<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Erbschaftsteuer &#8211; Vermögensperspektiven</title>
	<atom:link href="https://vermoegensperspektiven.de/tag/erbschaftsteuer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://vermoegensperspektiven.de</link>
	<description>Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</description>
	<lastBuildDate>Wed, 02 Aug 2023 15:09:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/07/cropped-VP_Bildmarke-2023_512x512px-32x32.png</url>
	<title>Erbschaftsteuer &#8211; Vermögensperspektiven</title>
	<link>https://vermoegensperspektiven.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 4)</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-4/</link>
					<comments>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-4/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 10:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Flat Tax]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vermoegensperspektiven.de/?p=2278</guid>

					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/annie-spratt-lU4TuhmIKs4-unsplash_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Die ersten drei Teile unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer haben sich mit der Bewertung des Erbens im Lichte des Leistungsprinzips (Teil 1), den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit (Teil 2) und dem Für und Wider der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-4/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 4)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/annie-spratt-lU4TuhmIKs4-unsplash_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Die ersten drei Teile unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer haben sich mit der Bewertung des Erbens im Lichte des Leistungsprinzips (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">Teil 1</a>), den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">Teil 2</a>) und dem Für und Wider der Erbschaftsteuer (<a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/" data-type="post" data-id="2261">Teil 3</a>) beschäftigt. Im abschließenden vierten Teil der Serie betrachten wir mögliche Reformansätze, die vor allem mit dem Stichwort „Flat Tax” verbunden sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zur Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland</h3>



<p>In der Oktober-Umfrage (2016) des Ökonomenpanels des ifo-Instituts und der F.A.Z. wurden Professoren für Volkswirtschaftslehre an deutschen Universitäten zur Erbschaftsteuer und ihrer jüngsten Reform in Deutschland befragt. Die deutschen Volkswirte sprachen sich mehrheitlich für eine niedrigere, dafür einheitliche Erbschaftsteuer ohne Ausnahmeregelungen aus.</p>



<p>„Bei der Frage, ob sie grundsätzlich eine hohe oder gar keine Besteuerung von Erbschaften bevorzugen, stimmte die Mehrheit der Teilnehmer (51%) keiner der beiden Möglichkeiten zu. Dies zeigt zwar, dass die Ökonomen eine Erbschaftsteuer prinzipiell befürworten, diese allerdings nicht zwangsläufig hoch ausfallen sollte. Immerhin noch 37% der Teilnehmer würden aber eine grundsätzliche hohe Besteuerung befür­worten, da Erbschaften für sie leistungsloses Vermögen dar­stellen. Lediglich 12% der Teilnehmer sprechen sich für eine generelle Abschaffung der Erbschaftsteuer aus.”</p>



<p>Unter der Voraussetzung eines gleichen Steueraufkommens entschieden sich 61 Prozent der im Ökonomenpanel von ifo und F.A.Z. im Herbst 2016 befragten Professoren für Volkswirtschaftslehre für eine Besteuerung aller Erbschaften (ohne Ausnahme) mit einem <strong>einheitlichen niedrigen Satz</strong>. 39 Prozent der Befragten würden dagegen die Besteuerung mit gestaffelten Sätzen von bis zu 50 Prozent und Ausnahmen für Betriebsvermögen (wie gegenwärtig) bevorzugen. (vgl. <a href="https://www.ifo.de/publikationen/2017/aufsatz-zeitschrift/die-erbschaftsteuer-deutschland-reformbedarf-und" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ifo Schnelldienst 1/2017 Die Erbschaftsteuer in Deutschland — Reformbedarf und Reformkompromiss</a>)</p>



<p>„Erbschaftsteuer — abschaffen oder grundlegend reformieren”, das <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-erbschaftsteuer-muss-reformiert-werden-fordert-steuerrechtler-kirchhof-18733546.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">fordert der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof in einem Beitrag für die F.A.Z.</a> am 9. März 2023. Kirchhof argumentiert, eine Steuer, die aufgrund von Ausnahmen und Gestaltungen nur in Sonderfällen greife, widerspreche dem Gleichheitssatz. Daher sei die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundlegend zu reformieren. Jedoch drohe die Reform durch drei Missverständnisse fehlgeleitet zu werden:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Die Steuer müsse sich am Nutzwert und nicht am Verkaufswert des Erbes orientieren.</li>



<li>Bei der Besteuerung von Unternehmen seien die geltenden Entlastungen kein sachfernes Steuerprivileg, sondern dienten einer zumutbaren Steuerlast.</li>



<li>Die Erbschaftsteuer sei kein taugliches Mittel, um der Schere zwischen Arm und Reich zu begegnen.</li>
</ol>



<p>Auf die Finanzsituation in Deutschland sollte mit einer Förderung der Vermögensbildung und einer besseren Chancengleichheit insbesondere in der Bildung reagiert werden.</p>



<p>Für Kirchhof liegt es nahe, die Erbschaftsteuer (wie viele andere Länder) abzuschaffen. Würde Deutschland im Gegenzug die Einkommensteuer um nur ein Prozent erhöhen, würde das Ersatzaufkommen den vierfachen Ertrag erbringen. „Will die Politik das Erben dennoch weiterhin besteuern, ist die Steuer grundlegend zu reformieren. Der Gesetzgeber sollte den Nutzwert des Erbes in einer breiten, einfach anzuwendenden Bemessungsgrundlage erfassen, für die dann ein <strong>niedriger Steuersatz</strong> greift.”</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welcher (niedrige) Steuersatz wäre passend?</h3>



<p>Dazu dokumentieren wir im folgenden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) eine Reihe von Vorschlägen, die in den vergangenen Jahren vorgetragen wurden.</p>



<p>Das Deutsche Institut für Altersvorsorge schreibt in seiner <a href="https://www.dia-vorsorge.de/wp-content/uploads/2015/09/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_LowRes.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie „Erben in Deutschland 2015–24: Volumen, Verteilung und Verwendung”</a>: „Zur Lösung des Zielkonflikts zwischen Effizienz und Gerechtigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer von vielen Ökonomen eine flat rate gefordert, d.h. niedrige Steuersätze, die dann aber ohne Ausnahmen sämtliche Einkommen umfassend einbeziehen und daher auch effektiv bezahlt werden. (…) Aber wie hoch sollte dieser Steuersatz dann sein? Eine Orientierung gäbe die effektive, mittlere Steuerbelastung aller Erbschaften der letzten Jahre, die lag – wie Anfang dieses Kapitels berechnet – zuletzt bei knapp 3 %. Eine ausnahmslose Besteuerung aller Erbschaften wäre demnach aufkommensneutral, wenn der Steuersatz einer flat rate bei <strong>3 %</strong> läge.” (S. 59ff.; Anm. dazu: die effektive Besteuerung von Erbschaften lag 2021 bei 3,7 Prozent).</p>



