739/9781464818936.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weltbank-Bericht</a> steht (der Anstieg beläuft sich von 648 auf 719 Millionen). Die Weltbank nennt dies einen „historic setback in the fight against global poverty”. Einerseits stimmt das, da erstmals seit 30 Jahren die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben, durch die Covid-Pandemie wieder angestiegen ist (s. folgende Abb.).</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="955" height="569" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/02/Flossbach-von-Storch_Entwicklung-der-extremen-Armut-1990-2020.png" alt="Was Oxfam übersieht oder relativiert: Entwicklung der extremen Armut in der Welt seit 1990" class="wp-image-2180" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/02/Flossbach-von-Storch_Entwicklung-der-extremen-Armut-1990-2020.png 955w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/02/Flossbach-von-Storch_Entwicklung-der-extremen-Armut-1990-2020-300x179.png 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/02/Flossbach-von-Storch_Entwicklung-der-extremen-Armut-1990-2020-768x458.png 768w" sizes="(max-width: 955px) 100vw, 955px" /></figure>



<p>Andererseits zeigt die absolute Zahl (719 Millionen) verglichen mit der Zahl von 1990 (1,9 Milliarden) immer noch eine bemerkenswerte Entwicklung (siehe dazu auch unseren <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-wachsen-armut-ruecklaeufig/">Beitrag „Vermögen wachsen weltweit, aber auch die Armut geht zurück”</a>). Beides sollte man im Auge haben.</p>



<p>Bei der „direkten Verringerung von Armut und Ungleichheit” spielt das Steuersystem eine „Schlüsselrolle”, so Oxfam: Eine „progressive Besteuerung” könne mit einer „ambitionierten Ausgestaltung, d.h. z.B. einer sehr hohen Besteuerung des reichsten Prozents einer Gesellschaft”, extreme Vermögensungleichheit „tatsächlich verringern” und die Zahl der Milliardäre reduzieren. Darüber hinaus „(befördert) die Besteuerung großer Vermögen (…) Geschlechtergerechtigkeit und verringert rassistische Ungleichheit”; Steuern für Reiche zu erhöhen sei zudem ein „Beitrag für Klimagerechtigkeit”.</p>



<p>Um die „grassierende Armut und Ungleichheit” zu bekämpfen seien „verschiedene sich ergänzende Arten von Einkommens- und Vermögenssteuern” notwendig. Ziel müsse es sein, durch einen „auf den jeweiligen Länderkontext angepassten Mix von Steuern Reichtum so stark zu besteuern, dass Ungleichheit tatsächlich abgebaut wird”. In Deutschland, Europa und weltweit sollten daher Übergewinne besteuert, die Vermögensteuer wieder eingeführt, Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer beendet und eine einmalige „Solidaritätsabgabe” auf Milliarden- und Millionenvermögen erhoben werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kapitalismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung</h3>



<p>„Growing tide of inequality” (2014), „inequality explosion” und „extreme inequality” (2015), „Spirale der wachsenden sozialen Ungleichheit” (2016), „ungekanntes Maß sozialer Ungleichheit” (2017), „globale Ungleichheit spitzt sich zu” (2018), „Ungleichheit boomt” (2019), „soziale Ungleichheit ist unerträglich hoch” (2020), „dramatische Unterschiede zwischen Arm und Reich” (2021), „gewaltige Ungleichheit” und „sich verschärfende Ungleichheitskrise” (2022), „Explosion der sozialen Ungleichheit” (2023) – seit zehn Jahren der immer gleiche Alarmismus. Seit zehn Jahren die immer gleiche Verantwortungszuschreibung. Und seit zehn Jahren die immer gleichen Vorschläge, wie das Problem zu lösen sei.</p>



<p>Ist es übertrieben, wenn Christoph Eisenring in der NZZ festhält, die Beschäftigung von Oxfam mit den „Superreichen” zeige „zunehmend obsessive Züge”? Keineswegs!</p>



<p>Dabei ist es nicht so, dass es in den Oxfam-Berichten nicht Punkte gibt, die zurecht angesprochen werden (wie beispielsweise die Praxis einiger großer internationaler Unternehmen, sich der Pflicht zu entziehen, Steuern zu zahlen), über die diskutiert werden muss und für die Lösungen gefunden werden müssen. Auch steht völlig außer Frage, dass die fortgesetzte Bekämpfung extremer Armut weltweit zu den wichtigten Aufgaben gehört. Nur ist die, vorsichtig ausgedrückt, kapitalismuskritische Ursachenbeschreibung von Oxfam, nach der ein von „struktureller wirtschaftlicher Gewalt” geprägtes Wirtschaftssystem, die „kurzfristigen Profitinteressen” der „Großkonzerne” und ihrer Eigentümer, „neoliberale Prinzipien der Gewinnmaximierung”, das Vermögen der „Superreichen” sowie „patriarchale Machtstrukturen” und die „Vorherrschaft” der „weißen Männer” die Ursache allen Übels seien, derart einseitig und ideologiebehaftet, dass eine Verständigung in weite Ferne rückt.</p>



<p>Hinzu kommt: Die Oxfam-Autoren können sich das Wirtschaftsgeschehen offensichtlich nur als Nullsummenspiel vorstellen, bei dem die Summe der Gewinne und Verluste aller Spieler zusammengenommen gleich null ist. Das heißt also, die einen – die Reichen – können nur gewinnen, was die anderen – die Armen – verlieren. Die von Oxfam propagierte Lösung liegt bei dieser Betrachtung natürlich nahe: Nehmt das Geld von den Reichen und gebt es den Armen. Das klingt zwar nach Robin Hood und nach Gerechtigkeit, funktioniert so aber nicht, wie unzählige Beispiele sozialistischer Gesellschaftsversuche gezeigt haben.</p>



<p>Marius Kleinheyer, Senior Research Analyst bei Flossbach von Storch Research Institute, schreibt dazu in seinem <a href="https://www.flossbachvonstorch-researchinstitute.com/de/kommentare/das-politische-geschaeft-mit-der-armut/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag „Das politische Geschäft mit der Armut”</a>:</p>



<p>„Der expliziten Forderung für Umverteilung liegt die implizite Annahme zu Grunde, dass eine gegebene Menge an Wohlstand ‚gerechter’ verteilt werden müsste. Stattdessen hat die Geschichte und die ökonomische Theorie gezeigt, dass es innerhalb von marktwirtschaftlichen Institutionen keine Grenzen des Wohlstandes gibt. Stattdessen kann durch unternehmerisches Handeln und technologische Innovationen immer mehr Wachstum erzeugt werden. Eine wichtige Grundbedingung dafür ist die Möglichkeit der Kapitalakkumulation. Wenn Oxfam das Schicksal der ärmsten Menschen am Herzen liegt, müssen sie zu Anwälten für mehr Marktwirtschaft insbesondere in Afrika werden. Die Herstellung von Gleichheit dadurch, dass alle gleich arm werden, nützt niemandem.”</p>



<p>Es sind ja gerade die durch die Globalisierung wirkenden marktwirtschaftlichen Prinzipien, die seit 1990 rund 1,2 Milliarden Menschen aus extremer Armut herausgeführt haben (s. dazu auch den Artikel <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article236291245/Die-einen-verdienen-die-anderen-sterben-Oxfams-grosser-Umverteilungs-Irrtum.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Der Irrtum vom ‚Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich‘“</a> von Dorothea Siems in der <em>Welt</em>). Allerdings hat Oxfam, betrachtet man die förmliche Besessenheit, mit der die Organisation den Kapitalismus als Ursache allen Übels bekämpft, offensichtlich „die effektive Armutsbekämpfung aus den Augen verloren”, wie Christoph Eisenring in der <em>NZZ </em>schreibt.</p>



<p>Wie kann es weitergehen? Jedenfalls nicht so, wie die Debatte aktuell läuft. <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuerpopulismus-die-debatte-ueber-ungleichheit-ist-vergiftet-18603969.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Johannes Pennekamp weist in der </a><em><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuerpopulismus-die-debatte-ueber-ungleichheit-ist-vergiftet-18603969.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">F.A.Z.</a> </em>mit Blick auf die Diskussion über Ungleichheit auf einen „toxischen Hang zur Einseitigkeit” hin – auf beiden Seiten der Kontrahenten. Oxfam halte niedrige Steuern für ein Übel der Menschheit, die Familienunternehmer wollten keinen Cent zu viel an den Staat zahlen. „Das Problem ist – wenn es um Steuern, Ungleichheit und Umverteilung geht, reden die beiden Interessengruppen kaum miteinander”, so Pennekamp. Es ergebe keinen Sinn, „die immer selben Satzbausteine zu wiederholen, ohne sich mit den Argumenten der Gegenseite zu befassen”. Das möge den eigenen Anhängern, deren Interessen man vertrete, ein wohliges Gefühl im Bauch verursachen – die Debatte bringe man so aber nicht voran.</p>



<p>Da ist sicher etwas dran. Allerdings ist es schon ein qualitativer Unterschied, wenn einerseits die Familienunternehmer nicht zuletzt aus der berechtigten Sorge um die Attraktivität des Standortes Deutschland heraus (<a href="https://www.familienunternehmen.de/de/pressebereich/meldungen/2023/2023-01-16/deutschland-ist-der-grosse-verlierer-im-standortwettbewerb" target="_blank" rel="noreferrer noopener">aktuell laut ZEW Platz 18 unter 21 Industrienationen</a>) niedrigere Unternehmenssteuern fordern, während sich andererseits Oxfam in seinem betriebsblinden Kampf gegen den Kapitalismus zu Aussagen versteigt wie „Every billionaire is a policy failure” und fordert, die reichsten 1 Prozent müssten dauerhaft mindestens 60 Prozent ihres gesamten Arbeits- und Kapitaleinkommens an Steuern zahlen und Multimillionäre und Milliardäre noch höhere Steuersätze. Da sind die Antipoden schon sehr weit auseinander.</p>



<p>Dennoch wäre es wünschenswert, wenn es gelänge, die Debatte um Ungleichheit und Umverteilung, und wer wie viel Steuern zahlen sollte, zu versachlichen. Dazu müsste wohl vor allem Oxfam aus seinem ideologischen Schützengraben herauskommen und anerkennen, dass es gerade der Kapitalismus ist, der die grundlegenden Mechanismen schafft, um Menschen aus extremer Armut zu befreien. Gelingt Oxfam das nicht, womit nach den Einlassungen der vergangenen zehn Jahre leider zu rechnen ist, wird es auch in den kommenden Jahren zu dem üblichen, „traditionell festgefahrenen” Ritual kommen. Geholfen ist damit niemandem, am wenigsten den Ärmsten weltweit.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/die-oxfam-obsession/">Die Oxfam-Obsession</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 3)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2023 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/pexels-david-alberto-carmona-coto-1151418_1920x1280px-min.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>In Teil 1 der Artikelserie zum Verantwortungseigentum haben wir zunächst gesehen, was unter Verantwortungseigentum zu verstehen ist , wer die Befürworter einer neuen Form der GmbH sind und mit welchen Argumenten sie diese fordern. Im zweiten Teil standen die Kritiker [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-3/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>In <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/">Teil 1 der Artikelserie zum Verantwortungseigentum</a> haben wir zunächst gesehen, was unter Verantwortungseigentum zu verstehen ist , wer die Befürworter einer neuen Form der GmbH sind und mit welchen Argumenten sie diese fordern. Im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/">zweiten Teil</a> standen die Kritiker und ihre Argumente gegen Verantwortungseigentum und eine neue Rechtsform im Mittelpunkt. In diesem abschließenden dritten Teil kommen noch einmal die Befürworter des Verantwortungseigentums zu Wort. Im folgenden wird beschrieben, was sie ihren Kritikern antworten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Was antworten die Befürworter den Kritikern?</h3>



<h4 class="wp-block-heading">4.1 Stellungnahme der Stiftung Verantwortungseigentum, September 2020</h4>



<p>Zu der in dem Beitrag „Zauberwort ‚Verantwortungseigentum’” von Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Birgit Weitemeyer in der F.A.Z. vom 4. September 2020 gegen das VE-Konzept vorgebrachten Kritik (s. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/#zauberwortverantwortungseigentum">Teil 2, Punkt 3.1</a>) gab es vorrangig drei Reaktionen. In ihrer <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_zum_faz-artikel._stiftung_verantwortungseigentum.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">detaillierten Stellungnahme von September 2020</a> geht die Stiftung Verantwortungseigentum die in dem F.A.Z.-Artikel auf zwei Ebenen vorgenommene Kritik – Kritik an Verantwortungseigentum im allgemeinen, Kritik am vorgelegten Entwurf für eine neue Rechtsform (VE-GmbH) – Punkt für Punkt durch und formuliert jeweils eine „Widerlegung”. Im folgenden gehen wir auf einige dieser Punkt ein.</p>



<p>Den <strong>ordnungspolitischen Bedenken</strong>, wonach Verantwortungseigentum zu einer marktwirtschaftsfremden, dauerhaften <strong>Trennung von Verfügungsbefugnis und wirtschaftlicher Berechtigung</strong> führe und damit den Anreiz unterdrücke, von den Früchten eigener Arbeit zu profitieren, hält die Stiftung entgegen, Verantwortungseigentum habe genau das Gegenteil zur Konsequenz:</p>



<p>„Es führt den Zusammenhang zwischen Verfügung und wirtschaftlicher Berechtigung, zwischen Arbeit und ihren Früchten eng zusammen. Der Ausschluss von im Eigentum begründeten Zugriffen auf Gewinn und Vermögen eines Unternehmens bedeutet gerade, dass nur am Erfolg partizipiert werden kann, soweit eine eigene Leistung dafür erbracht wurde (‚von den Früchten eigener Arbeit zu profitieren’).” Dass diese Partizipation nicht gesellschaftsrechtlich über Gewinnausschüttungen oder Anteilsverkäufe, sondern „nur” schuldrechtlich, etwa im Rahmen erfolgsbasierter Vergütungsbestandteile, realisiert werden könne, sei genau dieser <strong>Engführung von Leistung und Erfolgsbeteiligung</strong> geschuldet.</p>



<p>Den von Hüttemann et al. vorgenommenen Vergleich einer VE-GmbH mit dem mittelalterlichen Fideikommiss, der durch eine <strong>„Herrschaft der toten Hand”</strong> gekennzeichnet sei, hält die Stiftung Verantwortungseigentum sachlich für falsch und zeigt dies anhand folgender zentraler Kriterien:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="249" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/SVE_Fideikommiss-vs.-Verantwortungseigentum-1024x249.jpg" alt="Stiftung Verantwortungseigentum: Tabelle Fideikommiss vs. VE-GmbH" class="wp-image-2152" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/SVE_Fideikommiss-vs.-Verantwortungseigentum-1024x249.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/SVE_Fideikommiss-vs.-Verantwortungseigentum-300x73.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/SVE_Fideikommiss-vs.-Verantwortungseigentum-768x187.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/01/SVE_Fideikommiss-vs.-Verantwortungseigentum.jpg 1057w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Auch der Versuch, die VE-GmbH als eine Art Neuauflage des aus sozialistischen Gesellschaften bekannten <strong>„Volkseigenen Betriebs”</strong> zu beschreiben, sei „sachlich durch nichts zu begründen”. Ein „Volkseigener Betrieb” sei dadurch charakterisiert, dass dieser als wirtschaftliche Einheit im Volkseigentum der Partei- und Staatsführung unterstand. Davon könne in Bezug auf das sich im Gegenteil vollständig im Rahmen der Privatautonomie bewegende Verantwortungseigentum in keiner Hinsicht die Rede sein. „Wenn sich Verantwortungseigentum nachweislich sowohl zum sozialistischen ‚Volkseigenen Betrieb’ als auch zum feudalistischen ‚Fideikomiss’ gegenteilig verhält, dann bleibt als einziger plausibler Schluss: Verantwortungseigentum weiß sich verortet in der Mitte einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung, der Sozialen Marktwirtschaft.”</p>



<p>Zu der von Hüttemann et al. vorbegrachten Kritik, der <strong>Begriff „Verantwortungseigentum” reklamiere nachhaltiges und verantwortliches Handeln allein für Unternehmen in der Rechtsform der VE-GmbH</strong>, stellt die Stiftung Verantwortungseigentum fest: „Verantwortungseigentum bedeutet, dass jeweils verantwortliche Personen das Eigentum an der Verantwortung, sprich die Gestaltungsmacht innehaben, nicht aber über ihre Einlage und mögliche schuldrechtliche auf Leistung basierte Ansprüche hinaus persönliches Eigentum am Vermögen halten.” Alle Veröffentlichungen der Stiftung und der Gesetzentwurf für die neue Rechtsform betonten immer wieder, dass verantwortungsvolles Unternehmertum in vielen Formen und keinesfalls nur in Verantwortungseigentum möglich sei.</p>



<p>Die <strong>Möglichkeit der Umgehung des „Asset-Locks”</strong> durch Verkauf des Unternehmens gehört zu den Kritikpunkten am (ersten) Entwurf für eine neue Rechtsform (VE-GmbH). Für die Stiftung Verantwortungseigentum ist die Möglichkeit des Verkaufes als Option einer verantwortungsvollen Eigentümerschaft gerade im Sinne des Entwurfes und kein Widerspruch, solange der Verkaufserlös nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werde. Nicht der Verkauf per se solle ausgeschlossen werden, sondern die Motivation, das Unternehmen zum persönlichen Vorteil zu verkaufen.</p>



<p>Zu der Kritik, der Gesetzentwurf unterlasse es, die VE-GmbH analog zum Stiftungsrecht einer <strong>staatlichen Aufsicht</strong> zu unterstellen, heißt es in der Stellungnahme: „Selbst für Stiftungen gilt, dass die Zuständigkeit der staatlichen Stiftungsaufsicht ihre Begründung in der Verewigung des Stiftungszweckes und dessen Erfüllung findet und deshalb auch nur für rechtsfähige Stiftungen zuständig ist. Nicht-rechtsfähige Stiftungen, die ihre Zwecke ändern können, unterstehen einer solchen Aufsicht nicht. Auch bei der VE-GmbH besteht keine Verewigung von Zwecken. Erstens können diese von den aktuellen Gesellschaftern stets abgeändert werden. Zweitens kann die Gesellschaft, ebenfalls auf Beschluss der aktuellen Gesellschafter, aufgelöst werden.”</p>



<p>Die Stiftung Verantwortungseigentum sieht auch keine <strong>steuerlichen Wettbewerbsvorteile</strong> für die VE-GmbH – weder durch die niedrigere Besteuerung thesaurierter Gewinne noch dadurch, „‚dass die in einer VE-GmbH erwirtschafteten und dort auf Dauer gebundenen Gewinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer entzogen’” würden.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zum einen profitiere jede Kapitalgesellschaft von der niedrigen Besteuerung thesaurierter Gewinne; keine Kapitalgesellschaft sei dazu gezwungen, Gewinne auszuschütten. „Die niedrige Besteuerung ist ein Anreiz zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Kapitalgesellschaften. Die Besteuerung ausgeschütteter Gewinne hingegen ist eine Ertragssteuer auf das Einkommen der Gesellschafter – eben in dem Fall, dass Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden – und keine nachgelagerte Kompensation der niedrigen Besteuerung von Kapitalgesellschaften.”</li>



<li>Zum anderen sei anders als bei einer Familienstiftung, die die von ihr gehaltenen Anteile verkaufen und den Verkaufserlös über die Stiftung an die familiären Destinatäre ausschütten könne, gerade dies bei einer VE-GmbH nicht möglich. „Auf dieser Möglichkeit einer Ausschüttung des Vermögens an die Familie allein beruht die Erbersatzsteuer. Privatnützige Stiftungen, in denen dies nicht möglich ist, müssen hingegen keine Erbersatzsteuer zahlen und können genauso Vermögenswerte erbschaft-/schenkungsteuerfrei ansammeln. Wieso dies nun im Rahmen einer VE-GmbH ein Problem sein sollte, ist nicht ersichtlich.”</li>
</ul>



<p>Dem Hinweis von Hüttemann et al., mit der rechtfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts stünde schon heute ein Instrument für die Schaffung von Verantwortungseigentum zur Verfügung, hält die Stiftung Verantwortungseigentum entgegen, der Bedarf für eine neue Rechtsform werde nicht dadurch relativiert, „dass es auch heute schon rechtliche, aber eben komplexe, aufwändige und zumindest für kleinere und mittlere Unternehmensgrößen prohibitiv teure Möglichkeiten zur Umsetzung von Verantwortungseigentum gibt”.</p>



<h4 class="wp-block-heading">4.2 „Offener Brief” der Stiftung Verantwortungseigentum an MIT</h4>



<p>Über die detaillierte Stellungnahme hinaus hat die Stiftung Verantwortungseigentum – namentlich 17 Gründer von Unternehmen wie Jimdo, Ecosia.org, Recup, Startnext, WildPlastic und Einhorn – einen (nicht nur auf den kritischen F.A.Z.-Artikel bezogenen) <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/brief_mit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Offenen Brief”</a> an den Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Carsten Linnemann, sowie die Mitglieder der Kommissionen „Steuern/Finanzen” und „Wirtschaft/Handwerk/Handel/Tourismus” vom 5. Oktober 2020 geschrieben.</p>



<p>„Uns alle eint der Wunsch”, schreiben die Autoren, „unseren Nutzern, Kunden und Mitarbeitern rechtlich verbindlich versprechen zu können, was Pioniere wie Bosch oder Zeiss mit gemeinnützigen Stiftung schon getan haben: Wir bleiben uns selbst treu, werden nicht nach Silicon-Valley-Manier einen Exit nach Amerika machen, sondern werden selbstständig bleiben und hier in Deutschland die zukünftigen Familienunternehmen aufbauen!”</p>



<p>Im Kern geht es darum, das <strong>„‚Prinzip der Selbstständigkeit des Unternehmens&#8217;”</strong>, wie es für Familienunternehmen charakteristisch ist, und den Wert der <strong>„‚Treuhänderschaft’”</strong> rechtlich verbindlich zu verankern. Sowohl die Errichtung als auch der Betrieb einer gemeinnützigen Stiftung sei für junge Unternehmen weder finanziell noch vom Aufwand her zu bewerkstelligen. Trotzdem wolle man „ein ähnliches Versprechen geben: dass wir Treuhänder sind und die Gesellschaftsanteile nicht einfach monetarisieren können”.</p>



<p>Mit einer „‚Verantwortungs-GmbH’”, die die Vermögensbindung und die Treuhänderschaft der Gesellschaftsanteile rechtlich verbindlich institutionalisiert, könne das geleistet werden. Die von Linnemann ins Spiel gebrachten Änderungen des Stiftungsrechts werden von den Briefautoren zwar begrüßt, die Stiftung sei aber für junge und kleine Unternehmen wenig geeignet, da sie nicht geschlossen werden könne (Unternehmen müssten dagegen schließen können) und der Stiftungszweck unabänderlich sei (Unternehmen müssten jedoch dynamisch am Markt agieren und Zwecke ändern können).</p>



<h4 class="wp-block-heading">4.3 F.A.Z.-Artikel vom 26. November 2020</h4>



<p>In einem <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-vorteile-des-verantwortungseigentums-17072108.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gastbeitrag für die F.A.Z.</a> (€) haben Thomas Bruch (ehem. Geschäftsführender Gesellschafter Globus SB-Warenhaus Holding), Marcel Fratzscher (Präsident des DIW, Humboldt-Universität Berlin), Lambertus Fuhrmann (Rechtsanwalt und Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg) und Anne Sanders (Universität Bielefeld und Co-Autorin der Gesetzentwürfe für eine neue GmbH) als direkte Antwort auf die in „Zauberwort ‚Verantwortungseigentum’” (s. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/#zauberwortverantwortungseigentum">Teil 2, Punkt 3.1</a>) vorgebrachten Kritikpunkte „die großen Stärken des Verantwortungseigentums” herausgearbeitet.</p>



<p>Gleich zu Beginn greifen die Autoren die wiederholt vorgetragene Kritik auf, der Begriff „Verantwortungseigentum” reklamiere verantwortungsvolles Handeln nur für entsprechende Unternehmen. Doch beziehe er sich einzig auf die Eigentümerstruktur, in der die Verantwortung, nicht aber das Vermögen persönlich übernommen werde.</p>



<p>Mit dem Konzept des Verantwortungseigentums solle das Erfolgsmodell der mittelständischen Familienunternehmen, die nicht auf Quartalsgewinne oder größtmögliche Umsatzsteigerungen schauten, gestärkt und die Prinzipien <strong>„nachhaltiges Unternehmertum”</strong> und <strong>„generationenübergreifende unternehmerische Selbständigkeit”</strong> perpetuiert werden. Verantwortungseigentum institutionalisiere zwei zentrale Prinzipien, „die den Grundüberzeugungen von Familienunternehmen schon seit Jahrhunderten entsprechen: erstens <strong>fortwährende Selbständigkeit</strong>, zweitens ein <strong>treuhänderisches Eigentumsverständnis</strong>”.</p>



<p>Der Unterschied sei jedoch, dass diese Prinzipien nicht auf Basis von Tradition und Erziehung wie bei Familienunternehmen, sondern rechtlich verbindlich verankert werden können sollten. „So soll die Kontrolle über das Unternehmen immer bei Menschen bleiben, die dem Unternehmen verbunden sind – auch wenn keine Nachfolger in der genetischen Familie bereitstehen. Dazu wird das Familienverständnis dergestalt erweitert, dass die Eigentümerschaft nicht ausschließlich genetisch, sondern innerhalb einer Art <strong>Fähigkeiten- und Wertefamilie</strong> ‚vererbt’ wird.”</p>



<p>Ihre Mitglieder verstünden sich als Treuhänder, die zwar die Kontrolle hielten, das Unternehmen aber zu keinem Zeitpunkt für eigennützige Zwecke „versilbern” könnten. Die erwirtschafteten Gewinne stünden (nach Abzug angemessener Gesellschaftervergütungen) „dem Unternehmen zur Verfügung, um Reinvestitionen zu tätigen, Sicherheitspolster für Krisenzeiten aufzubauen, bessere Löhne zu zahlen oder für gemeinnützige Zwecke zu spenden”.</p>



<p>Die Einordnung der Forderung vieler hundert junger und mittelständischer Unternehmer, Verantwortungseigentum leichter umsetzbar zu machen, weil es gegenwärtig de facto nur großen Unternehmen offen stünde, als „‚Pakt gegen zukünftige Generationen’”, verkenne einen <strong>deutlichen unternehmerischen Bedarf</strong> – im Mittelstand wie auch bei jungen Unternehmen. Auch Startups wollten ihren Kunden rechtlich verbindlich versprechen, dass sie selbständig blieben und das Vermögen in der Regel im Unternehmen beließen.</p>



<p>Komplexe gemeinnützige Stiftungskonstruktionen mögen für große Unternehmen realisierbar sein. „Mittelständische Unternehmen oder Startups, die über längere Zeiträume auch Verluste in Kauf nehmen müssen, um zu wachsen, können das meist nicht.”</p>



<p>Im folgenden verteidigen Bruch et al. den Gesetzentwurf gegen den Vorwurf, „er sei rechtstechnisch schlecht gemacht, aber vor allem marktwirtschaftsfremd und daher ordnungspolitisch höchst bedenklich”. Die ordnungspolitischen und ökonomischen Argumente der Rechtswissenschaftler ließen ökonomische Empirie und Realität „völlig außer Acht”. So sei etwa die Hoffnung auf eine <strong>generationenübergreifende Wertefamilie</strong> keine Utopie, sondern längst Realität.</p>



<p>Bosch beispielsweise werde seit 1942 von zehn „hochmotivierten Verantwortungseigentümern” erfolgreich geführt. Diesen und anderen ein „‚merkwürdiges Verständnis von privatem Unternehmertum’” vorzuhalten, offenbare das „überkommene Bild eines Unternehmers (…), der vor allem aktiv ist, um sich selbst zu bereichern”. Das tue nicht nur „Tausenden mittelständischen Unternehmen” unrecht, sondern sei auch wissenschaftlich von Verhaltensökonomen und Psychologen widerlegt. Im übrigen stünde „einer angemessenen und erfolgsbezogenen Vergütung für die Arbeitsleistung der Gesellschafter (…) nichts im Wege”. Anreize seien also auch monetär vorhanden.</p>



<p>Als „nachgerade absurd” bezeichnen Bruch et al. den Vorwurf einer angeblichen <strong>„Herrschaft der toten Hand”</strong>. Anders als bei Stiftungen oder Fideikommissen träfe dies bei der neuen Rechtsform gerade nicht zu. „Die Gestaltungsmacht liegt nicht in einer toten, sondern in der Hand der jeweiligen Verantwortungseigentümer. Sie können die Gesellschaft jederzeit auflösen, ihren Zweck abändern und das Vermögen mit einer gemeinnützigen Spende dem Gemeinwohl zukommen lassen. ‚Eingemauertes Vermögen’ sieht anders aus.”</p>



<p>Das „schwerste Geschoss” sei der Vorwurf, „die Gesellschaft gehe mit <strong>steuerlichen Vorteilen</strong> einher und unterminiere dadurch gar die Verteilungsgerechtigkeit. Während bei Familienstiftungen eine Erbersatzsteuer fällig würde, entziehe man sich dieser hier, indem Gewinne einfach in der Gesellschaft angehäuft würden.” Ein schiefer Vergleich, kontern Bruch et al., denn die Erbersatzsteuer werde nur dann fällig, wenn Stiftungsvermögen an Familienmitglieder ausgeschüttet und damit personalisiert werde. „Genau das ist bei der Gesellschaft nicht möglich, genauso wie bei anderen nichtfamiliären Stiftungen, die ebenfalls keine Erbersatzsteuer zahlen. Denn schließlich wird hier ja kein Vermögen vererbt.”</p>



<p>Verantwortungseigentum sei „mitnichten Illusionskunst”, heißt es zum Schluss, sondern eine „wichtige Erweiterung unternehmerischer Privatautonomie. Die vorgeschlagene Erweiterung der Optionsvielfalt durch eine Rechtsform für Verantwortungseigentum ist unternehmerisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig.”</p>



<h4 class="wp-block-heading">4.4 Lars Feld und Bruno Frey über Verantwortungseigentum</h4>



<p>Lars Feld, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Leiter des dort ansässigen Walter Eucken Instituts und bis Februar 2021 Vorsitzender des Sachverständigenrats, und Bruno Frey, ständiger Gastprofessor für Politische Ökonomie an der Universität Basel und Forschungsdirektor beim Center for Research in Economics, Management and the Arts in Zürich, sehen in ihrem <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article228655091/Verantwortungseigentum-Wertvoll-fuer-die-soziale-Marktwirtschaft.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für „Die Welt”</a> vom 19. März 2021 in Verantwortungseigentum aus ökonomischer Sicht „letztlich nicht mehr und nicht weniger als eine weitere Option im Kanon der Rechtsformen”. Die unternehmerische Freiheit in Bezug auf die Wahl von Unternehmens- und Rechtsformen werde erweitert. Das sei aus ordnungspolitischer Sicht zu befürworten.</p>



<p>Der Artikel von Feld und Frey erschien nach Vorlage des überarbeiteten Gesetzentwurfs für eine neue Rechtsform (seither „GmbH mit gebundenem Vermögen”), der „unübersehbar” die Punkte der Kritiker ernst nehme und auf technische Kritik eingehe.</p>



<p>Feld und Frey sehen das <strong>Prinzip des „‚treuhänderischen Eigentums’”</strong> – diese Bezeichnung erscheint ihnen weniger missverständlich als „Verantwortungseigentum” – als ein meritokratisches: „Der Zugang zum Eigentum an der Verantwortung öffnet sich für diejenigen, die für die Entwicklung des Unternehmens am besten passen, unabhängig von familiärer Herkunft oder Kaufkraft.” Die Treuhänder hielten die Kontrolle und würden für ihre Leistung vergütet. Sie könnten aber Unternehmensvermögen nicht ohne Gegenleistung in Privatvermögen übergehen lassen. „Sie sind Eigentümer der Verantwortungsrechte und -pflichten, nicht aber, wie sonst üblich, der Vermögensrechte.”</p>



<p>Diese Art der Treuhänderschaft wollten viele nicht exit-orientierte Startups, die sich als „neue Familienunternehmen ohne genetische Familie” begriffen, rechtlich verbindlich verankern. Ein solch treuhänderisches Unternehmensverständnis sei heute aber nur mit „umständlichen und teuren Hilfskonstruktionen” über das Stiftungsrecht („Doppelstiftungskonstrukte”) in die Tat umsetzbar. Zudem wollten die Befürworter der neuen Rechtsform „ihren eigenen Unternehmenszweck und eben nicht einen Stiftungszweck ins Zentrum stellen”.</p>



<p>Der Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen strebe daher zweierlei an: Erstens solle die „Vererbung der Gesellschaftsanteile optional ausgeschlossen oder erschwert” werden; zweitens sollten „Gesellschafter ihre Anteile nur zum Nominalbetrag kündigen können und fortan nur gegen Gegenleistung Geld aus dem Unternehmen entnehmen dürfen”. Für Feld und Frey geht es bei diesem Vorschlag darum, „das Spielfeld auszuweiten” für Unternehmer, die ein <strong>meritokratisches Unternehmensverständnis</strong> realisieren wollten.</p>



<p>Einwände von Kritikern, „hier würde gar unser Gesellschaftsmodell zur Disposition gestellt”, seien aus ökonomischer Sicht nicht nachvollziehbar. Wie jede andere Rechtsform müsse sich auch die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen am Markt bewähren. Auch sei bei dem ihr zugrundeliegenden treuhänderischen Eigentumsverständnis aus ordnungspolitischer Sicht „kein Angriff auf das Privateigentum” zu erkennen. Treuhänderisches Eigentum sei ja nichts anderes als Privateigentum.</p>



<p>Auch der Kritik, <strong>Eigentum und Haftung</strong> würden voneinander entkoppelt, folgen Feld und Frey nicht. „Seit der Einführung der Kapitalgesellschaften mit begrenzter Haftung (AGs oder GmbH) haften Gesellschafter nur für ihre Einlagen und die Geschäftsführer oder Vorstände für strafrechtlich relevantes Verhalten”, schreiben sie. Das sei bei der vorgeschlagenen Rechtsform nicht anders. Die Gesellschafter könnten „genauso Gesellschafterdarlehen einbringen, Bürgschaften geben oder auf andere Arten Haftungsmasse zur Verfügung stellen”, wie es bei normalen GmbHs der Fall sei.</p>



<p>Unterm Strich verliere die zwar theoretisch mögliche, aber nicht gewollte „Monetarisierung des Unternehmensvermögens gegenüber einer unabänderlichen Vermögensbindung” ihre argumentative Kraft. Vielmehr werde deutlich, dass es hier nicht um Haftung gehe, sondern um die „Frage nach Motivation und Anreiz für eine langfristige Verantwortung”. Es bliebe „nur noch der Einwand, dass Unternehmen in Verantwortungseigentum einen wesentlichen Anreiz unternehmerischer Tätigkeit abschaffen würden, nämlich die Möglichkeit, sich das Unternehmensvermögen individuell anzueignen”.</p>



<p>Einmal mehr geht es hier um die Frage, welchen Stellenwert <strong>intrinsische Motivation</strong> für unternehmerische Höchstleistungen hat. Sind dagegen extrinsische monetäre Anreize wichtiger für den Erfolg? Das Verhaltensökonomie verneine das, von Feld und Frey. Es sei daher aus verhaltensökonomischer Sicht nicht verwunderlich, dass Unternehmen in Verantwortungseigentum, bei denen die intrinsische Motivation vorrangig ist, „genauso erfolgreich wie andere Unternehmen arbeiten und sich sogar als deutlich innovativer und langlebiger erweisen können”. Im übrigen erlaube eine solche Eigentumsform weiterhin, „hervorragende Leistungen gut zu bezahlen. Ausgeschlossen sind hingegen Privatentnahmen ohne angemessene Gegenleistung.”</p>



<p>Eine neue Rechtsform, die analog zum „leidenschaftliche(n) Familienunternehmer”, der „Neues in die Welt bringen, ein Unternehmen gestalten und entwickeln” wolle, sei geeignet, „gerade solche Menschen anziehen, die aus Leidenschaft zur Unternehmensaktivität die Nachfolge antreten – und eben nicht, weil sie auf ein in Zukunft zu personalisierendes Vermögen schielen”.</p>



<p>Abschließend betonen Feld und Frey, die vorgeschlagene neue Rechtsform sei „für die soziale Marktwirtschaft besonders wertvoll, weil sie eine meritokratische Ausrichtung von Unternehmen fördert”. Sie mache zudem Verkäufe und damit Konsolidierungen weniger attraktiv, weil der Verkaufserlös nicht individualisiert werden könne. Des weiteren schaffe die neue Rechtsform „eine weitere Option für nicht exit-orientierte Start-ups, die einen rechtlichen Ersatz für die Familientradition suchen, und für Unternehmer, die keinen geeigneten familieninternen Nachfolger finden können und gerne auf einen Verkauf verzichten wollen”.</p>



<h4 class="wp-block-heading">4.5 Abweichende Meinung Lars Feld zur Stellungnahme des BMF-Beirats</h4>



<p>Die Stellungnahme 04/2022 des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen „Zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen” enthält unter <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/gmbh-mit-gebundenem-vermoegen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Punkt 4. „Eine abweichende Meinung”</a> (S. 12ff.). Sie stammt vom Lars Feld.</p>



<p>Feld kritisiert, eine Analyse der Gründe für die Nachfrage nach einer neuen Rechtsform durch familiengeführte Unternehmen oder Startups sei unterblieben. „Dies hätte das eine oder andere Argument zumindest relativieren müssen”, schreibt er.</p>



<p>Einen wesentlichen Grund für die Unterstützung, die eine Reihe von Unternehmen für die GmbH-gebV leisteten, sieht Feld in der <strong>Nachfolgeproblematik</strong>: Zum einen könnten sie das Unternehmen an geeignete Mitarbeiter übertragen; die seien aber nicht leicht zu finden. Zum anderen könnten Familienunternehmer das Unternehmen am Kapitalmarkt veräußern; dies bedeute aber die Aufgabe ihres Lebenswerks. Schließlich könnten sie das Unternehmen in eine Familienstiftung überführen, was aber „mit sehr hohen Hürden und damit Transaktionskosten” verbunden sei.</p>



<p>Während Feld das Argument aus der Startup-Szene, eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen wirke der Sorge entgegen, ein junges Unternehmen könne durch Investoren schnell seine Eigenständigkeit verlieren, für „zumindest ambivalent” hält (schließlich bestehe auch der Wunsch, Investoren als Venture Capitalists zu gewinnen), lässt für ihn die Nachfolgeproblematik von Familienunternehmen das Argument des Beirats, „mit der GmbH-gebV werde die Freiheit der heutigen Generationen gegenüber den zukünftigen Generationen überhöht”, ins Leere laufen. „Ist die Sorge die fehlende Nachfolge, so werden die zukünftigen Generationen in ihren Freiheiten nicht unverhältnismäßig beschränkt, soweit sie nicht an der Nachfolge im Unternehmen interessiert sind.”</p>



<p>Ein bedeutsames Argument gegen die GmbH-gebV sieht Feld in der <strong>Kontrolle von Unternehmenstätigkeiten durch den internationalen Kapitalmarkt</strong>. Eine „eigentliche Investitionsbeschränkung für internationale Investoren” sehe die neue Rechtsform nicht vor, mache sie aber unattraktiv. Schon jetzt aber gebe es Möglichkeiten, sich gegen „‚unerwünschte’” Übernahmen abzuschotten und damit „manche Sorge von Befürwortern der GmbH-gebV zu zerstreuen”, namentlich durch Stiftungskonstruktionen oder statutarische Vinkulierungsklauseln (gem. § 15 Abs. 5 GmbHG). Allerdings seien Stiftungskonstruktionen teuer, und die traditionelle GmbH löse die Nachfolgeproblematik nicht auf.</p>



<p>Eine ernst zu nehmende Begründung gegen die neue Rechtsform sieht Feld in dem Argument, die GmbH-gebV dürfe kein <strong>Steuersparmodell</strong> sein. Erbschaftsteuerliche Wettbewerbsvorteile der GmbH-gebV ließen sich aber wohl in Anlehnung an die erbschaftsteuerliche Behandlung von Stiftungen lösen. Die Sorge „ungerechtfertigter ertragsteuerlicher Vorteile bei ewiger Thesaurierung” hält Feld für nicht berechtigt. Thesaurierungen könnten schon heute, wie der Beirat anmerke, in einer normalen GmbH beschlossen und statutarisch bestimmt werden.</p>