<p><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/gestoppte-reform-ifo-chef-fordert-acht-prozent-erbschaftsteuer-auf-alles-14341808.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ifo-Präsident Clemens Fuest begründete schon im Sommer 2016</a>, dass ein einheitlicher niedriger Steuersatz die einfachste und gerechteste Lösung sei und sprach sich unter Einhaltung der persönlichen Freibeträge für eine einheitliche Erbschaftsteuer von <strong>8 Prozent</strong> auf alles aus.</p>



<p>Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat am DIW Berlin schreibt <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.608735.de/publikationen/wochenberichte/2018_49_4/die_erbschaftsteuer_ist_die_beste____reichensteuer_____kommentar.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in einem Kommentar im DIW Wochenbericht</a>: „Unternehmensübertragungen im Wert von über zehn Millionen Euro sollten mit <strong>mindestens zehn Prozent</strong> besteuert werden. Ferner sollten Steuervergünstigungen für Immobilien, Spenden und Stiftungen reduziert werden. Einschränken sollte man auch die Möglichkeit, persönliche Freibeträge durch Schenkungen alle zehn Jahre erneut zu nutzen.”</p>



<p>DIW-Präsident Marcel Fratzscher sieht das ähnlich. In einer <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ZEIT-Kolumne schreibt er im Juli 2020</a>: „Eine radikale Vereinfachung der Erbschaftsteuer, beispielsweise nach Freibeträgen eine <strong>zehnprozentige Steuer</strong> für alle und ohne Ausnahme, wäre eine kluge und von der Gesellschaft wahrscheinlich als gerecht wahrgenommene Lösung.” Ähnlich äußerte sich Fratzscher <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.810218.de/nachrichten/das_glueck_der_wenigen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in einem Blogbeitrag am 18. Februar 2021</a>: „Vorstellbar wäre auch eine Flat Tax bei Erbschaften, also eine gleichmäßige Besteuerung zum Beispiel von <strong>zehn Prozent</strong>, die keine Ausnahmen bei großen Vermögen, aber großzügige Freibeträge für kleine Erbschaften und Schenkungen vorsieht (die es ja auch heute schon gibt). Dies würde mehr Fairness bedeuten und helfen, dass Erbinnen und Erben sich stärker am Gemeinwohl beteiligen.”</p>



<p>Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat im Herbst 2021 eine Untersuchung vorgelegt, die eine Abschätzung des Potentials der Erbschaftsteuer zur Entlastung des Faktor Arbeit vornimmt (<a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-eine-abschaetzung-des-potenzials-der-erbschaftssteuer-zur-entlastung-des-faktors-arbeit.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Policy Paper 18/21</a>). Die Autoren kommen zu folgenden Ergebnis: „Als Reformmodell für die Erbschaftsteuer empfehlen viele Ökonomen eine breite Bemessungsgrundlage mit einem einheitlichen und geringen Steuersatz, also eine Abkehr vom jetzigen Modell mit zum Teil hohen Steuersätzen, dafür aber umfangreichen Freibeträgen und Verschonungsregeln. Allerdings sind die möglichen Steuermehreinnahmen eines solchen Flat-Tax-Modells eher gering, wie eine Auswertung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zeigt. Die Einführung eines Pauschalsteuermodells mit einer breiteren Steuerbasis in der Erbschaftsteuer würde bei einem einheitlichen Steuersatz von <strong>10 Prozent</strong> nur wenig zusätzliches Steueraufkommen generieren und hätte demzufolge nur wenig Potenzial, um relevante Beschäftigungseffekte (durch eine Entlastung des Faktors Arbeit; NH) zu erzeugen.”</p>



<p>Davon abgesehen betont auch das IW die Vorteile einheitlicher niedriger Steuersätze: „Eine breite Steuerbemessungsgrundlage (keine Befreiungen für Unternehmen und selbst genutzte Immobilien und geringe persönliche Freibeträge), niedrige Steuersätze (zum Beispiel <strong>Steuersätze zwischen 2 bis 10 Prozent</strong>) und großzügige Stundungsregelungen werden häufig für eine gut konzipierte Erbschaftsteuer empfohlen. Die Vorteile einer solchen Regelung lägen in der Einfachheit und Transparenz. Der geringe Steuersatz würde Ausweichreaktionen begrenzen. Bei progressiven Steuersätzen wären stärkere Ausweichreaktionen zu erwarten, was insbesondere das Betriebsvermögen betreffen würde. Gleichzeitig würde ein einheitlicher Steuersatz dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nicht widersprechen, da alle Erben den gleichen Anteil des Erbes als Steuern zahlen – unabhängig davon, um welche Art von Vermögen es sich handelt.”</p>



<p>Anders als noch Mitte 2020 (und im Februar 2021) <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.862135.de/nachrichten/wir_brauchen_eine_andere_erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schlägt Marcel Fratzscher im Dezember 2022</a> — ebenfalls in der ZEIT — einen höheren Steuersatz als zehn Prozent vor (bei erhöhten Freibeträgen). Er schreibt: „Auf der einen Seite sollte man die Grundfreibeträge um 25 Prozent erhöhen, um einen Ausgleich für die Wertsteigerungen der vergangenen Jahre zu ermöglichen, so wie vom Finanzminister vorgeschlagen. Andererseits sollte im Gegenzug die Erbschaftsteuer auf eine Flat Tax umgestellt werden, mit einem effektiven Steuersatz von <strong>15 Prozent</strong> auf alle Erbschaften und Schenkungen, abzüglich der dann höheren Freibeträge.” Die anfallende Steuerlast könne über viele Jahre gestreckt werden, falls Erben Liquiditätsprobleme hätten. Das würde eine Substanzbesteuerung der Unternehmen vermeiden und gleichzeitig dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr bringen, so Fratzscher.</p>