<p>„Dass bei Liquidation die Ausschüttungsbelastung anfällt, ist eine rechtliche Fiktion. Wenn es diese nicht gibt oder das Unternehmen dann nichts mehr wert ist, fällt keine Ertragsteuer an. Mit der Begründung einer solchen Fiktion der GmbH-gebV eine Sondersteuer im Ertragsteuerrecht aufzuerlegen, würde daher einen unverhältnismäßigen Wettbewerbsnachteil nach sich ziehen und gegen das Gebot der Rechtsformneutralität verstoßen”, so Feld.</p>



<p>In Summe reichen für Feld die Argumente des Beirats beim BMF nicht aus, um die neue Rechtsform nicht einzuführen. Mögliche Governance-Probleme ließen sich genauso korrigieren wie die erbschaftsteuerlichen Fragen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">4.6 Pressemeldung der Stiftung Verantwortungseigentum zur Stellungnahme des Beirats beim BMF</h4>



<p>Auf die Stellungnahme 04/2022 des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen „Zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen” vom 17. November 2022 (s. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/#stellungnahmebeiratbmf">Teil 2, Punkt 3.5</a>) hat die Stiftung Verantwortungseigentum gleichtätig mit einer ausführlichen <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/pm_sve_stellungnahme_bmf_20221117.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Pressemeldung</a> reagiert.</p>



<p>Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF bemühe „erneut längst widerlegte Argumente, die rechtswissenschaftlich, ökonomisch sowie verhaltenswissenschaftlich nicht haltbar” seien, heißt es eingangs. Armin Steuernagel, Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum, sagt: „„Bei der Lektüre wird schnell klar, dass es sich hier nicht um eine wissenschaftliche, sondern eine politische Stellungnahme handelt. Ausnahmslos alle vorgebrachten Argumente wurden in der wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahre debattiert und auch widerlegt.” Einzig in der abweichenden Meinung von Lars Feld (s. oben Punkt 4.5) lasse sich „ein reflektierter Umgang feststellen”, heißt es in der Pressemitteilung.</p>



<p>Die Stiftung kritisiert, die Stellungnahme des BMF-Beirats falle hinter den Debattenstand zur Zeit des Koalitionsvertrags zurück. In ihm war festgehalten worden, die aktuelle Bundesregierung wolle für Unternehmen mit gebundendem Vermögen eine neue Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt. Diese Entscheidung sei vor dem Hintergrund „großen unternehmerischen Bedarf” an einer solchen Rechtsform sowohl unter Startups als auch im Mittelstand getroffen worden. Der Beirat negiere nun aber „die getroffene deutliche politische Entscheidung und den unternehmerischen Bedarf aus der Praxis”. Es falle auf, dass das „Ringen um die beste Lösung der Umsetzung” vollkommen außer Acht gelassen werde.</p>



<p>So beruhten die Sachargumente teilweise noch auf dem ersten Gesetzentwurf von 2020, der allerdings längst überarbeitet worden sei. Dies gelte vor allem für Fragen der <strong>Governance</strong> und der <strong>Finanzierbarkeit</strong> der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Auch die weiteren Argumente des Beirats seien nicht haltbar:</p>



<p>„Es handelt sich bei der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen um keine Stiftung, sondern um eine Körperschaft, deren Gesellschafter jederzeit über Zwecksetzung bis hin zur Auflösung der Gesellschaft frei entscheiden können. Von der Aushebelung des stiftungsrechtlichen Verbots der Selbstzweckstiftung kann nicht gesprochen werden, die Argumente sind sachlich falsch und fehlleitend. Gleiches gilt etwa auch im Hinblick auf die Governance. Anders, als in dem Papier behauptet wird, ist sehr wohl eine unabhängige Aufsicht im Entwurf vorgesehen, wenn auch keine staatliche.”</p>



<p>Auch steuerlich komme es zu keiner unsachgemäßen Bevorteilung der neuen Rechtsform – weder ertragsteuerlich noch erbschaft- oder schenkungsteuerlich. Detaillierte <strong>Widerlegungen aller steuerrechtlichen Argumente</strong> fänden sich in einem <a href="https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2020/12/11/falsche-argumente-zu-steuerrechtlichen-gesichtspunkten-des-politischen-streits-um-den-entwurf-einer-gmbh-mit-gebundenem-vermoegen/#more-9402" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag von Simon Kempny</a>, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld (Kempny hat die Gesetzentwürfe mit erarbeitet), einem <a href="https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-sinnvolle-alternative-fuer-unternehmen/28086962.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Handelsblatt-Gastkommentar von Florian Toncar</a> (FDP) und in einem <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/policy_brief_-_steuerrechtliche_behandlung_der_gmbh_mit_vermoegensbindung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Brief der Stiftung Verantwortungseigentum</a> zur steuerrechtlichen Behandlung einer Rechtsform für Verantwortungseigentum.</p>



<p>Die behauptete „mangelnde Finanzierbarkeit und die fehlende Ankopplung der neuen Rechtsform an den Kapitalmarkt” hält die Stiftung Verantwortungseigentum für nicht sachgemäß. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen könne mit vielfältigen Formen von Finanzierungsinstrumenten, die heute schon in Wagniskapital und Mittelstandsfinanzierung genutzt würden, finanziert werden.</p>



<p>„Im Vordergrund der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats steht jedoch die Negierung einer gelebten und traditionsreichen Unternehmens- und Wirtschaftskultur in Deutschland, Europa und weltweit. Die <strong>Eigentums- und Anreizstrukturen</strong> in dieser Unternehmensform werden als ordnungspolitisch nicht förderlich dargestellt, sie führten zu ineffizientem Wirtschaften”, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Dabei übersehe der Beirat die vielen erfolgreichen Unternehmen in Verantwortungseigentum wie beispielsweise Bosch, Zeiss, Mahle, Novo Nordisk und Patagonia, „deren Erfolg und Innovationskraft die Unternehmensform nicht zu schmälern scheint”.</p>



<p>Die Annahmen des BMF-Beirats hinsichtlich der „negativen Auswirkungen der Vermögensbindung” seien eben nur Annahmen. Die unternehmerische Praxis und viele Studien zeigten: „Nicht lediglich die persönlichen Interessen der Kapitaleigner drängen zu effizientem wirtschaftlichen Handeln, sondern der Markt und die Ausrichtung auf den Zweck des Unternehmens.”</p>



<p>Mit Blick darauf plädiert die Stiftung Verantwortungseigentum für eine „größere Offenheit für die verschiedenen Modelle, in denen erfolgreiches Unternehmertum gelebt werden kann”. Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sei nicht die einzige Option für verantwortliches unternehmerisches Handeln – aber eine <strong>weitere Option im Wettbewerb der Modelle</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5. Abschließende Betrachtung</h3>



<p>Wer die Diskussion für und wider Verantwortungseigentum und eine mögliche neue Rechtsform verfolgt, fragt sich einerseits, wer nun „Recht hat” – die Befürworter oder die Kritiker; andererseits ist es bisweilen verwunderlich, mit welcher Vehemenz die Argumente für und (vor allem) gegen Verantwortungseigentum und eine GmbH und gebundenem Vermögen vorgetragen werden.</p>



<p>Wer „Recht hat”, ist nicht so einfach zu beantworten. Beide Seiten können Punkte machen, beide Seiten übertreiben aber auch hier und da, um ihrer Sichtweise den gewünschten Nachdruck zu verleihen. Das mag für die Befürworter gelten, wenn sie sagen, die bisher bestehenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Verantwortungseigentum seien maximal kompliziert und für kleinere und mittelgroße Unternehmen nicht umsetzbar; das mag für die Kritiker gelten, wenn sie beispielsweise eine VE-GmbH gleichzeitig in die Ahnenreihe feudalistischer Eigentumskonstruktionen („Fideikommiss”) und sozialistischer Betriebsformen („Volkseigener Betrieb”) stellen. Das passt offensichtlich nicht zusammen.</p>



<p>Es gibt eine Reihe von Kritikpunkten an der neuen Rechtsform, die ernstzunehmen sind &#8211; und soweit ersichtlich auch ernst genommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Absicherung der Vermögensbindung und die Verhinderung von Missbrauch, die Governance, also die wirksame Kontrolle, die steuerliche Behandlung der neuen Rechtsform und mögliche Finanzierungsdefizite in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Ob demgegenüber die Hoffnung auf eine „Werte- und Fähigkeitenfamilie” (als Ersatz für die biologische Familie) bei den Befürwortern des Verantwortungseigentums utopisch ist oder nicht, kann man dahingestellt sein lassen. Diese Hoffnung kann man idealistisch nennen, aber man sollte nicht ausschließen, dass sie wenn nicht in allen, so doch in vielen Fällen durchaus trägt.</p>



<p>Auffallend an der Debatte um eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist, dass sich die Intitiatoren und Befürworter erkennbar bemühen, stichhaltige Argumente der Kritiker aufzugreifen und in der überarbeiteten Fassung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen. So heißt es in der Einleitung, Fachbeiträge und rechtspolitische Stellungnahmen hätten „wichtige Anregungen” gegeben, die Regelungsvorschläge zu verbessern. Der nunmehr vorgelegte (zweite) Entwurf berücksichtige die sachliche Kritik. Weiterhin wird aber entweder das Vorhaben an sich in Zweifel gezogen oder Argumente gegen eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ins Feld geführt, die „veraltet” sind, weil sie als widerlegt gelten.</p>



<p>Braucht Deutschland eine neue Rechtsform? Die einen sagen: Auf jeden Fall. Die anderen kontern: Gänzlich überflüssig. Wenn man einmal die natürlich vorhandenen Interessen der Kontrahenten beiseitelässt, stellt sich für den neutralen Betrachter die Frage: Warum eigentlich nicht? Wenn alle kritischen Punkte zufriedenstellend geklärt werden können, warum sollte es dann nicht eine neue Rechtsform für eine einfache Umsetzung von Verantwortungseigentum geben, für die anscheinend &#8211; glaubt man der Umfrage des Instituts für Demoskopie (s. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/#allensbachstudie">Teil 1, Punkt 2.8</a>) &#8211; ein erkennbarer Bedarf besteht und deren Einführung eine große Mehrheit befürwortet? Anders gefragt: Wem würde eine solche Rechtsform eigentlich schaden?</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Natürlich wurde und wird über die Diskussion zum Verantwortungseigentum in den Medien breit berichtet. Hier einige Beispiele aus <a href="https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/neue-rechtsform-wie-sich-familienunternehmen-2-0-und-start-ups-zukuenftig-aufstellen-koennen/23353122.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Handelsblatt</a>, <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article203934718/Verantwortungseigentum-Gewinne-von-Unternehmen-sollen-reinvestiert-werden.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Welt (1)</a>, <a href="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unternehmen-wenn-nicht-nur-der-profit-zaehlt-1.5055526" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Süddeutsche Zeitung</a>, <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article217303626/Verantwortungseigentum-Initiative-will-neue-Rechtsform-fuer-Firmen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Welt (2)</a>, <a href="https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2021/frei-arbeiten/wem-gehoert-die-welt-und-wem-das-bier" target="_blank" rel="noreferrer noopener">brand eins</a>, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-unternehmensform-der-purpose-vor-dem-sieg-17318464.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">F.A.S.</a> (€), <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article230903005/Die-bessere-GmbH-ploetzlich-wollen-alle-eine-neue-Unternehmensform.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Welt (3)</a>, <a href="https://www.newyorker.com/business/currency/can-companies-force-themselves-to-do-good" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The New Yorker</a>, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/warum-zoegert-buschmann-beim-verantwortungseigentum-18296633.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">F.A.Z.</a> und <a href="https://www.zeit.de/green/2022-09/patagonia-verantwortungseigentum-kapitalismus-armin-steuernagel" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Zeit</a>.</p>



<p>Eine Auswahl der bisherigen Berichterstattung zum Verantwortungseigentum gibt es <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/kontakt-presse/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, <a href="https://purpose-economy.org/de/media-press/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> und <a href="https://www.neue-rechtsform.de/aus-der-presse/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-3/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 2)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2022 10:08:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH in Verantwortungseigentum]]></category>
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		<category><![CDATA[Stiftung Verantwortungseigentum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Nachdem wir uns im ersten Teil der Artikelserie zum Verantwortungseigentum damit beschäftigt haben, was unter Verantwortungseigentum zu verstehen ist, wer seine Befürworter sind und mit welchen Argumenten sie für eine Ergänzung des GmbH-Gesetzes um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Nachdem wir uns im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/">ersten Teil der Artikelserie zum Verantwortungseigentum</a> damit beschäftigt haben, was unter Verantwortungseigentum zu verstehen ist, wer seine Befürworter sind und mit welchen Argumenten sie für eine Ergänzung des GmbH-Gesetzes um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gebundenem Vermögen eintreten, kommen in diesem zweiten Teil die Kritiker des Konstrukts zu Wort.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Wer sind die Kritiker des Verantwortungseigentums, und was sind ihre Argumente?</h3>



<h4 class="wp-block-heading" id="zauberwortverantwortungseigentum">3.1 „Zauberwort ‚Verantwortungseigentum’”</h4>



<p>Zwischen der Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfs im Juni 2020 und dem Aufruf für eine neue Rechtsform am 6. Oktober 2020 erschien Anfang September in der F.A.Z. der Beitrag <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/das-zauberwort-heisst-verantwortungseigentum-16936694.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Zauberwort ‚Verantwortungseigentum’”</a> (€) von Rainer Hüttemann (Universität Bonn), Peter Rawert (Notar; Universität Kiel) und Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School). Die Autoren beschreiben zunächst, worum es der Stiftung Verantwortungseigentum geht und die beiden Leitgedanken des Gesetzentwurfs für eine (zu diesem Zeitpunkt noch so genannte) „GmbH in Verantwortungseigentum”: die Vermögensbindung (Asset-Lock) und die Selbstbestimmung/Selbständigkeit (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/#wasistverantwortungseigentum">s. Teil 1, Abschnitt 1.</a>).</p>



<p>Die „Nachhaltigkeitsrhetorik”, Unternehmen in Verantwortungseigentum seien der einzige Unternehmenstypus, „‚der den Erhalt der Selbstständigkeit als rechtlich verbindlichen Wert ins Zentrum der Unternehmensverfassung stellt’”, täusche, so der Beitrag im folgenden, über drei Punkte hinweg: Erstens würden die Vorschläge ihrem Ideal, eine gegenüber persönlichen Interessen resistente Rechtsform zu schaffen, handwerklich nicht gerecht. Zweitens führten sie zu systemwidrigen Veränderungen im Zusammenspiel von Gesellschafts-, Stiftungs- sowie Erb- und Erbschaftsteuerrecht. Und drittens stießen sie auf ordnungspolitische Bedenken, weil sie zu einer marktwirtschaftsfremden, dauerhaften Trennung von Verfügungsbefugnis und wirtschaftlicher Berechtigung führten und damit den Anreiz unterdrückten, von den Früchten eigener Arbeit zu profitieren.</p>



<p>Der Gesetzentwurf verbiete nur die Ausschüttung von Gesellschaftsvermögen an die Verantwortungseigentümer. Des weiteren seien diese in ihrer Disposition über den Gesellschaftszweck und den Unternehmensgegenstand – anders als bei einer Stiftung – vollkommen frei. Damit reduziere sich die neue Rechtsform im Kern auf den dauerhaften <strong>„Asset-Lock”</strong>, einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und der Verwendung des Veräußerungserlöses für dem Unternehmensgründer fernliegende Unternehmensgegenstände stünde praktisch nichts im Wege.</p>



<p>Das System des deutschen Gesellschafts-, Erb- und Stiftungsrechts würde durch die Vorschläge für eine neue Rechtsform in mindestens zwei Punkten fundamental und zum Schlechteren verändern:</p>



<p>„Zum ersten würde es die Rechtsform der VE-GmbH ihren Gründern ermöglichen, Vermögen über den eigenen Tod hinaus und über alle Generationen hinweg in einer potentiell unsterblichen juristischen Person zu binden”, so Hüttemann et al. Eine solche <strong>„Herrschaft der toten Hand”</strong>, die an das Rechtsinstitut des mittelalterlichen Fideikommiss erinnere, widerspreche aber der bei Verbänden (worunter in der Regel auch Unternehmensträger fielen) jahrhundertealten Tradition, nach der deren Mitglieder jederzeit zumindest einstimmig die Grundlagen ihres Zusammenschlusses verändern und somit auch dessen Auflösung beschließen könnten.</p>



<p>Zum zweiten kritisieren die Autoren die <strong>Governance</strong> der GmbH in Verantwortungseigentum, also ihre Kontrolle. Die Befürworter des Gesetzentwurfs seien nicht bereit, das Gewinnausschüttungsverbot einer Rechtsaufsicht durch staatliche Stellen zu unterwerfen. Trotz der „bewussten Imitation der Stiftung” sei eine bei Unternehmensstiftungen übliche ernst zu nehmende staatliche Aufsicht nicht vorgesehen. Vielmehr setze der Entwurf auf eine „‚Selbstkontrolle’”, nach der die Gesellschafter einer GmbH in Verantwortungseigentum „angemessene Vorkehrungen dafür zu treffen haben, dass die Vermögensbindung eingehalten“ werde und verbotene Ausschüttungen zurückgefordert würden.</p>



<p>Auch die <strong>steuerliche Behandlung</strong> der neuen Rechtsform sehen Hüttemann/Rawert/Weitemeyer kritisch. Zwar sehe sie keine neuen steuerlichen Begünstigungen vor, profitiere aber von der niedrigen Besteuerung thesaurierter Gewinne, die bei einer normalen Kapitalgesellschaft durch die Nachbelastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene der Gesellschafter ausgeglichen werde. Mehr noch: Die in einer VE-GmbH erwirtschafteten und dort auf Dauer gebundenen Gewinne würden der Erbschaft- und Schenkungsteuer entzogen.</p>



<p>Im folgenden betonen die Autoren das <strong>Verbot der „Selbstzweckstiftung”</strong>: Das deutsche Recht erlaube bewusst keine Stiftungen oder ihnen äquivalente Konstrukte, deren Zweck sich in der Perpetuierung von Vermögen erschöpfe, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um Unternehmensvermögen handele. „Das bloße Thesaurieren von Vermögen hat nichts mit freiem Unternehmertum zu tun”, stellen Hüttemann et al. fest.</p>



<p>In ihrer abschließenden Betrachtung beschreiben sie die GmbH in Verantwortungseigentum als eine Art Neuauflage des aus sozialistischen Gesellschaften bekannten „Volkseigenen Betriebs”. Die Vorschläge der Stiftung Verantwortungseigentum schalteten grundlegende und für eine marktwirtschaftliche Ordnung existentielle Anreizmechanismen aus. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung werde in freien Wirtschaftssystemen durch einen Gleichlauf der Interessen von Unternehmen und Unternehmenseigentümern gewährleistet. In der Gründergeneration einer Gesellschaft in Verantwortungseigentum könne dieser Gleichlauf noch vorhanden sein, bei künftigen Generationen, die vom wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg nicht tangiert würden, sei es aber fraglich, ob die idealistische Motivation (der Gründer) den „mangelnden kapitalistischen Antrieb” ersetzen könne.</p>



<p>Die Hoffnung auf eine <strong>„‚Wertefamilie’”</strong>, die das für sich genommen wertlose „‚Erbe’” eines Verantwortungsunternehmers gleichsam anspruchslos über Generationen hinweg pflege, sei eine Utopie. Angesichts der verbreiteten Zustimmung von Politikern und Wirtschaftsvertretern zu einer neuen Rechtsform werde die ordnungspolitische Grundfrage nach der wirtschaftlichen Vernunft einer dauerhaften <strong>Trennung von Verfügungsbefugnis und wirtschaftlicher Berechtigung</strong> offenbar nicht gestellt. „Die in einer Marktwirtschaft notwendige Anpassungsfähigkeit von Unternehmen lässt sich nach wie vor am besten durch klassische Eigentumsrechte erreichen, bei denen Leitungsmacht und vermögensmäßige Berechtigung in der Hand eigeninteressierter Gesellschafter vereint sind”, heißt es denn auch abschließend.</p>



<p>Die Co-Autorin des F.A.Z.-Artikels, Birgit Weitemeyer, hat Anfang Oktober 2020 in einem <a href="https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/gmbh-verantwortungseigentum-gesetzentwurf-rechtsform-verantwortungsbewusstsein-unternehmertum/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gastbeitrag für „Legal Tribune Online”</a> die wesentlichen Argumente der Kritiker des Verantwortungseigentums (u.a. „Herrschaft der toten Hand”, massives Kontrolldefizit) noch einmal dargelegt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">3.2 „Komplexe Doppelstiftungskonstruktionen”</h4>