<p>Am 17. April 2023 <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cdu-radikale-steuer-plaene-koennten-teuer-fuer-topverdiener-werden-18827121.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">berichtet die F.A.Z.</a> (Paywall), die CDU bereite eine „radikale Steuerwende” vor. Laut CDU wird ein einheitlicher niedriger Erbschaftsteuersatz von <strong>10 Prozent</strong> auf das gesamte übertragene Vermögen unter der Berücksichtigung von persönlichen Freibeträgen angestrebt, der für alle Erbschaften gleichermaßen gelten solle. Inzwischen, so ist zu lesen (F.A.Z., 11. Juli 2023), nennt die CDU keinen Steuersatz mehr, und betont, Familienunternehmen müssten weiterhin ohne Substanzverlust vererbt werden können.</p>



<p><a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftssteuer-darauf-kommt-es-bei-der-reform-jetzt-an-18641125.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Für F.A.Z.-Redakteur Manfred Schäfers</a> sprechen Ungerechtigkeiten im System — etwa die Frage: „Warum können die Nachkommen einer industriellen Dynastie riesige Werte zum Steuerspottpreis einsacken, während andere erhebliche Summen an das Finanzamt abführen müssen, wenn sie ein vergleichbares Bankdepot erhalten?” — für eine Reform der Erbschaftsteuer „mit einem niedrigen Steuersatz für alle und auf alles. Wenn dieser <strong>weniger als 10 Prozent</strong> beträgt, muss kein Erbe den Familienbetrieb plündern, um das Finanzamt zu befriedigen. Das ist pragmatisch und gerecht. Damit sollten alle gut leben können – selbst vermögende Erblasser.”</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ist ein einheitlicher niedriger Steuersatz für Unternehmen tragbar?</h3>



<p>Die hier aufgeführten Vorschläge für einen einheitlichen Steuersatz pendeln in der Regel zwischen drei und zehn Prozent. Das hört sich moderat an. Dass aber selbst einstellige Steuersätze für Unternehmen im Erbfall unter Umständen zu einem Problem werden können, merkt Gregor Kirchhof in seinem oben erwähnten F.A.Z.-Artikel an: „Die Verkaufswerte der 2.000 größten Familienunternehmen in Deutschland beginnen bei niedrigen dreistelligen Millionenbeträgen und reichen weit darüber hinaus. Selbst für eine Steuerlast von <strong>7 Prozent</strong> fehlt oft die Liquidität.&#8220; Der Wert des Unternehmensvermögens sei unter anderem in Markennamen, Patenten, Produktionsstätten und Mitarbeitern gebunden. Erst im Falle eines einkommensteuerpflichtigen Verkaufes würden diese Werte in Teilen realisiert.</p>



<p>Schon vor zehn Jahren kam das unter anderem von der Stiftung Familienunternehmen geförderte <a href="https://www.zu.de/institute/fif/assets/pdf/pfifig/pFIFig_03_2013_Erbschaftsteuer_FIF.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Friedrichshafener Institut für Familienunternehmen an der Zeppelin-Universität zu dem Schluss</a>, eine „Flat Tax” von 10 oder 15 Prozent (letzteres für den Fall, dass die Erbschaftsteuer auf 15 Jahre gestundet und jedes Jahr 1 Prozent der Steuer beglichen wird) bei gleichzeitiger vollständiger oder sehr weitgehender Streichung der betrieblichen Verschonungsregeln „würde eine erhebliche Steuermehrbelastung gerade für mittlere und große Familienunternehmen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Erbschaftsteuer immer der Vermögensbestand und nicht dessen Ertrag besteuert ist, es sich materiell somit um eine Substanzsteuer handelt, sind diese politischen Pläne für die Familienunternehmen und damit für den Standort Deutschland prohibitiv.”</p>



<p>Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen haben Martin Beznoska und Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft untersucht (<a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-flat-tax-modell-schlecht-fuer-kleine-unternehmen-335240.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Kurzberichte 32.2017</a>), wie sich ein einheitlicher Steuersatz von 8 Prozent (dieser entspräche auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamts (2016) zu Erbschaften und Schenkungen für 2015 in etwa einer aufkommensneutralen Reform der Erbschaftsteuer) ohne Verschonungsregeln im Vergleich zum derzeitigen System auswirken würde.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="760" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-1024x760.jpg" alt="Erbschaftsteuer: Auswirkungen einer Flat Tax auf Unternehmen" class="wp-image-2283" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-1024x760.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-300x223.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax-768x570.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/Auswirkungen-Flat-Tax.jpg 1065w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Beznoska/Hentze schreiben dazu: „Die persönlichen Freibeträge würden bei Einführung eines ‚Flat-Tax-Modells’ annahmegemäß unverändert bleiben und werden daher in der Vergleichsrechnung ausgeblendet. Dagegen würden die Verschonungsregeln ersatzlos gestrichen werden. (…) Zum Vergleich ist die Steuerbelastung nach dem heutigen Erbschaftsteuerrecht dargestellt. Unterstellt wird bei der Anwendung des Steuersatzes der engste Verwandtschaftsgrad. (…) Es wird deutlich, dass die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen bei einem einheitlichen Steuersatz von 8 Prozent bereits deutlich größer ist als nach der aktuellen Gesetzeslage. (…) Erben großer und sehr großer Unternehmen würden sich bei einem ‚Flat-Tax-Modell’ (…) gegenüber dem jetzigen Reformgesetz in der Regel besserstellen.” Inzwischen würde eine aufkommensneutrale Reform der Erbschaftsteuer bei Streichung der Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen nach Berechnungen anhand der Erbschaftsteuerstatistik 2021 ungefähr mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von gut 10 Prozent einhergehen, so das IW im <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023_Stellungnahme_Freibeträge_Erbschaftsteuer.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW-Report 24.2023</a>.</p>



<p>Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats, hält die Ansicht der Befürworter einer „Flat Tax”, eine pauschale Besteuerung aller Erbschaften mit einem niedrigen Steuersatz von etwa zehn Prozent schmerze niemanden, für falsch. „Denn es belastet die Investitionsmöglichkeiten der Familienunternehmen gewaltig”, <a href="https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/familienunternehmen-ueber-die-erbschaftsteuer-werden-gefaehrliche-halbwahrheiten-erzaehlt/29037290.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt Kirchdörfer in einem Beitrag für die Wirtschaftswoche</a> im März dieses Jahres. Schon jetzt halte der deutsche Fiskus die Hand auf, wie Erbfälle bei Familienunternehmen wie Tengelmann und Knorr-Bremse zeigten, in denen nach Medienberichten hohe Erbschaftsteuern anfielen. Die „Flat Tax“ könne zu noch höheren Belastungen führen. Auch eine schrittweise Begleichung der Steuerschuld über zehn Jahre ändere nicht daran, „dass bei den Banken die Kreditfähigkeit des Unternehmens für Investitionen gewaltig sinkt. Das Kapital fehlt für die Transformation und zur Bewältigung von Krisen.”</p>



<p>Kirchdörfer bringt ein weiteres Argument gegen einen einheitlichen niedrigen Steuersatz, das nicht unterschätzt werden sollte. „Die Erfahrungen in der Steuerpolitik zeigen leider auch”, so Kirchdörfer, „dass niedrige Sätze nicht lange niedrig bleiben.” In der Tat ist damit zu rechnen, dass es nach einer möglichen Einführung eines niedrigen einheitlichen Steuersatzes nicht allzu lange dauern wird, bis die ersten vorpreschen und eine Erhöhung fordern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Flat Tax <em>und </em>Freibetrag für Betriebsvermögen?</h3>



<p>Bei allen berechtigen Einwänden — grundsätzlich spricht nichts gegen einen einheitlichen Steuersatz für alle. „Dies würde die Einfachheit und Transparenz erhöhen, während ein geringer Steuersatz Ausweichreaktionen und negative Effekte auf den Unternehmensfortbestand begrenzen würde. Außerdem würden alle Erben den gleichen Anteil des Erbes als Steuern zahlen, unabhängig von der Art des Vermögens, was dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit entspricht”, <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023_Stellungnahme_Freibeträge_Erbschaftsteuer.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt das IW</a>. Eine Flat Tax wäre zudem unkompliziert, unbürokratisch und würde die Finanzämter entlasten, <a href="https://www.iwd.de/artikel/interview-eine-flat-tax-bietet-viele-vorteile-586271/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wie Martin Beznoska vom IW ergänzt</a>.</p>



<p>Gleichzeitig weist er aber auch darauf hin, es könnten schnell Arbeitsplätze verloren gehen, wenn Betriebsvermögen zu stark besteuert würde. Im schlimmsten Fall müssten Betriebe sogar dichtmachen. „Das führt gesamtwirtschaftlich zu Wertschöpfungsverlust und kann nicht gewollt sein. Vor allem für den Fortbestand von regional verankerten Familienunternehmen sind Verschonungsmöglichkeiten wichtig und richtig”, sagt Beznoska. Daher sollte „ein pauschaler Freibetrag für Betriebsvermögen – der sich zum Beispiel nach der Zahl der Beschäftigten richtet (und nicht die Aufrechterhaltung einer konstanten Lohnsumme zur Bedingung macht; NH) – (…) beibehalten werden, um den Weiterbetrieb kleiner und mittelgroßer Unternehmen nicht zu gefährden”.</p>



<p>Wäre das nicht ein vernünftiger Kompromiss? Ein einheitlicher niedriger Steuersatz für alle und trotzdem ein pauschaler Freibetrag für Betriebsvermögen. Das entspricht zwar nicht ganz der reinen Lehre, weil es gerade eine der Grundideen der „Flat Tax” ist, eine einheitliche Steuer für alle und auf alles bei gleichzeitiger, möglichst umfassender Streichung von Ausnahmen zu erheben. Allerdings ist die besondere Bedeutung der deutschen Familienunternehmen zu berücksichtigen. Niemand kann daran gelegen sein, dass wegen einer hohen Erbschaftsteuerforderung Arbeitsplätze verloren gehen oder Unternehmen ganz oder teilweise verkauft werden müssen.</p>



<p>Aber selbst bei einer „Flat Tax” <em>mit </em>pauschalem Freibetrag für Familienunternehmen bliebe die Gefahr, dass der ursprüngliche Steuersatz recht bald Gegenstand von Erhöhungsdiskussionen wird.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-4/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 4)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-4/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/</link>
					<comments>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jun 2023 16:18:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vermoegensperspektiven.de/?p=2261</guid>

					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/simon-mumenthaler-SyD6-gBV5ec-unsplash.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Nachdem wir im ersten Teil unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer betrachtet haben, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann, und uns im zweiten Teil mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigt haben, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/simon-mumenthaler-SyD6-gBV5ec-unsplash.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Nachdem wir im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">ersten Teil</a> unserer Serie über Erben und Erbschaftsteuer betrachtet haben, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann, und uns im <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">zweiten Teil</a> mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigt haben, steht im dritten Teil das Für und Wider der Erbschaftsteuer im Mittelpunkt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Über das Für und Wider der Erbschaftsteuer</h3>



<p>Die Diskussion über das Für und Wider der Erbschaftsteuer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Kritik" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wird in Wikipedia so zusammengefasst</a>: „Die Befürworter sehen in ihrer Erhebung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wodurch staatliche Einnahmen zur Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur der ungleichen Vermögensverteilung geschaffen werden. Die Gegner einer Erhebung der Erbschaftsteuer sehen in ihr einen illegitimen Eingriff in das Familienvermögen und die Familie. Hinzu komme eine systematische Beeinträchtigung deren wirtschaftlicher Grundlagen in einem Bereich, der ansonsten besonderem staatlichen Schutz unterstellt sei.” (Quellenhinweise dazu in Wikipedia: Jens Beckert: Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts, Frankfurt/Main: Campus-Verlag 2004, S. 253–246; Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, HDWW, Bd. 2, 1980, G. Fischer – J.C.B. Mohr – Vandenhoeck &amp; Ruprecht, unter: Erbschafts- und Schenkungsteuer, S. 441)</p>