<p>In einem gemeinsam mit Arnd Arnold (Universität Trier), Ulrich Burgard (Universität Madgeburg) und Gregor Roth (Universität Leipzig) verfassten <a href="https://www.ifo.de/DocDL/sd-2020-11-arnold-etal-gmbh-verantwortungseigentum.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für den „ifo Schnelldienst” vom 11. November 2020</a> beschäftigen sich Weitemeyer und ihre Co-Autoren zudem mit dem von den Befürwortern des Verantwortungseigentums vorgebrachten Argument, es bedürfe für die Absicherung ihrer Ziele – <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/sve_presskit_051020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Resilienz durch Gewinnthesaurierung (Fratzscher), Lösung für das „Buddenbrook-Syndrom” (Hüther)</a>, „Vertrauenssignal” an Kunden und Mitarbeiter, leichtere Weitergabe an familienfremde Dritte durch „Treuhandgesellschafter”, Verhinderung bloßen Gewinnstrebens, Schutz vor Übernahmen durch „Fremdeigentümer”, keine „Personalisierung” eines Verkaufserlöses – <strong>komplizierter und kostenintensiver Doppelstiftungskonstruktionen</strong>, die sich weder für KMU noch für Start-ups eigneten, obwohl deren Interesse am Verantwortungseigentum groß sei.</p>



<p>Komplexer Doppelstiftungskonstruktionen (bestehend aus einer gemeinnützigen Stiftung, die den größten Teil des Kapitals einer Kapitalgesellschaft halte, und einer Familienstiftung, die den größten Teil der Stimmrechte besitze) bedürfe es nur, so Arnold et al., wenn der Stifter nicht nur einen Asset-Lock einführen, sondern gleichzeitig auch seine Familie finanziell versorgen, ihren Einfluss auf das Unternehmen absichern und dabei möglichst wenig Erbschaftsteuer bezahlen wolle. Für eine finanzielle Versorgung der Familie sei die GmbH in Verantwortungseigentum nach derzeitigem Stand aber nur geeignet, wenn dies etwa in Form einer atypischen stillen Beteiligung oder einer Betriebsaufspaltung geschehe. Solche Konstruktionen seien ebenfalls komplex und beratungsintensiv. Außerdem widersprächen sie dem Anliegen der neuen Rechtsform, gerade nicht die Familie zu bevorzugen.</p>



<p>Im Übrigen müsse die Stiftungslösung keinesfalls unflexibel sein. Regelmäßig sei die Stiftung (Allein-)Gesellschafterin einer unternehmenstragenden Kapitalgesellschaft (meist GmbH). Deren Flexibilität sei grundsätzlich normtypisch, also keinesfalls geringer als die einer GmbH in Verantwortungseigentum. Eine geringere Flexibilität entstehe erst durch Satzungsklauseln, mit denen Gründerväter ihre Vorstellungen perpetuieren wollten. Das Problem liege also nicht in der Rechtsform, sondern in dem Perpetuierungswillen der Gründer.</p>



<h4 class="wp-block-heading">3.3. Studie der Stiftung Familienunternehmen und F.A.Z.-Beitrag dazu</h4>



<p>Im April 2021 erschien die von der Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegebene Studie <a href="https://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/Stiftungsunternehmen-in-Deutschland_Studie_Stiftung-Familienunternehmen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Stiftungsunternehmen in Deutschland &#8211; Gesetzliche Grundlagen, unternehmerische Motive, Reformvorschläge”</a>, erstellt von Mathias Habersack, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Auf Grundlage des geltenden Stiftungsrechts widmet sich die Studie der zentralen Frage, ob sich die Stiftung als Rechtsträgerin für die dauerhafte Fortführung eines Familienunternehmens eignet. Eine Frage, die die Studie ausdrücklich bejaht.</p>



<p>Bereits vor der Veröffentlichung der Studie hat Habersack, gemeinsam mit Péter Horváth (Universität Stuttgart em., Horváth &amp; Partners) und Rainer Kirchdörfer (u.a. Vorstand Stiftung Familienunternehmen), in einem <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/stiftungsunternehmen-vereinen-eigentum-und-verantwortung-17251896.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für die F.A.Z. im März 2021</a> (€) die Kritik der Befürworter einer GmbH in Verantwortungseigentum zurückgewiesen, wonach es für kleinere, insbesondere junge Unternehmen und Start-ups keine einfache und passende Rechtsform gebe, wenn ein Unternehmer sein Unternehmen unabhängig von der Familie in eine generationenübergreifende Selbständigkeit führen wolle. Die Stiftung in ihrer gemeinnützigen Form sei keineswegs ungeeignet, weil Stiftungsmodelle sich als zu aufwendig, bürokratisch und unflexibel erwiesen hätten. Vielmehr sei das Stiftungsrecht schon jetzt flexibel und biete Lösungen auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups.</p>



<p>In die heutige Gesellschafts- und Stiftungslandschaft füge sich die (inzwischen so benannte) GmbH mit gebundenem Vermögen nicht ein. Ihr fehle es an einem die Geschäftsführung <strong>disziplinierenden Anreizmechanismus</strong> in der Person der Gesellschafter. Sie raube den Gesellschaftern das Selbstbestimmungsrecht und drohe aus der GmbH eine körperschaftlich verfasste Stiftung zu machen. Auf die berechtigten Belange der Gläubiger nehme sie keine Rücksicht. Stiftungsrechtler betonten bei ihrer Kritik vor allem zwei Aspekte: die Ermöglichung einer <strong>„Herrschaft der toten Hand”</strong> und die Schaffung einer <strong>„Selbstzweckorganisation”</strong> (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/#zauberwortverantwortungseigentum">s. oben 3.1</a>).</p>



<p>Gründer, denen am Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens über Generationen hinweg liege, die das Unternehmen aber nicht der nachfolgenden Generation anvertrauen möchten, sollten deswegen auf Stiftungslösungen zurückgreifen, empfehlen Habersack et al. (vgl. dazu die Ausführungen in der Studie, S. 17). Die dominierenden Überlegungen im Zusammenhang mit Stiftungslösungen seien auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet: Erhalt des Unternehmens in einer Hand, Steigerung der Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber Entwicklungen in nachfolgenden Generationen, langfristiger Erhalt der Arbeitsplätze, Schutz der Kapitalbasis vor Erb- und Abfindungsansprüchen (s. folgende Abbildung).</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="762" height="379" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Studie-Stiftungsunternehmen_Abb.-5.jpg" alt="Motive aus der Sicht von Familienunternehmen, die sich in Stiftungseigentum befinden oder dies planen" class="wp-image-2116" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Studie-Stiftungsunternehmen_Abb.-5.jpg 762w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Studie-Stiftungsunternehmen_Abb.-5-300x149.jpg 300w" sizes="(max-width: 762px) 100vw, 762px" /><figcaption class="wp-element-caption">Motive aus der Sicht von Familienunternehmen, die sich in Stiftungseigentum befinden oder dies planen</figcaption></figure>



<p>Die Studie zeige eine sehr große Vielfalt in der Ausgestaltung von Stiftungen und damit eine enorme Flexibilität für Unternehmen aller Größenklassen auf. Die Stiftungslösung könne unter Berücksichtigung der individuellen Strukturen und Ressourcen gestaltet werden. So biete sich beispielsweise neben der Umsetzung als Familienstiftung oder als gemeinnützige Stiftung auch die Möglichkeit einer Doppelstiftung. Auch bei der Entwicklung der einmal gegründeten Stiftung erweise sich das Stiftungsrecht als flexibel. So könne der Stifter Ermächtigungen zu Satzungsänderungen erteilen, auf die Verwaltung des eingebrachten Kapitals einwirken und regeln, wie Rechte aus den von der Stiftung gehaltenen Anteilen am Beteiligungsunternehmen auszuüben seien.</p>



<p>Habersack/Horváth/Kirchdörfer gelangen zu folgendem Fazit: „Das Stiftungsrecht bietet Familienunternehmen wie Start-ups enorme Möglichkeiten, dem im Grundsatz berechtigten Anliegen der Initiative Verantwortungseigentum Rechnung zu tragen. Es fügt sich in das deutsche Zivilrecht ein. Nicht zuletzt aus gesellschaftlicher Perspektive sind Stiftungslösungen somit als wünschenswerte Organisationsform für Unternehmen einzustufen. Mit einer Reform könnte diese solide Stiftungslandschaft gestärkt und ausgeweitet werden. Die Schaffung einer unbeaufsichtigten <strong>Quasi-Stiftung im körperschaftlichen Gewande</strong> erübrigte sich.”</p>



<h4 class="wp-block-heading">3.4 Positionspapier BDI und Bundesverband Deutscher Stiftungen</h4>



<p>Der BDI und der Bundesverband Deutscher Stiftungen haben am 6. September 2022 das gemeinsame <a href="https://www.stiftungen.org/fileadmin/stiftungen_org/Verband/Wer_Wir_sind/Positionen/Stiftungsposition-09-2022-Verantwortungseigentum.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Positionspapier „Verantwortungseigentum weiter denken”</a> veröffentlicht. Aus Sicht der beiden Verbände „ist die Rechtsform (GmbH mit gebundenem Vermögen; N.H.) weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums”.</p>



<p>Kritisch sehen die Verbände folgende Punkte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Vermögensbindung innerhalb eines engen Kreises (Käufer und Nachfolger einer GmbH-gebV wären auf natürliche Personen, andere GmbHs mit Vermögensbindungen oder Stiftungen beschränkt) stelle einen <strong>Eingriff in die Prinzipien der Privatautonomie und Verbandsfreiheit</strong> dar.</li>



<li>Zwar sollten bei der neuen Rechtsform Gewinne und das Vermögen im Unternehmen verbleiben, allerdings seien die <strong>Missbrauchsmöglichkeiten</strong>, z. B. über Gesellschafterdarlehen, Mietpachtverhältnisse oder Lizenzvereinbarungen, groß.</li>



<li>Mit der neuen Rechtsform werde suggeriert, Unternehmen in anderen Rechtsformen seien weniger vertrauenswürdig und weniger sozial werthaltig. (Dieser Punkt erstaunt, denn dass genau das nicht suggeriert werden soll, hat die Stiftung Verantwortungseigentum längst klargestellt).</li>



<li>Spätestens in wirtschaftlichen Krisenzeiten drohten <strong>Finanzierungsdefizite</strong>. „Wer möchte sich mit Eigenkapital an einer Gesellschaft beteiligen, wenn keine Aussicht auf eine Beteiligung am Gewinn und am Wertzuwachs des Unternehmens besteht”, fragen die Verbände.</li>



<li>Der Gesetzentwurf sehe eine unmittelbare <strong>steuerliche Privilegierung</strong> vor, soweit Vermögensübergänge bei dieser Rechtsform von der üblichen Erbschaftsteuerlast entlastet werden sollen. Da die Besteuerung bei einem Anteilsübergang nur auf Basis der geleisteten Einlage erfolge, werde das in der GmbH-gebV entstehende Vermögen weiterhin dauerhaft der Schenkung- und Erbschaftsteuer entzogen.</li>
</ul>



<p>BDI und Bundesverband Deutscher Stiftungen „halten ein gesetzliches oder privatrechtliches Zertifizierungsregime für eine Möglichkeit, dem Grundgedanken der GmbH-gebV gerecht zu werden”. Die <strong>gemeinnützige GmbH und Stiftungsmodelle</strong> erlaubten bereits steuerlich gemeinnützige, sonstige ideelle oder gemischte Zwecke von Gesellschaftern; sie würden, auch international, durch eine Stiftungs- oder Finanzaufsicht überwacht. Die GmbH und gebundenem Vermögen stelle bisher keine Handlungsoption über das hinaus zur Verfügung, was die Stiftung bereits könne.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="stellungnahmebeiratbmf">3.5 Stellungnahme Wissenschaftlicher Beirat beim BMF</h4>



<p><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-gmbh-variante-kritik-am-verantwortungseigentum-18468924.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Kritik am Verantwortungseigentum” titelte die F.A.Z. am 17. November 2022</a> und schrieb von einem „herben Dämpfer”, den die jahrelangen Bemühungen der Start-up-Szene für die Schaffung einer neuen Rechtsform erhalten hätten. Anlass war die <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/gmbh-mit-gebundenem-vermoegen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stellungnahme „Zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen”</a> des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Dem Beirat gehören unter anderem die Ökonomen Lars P. Feld, Clemens Fuest, Johanna Hey, Jörg Rocholl, Marcel Thum und Volker Wieland an.</p>



<p>Der Beirat beschreibt die <strong>„fixierte Ausschüttungssperre”</strong> als „Typusmerkmal” der vorgeschlagenen GmbH mit gebundenem Vermögen. Die Unabänderlichkeit der Vermögensbindung sei das eigentliche Kennzeichen der neuen Rechtsform. Eine zwingende, von den Gesellschaftern später nie mehr änderbare Ausschüttungssperre sei aus wirtschaftspolitischer sowie rechtlicher Sicht allerdings nicht empfehlenswert. Die Vermögensbindung führe dazu, dass Anteilsinhaber nicht mehr individuell über den Zeitwert ihres Kapitalanteils verfügen dürften; sie sei zudem „gestaltungsanfällig und praktisch wohl nicht lückenlos umsetzbar”.</p>



<p>Der einzelne Anteilsinhaber könne zwar desinvestieren, erhalte dann aber nicht, wie grundsätzlich bei der normalen GmbH, den anteiligen Unternehmenswert als Abfindung, sondern nur den Nennbetrag der Einlage zurück. Über den Zeitwert des in der GmbH-gebV angesammelten Vermögens könne nur die Geschäftsführung und Gesellschaftermehrheit verfügen. Der Beirat bezweifelt das Argument der Befürworter des Modells, „diese Konstruktion befreie von Fehlanreizen zu einem ‚short-termism’ und biete Raum für eine längerfristige Orientierung der Unternehmensführung”: Zum einen seien nachhaltige, langfristig orientierte Unternehmensführung und finanzielle Interessen keine Gegensätze. Zum anderen werde sich das Management auch in einer GmbH-gebV wie bei einer normalen GmbH oder AG durch Erfolgsmeldungen profilieren wollen. Fehlsteuerungen jeglicher Art seien nicht ursächlich mit einer bestimmten Gesellschaftsform oder allein mit finanziellen Anreizen verknüpft.</p>



<p>Kritik übt der Beirat auch an der <strong>Governance</strong> der GmbH-gebV. In der normalen GmbH oder AG hätten die Vermögenseigentümer den größten Anreiz, auf die bestmögliche Verwendung der Mittel zu achten. Der Anreiz, diese Aufgabe mit viel eigenem Engagement – „intrinsisch motiviert” – auszuüben, sei bei der GmbH-gebV viel geringer. Was ihr fehle, sei die zweite Komponente der extrinsischen Motivation. Denn egal ob der Verantwortungseigentümer seinen Aufsichtspflichten gut oder schlecht nachkomme, er erhalte nie mehr als den Nennbetrag der Einlage zurück. Der Beirat befürchtet, „dass die Governance in GmbH-gebV im Mittel schlechter ausfällt als in normalen GmbH und AG. Das Vermögen würde weniger wachsen oder schneller verloren gehen als bei guter Governance.”</p>



<p>Ungelöste Governance-Probleme sieht der Beirat auch in der Vorstellung der Initiatoren der GmbH-gebV, eine <strong>„‚Wertefamilie’”</strong> im Gesellschafterkreis einer GmbH-gebV könne allein für eine ausreichend gute Unternehmensführung sorgen und diese dauerhaft gewährleisten. Es bestehe – besonders in nachfolgenden Generationen – die <strong>Gefahr „rationaler Apathie”</strong> von denjenigen Gesellschaftern, die die intrinsischen Motive der Gründer, die keine finanziellen Interessen an der Gesellschaft hatten, nicht im gleichen Maße teilten. Der Gesetzentwurf ignoriere das Problem, „dass die Herrschaft über das in der GmbH-gebV angesammelte Vermögen nicht unkontrolliert allein in den Händen der Geschäftsleitung liegen sollte”. Denkbar sei beispielsweise ein <strong>verpflichtender Aufsichtsrat</strong> (ein Punkt, mit dem sich der <a href="https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/der-gesetzesentwurf/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">überarbeitete Gesetzentwurf</a> bereits beschäftigt hatte, s. dort S. 79f.).</p>



<p>Skeptisch sieht der Beirat die Zielsetzung einer GmbH-gebV, „das Unternehmen gegenüber (nationalen und internationalen) Investoren auf dem Kapitalmarkt abzuschirmen”. Der <strong>Einstieg potentieller externer Investoren</strong> diene einer guten Governance. Außerdem widerspreche der Ansatz der GmbH-gebV Vorhaben des Gesetzgebers, wie etwa bei der Stärkung von Wachstumsinvestitionen durch Venture Capital oder der Sicherung der Altersversorgung, wo zu Recht mehr statt weniger Kapitalmarktorientierung eingefordert werde. Schließlich gebe es für eine Abschottung gegen „‚unerwünschte’” Übernahmen schon jetzt wirksame Instrumente wie statutarische Vinkulierungsklauseln.</p>



<p>Kritisch sieht der Beirat des Weiteren die <strong>Finanzierung in Krisen</strong>. Bei der GmbH-gebV bestünden keine Anreize, Eigenkapital zuzuführen. Dies erhöhe die Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen. Probleme könnten sich für eine GmbH-gebV vor allem in einer wirtschaftlichen Schieflage ergeben. „Externe Kapitalgeber dürften für eine GmbH-gebV schwer zu finden sein”, heißt es in der Stellungnahme. Wer einer GmbH-gebV in Schieflage mit frischem Kapital beispringe, riskiere im ungünstigen Fall den Verlust des eigenen Vermögens, könne im günstigen Fall aber nicht von der Erholung des Unternehmens profitieren. Diese Asymmetrie könne die Sanierungschancen einer in eine Krise geratenen GmbH-gebV empfindlich verschlechtern.</p>



<p>Der Beirat empfiehlt dem Gesetzgeber, keine Rechtsform einzuführen, die künftige Generationen „freiheitsbegrenzend” binde. Die <strong>Festschreibung der Vermögensbindung</strong> zulasten aller nachfolgenden Generationen überhöhe die Gründerfreiheit zulasten der Freiheit späterer Generationen. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit leuchte es nicht ein, „warum heute Lebende berechtigt sein sollten, die Verfügungsrechte aller künftigen Gesellschafter zu beschränken”.</p>



<p>Darüber hinaus ist der Beirat nicht überzeugt, „dass die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu einer Vermögensbindung und Unternehmensperpetuierung noch über das nach Stiftungsrecht heute bereits geltende Maß hinaus erweitert werden sollten”. Das geltende Stiftungsrecht tauge nicht als Argument für die Schaffung einer GmbH mit gebundenem Vermögen, zumal es bereits eine unabänderliche Vermögensbindung erlaube. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür noch weiter auszudehnen, sei nicht erforderlich.</p>



<p>Auch in einem anderen Punkt würde die GmbH-gebV über das geltende Stiftungsrecht hinausgehen, indem sie das <strong>Verbot der Selbstzweckstiftung</strong> aushebelte. „Stiftungen müssen einen über den bloßen Erhalt (oder die Vermehrung) des Stiftungsvermögens hinausgehenden fremdnützigen Zweck verfolgen”, schreiben die Autoren. Der bloße Unternehmenserhalt oder die alleinige Sicherung eines Familienvermögens seien als Stiftungszweck unzulässig.</p>



<p>Schließlich lehnt der Beirat den Entwurf für eine GmbH-gebV wegen der inhärenten <strong>Steuerprobleme</strong> ab. Eine Rechtsform, die zulasten Dritter gehe, weil sie als Steuersparmodell missbraucht werden könne, hält der Beirat für keine gute Idee. Dabei geht es einerseits um die Körperschaftsteuer, andererseits um die Erbschaft- und Schenkungsteuer.</p>



<p>Die geltende Regelung zur Körperschaftsteuer sehe eine Besteuerung auf zwei Ebenen vor, zunächst die Körperschaftsteuer auf der Ebene der Körperschaft, der später die Besteuerung der Ausschüttungen folge. Für die GmbH-gebV passe dieses System nicht, weil es hier keine Ausschüttungen geben dürfe und deshalb konzeptionell nur eine Besteuerungsebene gegeben sei.</p>