<p>Soweit die großen Linien der Diskussion. Detailliertere Einsichten zu den Argumenten der Gegner und der Befürworter der Erbschaftsteuer bietet der Beitrag <a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Unverdientes Vermögen oder illegitimer Eingriff in das Eigentumsrecht? Der öffentliche Diskurs um die Erbschaftssteuer in Deutschland und Österreich”</a> von Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt, beide vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln (vgl. dazu auch <a href="https://vermoegensperspektiven.de/verantwortungseigentum-ein-ueberblick-1/" data-type="post" data-id="2090">Teil 1 unserer Serie</a>). Beckert und Arndt haben 2016 untersucht, wie Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer ihre jeweilige Position begründen, und so die Strukturen des Diskurses zur Erbschaftssteuer ergründet. Datengrundlage waren die Online-Diskussionen, die zwei ausführliche Interviews im Dezember 2014 <a href="https://www.derstandard.at/story/2000008561989/erbe-und-arbeit-gleich-besteuern" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mit Jens Beckert in <em>Der Standard</em></a> und im März 2015 <a href="https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/erbschaft-und-vermoegensteuer-julia-friedrich-ueber-die-last-mit-dem-erbe-a-1023477.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mit Julia Friedrichs auf <em>Spiegel Online</em></a> zu dem Thema ausgelöst haben.</p>



<p>Insgesamt seien von den <em>Gegnern der Erbschaftsteuer </em>1.998 auswertbare Argumente vorgebracht worden. Die am häufigsten auftretenden Argumente bezögen sich „im weitesten Sinne auf Rahmenbedingungen, die gegen Erbschaftssteuern sprechen (19 Prozent), auf das Recht auf Eigentum (16 Prozent) und auf das Leistungsprinzip (13 Prozent). Darüber hinaus sind Argumente wichtig, die eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Staat, Politikern oder der Verwaltung zum Ausdruck bringen (9 Prozent), sowie Gründe, die sich auf die Sozialstruktur und soziale Ungleichheit beziehen (9 Prozent), und solche, die in der Erbschaftssteuer eine Mehrfachbesteuerung sehen (7 Prozent). Die übrigen Argumentarten machen jeweils weniger als 5 Prozent sämtlicher ausgewerteten Argumente der Gegner aus (vgl. Abbildung 2).” (S. 9)</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="517" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-1024x517.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Argumente der Gegner" class="wp-image-2265" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-1024x517.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-300x152.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner-768x388.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Gegner.jpg 1170w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>„Bei den inhaltlichen Begründungen verweisen die Gegner der Erbschaftssteuer insbesondere auf das Recht der Vererbung von Eigentum als liberalem Grundrecht und sie verweisen auf die Leistungen des Erblassers, die durch die Besteuerung des Erbes bestraft würden”, heisst es bei Beckert und Arndt. Außerdem führten die Gegner eine allgemeine Unzufriedenheit mit den staatlichen Institutionen und das technische Argument einer Doppelbesteuerung an, da der Erblasser das Vermögen ja bereits versteuert habe. (S. 24)</p>



<p>Die <em>Befürworter der Erbschaftsteuer </em>hätten insgesamt 1.300 Argumente zu den Diskussionen beigetragen. Genau wie bei den Gegnern seien die Bezüge auf Rahmenbedingungen die am häufigsten vorzufindende Argumentation (21 Prozent). „Mit 15 Prozent bezieht sich ein größerer Anteil der Argumente jedoch auf den Themenkomplex der sozialen Ungleichheit und Sozialstruktur. Das Leistungsprinzip ist auch in dieser Gruppe eines der wichtigsten Themen (15 Prozent), wird jedoch anders interpretiert. Weiterhin wichtig sind Einschätzungen zur Mehrfachbesteuerung (10 Prozent), die Forderung, zwischen den Einkommensarten umzuverteilen (7 Prozent), sowie Argumente, die sich auf das Eigentumsprinzip beziehen (5 Prozent; vgl. Abbildung 3).” (S. 14)</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="607" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-1024x607.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Argumente der Befürworter" class="wp-image-2268" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-1024x607.jpg 1024w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-300x178.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter-768x455.jpg 768w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/06/ErbSt_Argumente-Befuerworter.jpg 1122w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die Befürworter der Steuer verwendeten ein völlig anderes argumentatives Repertoire; bei ihnen stehe die Problematik sozialer Ungleichheit bei den Begründungen für die Steuer weit vorne, so Beckert/Arndt. „Durch die Erbschaftssteuer könne soziale Ungleichheit korrigiert werden. Auch die Befürworter der Steuer beziehen sich auf das Leistungsprinzip, interpretieren dies jedoch ganz anders als die Befürworter. Nicht die Leistungen des Erblassers, sondern die Leistungslosigkeit der Erben wird in den Vordergrund gerückt. Darüber hinaus wird das Argument der Mehrfachbesteuerung zurückgewiesen und beim Eigentumsprinzip wird die Sozialverpflichtung des Eigentums hervorgehoben.” (S. 24f.)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben und Erbschaftsteuer — zwei Sichtweisen</h3>



<p>Bei der Diskussion über das Für und Wider der Erbschaftsteuer ist es wichtig, zwei grundverschiedene Sichtweisen auseinanderzuhalten: zum einen die Sicht des Erblassers oder Schenkenden, zum anderen die Sicht der Erben oder Begünstigten. Natürlich könne sich der Erblasser oder Schenkende fragen, warum sein aus hochversteuertem Einkommen gebildetes Vermögen nochmals belastet werde. Für die Begünstigten bleibe es jedoch ein Zufluss, für den sie in der Regel nichts leisten mussten, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftssteuer-darauf-kommt-es-bei-der-reform-jetzt-an-18641125.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">meint Manfred Schäfers in der F.A.Z.</a> (Paywall).</p>



<p>Für beide Sichtweisen ist das Thema „Leistung” von großer Bedeutung — nur mit gänzlich umgekehrten Vorzeichen, wie wir gesehen haben: Der Erblasser sieht seine Leistung durch die Besteuerung des Erbes „bestraft” und beklagt eine Doppelbesteuerung; mit Blick auf die Begünstigten geht es nicht um die Leistungen des Erblassers, sondern darum, dass sie für ihr Erbe (in der Regel) keine Leistungen erbracht haben, das erhaltene Vermögen also „leistungslos” oder „unverdient” im Sinne von „nicht selbst verdient” ist.</p>



<p>Beide Sichtweisen sind schwerlich übereinzubringen. Entsprechend lässt sich mit der einen Sichtweise eine Erbschaftsteuer von 0 Prozent, mit der anderen eine von 100 Prozent begründen: „Mit dem Argument, die Erbschaft sei (Familien-)Vermögen, das aus bereits versteuertem Einkommen stammt, kann man einen Steuersatz von 0 % fordern. Aber genauso gut kann man einen Steuersatz von 100 % begründen, wenn man sich auf die Chancengleichheit zwischen Erben und Nichterben bzw. zwischen Erben hoher und geringer Vermögen beruft”, <a href="https://www.dia-vorsorge.de/wp-content/uploads/2015/09/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_LowRes.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">heißt es in der Studie „Erben in Deutschland 2015–24: Volumen, Verteilung und Verwendung” des Deutschen Instituts für Altersvorsorge</a>.</p>



<p>Weder 0 Prozent noch 100 Prozent sind gangbare Wege. „Ein Land, das Arbeit stark besteuert, kann größere Erbschaften und Schenkungen schwerlich komplett freistellen”, hält Schäfers in der F.A.Z. fest. Und Beckert trifft durchaus einen Punkt mit seinem Hinweis, viele glaubten, sie hätten einen möglichst ungeschmälerten Anspruch auf die Früchte der Leistungen ihrer Vorfahren — gleichzeitig sei es aber ganz selbstverständlich, keinen Anspruch auf den vollen Arbeitslohn zu haben, für den man gearbeitet habe.</p>



<p>Martin Beznoska und Tobias Hentze bringen die Sache in einem <a href="https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-eine-abschaetzung-des-potenzials-der-erbschaftssteuer-zur-entlastung-des-faktors-arbeit.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Paper des Instituts der deutschen Wirtschaft</a> auf den Punkt, wenn sie schreiben: „Eine Erbschaftsteuer bedeutet, Vermögenswerte zu besteuern, die durch bereits versteuertes Einkommen entstanden sind. Dies führt per Definition zu einer Doppelbesteuerung, bedeutet aber nicht zwangsläufig, die Idee der Erbschaftsteuer abzulehnen, da diese als Einkommensteuer des Erben im Sinne einer Erhöhung des Nettovermögens interpretiert werden kann.” Selbstverständlich handelt es sich also bei der Erbschaftsteuer — aus Sicht des Erblassers — um eine Doppelbesteuerung (wobei der Vollständigkeit halber anzumerken ist, dass die „zweite” Besteuerung nicht beim Erblasser, sondern bei den Erben erfolgt). Die Erbschaftsteuer kann aber durchaus als Einkommensteuer der Erben betrachtet werden.</p>



<p>Ob man bei dem Versuch, die Besteuerung von Arbeit und Erbschaften in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, dem Vorschlag von Jens Beckert folgt, Erbschaften in Höhe von Einkommen — also bis maximal 45 Prozent — zu besteuern, ist eine Frage der persönlichen Sichtweise und von politischen Präferenzen. Folgt man Beckert, müssten Erben knapp die Hälfte an den Staat abführen. „Über die Freibeträge würde man die kleinen Vermögen schützen und dadurch zu einer egalitäreren Verteilung von Vermögen kommen”, <a href="https://www.derstandard.at/story/2000008561989/erbe-und-arbeit-gleich-besteuern" target="_blank" rel="noreferrer noopener">so Beckert im Interview mit Der Standard, Dezember 2014 „Erbe und Arbeit gleich besteuern”</a>. „Der Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass mir unverständlich ist, wie sich in einer Gesellschaft, die sich als Leistungsgesellschaft versteht, Arbeit — die ja ganz offensichtlich Leistungserbringung bedeutet — so viel höher besteuert werden kann, als Erbschaften, die leistungsfrei erlangt werden. Mir erscheint es normativ plausibel zu sagen, dass Arbeit und Erbe zumindest gleich hoch besteuert werden sollen.”</p>



<p>Nun ist nicht alles, was normativ plausibel ist, auch wirtschaftlich sinnvoll. So wäre etwa eine Besteuerung von unternehmerisch gebundenem Vermögen im Erbfall bis maximal 45 Prozent keinesfalls sinnvoll, sondern im Gegenteil höchst kontraproduktiv. Da würde wohl auch Beckert zustimmen. Für Vermögen, das bei vielen Familienunternehmen ganz überwiegend in den Bilanzen gebunden ist, muss es also (weiterhin) angemessene Freibeträge oder Verschonungsregeln geben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben und Erbschaftsteuer — liquides versus betrieblich gebundenes Vermögen</h3>



<p>Bei Familienunternehmen entstehen die Herausforderungen bei der Übertragung von Vermögen schon allein durch die Frage, ob eine Übertragung überhaupt machbar ist. So sieht es etwa Patrick Adenauer, Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Bauwens. Wenn es sich um kein rein liquides Vermögen handele, sei der zentrale Punkt, ob die Erben die Erbschaftsteuer zahlen könnten.</p>



<p>Auch Hubertine Underberg-Ruder, Verwaltungsratspräsidentin der Underberg AG und Mitglied des Aufsichtsrats der Semper idem Underberg AG, differenziert zwischen einem liquiden und einem betrieblichen gebundenen Vermögen. Bestehe das Vermögen in kapitalgesellschaftlich leicht übertragbaren Aktienpaketen, sei steuerlich ein Zugriff leicht möglich und auch gesellschaftlich nicht negativ. Sei dagegen bei einem größeren mittelständischen Unternehmen der Unternehmensübergang mit hohen Erbschaftsteuern belastet, „ist das für alle Beteiligten letztendlich eher kontraproduktiv“. Daher glaube sie, die Verschonungsregeln, die der deutsche Staat vorgesehen habe, seien grundsätzlich ein richtiger Ansatz.</p>



<p>Alles in allem sind die unterschiedlichen Interessen des Staates einerseits und der Bürger andererseits hinsichtlich der Vermögensvererbung und ihrer Besteuerung nicht leicht unter einen Hut zu bringen.</p>



<p>Abgesehen davon, dass der Staat grundsätzlich lieber mehr als weniger Steuern einnimmt, wird er die (Chancen-)Gleichheit ins Feld führen, wird er je nach aktueller politischer Ausrichtung mal mehr, mal weniger Umverteilung fordern. Auch darf er, wie etwa in Bayern, den Lenkungszweck der Erbschaftsteuer nicht aus dem Augen verlieren, <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erbschaftsteuer-was-der-streit-ums-erben-verfassungsrechtlich-bedeutet-18556410.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">worauf der Heidelberger Verfassungs- und Steuerrechtsprofessor Ekkehart Reimer in der F.A.Z. hingewiesen hat</a> (Paywall). In Art. 123 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern heißt es nämlich: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.” Darüber hinaus wird der Staat aber auch ein Interesse daran haben, die Reduzierung des Kapitalstocks zu verhindern, die eintreten kann, wenn durch überzogene Erbschaftsteuern der Anreiz, Vermögen an die nächste Generation zu übertragen, erodiert, und der Verzehr des Vermögens bis zum Lebensende als die vorteilhaftere Option erscheint.</p>