<p>Entgegen der Meinung der Befürworter der GmbH-gebV, wonach bei der Schenkung oder Vererbung von Anteilen an einer GmbH-gebV diese – wegen der Vermögensbindung – nur zum Nennwert zu bewerten und sie damit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend freizustellen seien, wären die Anteile an der GmbH-gebV nach dem Verständnis des BMF-Beirats ohne Berücksichtigung der Vermögensbindung zu bewerten. Bei einer Bewertung der Anteile an einer GmbH-gebV zum Nennwert „müsste alternativ die Erbersatzsteuer auf GmbH-gebV ausgeweitet werden, um das in GmbH-gebV gebundene Vermögen nicht dauerhaft der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entziehen”, heißt es in der Stellungnahme. Auch eine GmbH-gebV, die nie Ausschüttungen an die Anteilseigner vornehme, sei ökonomisch nicht generell zu einem Wert von Null zu bewerten. Denn die Eigner erzielten persönliche Vorteile durch die GmbH-gebV. „Die Bewertung der Anteile an der GmbH-gebV sollte dies abbilden. Daher sollte die Übertragung nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer entzogen werden.”</p>



<p>Der Beirat schlussfolgert: „Die vorgeschlagene Rechtsformvariante würde gewichtige Governanceprobleme auslösen und rechtspolitisch problematische generationsübergreifende Freiheitsbeschränkungen bewirken. Zudem drohten Lücken bei der Besteuerung.”</p>



<p>Ein Mitglied des BMF-Beirats – es handelt sich um Lars Feld – teilt dessen Meinung nicht. Seine Sicht der Dinge hat Feld im Anschluss an die Ausführungen des Beirats dargelegt. Mehr dazu in <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-3">Teil 3</a> (Punkt 4.5), der sich damit beschäftigt, was die Befürworter des Verantwortungseigentums respektive einer GmbH und gebundendem Vermögen ihren Kritikern antworten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.6 Denkpapier des Instituts für Mittelstandsforschung (Ergänzung April 2023)</h3>



<p>Am 17. April 2023 hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn, das <a href="https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/denkpapiere/dokumente/Denkpapier-GmbHgebV-2023.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Denkpapier Gesellschaft mit gebundenen Vermögen – eine kritische Betrachtung aus ökonomischer Sicht”</a> veröffentlicht. <a href="https://www.ifm-bonn.org/meta/news/meldung/verantwortungseigentum-erleichtert-nicht-die-nachfolgesuche" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Nach Ansicht von Rosemarie Kay</a>, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM, führt eine Einführung der Rechtsform Gesellschaft mit gebundenem Vermögen nicht zu langlebigeren Unternehmen, wie es von den Initiatoren der Rechtsform behauptet werde. „Im Gegenteil: Durch die Rechtsform würde die Nachfolgesuche schwieriger, da Kaufinteressierte aufgrund der langfristigen Bindung der Gewinne im Unternehmen auf eine Gewinnbeteiligung und Wertsteigerung ihrer Einlage verzichten müssten&#8220;, so Kay.</p>



<p>Zudem werde die Nachfolgesuche auch dadurch erschwert, dass potentielle Interessenten die Einschränkung ihrer unternehmerischen Handlungsfreiheit akzeptieren müssten. Auch kämen nur solche Personen als Käuferinnen oder Käufer in Frage, die die Werte der „Wertefamilie&#8220; teilten. Im Falle von juristischen Personen wären dies in erster Linie Gesellschaften, die selbst auch in dieser Rechtsform firmierten.</p>



<p>Der Asset Lock – also die langfristige Bindung der Gewinne und des Vermögens – könne zudem dazu führen, dass Investitionen getätigt würden, die riskanter oder weniger notwendig seien. Damit steig die Gefahr von Fehlinvestitionen, so Kay weiter. Insgesamt sehe sie aus volkswirtschaftlicher Perspektive das Verbot der Gewinnausschüttung oder der beschränkten Beteiligungsmöglichkeiten an anderen Unternehmen als problematisch an, da dies dem Grundsatz der optimalen Allokation von Kapital widerspreche.</p>



<p>In <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/">Teil 1 der Artikelserie</a> haben wir beschrieben, was Verantwortungseigentum ist, wer die Befürworter sind und mit welchen Argumenten sie für eine neue Rechtsform eintreten. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-3/">Teil 3</a> beschreibt, was die Befürworter ihren Kritikern antworten.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 1)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2022 17:04:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH in Verantwortungseigentum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>„Verantwortungseigentum” &#8211; mit diesem Begriff wird seit ein paar Jahren für eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen geworben, bei der die Eigentümer des Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am Gewinn partizipieren. Damit solle sichergestellt werden, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>„Verantwortungseigentum” &#8211; mit diesem Begriff wird seit ein paar Jahren für eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen geworben, bei der die Eigentümer des Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am Gewinn partizipieren. Damit solle sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und nicht dem Gewinnstreben der Anteilseigner diene, heißt es dazu bei Wikipedia. Zum Verantwortungseigentum hat sich eine breite Diskussion in Politik und Wissenschaft entwickelt, in der es &#8211; wie nicht anders zu erwarten &#8211; Befürworter und Gegner der Idee gibt. Die Bundesregierung hat im <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Koalitionsvertrag</a> festgehalten: „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch (…) Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. (…) Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.”</p>



<p>In einer dreiteiligen Serie wollen wir einen Überblick geben über die Entwicklung der Diskussion und die Argumente der einen wie der anderen Seite darstellen. Teil 1 beschreibt zunächst, was „Verantwortungseigentum” ist, wer die Befürworter einer damit verbundenen neuen Rechtsform sind und welche Argumente sie ins Feld führen. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/">Teil 2 beschäftigt sich mit den Gegenseite: Wer sind die Kritiker des Verantwortungseigentums, und was halten sie seinen Protagonisten entgegen.</a> Der abschließende dritte Teil erläutert, was die Befürworter wiederum ihren Kritikern entgegenhalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="wasistverantwortungseigentum">1. Was ist Verantwortungseigentum?</h3>



<p>Die Stiftung Verantwortungseigentum schreibt dazu: Der Begriff Verantwortungseigentum solle bedeuten, „dass nur das Eigentum an der Unternehmensverantwortung, den Stimmrechten und damit der Kontrolle, gehalten wird, nicht aber am Unternehmensvermögen. Ein Verantwortungseigentümer hat kein Recht dazu, das Unternehmensvermögen und die Gewinne für individuelle Zwecke zu verwenden.” Zwei Merkmale seien für Unternehmen in Verantwortungseigentum konstitutiv: zum einen <strong>„Vermögensbindung”</strong>, zum anderen <strong>„Selbstbestimmung”</strong> (an einigen Stellen auch als „Selbständigkeit” bezeichnet, in englischen Texten wird „self-governance” verwendet). Die Stiftung bringt die beiden Grundprinzipien so auf den Punkt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verantwortungseigentum ≠ Vermögenseigentum</strong>: Das Vermögen bleibt an das Unternehmen gebunden. Die Gewinne sind Mittel zum Zweck und nicht Selbstzweck. Die „Verantwortungseigentümer“ sind nicht mehr „Vermögenseigentümer”.</li>



<li><strong>Selbstbestimmung/Selbständigkeit</strong>: Die Kontrolle des Unternehmens bleibt bei Personen, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind („Werte- und Fähigkeitenfamilie”). Das Unternehmen ist kein Spekulationsgut.</li>
</ul>



<p>Ausführlichere Beschreibungen finden sich an mehreren Stellen, darunter auf der Webseite <a href="https://www.neue-rechtsform.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">neue-rechtsform.de</a>:</p>



<p>„1) <strong>Vermögensbindung (Asset-Lock)</strong>: Eigentümer von Unternehmen mit treuhändischem Eigentum betrachten ihr Unternehmen nicht als ihr individuelles Vermögen, sondern als etwas, für das sie Treuhänder sind. Dies wird rechtlich verbindlich verankert. Die Mehrheit der Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert, zurückgelegt, für risikoadäquate Finanzierung von Fremdkapital verwendet oder gespendet. Das Unternehmen kann somit nicht für individuelle Zwecke versilbert werden.</p>



<p>2) <strong>Selbstständigkeit</strong>: Die Mehrheit der Stimmrechte, also die Kontrolle über das Unternehmen wird treuhändisch von Menschen gehalten, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und die Kontrolle am Unternehmen kann nicht als Spekulationsgut verkauft werden. So bleibt das Unternehmen selbstständig.”</p>



<p>Weitere ähnliche Beschreibungen gibt es <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/verantwortungseigentum" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, <a href="https://ve22.org/verantwortungseigentum/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, <a href="http://purpose-economy.org/de/whats-steward-ownership/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> und (auf Englisch) <a href="https://medium.com/@purpose_network/the-patagonia-structure-in-the-context-of-steward-ownership-e9db3d260dc6" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>. Eine Erläuterung in Bild und Ton zum Verantwortungseigentum liefert Armin Steuernagel (zu ihm im folgenden) in einem kurzen Video <a href="https://www.linkedin.com/posts/purpose-economy_armin-erklärt-verantwortungseigentum-activity-6926861369912795137-qXfo/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Wer sind die Befürworter des Verantwortungseigentums, und was sind ihre Argumente?</h3>



<h4 class="wp-block-heading">2.1 Purpose Stiftung</h4>



<p>Das Gesicht der Initiative für Verantwortungseigentum ist der eben erwähnte, mehrfache Unternehmensgründer Armin Steuernagel. Gemeinsam mit anderen hat er 2015 die <a href="https://purpose-economy.org/de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Purpose Stiftung</a> gegründet. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verantwortungseigentum als alternative Eigentumsform in verschiedenen Regionen der Welt bekannter und leichter zugänglich zu machen. Der Fokus ihrer gemeinnützigen Arbeit liegt dabei auf Wissenschaft und Bildung. In der Praxis generiertes Wissen und unternehmerische Erfahrungen sowie Forschungserkenntnisse werden gesammelt und aufbereitet und in Form von Publikationen, Veranstaltungen und Open-Source-Materialien der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Zentrale Mission der Purpose Stiftung sei es, zu einer Wirtschaft beizutragen, die Mensch, Gesellschaft und Umwelt diene, so die Stiftung über sich selbst.</p>



<p>Sein Grundanliegen und das seiner Mitstreiter hat Steuernagel im Februar 2018 bei einem TEDx-Talk in Zürich zum Thema „Transforming Ownership to Create a Better Economy” erläutert.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe title="Transforming Ownership to Create a Better Economy | Armin Steuernagel | TEDxZurich" width="1200" height="675" src="https://www.youtube.com/embed/Z2Uy_ODDiZo?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
</div></figure>



<h4 class="wp-block-heading">2.2 Stiftung Verantwortungseigentum</h4>



<p>Neben der Purpose Stiftung gibt es seit November 2019 die <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stiftung Verantwortungseigentum</a>, in der Steuernagel als Vorstand und Geschäftsführer (neben anderen) ebenfalls eine maßgebliche Rolle spielt. Dem Kuratorium der Stiftung gehören unter anderem Ann-Kristin Achleitner (TU München), Lars P. Feld (Leiter des Walter Eucken-Institut der Universität Freiburg), Marcel Fratzscher (Präsident des DIW, Humboldt-Universität), Michael Hüther (Direktor des IW &#8211; Institut der deutschen Wirtschaft), Bruno Frey (em. Ordinarius für VWL, Universität Zürich) und Götz Rehn (Alnatura) an.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe title="Gründungsfestakt der Stiftung Verantwortungseigentum" width="1200" height="675" src="https://www.youtube.com/embed/ClgX1x_Chwg?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
</div></figure>



<p>Die Stiftung Verantwortungseigentum will Unternehmen in Verantwortungseigentum in Deutschland vernetzen und sich für bessere rechtliche Rahmenbedingungen für das treuhändische Eigentumsverständnis einsetzen. Dazu arbeitet die Stiftung mit den Rechtswissenschaftlern Anne Sanders (Universität Bielefeld), Barbara Dauner-Lieb (Universität Köln), Arne von Freeden (Flick Gocke Schaumburg), Simon Kempny (Universität Bielefeld), Florian Möslein (Universität Marburg) und Rüdiger Veil (Universität München) zusammen. Sie haben einen <a href="https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/der-gesetzesentwurf/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gesetzentwurf für eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum</a> ausgearbeitet, auf den wir noch zurückkommen. Über den Kontakt zu politischen Parteien (namentlich CDU, SPD, FDP, Grüne) hat sich die Stiftung vorgenommen, im Rahmen einer gemeinnützigen Kooperation, Bildung und Forschung sowie die Information und den Erfahrungsaustausch rund um das Thema Verantwortungseigentum zu fördern.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.3 GTREU</h4>



<p>Eine weitere Organisation im Umfeld des Verantwortungseigentums ist die <a href="http://www.gtreu.org" target="_blank" rel="noreferrer noopener">GTREU – Gesellschaft treuhändischer Unternehmen</a>. Als Initiative von Unternehmen für Unternehmen will die GTREU das Potential treuhändischen Unternehmertums systematisch entwickeln und in seiner Umsetzung unterstützen. Das treuhändische Unternehmensverständnis biete eine Alternative zu sowohl Familienunternehmen als auch kapitalmarktorientierten Unternehmen. Zentral sei dabei der Erhalt der Selbstständigkeit von Unternehmen. Die fähigsten Personen sollten unabhängig von Erbfolge und finanziellen Mitteln Verantwortung auch auf Gesellschafterebene übernehmen können. Ein treuhändisches Eigentumsverständnis ermögliche genau das.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.4 Warum Verantwortungseigentum?</h4>



<p>Auf die Frage, warum es bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum braucht, weist die Stiftung Verantwortungseigentum zunächst darauf hin, im deutschen Gesellschaftsrecht gebe es momentan keine Rechtsform, die es Unternehmen erlaube, Verantwortungseigentum unkompliziert in die Tat umzusetzen (die Betonung liegt hier auf „unkompliziert”). Dabei sei die Nachfrage von Unternehmen nach besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum hoch.</p>



<p>Eine Rechtsform für Verantwortungseigentum könnte zudem mittelständischen Unternehmen eine Alternative für die langfristig werteorientierte und selbständige Aufstellung ihrer Unternehmen bieten, auch familienunabhängig. Dies sei besonders interessant für Unternehmer ohne mögliche Nachfolger innerhalb der Familie.</p>



<p>Auch Startups, die den Mittelstand von morgen aufbauen wollten, statt Exits zu machen, suchten nach Rechtsformen, die sie dabei unterstützten, ihr Unternehmen langfristig aufzustellen und selbständig zu erhalten. Im internationalen Wettbewerb zähle für sie zudem, Vertrauen auf wertsensiblen Märkten herzustellen. Sie könnten versprechen: Gewinn und Vermögen dienen langfristig der Unternehmensentwicklung und keinen kurzfristigen Shareholder-Value-Interessen.</p>



<p>Schließlich suchten auch viele Sozialunternehmen nach einer Rechtsform für Verantwortungseigentum. Laut dem Deutschen Social Entrepreneurship Monitor des Social Entrepreneurship Network Deutschland (SEND e.V.) werde das Fehlen einer passenden Rechtsform für 51,4 Prozent der befragten Sozialunternehmer als Hürde wahrgenommen.</p>



<p>Die konkrete Potential-/Bedarfssituation für Verantwortungseigentum in Deutschland hat die Stiftung Verantwortungseigentum für Mittelstand/Familienunternehmen mit Nachfolgeproblematik, junge Unternehmen und Sozialunternehmen <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/potential-_bedarfssituation_verantwortungseigentum.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> näher beschrieben. Wie eine Erweiterung des GmbH-Gesetzes bei der Umsetzung von Verantwortungseigentum helfen kann, hat die Stiftung in einem <a href="https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/policy_brief__stiftung_verantwortungseigentum.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Brief</a> ausführlicher erläutert.</p>



<p>Eine Dokumentation über Purpose-Unternehmen und Verantwortungseigentum bietet die vom WDR in Zusammenarbeit mit Arte produzierte Sendung „Mehr Sinn statt Gier – Kapitalismus neu gedacht”:</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
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</div></figure>



<h4 class="wp-block-heading">2.5 Der erste Gesetzentwurf und der Aufruf für eine neue Rechtsform</h4>



<p>Sowohl die politische wie die wissenschaftliche Diskussion über das Verantwortungseigentum haben im Laufe des Jahres 2020 Fahrt aufgenommen. Im Juni haben die oben genannten sechs Rechtswissenschaftler einen ersten <strong>„Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum”</strong> vorgelegt. Dabei handelt es sich nicht um eine Auftragsarbeit, sondern um ein unabhängiges Forschungsprojekt der Autoren.</p>



<p>Am 6. Oktober 2020 hat die Stiftung Verantwortungseigentum öffentlichkeitswirksam einen <a href="https://www.neue-rechtsform.de/memorandum/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>Aufruf für eine Rechtsform in Verantwortungseigentum</strong></a> vorgestellt. Mit dabei unter anderem Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Lars Klingbeil (SPD), Florian Toncar (FDP) und Robert Habeck (Grüne). Das folgende Video entstand anlässlich dieser Veranstaltung.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe title="Verantwortungseigentum – &quot;Wir brauchen eine neue Rechtsform!&quot;" width="1200" height="675" src="https://www.youtube.com/embed/_M8EDLckuzw?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
</div></figure>



<p>Den Aufruf haben insgesamt 2.055 Unternehmer, Wissenschaftler, Ökonomen, Rechtsanwälte und Investoren unterzeichnet, davon über 1.200 Unternehmer (Stand 20.10.2022). Zu den <a href="https://www.neue-rechtsform.de/liste-der-unterzeichnenden/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Unterzeichnern</a> gehören Alfred Ritter (Ritter Sport), Antje von Dewitz (VAUDE), Christof Bosch (Bosch Industrietreuhand KG), Hans-Werner Cieslik (Robert Bosch Stiftung), Michael Otto (Otto Group), Renate Köcher (Institut für Demoskopie Allensbach), Thomas Bruch (Globus Holding), Verena Pausder (u.a. Digitale Bildung für Alle e.V.) und Götz E. Rehn (Alnatura) sowie weitere Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung Verantwortungseigentum und Autoren des Gesetzentwurfs.</p>



<p>Im Oktober 2020 hat sich auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Paul Kirchhof, zustimmend zum Verantwortungseigentum geäußert. Er sieht darin eine „weitere Gesellschaftsform als Angebot an den Unternehmer” – und stellt klar: „Es gibt keinen Zwang, es gibt keine staatliche Lenkung, es wird auch keine steuerliche Lenkung geben. Es ist ein Angebot an die Freiheit, vermehrt die Freiheit des Unternehmers.”</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe title="Prof. Dr. Paul Kirchhof über Verantwortungseigentum" width="1200" height="675" src="https://www.youtube.com/embed/9FGxyrqGguY?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
</div></figure>



<h4 class="wp-block-heading">2.6 Der zweite Gesetzentwurf</h4>



<p>Die sechs Rechtswissenschaftler haben Mitte Februar 2021 eine überarbeitete Fassung ihres Entwurfs vorlegt, in dem sie kritische Anmerkungen – soweit sie sie für berechtigt hielten – aufgegriffen und den Entwurf in einigen Bereichen geändert haben. Da Kritik an ihrem ersten Entwurf unter anderem daran festgemacht wurde, der Begriff „Verantwortungseigentum” reklamiere verantwortliches Handeln respektive verantwortliches Eigentum nur für die Unternehmen mit der entsprechenden Rechtsform, wurde der <a href="https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/der-gesetzesentwurf/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">überarbeitete Entwurf</a> in <strong>„Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gebundenem Vermögen”</strong> (GmbH-gebV) umbenannt.</p>



<p>Hierzu sei angemerkt, dass der Begriff „Verantwortungseigentum” zwar so verstanden werden kann, er aber keinen „exklusiven Anspruch auf ‚Verantwortliches Eigentum’” erhebt, wie die Stiftung Verantwortungseigentum betont. Vielmehr solle er bedeuten, dass nur das <strong>Eigentum an der Unternehmensverantwortung, den Stimmrechten und damit der Kontrolle</strong>, gehalten werde, <strong>nicht aber am Unternehmensvermögen</strong>. Ein Verantwortungseigentümer habe kein Recht dazu, das Unternehmensvermögen und die Gewinne für individuelle Zwecke zu verwenden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.7 Positionspapier des BVMW</h4>