<p>Auf Seiten der Bürger, der Erben in unserem Fall, bleibt der dynastische Gedanke ein zentraler Aspekt. Hier geht es um den Schutz der Familie und des Familienvermögens, um innerfamiliäre Solidarität zwischen den Generationen, um die Versorgung Hinterbliebener und das Recht des Erblassers auf freie Verfügung über sein Eigentum.</p>



<p>Am Ende kommt es darauf an, einen fairen Ausgleich der Interessen zu gestalten. Wie dieser Ausgleich aussehen soll, darüber gehen die Meinungen recht weit auseinander. Mit möglichen Reformansätzen durch eine „Flat Tax” beschäftigt sich der abschließende vierte Teil der Serie.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 3)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/</link>
					<comments>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 17:29:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensverteilung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vermoegensperspektiven.de/?p=2231</guid>

					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/pexels-andrea-piacquadio-3823497_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Geht es um Erben und Erbschaftsteuer ist der Hinweis auf die Vermögensungleichheit nicht weit. So beschäftigt sich beispielsweise in dem Wikipedia-Artikel zur Erbschaftsteuer in Deutschland ein ganzer Abschnitt mit dem Thema „Wachsende Vermögensungleichheit”, um eine „Ausweitung der Erbschaftsteuer als ‚effizienteste [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/pexels-andrea-piacquadio-3823497_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Geht es um Erben und Erbschaftsteuer ist der Hinweis auf die Vermögensungleichheit nicht weit. So beschäftigt sich beispielsweise in dem Wikipedia-Artikel zur Erbschaftsteuer in Deutschland ein ganzer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Wachsende_Vermögensungleichheit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Abschnitt mit dem Thema „Wachsende Vermögensungleichheit”</a>, um eine „Ausweitung der Erbschaftsteuer als ‚effizienteste Besteuerung’ (Stefan Bach, DIW; NH) von Vermögen” zu legitimieren. In diesem Abschnitt heißt es u.a.: „Bereits im Jahr 2010/11 stammten beim reichsten Prozent der Deutschen etwa 4/5 des Vermögens aus Erbschaften.” Als Quelle wird die Untersuchung <a href="https://web.archive.org/web/20150419135823/http://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/vwl/boenke/forschung/publikationen/discpaper2015_10.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Erbschaft und Eigenleistung im Vermögen der Deutschen: Eine Verteilungsanalyse” von Timm Bönke, Giacomo Corneo und Christian Westermeier</a> angeben. Das Zitat soll belegen, dass die Reichsten ihr Vermögen zum überwiegenden Teil nicht selbst erarbeitet, sondern geerbt haben. Aber stimmt das auch?</p>



<p>So fassen Bönke/Corneo/Westermeier ihre Ergebnisse zusammen:</p>



<p>„Die PHF‐Daten (Bundesbank-Studie Private Haushalte und ihre Finanzen; NH) legen nahe, dass die Vermögen der deutschen Privathaushalte zu etwa ein Drittel auf Erbschaften und Schenkungen zurückgehen. Dieser Anteil verändert sich entlang der Vermögensverteilung wenig. Insbesondere <strong>nimmt die relative Bedeutung von Erbschaften mit zunehmendem Privatvermögen nicht systematisch zu</strong>. In unserem Basisszenario mit gemeinsamer Kapitalisierung ist eher der gegenteilige Zusammenhang zu beobachten: Während in der Mittelschicht gut 36 % des Vermögens auf Erbschaften zurückgeführt wird, <strong>beträgt dieser Wert in der Oberschicht nur 27 %</strong>. Trotz (…) Einschränkungen sind zumindest die Größenordnungen unserer Schätzergebnisse für die unteren 99 % der Vermögensverteilung solide empirisch untermauert. Für diesen überwiegenden Anteil der Bevölkerung zeigt unsere Untersuchung, dass <strong>Erbschaften im Schnitt keine dominierende Ursache der Vermögensbildung sind und dass die Rolle von Erbschaften mit dem Vermögen der Haushalte nicht an Bedeutung gewinnt. Wesentlich weniger gesichert sind unsere Ergebnisse für das oberste Perzentil der Vermögensverteilung</strong>.” (S. 32ff.; Hervorhebungen NH)</p>



<p>Genau auf dieses Perzentil aber hebt das Zitat in Wikipedia ab. Dass Erben für den weit überwiegenden Anteil der deutschen Bevölkerung (99 Prozent) keinen dominanten Einfluss auf die Vermögensbildung hat, und dass das Ergebnis für das oberste Perzentil „wesentlich weniger gesichert” ist – das wird nicht erwähnt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Behauptungen zur Vermögensungleichheit</h3>



<p>Von der Vermögensungleichheit wird regelmäßig behauptet, dass sie „ständig weiter wächst”, und dass Erben einen wesentlichen Anteil an der Vermögenskonzentration hat. Dazu ist folgendes festzuhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Behauptung, die Vermögensungleichheit in Deutschland würde „ständig weiter wachsen” ist falsch. Die Vermögensungleichheit ist in Deutschland seit Jahren sogar leicht rückläufig (siehe <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-geht-zurueck/">hier</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-gesunken/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensungleichheit-ruecklaeufig/">hier</a>).</li>



<li>Regelmäßig lassen die Betrachtungen zur Vermögensungleichheit die Vermögensaquivalente aus den Altersvorsorgevermögen außer Betracht. Wird die Vermögensverteilung unter Berücksichtigung der Altersvorsorgevermögen untersucht, sinkt die Vermögensungleichheit deutlich (siehe <a href="https://vermoegensperspektiven.de/rentenansprueche-reduzieren-vermoegensungleichheit/">hier</a>, <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-weniger-ungleich/">hier</a> und <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-schief-dargestellt/">hier</a>).</li>