<p>Zu den Institutionen, die den Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen grundsätzlich gutheißen, gehört der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW). Aus der Sicht kleiner und mittelständischer Unternehmen eröffne sich eine mögliche Lösung auch bei ungeregelten Nachfolgen respektive nicht vorhandenen oder geeigneten familienzugehörigen Nachfolgern. Bei der neuen Rechtsform werde die Nachfolge über die Familie hinausgedacht und eine Weitergabe innerhalb einer „Fähigkeitenwertefamilie“ angestrebt, schreibt der BVMW in einem <a href="https://www.bvmw.de/fileadmin/03-Themen/Recht/Dateien/Positionspapier_GmbH-GebV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Positionspapier</a>. Dies könne einen Zugewinn an Freiheit bedeuten, da die Nachfolge nicht mehr von der genetischen Familie abhängig gemacht werde. Heute zur Verfügung stehende Möglichkeiten wie Anteilsaufspaltung und/oder Einzel- oder Doppelstiftungsmodelle seien aufgrund ihrer rechtlichen und steuerlichen Komplexität und ihrer mehrstöckigen Struktur für kleine und mittlere Unternehmen oft nicht praktisch umsetzbar.</p>



<p>Für den BVMW sollte die neue Rechtsform eine Ergänzung der bisherigen Rechtsformen darstellen. Mögliche politisch motivierte Steuerbegünstigungen müssten auch in Zukunft ausgeschlossen werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="allensbachstudie">2.8 Die Allensbach-Studie</h4>



<p>Zu den Argumenten für Verantwortungseigentum gehört, dieses sei eine Option für die Nachfolgeregelung in Unternehmen, um die Selbständigkeit langfristig zu sichern – ohne auf Nachfolger-Eigentümer aus der Familie angewiesen zu sein. In diesem Zusammenhang hat die Stiftung Verantwortungseigentum das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer Befragung von Familienunternehmen zu ihren Überlegungen für die langfristige Zukunftssicherung des Unternehmens, die Regelung der Nachfolge im Unternehmen, ihrem Interesse an Stiftungslösungen und der Bewertung des Konzepts Verantwortungseigentum beauftragt.</p>



<p>Laut der <a href="https://www.neue-rechtsform.de/allensbach-studie-1/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allensbach-Studie</a> halten es 64 Prozent der Befragten für sehr wichtig und 29 Prozent für wichtig, die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des Unternehmens auch in Zukunft sicherzustellen. Dass das in den Betrieb eingebrachte Kapital und die Unternehmensgewinne im Unternehmen verbleiben, finden 51 Prozent sehr wichtig, 41 Prozent wichtig. Das Konzept Verantwortungseigentum stoße weit überwiegend auf eine positive Resonanz: 57 Prozent der Inhaber und Geschäftsführer von Familienunternehmen hielten Verantwortungseigentum grundsätzlich für eine gute Lösung, nur 18 Prozent für grundsätzlich keine gute Lösung.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="630" height="533" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_17.jpg" alt="Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 17" class="wp-image-2102" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_17.jpg 630w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_17-300x254.jpg 300w" sizes="(max-width: 630px) 100vw, 630px" /></figure>



<p>Einzelne Facetten des Konzepts Verantwortungseigentum würden sogar von der überwältigenden Mehrheit als Vorteil gesehen. Dies gelte insbesondere für die Regelung, dass Gewinne und Vermögen primär dem Unternehmen und dem Unternehmenszweck dienten und nicht ohne Gegenleistung entnommen werden könnten. 80 Prozent der Unternehmen hielten dies für einen Vorteil. Drei Viertel sähen es darüber hinaus als Vorteil, die Unternehmensnachfolge auch unabhängig von der Eigentümerfamilie zu sichern, 58 Prozent, dass die Unternehmensleitung nicht durch Gewinnausschüttung vom Erfolg des Unternehmens profitieren könne, sondern nur durch erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="631" height="459" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_19.jpg" alt="Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 19" class="wp-image-2103" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_19.jpg 631w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_19-300x218.jpg 300w" sizes="(max-width: 631px) 100vw, 631px" /></figure>



<p>Für das eigene Unternehmen könnten sich 14 Prozent „gut vorstellen”, es in Verantwortungseigentum fortzuführen; weitere 28 Prozent sagten, sie könnten es sich „auch noch vorstellen”; bei den Unternehmen, in denen die Nachfolgeregelung ansteht, liegen die Zustimmungswerte bei 13 respektive 33 Prozent.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="633" height="533" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_20.jpg" alt="Allensbach-Studie Verantwortungseigentum, Abb. 20" class="wp-image-2104" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_20.jpg 633w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/12/Allensbach_VE_20-300x253.jpg 300w" sizes="(max-width: 633px) 100vw, 633px" /></figure>



<p>Unabhängig davon, ob das Konzept des Verantwortungseigentums für die Regelung der Zukunft des eigenen Unternehmens in Frage komme oder nicht, unterstütze die große Mehrheit die Einführung einer neuen Rechtsform, die eine einfache Umsetzung von Verantwortungseigentums ermögliche: 72 Prozent stimmten dem zu, 15 Prozent halten diese Option nicht für sinnvoll.</p>



<p>Im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-2/">zweiten Teil der Artikelserie lesen Sie, was die Kritiker des Verantwortungseigentums gegen das Konzept vortragen</a>. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-3/">Teil 3 lässt noch einmal die Initiatoren und Befürworter zu Worte kommen</a> und dokumentiert, was sie ihren Kritikern antworten.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/">Verantwortungseigentum – ein Überblick (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Vermögensteuern verringern Vermögensbasis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Oct 2022 15:50:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensteuer]]></category>
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Die Forderung nach der Wiedereinführung &#8211; genauer gesagt: dem Wiederaufleben &#8211; der Vermögensteuer in Deutschland ist seit einiger Zeit weit verbreitet. Dazu nur einige Beispiele: Nach Ansicht der SPD (und der Grünen) sollten Reiche für die Kosten der Corona-Krise zahlen, [&#8230;]</p>
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<p>Die Forderung nach der Wiedereinführung &#8211; genauer gesagt: dem Wiederaufleben &#8211; der Vermögensteuer in Deutschland ist seit einiger Zeit weit verbreitet. Dazu nur einige Beispiele: Nach <a href="https://www.vorwaerts.de/artikel/kulturschaffende-reiche-kosten-corona-krise-zahlen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ansicht der SPD (und der Grünen) sollten Reiche für die Kosten der Corona-Krise zahlen</a>, <a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bund-laender-runde-gaspreisbremse-entlastungspaket-reaktionen-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Linken-Chefin Janine Wissler sprach sich nach der jüngsten Bund-Länder-Konferenz zur Finanzierung der milliardenschweren Entlastungspakete in der Energiekrise für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus</a>, die <a href="https://www.rnd.de/politik/yasmin-fahimi-neue-dgb-vorsitzende-will-vermoegende-zur-kasse-bitten-BEZLONPDIFBYPJTDZG2WYICAIE.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DGB-Vorsitzende Fahimi will, dass Vermögende einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens tragen</a>, die <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-10/kriegskosten-vermoegenssteuer-saskia-esken-dietmar-bartsch" target="_blank" rel="noreferrer noopener">SPD-Vorsitzende Esken schließlich will die Reichsten im Land aber auch den Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine beteiligen</a>.</p>



<p>Die Einführung einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe in Deutschland würde allerdings die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum signifikant auf Dauer verschlechtern. Zu dieser Schlussfolgerung kommt die Studie „Zur Debatte über die Einführung einer Nettovermögensteuer in Deutschland“, die Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts für die Stiftung Familienunternehmen verfasst hat (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensteuer-verschaerft-steuerlage/">siehe unseren Beitrag dazu</a>). Die Warnung, dass eine Vermögensteuer auf Dauer mehr Schaden als Nutzen stiftet, sollte zumindest ernst genommen werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, mit welchen Verhaltensreaktionen auf die (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer eigentlich gerechnet werden muss, und wie sich gegebenenfalls die Steuerbemessungsgrundlagen verändern.</p>



<p>Bevor wir das näher betrachten, halten wir zunächst einmal die Tatsache fest, dass in den letzten Jahrzehnten haben immer mehr Staaten in Europa Vermögensteuern abgeschafft haben (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensteuer-bechtolsheim-reese/">s. die Tabelle dazu in diesem Beitrag</a>). „Wichtige Ursachen des internationalen Trends zur Abschaffung von Vermögensteuern sind Bewertungsprobleme, Steuervermeidung und Kapitalflucht“, schreibt Fuest in der oben erwähnten Studie. Diese und andere Phänomene sind in den vergangenen Jahren in einer ganzen Reihe von Forschungsarbeiten näher untersucht worden.</p>



<p>Eine der jüngsten stammt von Arun Advani (University of Warwick) und Hannah Tarrant (London School of Economics). Beide haben in ihrem Beitrag „<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/1475-5890.12283" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Behavioural responses to a wealth tax</a>” empirische Belege dafür untersucht, wie Personen auf die Anreize reagieren, die durch eine Nettovermögensteuer geschaffen werden. Denn eines ist klar: Das Steueraufkommen, das letztlich durch eine Vermögensteuer erzielt werden könnte, hängt nicht nur von dem Steuersatz und dem bereits vorhandenen Vermögen ab, sondern auch davon, wie der Einzelne sein steuerpflichtiges Vermögen als Reaktion auf die Steuer anpasst.</p>



<p>Für Advani/Tarrant ist die wichtigste Größe, die es zu untersuchen gilt, die Elastizität des steuerpflichtigen Vermögens. Elastizität ist ein Maß, das die relative (prozentuale) Veränderung der abhängigen Variablen y (Wirkung) zur relativen Änderung der unabhängigen Variablen x (Ursache) angibt. Im vorliegenden Fall gibt die Elastizität des steuerpflichtigen Vermögens Aufschluss darüber, inwieweit das Niveau des steuerpflichtigen Vermögens (Wirkung) auf eine Änderung des Steuersatzes (Ursache) reagiert. Diese Elastizität messe den Gesamteffekt einer Vermögensteuer auf die Höhe des steuerpflichtigen Vermögens und damit auf die Höhe der Einnahmen, die erzielt werden könnten, so Advani/Tarrant.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verhaltensreaktionen auf eine Vermögensteuer</h3>



<p>Mögliche Verhaltensreaktionen auf die Einführung einer Vermögensteuer sind laut den Autoren folgende:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><em>Zu niedrige Angaben</em>: Wenn es einen Anreiz und die Möglichkeit dazu gebe, könnten Einzelpersonen den Wert ihres Vermögens zu niedrig angeben (oder den Wert ihrer Schulden aufblähen), um ihre Vermögenssteuerschuld zu verringern. Hierzu könne man entweder nicht alle Vermögenswerte oder den Wert der angegebenen Vermögenswerte zu niedrig angeben.</li><li><em>Offshore-Hinterziehung</em>: Kausale Belege für die Auswirkungen der Vermögensbesteuerung auf die Offshore-Hinterziehung &#8211; also das absichtliche Verschweigen oder Verstecken von Vermögen im Ausland &#8211; seien rar. Dennoch gebe es immer mehr Belege für das Ausmaß von Offshore-Hinterziehungspraktiken unter den Wohlhabenden in den USA und Skandinavien sowie weitere Belege, die darauf hindeuteten, dass die Besteuerung Offshoring-Reaktionen hervorrufe.</li><li><em>Schenkungen und Zerstückelung </em>(fragmentation): Anstatt Vermögen ins Ausland zu transferieren, könnten vermögende Privatpersonen auf die Vermögensbesteuerung reagieren, indem sie ihr Vermögen legal auf den Namen einer anderen Person übertrügen. Dabei könnte es sich um Schenkungen unter Lebenden handeln (bei Verzicht auf den Nutzen und die Kontrolle über das Vermögen) oder um die Übertragung an den Ehepartner oder die Kinder (möglicherweise unter Beibehaltung der Kontrolle, mit oder ohne Beibehaltung eines gewissen Nutzens).</li><li><em>Vermögenszusammensetzung</em>: Personen, die nicht willens oder in der Lage seien, die Vermögensbesteuerung durch Umverteilung innerhalb des Haushalts zu vermeiden, könnten stattdessen ihre Steuerschuld minimieren, indem sie ihr Vermögen auf verschiedene Vermögensklassen umverteilten. Die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage durch die Vermögenszusammensetzung, die darauf zurückzuführen sei, dass die Steuerbemessungsgrundlage durch Steuerbefreiungen und -erleichterungen geschmälert werde, habe in mehreren OECD-Ländern zur Abschaffung der Vermögensbesteuerung beigetragen.</li><li><em>Ersparnisse</em>: Angesichts der begrenzten Möglichkeiten, die Struktur der Vermögensbestände anzupassen, um eine Vermögenssteuer zu vermeiden, könnten Personen stattdessen den Gesamtwert ihrer Vermögensbestände anpassen. Das theoretische Argument besage, die Erhebung einer Vermögenssteuer verringere die Rendite des Sparens und veranlasse den Einzelnen dazu, heute mehr auszugeben (oder weniger zu arbeiten) und weniger für die Zukunft zurückzulegen. Das Argument, die Vermögensbesteuerung verringere den Anreiz zum Sparen, habe beim Rückgang der Vermögensteuern in den OECD-Ländern ebenfalls eine Rolle gespielt.</li><li><em>Arbeitsangebot</em>: Wenn der Einzelne mehr sparen würde, könnte er dies entweder durch eine Verringerung seines Konsums oder eine Erhöhung seines Arbeitsangebots erreichen. Durch ihre Auswirkungen auf die Rendite des Sparens wirke sich die Vermögensbesteuerung somit auf den Kompromiss zwischen Arbeit und Freizeit aus.</li><li><em>Abwanderung</em>: Die Abwanderung vermögender Personen werde in Zeiten der Globalisierung der der Mobilität von Hochqualifizierten als Gegenargument zu einer möglichen Vermögensbesteuerung ins Feld geführt. Auch dieses Argument habe zum Rückgang der Vermögensteuern in den OECD-Ländern beigetragen. Allerdings, so Advani/Tarrant, deuteten die vorhandenen Daten darauf hin, dass die Migrationsreaktionen auf alle Formen der Besteuerung im Verhältnis zu den potentiellen Einnahmen gering seien; es gebe wenig Unterstützung für die Ansicht, die Abwanderung wohlhabender Steuerzahler stelle eine erhebliche Bedrohung für die progressive Besteuerung dar.</li></ul>



<p>Diese möglichen Verhaltensreaktionen sollten nicht als gegeben hingenommen werden. Sie seien in hohem Maße von der Gestaltung der Politik abhängig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Steuerkonzeptionen mit Auswirkungen auf Elastizität</h3>



<p>Advani/Tarrant haben sich die Schätzungen der Elastizität des steuerpflichtigen Vermögens angesehen, die in den letzten Jahren für die <a href="https://www.cesifo.org/en/publications/2019/working-paper/behavioral-responses-wealth-taxes-evidence-switzerland" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schweiz</a>, <a href="https://ieb.ub.edu/wp-content/uploads/2019/05/2019-IEB-WorkingPaper-04.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spanien</a>, die <a href="https://www.semanticscholar.org/paper/The-Elasticity-of-Taxable-Wealth%3A-Evidence-from-the-Zoutman/a404eb0f4590f70a7be6a21802c8b5443e372030" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Niederlande</a>, <a href="https://academic.oup.com/qje/article/135/1/329/5584349" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dänemark</a>, <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3716257" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Norwegen</a>, <a href="https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/pol.20150290" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schweden</a> und <a href="https://www.iipf.org/papers/WealthTaxation_LondonoVelez_JMP.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kolumbien</a> vorgelegt wurden. Die Elastizitäten seien sehr unterschiedlich und empfindlich gegenüber politischen Entscheidungen, die von Land zu Land sehr heterogen seien. Es gebe aber einige Steuerkonstruktionsmerkmale, die unterschiedliche Elastizitäten erklärten. Diese seien:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><em>Erstens </em>seien die Elastizitäten des zu versteuernden Vermögens tendenziell höher in Steuersystemen, die mehr Spielraum für unzureichende Angaben böten. Die Meldung von Vermögenswerten durch Dritte (z.B. durch Finanzinstitute) sei ein einflussreicher Faktor.</li><li><em>Zweitens </em>böte die Befreiung von Vermögenswerten von der Steuerbemessungsgrundlage Anreize, die Portfoliozusammensetzung zugunsten von steuerbefreiten Vermögenswerten zu verschieben; dadurch könne sich die Gesamtelastizität des steuerpflichtigen Vermögens erhöhen.</li><li><em>Drittens </em>hingen die Vermögenselastizitäten vom Grad der Zentralisierung der Vermögensteuer ab. In Spanien und der Schweiz, beides Länder mit dezentralisierter Vermögensbesteuerung, dürfte die interregionale Mobilität als Reaktion auf unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge die Gesamtelastizität des Vermögens erhöhen, so Advani/Tarrant.</li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit: Schrumpfung der Vermögensbasis</h3>



<p>Im Ergebnis deuteten die Erkenntnisse aus anderen Ländern darauf hin, dass eine gut konzipierte britische Vermögensteuer, die alle Vermögenswerte erfasse und in großem Umfang auf die Meldung von Vermögenswerten durch Dritte zurückgreife, nach einem Zeitraum von vier bis acht Jahren eine Elastizität des steuerpflichtigen Vermögens in Bezug auf den Nettosteuersatz in der Größenordnung von 7 bis 17 Prozent erreichen könnte &#8211; je nachdem, welche Annahmen über den Umfang der internationalen Migrationsreaktionen getroffen würden. Dies bedeute, die Vermögensbasis würde als Reaktion auf einen Steuersatz von 1 Prozent auf das Vermögen um 7 bis 17 Prozent schrumpfen.</p>
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		<title>Vermögensverteilung in Deutschland 1895 bis 1918</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 12:05:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Charlotte Bartels]]></category>
		<category><![CDATA[Moritz Schularick]]></category>
		<category><![CDATA[Thilo Albers]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wealth and its Distribution in Germany]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/02/justice-gecb830231_1920.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Thilo N. H. Albers (Humboldt Universität Berlin), Charlotte Bartels (DIW Berlin) und Moritz Schularick (Universität Bonn) haben mit dem Beitrag „Wealth and its Distribution in Germany, 1895-2018“ die erste umfassende Studie über die Vermögensverteilung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-in-deutschland/">Vermögensverteilung in Deutschland 1895 bis 1918</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Thilo N. H. Albers (Humboldt Universität Berlin), Charlotte Bartels (DIW Berlin) und Moritz Schularick (Universität Bonn) haben mit dem Beitrag <strong><a href="https://wid.world/wp-content/uploads/2022/06/WorldInequalityLab_WP2022_09_WealthDistributionGermany.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Wealth and its Distribution in Germany, 1895-2018“</a></strong> die erste umfassende Studie über die Vermögensverteilung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert vorgelegt. Sie kombinieren Steuer- und Archivdaten, Haushaltsbefragungen, historische volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Vermögenslisten, um die Entwicklung der deutschen Vermögensverteilung auf lange Sicht zu analysieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögen und seine Verteilung: die wesentlichen Ergebnisse</h3>



<p>(1) <strong>Die Vermögenskonzentration in den Händen der obersten 1 Prozent in Deutschland sei langfristig um fast die Hälfte zurückgegangen, von fast 50 Prozent im Jahr 1895 auf heute 27 Prozent.</strong> Fast der gesamte Rückgang des Vermögensanteils der obersten 1 Prozent erfolgte in weniger als 40 Jahren, zwischen dem Ersten Weltkrieg und den ersten Jahren der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Zwischenkriegszeit und die Vermögensbesteuerung nach dem Zweiten Weltkrieg zeichneten sich als die großen Gleichmacher in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts aus. Seit den frühen 1950er Jahren bewege sich der Anteil der obersten 1 Prozent innerhalb einer engen Spanne. (Abbildung 1)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1025" height="606" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1.jpg" alt="Vermögensverteilung: Vermögensanteil der Top-1% und Bottom-50% in Deutschland, 1895-2018" class="wp-image-1832" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1.jpg 1025w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1-300x177.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-1-768x454.jpg 768w" sizes="(max-width: 1025px) 100vw, 1025px" /></figure>



<p><strong>„Ein klarer Trend hin zu einem immer größeren Anteil der reichsten ein Prozent am Gesamtvermögen lässt sich nicht beobachten“</strong>, schreiben Albers, Bartels und Schularick in einem aktuellen Beitrag für die F.A.Z. („Der Reichtum der Deutschen“, F.A.Z., 1. August 2022, S. 16). Hinter dieser oberflächlichen Stabilität würden sich jedoch erhebliche Bewegungen in der Gesamtverteilung des Vermögens verbergen, insbesondere in den letzten Jahrzehnten.</p>



<p>(2) <strong>Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 habe sich das durchschnittliche Vermögen der 50-90 Prozent fast verdoppelt und das der obersten 10 Prozent mehr als verdoppelt, während das durchschnittliche Vermögen der unteren 50 Prozent fast unverändert geblieben sei</strong> (Abbildung 8a). Diese Trends spiegelten sich in der Entwicklung des Medianvermögens für die verschiedenen Gruppen wider (Abbildung 8b). Das mediane Vermögen der 50-90 Prozent (70. Perzentil) stieg von etwa 200.000 Euro im Jahr 1993 auf fast 400.000 Euro im Jahr 2018. Das Medianvermögen der obersten 10 Prozent (95. Perzentil) stieg von etwa 600.000 Euro im Jahr 1993 auf fast 1,4 Millionen Euro im Jahr 2018.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="941" height="427" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8.jpg" alt="Vermögenswachstum nach Gruppen, 1993-2018" class="wp-image-1834" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8.jpg 941w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8-300x136.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-8-768x348.jpg 768w" sizes="(max-width: 941px) 100vw, 941px" /></figure>



<p>(3) Die Bewertung von Vermögenswerten habe dabei eine wichtige Rolle gespielt. Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 hätten zwei Trends die deutsche Vermögensverteilung geprägt: <strong>Die Haushalte an der Spitze der Verteilung erzielten beträchtliche Kapitalgewinne aufgrund des steigenden Unternehmensvermögens</strong> (Das Unternehmensvermögen ist die Summe des Eigenkapitals in (1) Aktiengesellschaften, (2) Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Quasi-Kapitalgesellschaften und (3) Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.). <strong>Gleichzeitig verzeichnete die Mittelschicht große Wertzuwächse bei Wohnimmobilien</strong>, so dass sich der Abstand zwischen den Inhabern von Vermögenswerten der Ober- und der Mittelschicht nur mäßig vergrößerte. (Abbildung 10)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="950" height="527" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10.jpg" alt="Vermögenswachstum durch Veränderung der Kapitalrenditen, 1993-2018 und 2008-2018" class="wp-image-1836" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10.jpg 950w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10-300x166.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Figure-10-768x426.jpg 768w" sizes="(max-width: 950px) 100vw, 950px" /></figure>



<p><strong>Das reale Vermögen des Durchschnittshaushalts der unteren 50 Prozent stagnierte jedoch in den vergangenen vier Jahrzehnten.</strong> Das durchschnittliche Vermögen der ärmeren 50 Prozent der deutschen Gesellschaft habe Ende der 1970er Jahre bei rund 20.000 Euro gelegen. 40 Jahre später liege es inflationsbereinigt immer noch auf demselben Wert, führen Albers, Bartels und Schularick in der F.A.Z. dazu aus. Ohne Berücksichtigung der Sozialversicherungsansprüche habe sich <strong>der Anteil der unteren 50 Prozent am Gesamtvermögen von 5 Prozent im Jahr 1978 auf 2,8 Prozent im Jahr 2018 fast halbiert</strong>.</p>



<p>Ergänzend zu der Darstellung von Albers, Bartels und Schularick zeigt die nachfolgende Grafik der Wealth Distribution Database die Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland von 1896 bis 2021.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="761" height="606" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1.jpg" alt="Vermögensungleichheit, Deutschland, 1896-2021" class="wp-image-1838" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1.jpg 761w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/08/Image-1-300x239.jpg 300w" sizes="(max-width: 761px) 100vw, 761px" /></figure>



<p>Die prozentualen Anteile am Gesamtvermögen seit 1993 (weiter geht die Wealth Distribution Database bei den Bottom-50 % nicht zurück) sehen wie folgt aus:</p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>1993</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2001</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2011</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center"><strong>2021</strong></td></tr><tr><td><strong>Top-1 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">22,9</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">26,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">27,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">29,7</td></tr><tr><td><strong>Top-10 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">53,2</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">57,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">58,8</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">59,6</td></tr><tr><td><strong>Bottom-50 %</strong></td><td class="has-text-align-center" data-align="center">5,7</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,9</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,1</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">3,4</td></tr></tbody></table><figcaption>Quelle: Wealth Distribution Database, <a href="https://wid.world/country/germany/" target="_blank" rel="noopener">https://wid.world/country/germany/</a></figcaption></figure>



<p>Danach ist der <strong>Anteil der Bottom-50 % seit 1993 um 40 Prozent von 5,7 auf 3,4 Prozent zurückgegangen</strong>.</p>



<p>Um diesen Rückgang zu verstehen, muss man sich darüber klar werden, dass <strong>die Kapitalrenditen zu unterschiedlichem Vermögenswachstum führten, da sich die Portfolios über die Vermögensverteilung hinweg systematisch und anhaltend unterschieden</strong>, so Albers, Bartels und Schularick (s. oben Abbildung 10). Sie weisen darauf hin, dass <strong>das Portfolio der Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung hauptsächlich aus Spareinlagen und anderen Finanzanlagen wie Lebensversicherungen mit niedrigen Renditen bestehe</strong>, die nicht an Wert gewonnen hätten. Für die deutsche Mittelschicht (50-90 Prozent) und die obere Mittelschicht sei dagegen das <strong>Wohneigentum</strong> mit einem Portfolioanteil von fast 60 Prozent bzw. 55 Prozent der wichtigste Vermögenswert. Schließlich werde <strong>Unternehmensvermögen</strong> zur dominierenden Vermögensklasse, wenn man zum obersten Perzentil der deutschen Vermögensverteilung aufsteige, und mache 50 Prozent des Vermögens aus.</p>



<p>Das Problem der divergierenden Kapitalrenditen bringen die Autoren folgendermaßen auf den Punkt: <strong>„Real estate wealth is the most important form of wealth for most households. In 2018, about 53% of total gross wealth is residential real estate.”</strong> Die <a href="https://vermoegensperspektiven.de/je-hoeher-die-wohneigentumsquote-desto-niedriger-die-vermoegensungleichheit/">viel zu geringe Wohneigentumsquote in Deutschland erweist sich einmal mehr als Problem – nicht zuletzt bei der Vermögensverteilung</a> mit Blick (auch) auf die untere Hälfte der Verteilung. Auch in der F.A.Z. legen die Autoren den Finger in die Wunde: <strong>„Ein breiterer Zugang auch ärmerer Haushalte zu Anlageklassen mit höheren langfristigen Renditen als Sparbücher bleibt ein Desiderat der Vermögensbildung in Deutschland.“</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögen und seine Verteilung: die Schlussfolgerungen</h3>



<p>Eine zentrale Erkenntnis sei, dass in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, <strong>Veränderungen in der Bewertung des vorhandenen Vermögens eine wichtige Rolle für Veränderungen in der Vermögensverteilung über längere Zeiträume spielten</strong>. Die Portfolios der Haushalte unterschieden sich innerhalb der Verteilung, so dass relative Preisänderungen auf den Aktien- und Immobilienmärkten den gesamten Vermögensbestand neu bewerteten und damit die gesamte Vermögensverteilung in quantitativ bedeutsamer Weise beeinflussten.</p>



<p>In den letzten 70 Jahren habe der Vermögensanteil der obersten 1 Prozent um das Nachkriegsniveau geschwankt. Seit der Wiedervereinigung sei die <strong>Vermögenskonzentration an der Spitze nur mäßig angestiegen</strong>. Der Hauptgrund für diese Stabilität liege darin, dass die Mittelschicht erhebliche Zuwächse bei den Immobilienvermögen erzielt habe, wodurch die Konzentration an der Spitze abgeschwächt worden sei. <strong>Ein erheblicher Teil der Bevölkerung besitze jedoch kein Vermögen und habe daher nicht in vollem Umfang von den steigenden Aktien- oder Immobilienpreisen profitiert.</strong></p>



<p>Schließlich: <strong>Zwischen 1993 und 2018 habe sich die Kluft zwischen den „Besitzenden“ und den „Habenichtsen“ deutlich vergrößert.</strong> In der unteren Hälfte der Verteilung sei das Vermögen kaum gewachsen, während sowohl die oberen 10 Prozent als auch die 50-90 Prozent der Haushalte ihr Vermögen in etwa verdoppelt hätten. Infolgedessen sei ein Haushalt in den obersten 10 Prozent der Vermögensverteilung heute im Durchschnitt 100 Mal reicher als ein Haushalt in der unteren Hälfte. Vor 25 Jahren habe der Unterschied noch das 50-fache betragen.</p>



<p>In ihrem Beitrag für die F.A.Z. gelangen Albers, Bartels und Schularick zu einem Resümee, von dem man sich wünschte, dass es in politischen Kreisen nicht nur gehört, sondern befolgt wird. Sie schreiben:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Für die gegenwärtige Debatte um die Vermögensverteilung liefert die historische Perspektive keine Argumente im Sinne einer zunehmenden Konzentration der Vermögen an der Spitze. Signifikant ist allerdings die wachsende Lücke zwischen Vermögen der oberen Hälfte der Gesellschaft, wo der Wert von Aktien- und Immobilienvermögen in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist, und der unteren Hälfte, wo die Vermögen in den letzten 40 Jahren stagnierten. Der fallende Anteil der unteren 50 Prozent am Gesamtvermögen und entsprechende <strong>Konzepte zum Vermögensaufbau für einkommensschwächere Haushalte verdienen aus diesem Blickwinkel mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als weitgehend unbegründete Sorgen um eine wachsende Vermögenskonzentration an der Spitze.</strong>“</p><cite>Albers/Bartels/Schularick, F.A.Z., 1. August 2022, S. 16</cite></blockquote>



<p></p>
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		<title>Vermögen in Deutschland zu niedrig – Vermögensbildung tut Not</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jun 2022 09:12:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Ludwig Erhard]]></category>
		<category><![CDATA[Medianvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparverhalten]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohneigentumsquote]]></category>
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<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Im internationalen Vergleich sind die Vermögen in Deutschland zu niedrig. Zwar liegt das Gesamtvermögen in Deutschland bei umgerechnet 18,3 Billionen US-Dollar; damit ist Deutschland das viertreichste Land der Erde nach den USA (126,3), China (74,9) und Japan (26,9), vor UK [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-in-deutschland/">Vermögen in Deutschland zu niedrig – Vermögensbildung tut Not</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Im internationalen Vergleich sind die Vermögen in Deutschland zu niedrig. Zwar liegt das Gesamtvermögen in Deutschland bei umgerechnet 18,3 Billionen US-Dollar; damit ist Deutschland das viertreichste Land der Erde nach den USA (126,3), China (74,9) und Japan (26,9), vor UK (15,3) und Frankreich (14,9). Betrachtet man allerdings das durchschnittliche Vermögen pro Erwachsenem, liegt Deutschland mit knapp 269.000 US-Dollar weltweit nur auf Platz 18 unter den Top-20-Ländern (Quelle: <a href="https://www.credit-suisse.com/media/assets/corporate/docs/about-us/research/publications/global-wealth-databook-2021.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Credit Suisse, Global Wealth Databook, 2021</a>).</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="814" height="710" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Top-20-Laender_Wealth-per-adult-Ende-2020.jpg" alt="Vermögensbildung: Top-20-Länder nach Vermögen pro Erwachsenem" class="wp-image-1770" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Top-20-Laender_Wealth-per-adult-Ende-2020.jpg 814w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Top-20-Laender_Wealth-per-adult-Ende-2020-300x262.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Top-20-Laender_Wealth-per-adult-Ende-2020-768x670.jpg 768w" sizes="(max-width: 814px) 100vw, 814px" /></figure>



<p>Um deutlicher zu machen, über welche Vermögenswerte die gewöhnliche Person eines Landes tatsächlich verfügt, ist ein Blick auf das Median-Vermögen hilfreich. Der Median bildet exakt die Mitte der Pro-Kopf-Vermögen ab, die eine Hälfte der Bevölkerung hat mehr, die andere Hälfte weniger Vermögen. Das Median-Vermögen der Erwachsenen liegt in Deutschland bei rund 65.000 US-Dollar (ca. 61.600 Euro; Kurs: 10.06.2022). Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von 14 Ländern, davon zwölf europäische. Beim Median-Vermögen belegt Deutschland hier – mit Abstand – den letzten Platz.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="908" height="718" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Vermoegensschaetzungen-nach-Laendern-Ende-2020.jpg" alt="Vermögensbildung: Vermögensschätzungen nach Ländern (Ende 2020)" class="wp-image-1771" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Vermoegensschaetzungen-nach-Laendern-Ende-2020.jpg 908w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Vermoegensschaetzungen-nach-Laendern-Ende-2020-300x237.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Vermoegensschaetzungen-nach-Laendern-Ende-2020-768x607.jpg 768w" sizes="(max-width: 908px) 100vw, 908px" /></figure>



<p>Zur Verdeutlichung: Die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland hat weniger als 65.000 US-Dollar Vermögen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum die Vermögen in Deutschland so niedrig sind</h3>



<p>Es gibt mehrere Gründe, warum das so ist. Regelmäßig genannt wird die Wechselwirkung zwischen Wohlfahrtsstaat und privaten Vermögen. Je höher das sozialstaatliche Versorgungsversprechen desto weniger wird die Notwendigkeit erkannt, privat Vermögen zu bilden. Weitere wichtige Punkte sind das falsche Sparverhalten und die im internationalen Vergleich geringe Bedeutung des Wohneigentums in Deutschland.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa-1024x1024.jpeg" alt="Wohneigentumsquoten in ausgewählten Ländern Europas 2019" class="wp-image-1772" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa-1024x1024.jpeg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa-300x300.jpeg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa-150x150.jpeg 150w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa-768x768.jpeg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/Wohneigentumsquoten-in-Europa.jpeg 1200w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Das Statistische Bundesamt meldet sogar noch niedrigere Werte für Deutschland als die in der Grafik gezeigten Zahlen von Eurostat. Laut dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Campus/Datenreport/Downloads/datenreport-2021-kap-7.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Datenreport 2021, Kapitel 7: Wohnen</a>, wurden im Jahr 2018 bundesweit gut 46,5 Prozent der (bewohnten) Wohnungen (inkl. Einfamilienhäuser) durch den Eigentümer bewohnt. Dabei reichen die Eigentumsquoten von 64,7 Prozent im Saarland bis 17,4 Prozent in Berlin. Deutschland bleibe also ein Land der Mieter (53,5 Prozent). „In keinem anderen Land der Europäischen Union wohnen so wenig Menschen in den ‚eigenen vier Wänden‘ wie in Deutschland“, heißt es in dem Report.</p>



<p>Ein sehr unbefriedigender Zustand. Denn: Wohneigentum ist nicht nur ein wichtiger Baustein bei der Vermögensbildung, die Wohneigentumsquote hat auch maßgeblichen Einfluss auf die Vermögensverteilung: <a href="https://vermoegensperspektiven.de/je-hoeher-die-wohneigentumsquote-desto-niedriger-die-vermoegensungleichheit/">Die Vermögensungleichheit sinkt, je höher die Wohneigentumsquote ist.</a></p>



<p>Wohneigentum ist ein wichtiger, aber natürlich nicht der einzige Baustein für die Vermögensbildung. Ein weiterer ist das Sparverhalten, und hier spielen natürlich Aktien ein wesentliche Rolle, die ein großer Teil der Deutschen scheut wir der Teufel das Weihwasser. Einmal mehr hat der <a href="https://www.allianz.com/content/dam/onemarketing/azcom/Allianz_com/economic-research/publications/specials/en/2021/october/2021_10_07_Global-Wealth-Report.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allianz Global Wealth Report</a> darauf hingewiesen, dass der Schlüssel zu hohem Wachstum der Finanzvermögen in der Portfoliostruktur liege, also im Sparverhalten. Die US-Sparer hielten knapp 55 Prozent ihres Finanzvermögens in Form von Wertpapieren, vor allem Aktien, und konnten daher vom Börsenboom der letzten Jahre stark profitieren.</p>



<p>Der Erfolg dieser Anlagestrategie lasse sich eindeutig beziffern. In den letzten fünf Jahren entfielen in den USA 70 Prozent des gesamten Vermögenszuwachses auf den Wertzuwachs der Vermögensanlagen. In Westeuropa liege diese Quote bei 46 Prozent und in Deutschland bei sehr bescheidenen 16 Prozent.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="956" height="647" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/AGI_Anteil-des-Wertzuwachses-am-Gesamtwachstum-des-Finanzvermoegens.jpg" alt="Share of increase in value in total growth of financial assets, 2016-2020, selected markets" class="wp-image-1773" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/AGI_Anteil-des-Wertzuwachses-am-Gesamtwachstum-des-Finanzvermoegens.jpg 956w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/AGI_Anteil-des-Wertzuwachses-am-Gesamtwachstum-des-Finanzvermoegens-300x203.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/06/AGI_Anteil-des-Wertzuwachses-am-Gesamtwachstum-des-Finanzvermoegens-768x520.jpg 768w" sizes="(max-width: 956px) 100vw, 956px" /><figcaption>Anteil des Wertzuwachses am Gesamtwachstum des Finanzvermögens</figcaption></figure>



<p>Die Deutschen seien zwar Weltmeister im Sparen, könnten diesen „Nachteil“ aber nicht ausgleichen, wie der Vergleich der Vermögenszuwächse in diesem Zeitraum (2016 bis 2020) zeige: In den USA waren es plus 39 Prozent, in Deutschland plus 26 Prozent. Entscheidend für den Anlageerfolg sei nach wie vor die Anlageentscheidung: Sparer ignorieren den Aktienmarkt zu ihrem eigenen Nachteil.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Plädoyer für Förderung der Vermögensbildung</h3>



<p><a href="https://de.allianzgi.com/de-de/unsere-experten/experts-container/hans-joerg-naumer" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dr. Hans-Jörg Naumer</a>, Director Global Capital Markets &amp; Thematic Research bei Allianz Global Investors, hat in einem kürzlich <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/soziale-marktwirtschaft/vermoegensaufbau-fuer-alle-ungleichheit-im-privaten-eigentum-18060429.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in der F.A.Z. erschienen Beitrag</a> ein Plädoyer für eine „gezielte Politik zur Förderung der Vermögensbildung“ gehalten. Die Vermögensbildung sei „der Elefant im Raum bei den drängendsten gesellschaftspolitischen Debatten und ein weitgehend übersehener Bestandteil der Sozialpolitik“, so Naumer. Zurecht weist Naumer darauf hin, eine Politik zur Förderung der Vermögensbildung müsse bei der ökonomischen Allgemeinbildung ansetzen. Zweifellos eine unerlässliche Voraussetzung, um die es leider schlecht bestellt ist. Gleichzeitig muss – gerade in Zeiten, in denen der Politik ständig neue Konstrukte zur Umverteilung einfallen – an ein Ordnungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft erinnert werden: die Verantwortung des Einzelnen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wider den sozialen Untertan</h3>



<p>Der Anspruch der Sozialen Marktwirtschaft an die Verantwortung des Einzelnen hat Ludwig Erhard in seinem Buch „Wohlstand für alle“ (1957) mehr als nachdrücklich – trotzdem heute leider meist vergessen – formuliert. Erhard schrieb: „Die soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrundeliegende geistige Haltung, d. h. also die Bereitschaft, für das eigene Schicksal Verantwortung zu tragen, und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche soziale Maßnahmen (…) zum Absterben verurteilt wird.“ (Wfa, 245)</p>



<p>Ebenso wenig wie ein Volk mehr verzehren könne, als es als Volk an Werten geschaffen habe, so wenig könne auch der Einzelne mehr an echter Sicherheit erringen, als wir uns im Ganzen durch Leistung Sicherheit erworben hätten. Diese Grundwahrheit werde auch nicht durch „Verschleierungsversuche mittels kollektiver Umlegeverfahren“ aus der Welt geschafft. (Wfa, 250)</p>



<p>Erhard warnte vor den Folgen eines „gefährlichen Weges hin zum Versorgungsstaat (…), an dessen Ende der soziale Untertan und die bevormundete Garantierung der materiellen Sicherheit durch einen allmächtigen Staat, aber in gleicher Weise auch die Lähmung des wirtschaftlichen Fortschritts in Freiheit stehen wird“. (Wfa, 252) Soziale Sicherheit sei gewiss gut und in hohem Maße wünschenswert, „aber soziale Sicherheit muss zuerst aus eigener Kraft, aus eigener Leistung und aus eigenem Streben erwachsen“. Am Anfang müsse die eigene Verantwortung stehen, und erst dort, wo diese nicht ausreiche oder versage, setze die Verpflichtung des Staates und der Gemeinschaft ein. (Wfa, 262)</p>



<p>Wenn wir Deutschland wirklich etwas gegen die Vermögensungleichheit unternehmen wollen, dann ist die Förderung der Vermögensbildung ein wirksames Instrument, das nicht zuletzt dazu beitragen würde, die „bevormundete Garantierung der materiellen Sicherheit durch einen allmächtigen Staat“ zu überwinden.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegen-in-deutschland/">Vermögen in Deutschland zu niedrig – Vermögensbildung tut Not</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Schiefe Darstellung der Vermögensverteilung in Deutschland hat Methode</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Apr 2022 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[WSI]]></category>
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<p>Es steht außer Frage: Vermögen sind in Deutschland ungleich verteilt, jedenfalls deutlich ungleicher als die Einkommen. Die Vermögensverteilung ist in Deutschland aber nicht so ungleich, wie es regelmäßig dargestellt wird. Wir haben das schon in zwei Beiträgen beleuchtet (nämlich hier [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">Schiefe Darstellung der Vermögensverteilung in Deutschland hat Methode</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Es steht außer Frage: Vermögen sind in Deutschland ungleich verteilt, jedenfalls deutlich ungleicher als die Einkommen. Die Vermögensverteilung ist in Deutschland aber nicht so ungleich, wie es regelmäßig dargestellt wird. Wir haben das schon in zwei Beiträgen beleuchtet (nämlich <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit-um-ueber-20-prozent/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-in-deutschland-weniger-ungleich-als-gewoehnlich-behauptet/">hier</a>), möchten gleichwohl aber noch einmal darauf zurückkommen.</p>



<p>Bei einer Recherche zu neuen Veröffentlichungen in Sachen „Vermögen“ stießen wir auf der Webseite des <a href="https://www.wsi.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)</a> der Hans Böckler Stiftung auf folgende Darstellung der Vermögensverteilung.</p>



<p>Die Antwort auf die Frage, wie ungleich Vermögen in Deutschland verteilt seien, hänge stark davon ab, welche Daten herangezogen würden, heißt es beim WSI. „Auf Basis des SOEP lag der Gini-Koeffizient bei 0,78 im Jahr 2019 (<a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schröder et al. 2020</a>). Allerdings weisen eine Vielzahl von Studien (z.B. <a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/roiw.12279" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Vermeulen 2018</a>, <a href="https://link.springer.com/article/10.1007/s10797-019-09578-1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bach et al. 2019</a>) darauf hin, dass Befragungsdaten die Vermögensungleichheit unterschätzen, da (Super-)Reiche in den Daten unterrepräsentiert sind. Unter Einbeziehung einer gesonderten Reichenstichprobe steigt der Gini-Koeffizient im SOEP auf 0,81 an; werden zusätzlich die Vermögensinformationen aus dem Managermagazin herangezogen, liegt der Gini-Koeffizient sogar bei 0,83.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="790" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021-1024x790.png" alt="Vermögensverteilung: Anteil des Nettovermögens der reichsten 10 %, 1 % und 0,1 % am Gesamtvermögen" class="wp-image-1725" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021-1024x790.png 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021-300x231.png 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021-768x593.png 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021-1536x1185.png 1536w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/WSI_Vermoegensverteilung-2021.png 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Diese starke Konzentration der Vermögen zeige sich auch bei der Verteilung, insbesondere bei der Betrachtung der Vermögensanteile, die auf die reichsten 10 Prozent, 1 Prozent bzw. 0,1 Prozent entfielen (siehe Abbildung). Demnach besäßen die Top 10 Prozent je nach Datengrundlage zwischen 59 und 67 Prozent des Gesamtvermögens, die Top 1 Prozent zwischen 22 und 35 Prozent des Gesamtvermögens und die reichsten 0,1 Prozent sogar zwischen sieben und 20 Prozent (<a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schröder et al. 2020</a>). Im Vergleich dazu besitze die untere Hälfte der Vermögensverteilung lediglich 2,5 Prozent des Gesamtvermögens (<a href="https://link.springer.com/article/10.1007/s10797-019-09578-1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bach et al. 2019</a>), so das WSI.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögensverteilung: Hinzugerechnet wird nur, was „nützt&#8220;</h3>



<p>Was diese Darstellung verschweigt, das sind die Altersvorsorgevermögen. Es liegen mehrere Studien dazu vor, wie sich die Vermögensäquivalente aus den Ansprüchen an die Altersvorsorgesysteme auf die Vermögensverteilung auswirken (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.538110.de/diw_sp0853.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bönke et al. 2016</a>, <a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.554238.de/diw_sp0899.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bönke et al. 2017</a>, <a href="https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/pwp-2018-0028/html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Peichl et al. 2019</a>, <a href="https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Sozialpolitik/2021/Downloads/Studie_Gerechtes-Deutschland_final.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vbw/IfO 2021</a>). Sie alle kommen zu dem gleichen Ergebnis: Die Berücksichtigung der Altersvorsorgevermögen reduziert die Vermögensungleichheit deutlich. Je nach Studie sinkt der Gini-Koeffizient für die Vermögensverteilung um 22 bis 33 Prozent.</p>



<p>Konnte das WSI dies bei Veröffentlichung der oben zitierten Erkenntnisse zu Vermögensverteilung wissen? Sicher, die Autoren hätten das wissen können. Mindestens die beiden Studien von Bönke et al. (2016, 2017) und die Studie von Peichl et al. (2019) sind <em>vor</em> den vom WSI als Quellen herangezogenen Studien (s. oben) erschienen. Erkennbar geben sich die Darstellungen beim WSI wie auch die dort verwendeten Quellen alle Mühe, durch Hinzurechnung von Vermögen aus einer Zusatzstichprobe für hohe Vermögen und aus sog. „Reichenlisten“ (in diesem Fall Manager Magazin) eine immer höhere Vermögensungleichheit darzustellen.</p>



<p>Diese Hinzurechnung kann man ja machen – nur müsste man dann eben auch die Altersvorsorgevermögen mitberücksichtigen. Das unterbleibt. Der Grund ist offensichtlich: In die Berechnungen einbezogen wird, was der eigenen politischen Agenda nützt. Was ihr schadet, wird nicht erwähnt.</p>



<p>P.S.: Übrigens: Der auch vom WSI als Quelle angegebene Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat am DIW Berlin, stellte in einer <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.831678.de/publikationen/wochenberichte/2021_50_1/grunderbe_und_vermoegensteuern_koennen_die_vermoegensungleichheit_verringern.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">im Dezember 2021 veröffentlichten Untersuchung</a> fest, die Nettovermögen der privaten Haushalte seien in Deutschland „<strong>besonders ungleich verteilt</strong>“ (Hervorhebung N.H.). In einer Fußnote zu dieser Aussage heißt es aber dann: Berücksichtige man die „Sozialvermögen“ in Form von Ansprüchen an die sozialen Sicherungssysteme – also vor allem die „quantitativ bedeutsamen Anwartschaften an die Alterssicherungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung“ – durch Kapitalisierung der Versorgungsansprüche, <strong><a href="https://vermoegensperspektiven.de/diw-grunderbe-wuerde-vermoegensungleichheit-senken/">reduziere „sich die Vermögensungleichheit in Deutschland massiv</a></strong> – der Gini-Koeffizient sinkt um 24 Prozent“. (Hervorhebung N.H.)</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">Schiefe Darstellung der Vermögensverteilung in Deutschland hat Methode</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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		<title>Vermögensverteilung in Deutschland weniger ungleich als gewöhnlich behauptet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 14:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Ungleichheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
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<p>Geht es um die Vermögensverteilung in Deutschland wird regelmäßig beklagt, sie sei besonders ungleich. Richtig ist: Vermögen sind hierzulande deutlich ungleicher verteilt als Einkommen. Richtig ist aber auch, dass die Vermögensungleichheit nicht so ausgeprägt ist, wie von bestimmter politischer Seite [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">Vermögensverteilung in Deutschland weniger ungleich als gewöhnlich behauptet</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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<p>Geht es um die Vermögensverteilung in Deutschland wird regelmäßig beklagt, sie sei besonders ungleich. Richtig ist: Vermögen sind hierzulande deutlich ungleicher verteilt als Einkommen. Richtig ist aber auch, dass die Vermögensungleichheit nicht so ausgeprägt ist, wie von bestimmter politischer Seite immer wieder behauptet wird. Das liegt wesentlich daran, dass die üblichen Betrachtungen zum Nettovermögen eine Komponente überhaupt nicht berücksichtigen: die Vermögensäquivalente aus den Ansprüchen an die Altersvorsorgesysteme. Dabei gibt es nicht erst seit gestern Untersuchungen dazu, wie sich die Hinzuziehung von Rentenansprüchen auf die Vermögensverteilung auswirkt. Um es vorweg zu nehmen: Sie reduziert die Vermögensungleichheit deutlich.</p>



<p>Zuletzt hat darauf im vergangenen Jahr die vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erstellte Studie <a href="https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Sozialpolitik/2021/Downloads/Studie_Gerechtes-Deutschland_final.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Gerechtes Deutschland – Die Rolle der Vermögen”</a> hingewiesen, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit-um-ueber-20-prozent/">die wir in einem früheren Beitrag bereits behandelt haben</a>. Ergebnis: Die Vermögensungleichheit in Deutschland wird durch Anwartschaften&nbsp;aus gesetzlichen, privaten und betrieblichen&nbsp;Altersvorsorgesystemen um mehr als 20 Prozent reduziert. Der&nbsp;<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gini-Koeffizient" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gini-Koeffizient</a>&nbsp;sinkt durch die Erweiterung um die Vermögensäquivalente aus der Altersvorsorge im Jahr 2017 von knapp 0,8 auf rund 0,6.</p>



<p>Nun werden Kritiker möglicherweise einwenden, dieser Befund sei erwartbar, schließlich stamme die Untersuchung vom „arbeitgebernahen” Institut der deutschen Wirtschaft und sei im Auftrag der bayerischen Wirtschaftslobby erstellt worden. Diesem möglichen Einwand kann allerdings der Wind aus den Segeln genommen werden. Denn: Die vbw-Studie des IW bestätigt Erkenntnisse aus früheren Forschungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Bönke et al. 2016</h3>



<p>So haben Bönke et al. 2016 die wohl erste Analyse für Deutschland vorgelegt, die das Rentenvermögen in einer Analyse der Vermögensungleichheiten für die gesamte deutsche Bevölkerung im Ruhestand und im Nicht-Ruhestand berücksichtigt (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.538110.de/diw_sp0853.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The joint distribution of net worth and pension wealth in Germany, SOEPpapers 853-2016</a>). Bönke et al. schreiben: „Research on wealth inequality usually focuses on real and financial assets, while pension wealth – the present value of future pension entitlements from public and company pension schemes – receives little attention. This is astonishing, given that pension plans play an important role for material security and well‐being for an overwhelming part of the population and, thus, should be accounted for in peoples’ wealth portfolios.” (S. 1)</p>



<p>Zur Vermögensverteilung kommen die Autoren zu folgendem Ergebnis: „Consistent with previous studies for Germany, the distribution of net worth is very unequal. Here the Gini coefficient is 0.785. The inclusion of pension wealth leads to a marked reduction of the Gini coefficient of roughly 25% to 0.594 for augmented wealth.” (S. 25, siehe folgende Tabelle)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="925" height="388" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Inequality-of-wealth-aggregates-2016.jpg" alt="Vermögensverteilung, Vermögensungleichheit (Gini) | Inequality of wealth aggregates" class="wp-image-1577" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Inequality-of-wealth-aggregates-2016.jpg 925w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Inequality-of-wealth-aggregates-2016-300x126.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Inequality-of-wealth-aggregates-2016-768x322.jpg 768w" sizes="(max-width: 925px) 100vw, 925px" /><figcaption>Source: SOEPv30, persons living in private households age 18 and above in 2013 and respondents of the 2012 and 2013 waves.</figcaption></figure>



<p>Es zeigt sich, so Bönke et al., dass die Berücksichtigung des Rentenvermögens wichtige Auswirkungen auf die Verteilung und das Niveau des Vermögens habe. In Deutschland sei die durch den Gini-Koeffizienten gemessene Ungleichheit des erweiterten Vermögens um etwa ein Viertel geringer als die des Nettovermögens. Darüber hinaus sei der Median des erweiterten Vermögens etwa sechsmal so groß wie der Median des Nettovermögens, während der Mittelwert nur doppelt so hoch ist, was auf die hohe Konzentration des Rentenvermögens in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung zurückzuführen sei.</p>



<p>Die Untersuchung von Bönke et al. (2016) stütze sich ausschließlich auf Umfragedaten – das deutsche SOEP – um zu zeigen, dass das Rentenvermögen eine wichtige Komponente des individuellen Vermögens in Deutschland sei und dass seine Einbeziehung in die individuelle Vermögensverteilung eine beträchtliche Verringerung der gemessenen Ungleichheit mit sich bringe.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Bönke et al. 2017</h3>



<p>Anfang 2017 legten Bönke et al. eine Folgeuntersuchung vor (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.554238.de/diw_sp0899.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">A Head-to-Head Comparison of Augmented Wealth in Germany and the United States, SOEPpapers 899-2017</a>), die Zahlen zum Vermögen nicht (wie 2016) auf individueller Ebene, sondern auf Haushaltsebene bereitstellt. Das Konzept auf Haushaltsebene spiegele wider, dass Haushalte in der Regel Ressourcen zusammenlegten. Darüber hinaus sei die aktuelle Messung des Rentenvermögens breiter angelegt als die von Bönke et al. (2016), da auch tatsächliche und erwartete Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten einbezogen würden. In der Untersuchung von 2017 stellen Bönke et al. die Höhe, die Zusammensetzung und die Ungleichheiten des erweiterten Vermögens der privaten Haushalte – definiert als die Summe aus Nettovermögen und Rentenvermögen – für zwei Länder dar: die Vereinigten Staaten und Deutschland.</p>



<p>„Our results are as follows: The inclusion of pension wealth adds about 48% to average net worth in the United States and 61% in Germany. This reduces the wealth gap between the two countries: While the ratio of average net worth is about 1.8 in favor of the United States (average for United States: US$337,000; Germany: US$182,000), it is considerably lower, 1.4, for augmented wealth (average for United States: US$651,000; Germany: US$473,000). The addition of pension wealth also reduces measured wealth inequalities: In the United States, the Gini coefficient drops from 0.892 for net worth to 0.701 for augmented wealth; in Germany from 0.765 to 0.511.” (S. 3)</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="867" height="839" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Gini-coefficient-by-wealth-aggregate-2017.jpg" alt="Gini-coefficient of wealth aggregate" class="wp-image-1584" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Gini-coefficient-by-wealth-aggregate-2017.jpg 867w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Gini-coefficient-by-wealth-aggregate-2017-300x290.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/SOEPpapers_Gini-coefficient-by-wealth-aggregate-2017-768x743.jpg 768w" sizes="(max-width: 867px) 100vw, 867px" /></figure>



<p>In beiden Ländern verringere die Einbeziehung von Rentenvermögen in die Portfoliopositionen der Haushalte die gemessene Vermögensungleichheit; in Deutschland werde die Vermögensungleichheit durch die Hinzufügung von Rentenvermögen allerdings stärker reduziert als in den Vereinigten Staaten. In Bezug auf das Nettovermögen bestätigten die Ergebnisse den früheren Befund einer deutlich höheren Ungleichheit in den Vereinigten Staaten. Der Gini-Index betrage 0,892 im Gegensatz zu 0,765 in Deutschland. Die Hinzufügung von Sozialversicherungsrenten zum Nettovermögen verringere die Ungleichheit. Der Gini-Index sinke in den Vereinigten Staaten um 21 Prozent (auf 0,704), in Deutschland ist die Verringerung sogar noch größer (33 Prozent auf 0,512), was auf die höhere Bedeutung der Sozialversicherungsrenten zurückzuführen sei.</p>



<p>Die Hinzufügung von Vermögen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge zum Nettovermögen verringere die Ungleichheit ebenfalls, allerdings sei der Effekt geringer. In beiden Ländern sinke der Gini-Index um etwa sieben Prozent. Wenn man das Vermögen der Sozialversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zum Nettovermögen hinzufüge, erhalte man ein erweitertes Vermögen. Der entsprechende Gini-Index sinke in den Vereinigten Staaten um 0,191 Punkte von 0,892 auf 0,701 und in Deutschland um 0,254 Punkte (33 Prozent) auf 0,511. Die Umverteilungswirkung des Rentenvermögens sei also in Deutschland größer, so Bönke et al. 2017 in ihrer „Conclusion”.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Peichl et al. 2018</h3>



<p>Eine weitere Veröffentlichung, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Altersvorsorgevermögen bei der Betrachtung der Vermögensverteilung erwähnenswert ist, ist die Untersuchung <a href="https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/pwp-2018-0028/html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Ökonomische Ungleichheit in Deutschland – ein Überblick”</a> von Peichl et al. 2018. Methodisch orientieren sich die Autoren vom ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen an Bönke et al. (2017) und berücksichtigen neben den Nettovermögen zusätzlich explizit die individuellen Rentenansprüche.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="348" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/Peichl-et-al.-2018_Zerlegung-der-Vermoegensungleichheit-1024x348.jpg" alt="Zerlegung der Vermögensungleichheit" class="wp-image-1590" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/Peichl-et-al.-2018_Zerlegung-der-Vermoegensungleichheit-1024x348.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/Peichl-et-al.-2018_Zerlegung-der-Vermoegensungleichheit-300x102.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/Peichl-et-al.-2018_Zerlegung-der-Vermoegensungleichheit-768x261.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/Peichl-et-al.-2018_Zerlegung-der-Vermoegensungleichheit.jpg 1135w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die Tabelle „zeigt die Ungleichheit der Vermögensverteilung in Deutschland im Jahr 2012, unterteilt nach verschiedenen Vermögenskomponenten. In der ersten Spalte findet sich der Gini-Koeffizient für die jeweilige Vermögenskomponente. Es zeigt sich, dass durch die Berücksichtigung von Rentenansprüchen die Ungleichheit der Nettovermögen (Gini von 0,73) spürbar sinkt (auf 0,53)”, so Peichl et al. (S. 194).</p>



<p>Die zweite Spalte zeige den Anteil der jeweiligen Vermögenskomponente am erweiterten Gesamtvermögen. Die privaten Nettovermögen wiesen mit 40 Prozent zwar den größten Einzelanteil der betrachteten Komponenten auf; eine Vernachlässigung von individuellen Rentenansprüchen jedoch würde die Bewertung der Vermögensverteilung massiv verzerren. 60 Prozent des im SOEP gemessenen erweiterten Gesamtvermögens gingen auf Rentenansprüche und insbesondere auf Ansprüche aus den staatlichen Vorsorgeinstitutionen zurück.</p>



<p>In der vierten Spalte sei jeder der betrachteten Komponenten ein relativer Beitrag zur Gesamtheit der Ungleichheit der erweiterten Vermögen zugewiesen. Insgesamt könne beinahe die Hälfte der gemessenen Vermögensungleichheit in Deutschland (0,53 Gini-Indexpunkte) auf die ungleiche Verteilung von Nettoprivatvermögen zurückgeführt werden. Ein weiteres Drittel sei den privaten Vorsorgeinstitutionen, also den privaten und betrieblichen Rentenvermögen zuzuweisen. Lediglich 19 Prozent gingen auf Unterschiede der staatlichen Rentenansprüche zurück.</p>



<p>„Die Berücksichtigung dieser Rentenansprüche führt also zu einer erheblichen Reduktion der gemessenen Vermögensungleichheit in Deutschland“, so das Fazit (S. 195).</p>



<h3 class="wp-block-heading">Schlussbemerkung</h3>



<p>Die hier dargestellten wissenschaftlichen Untersuchungen, die allesamt zeigen, dass durch die Hinzuziehung der Altersvorsorgevermögen die Vermögensungleichheit in Deutschland deutlich sinkt, sollen nicht zum Anlass genommen werden, das Thema Vermögensungleichheit vom Tisch zu wischen. Das ist und bleibt ein Thema. Nur sollte der Versuch unternommen werden, ein möglichst realistisches und vollständiges Bild der tatsächlichen Verhältnisse zu zeichnen und kein verzerrtes, das hauptsächlich der Unterfütterung politischer Agenden dient.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">Vermögensverteilung in Deutschland weniger ungleich als gewöhnlich behauptet</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
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