<li>Erben hat – wie wir oben gesehen keinen – für den weit überwiegenden Teil der deutschen Bevölkerung keinen dominanten Einfluss auf ihre Vermögensposition.</li>
</ul>



<p>Gleichwohl schreibt <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Präsident Fratzscher in einer ZEIT-Kolumne im Juli 2020</a>: „Aber der wichtigste Grund für die großen Unterschiede in den Vermögen in Deutschland ist ein anderer: Erbschaften. Über die Hälfte aller privaten Vermögen in Deutschland heute wurde nicht durch der eigenen Hände Arbeit, sondern durch Erbschaften und Schenkungen erzielt. Dies widerspricht dem Leistungsprinzip.” Und Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt halten in ihrer Untersuchung „<a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Unverdientes Vermögen oder illegitimer Eingriff in das Eigentumsrecht? Der öffentliche Diskurs um die Erbschaftssteuer in Deutschland und Österreich</a>” fest: „Der von den Befürwortern der Steuer am zweithäufigsten angeführte Themenbereich ist der Umgang mit sozialer Ungleichheit und die Auswirkungen einer Erbschaftssteuer auf die Sozialstruktur (15 Prozent). Der bedeutendste Punkt dürfte hier die Forderung nach Umverteilung und Ausgleich von zu stark ausgeprägter Vermögensungleichheit sein. Die Erbschaftssteuer soll makrosozial zur Korrektur von sozialer Ungleichheit beitragen.” (S. 16)</p>



<p>Doch wie sieht es in Sachen Vermögensungleichheit und Erbschaften tatsächlich aus? Der <a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 5/2021</a> weist darauf hin, die Wirkung von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit sei wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Dabei werde einerseits argumentiert, „dass Erbschaften und Schenkungen ungleich verteilt sind und hierbei vor allem einkommensstarke oder bereits vermögende Personen häufiger und auch höhere Summen erben oder geschenkt bekommen”. Dem werde andererseits entgegengehalten, „dass intergenerationale Transfers eine dämpfende Wirkung auf die Vermögensungleichheit haben, etwa wenn hohe Vermögen von wenigen – vorwiegend älteren – Menschen durch Erbschaften und Schenkungen an mehrere junge Menschen mit geringeren Vermögen verteilt werden”. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 5/2021</a>, S. 68)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben: Relative versus absolute Vermögensungleichheit</h3>



<p>Um diese unterschiedlichen Befunde nachvollziehen zu können, muss man den Unterschied zwischen relativer und absoluter Vermögensungleichheit betrachten. Grundsätzlich gilt hier: Mit Erhalt von intergenerationalen Transfers nimmt die relative Ungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) ab. Die absolute Vermögensungleichheit (gemessen an Vermögensdifferenzen in Euro) nimmt dagegen &#8211; je nach Ausgangsvermögen und Höhe der Erbschaft &#8211; zu.</p>



<p>Zu letzterem folgendes (adaptiertes) Beispiel des DIW: Eine Erbschaft in Höhe von beispielsweise 10.000 Euro bei einem Ausgangsvermögen von 20.000 Euro bedeute eine relative Vermögensveränderung von 50 Prozent; bei einer Erbschaft in Höhe von 40.000 Euro bei einen Ausgangsvermögen von 200.000 Euro mache die relative Bedeutung des Transfers nur 20 Prozent aus. Die relative Bedeutung selbst von kleinen Transfers sei damit am unteren Ende der Vermögensverteilung vergleichsweise groß, was insgesamt die relative Ungleichheit sinken lasse. Gleichzeitig nehme aber die absolute Ungleichheit zwischen den beiden Personen zu, da die Vermögensdifferenz um 30.000 Euro steige. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW Wochenbericht 5/2021</a>, S. 69)</p>



<p>Wenn man wie in diesem Beispiel jeweils einen Erben am unteren und am oberen Ende der Vermögensverteilung vergleicht, dann stimmt die Rechnung natürlich. Allerdings verschiebt sich die Vermögensmasse nicht nur zwischen den Generationen, sondern in der Regel auch von wenigen zu vielen. Der Grund: Viele Erbschaften gehen nicht nur an einen Erben, sondern verteilen sich auf mehrere. Erbschaften und Schenkungen führen daher nicht grundsätzlich zu einer höheren Konzentration der Vermögen, sondern sie sorgen sogar dafür, dass die Ungleichheit abnimmt, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) herausgearbeitet hat. „Rechnet man die Erbschaften und Schenkungen aus dem Nettovermögen heraus, steigt der Gini-Koeffizient um 0,02 Punkte – das heißt, die Ungleichheit steigt”, <a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">schreibt das Institut</a>.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1000" height="526" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D.webp" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Erbschaften reduzieren Vermögensungleichheit" class="wp-image-2238" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D.webp 1000w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D-300x158.webp 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/05/iwd_7_6-7-Erbschaft_Gini_D-768x404.webp 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></figure>



<p>Die Grafik zeigt, dass dieser Effekt auch in anderen europäischen Ländern auftritt: Überall steige der Gini-Koeffizient ohne Erbschaften und Schenkungen um 0,02 bis 0,04 Punkte, so das IW. Diese Werte scheinen winzig und damit vernachlässigbar zu sein, tatsächlich aber gelte eine Veränderung des Gini-Koeffizienten um 0,03 Punkte als ein gesellschaftlich relevanter Effekt, der nur mit umfangreichen Änderungen im Steuer- und Transfersystem eintrete. (<a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IWD, Juni 2020</a>)</p>



<p>Die Reduzierung der Ungleichheit durch Erbschaften und Schenkungen habe vor allem einen Grund: Für die Verteilungswirkung zähle zumeist nicht die absolute Höhe der Erbschaften, die für wohlhabende Haushalte meist höher ausfalle, sondern ihr relatives Gewicht zu bereits vorhandenen Vermögenswerten. „Dieses Gewicht ist für ärmere Haushalte in der Regel größer, sodass Erbschaften und Schenkungen zu einer Reduzierung der Nettovermögensungleichheit führen.” (<a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2020/IW-Kurzbericht_2020_Erbschaften_und_Schenkungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IW Kurzbericht, Juni 2020</a>)</p>



<p>Den gleichen Effekt haben auch Timm Bönke, Marten v. Werder und Christian Westermeier in ihrer Untersuchung „<a href="https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/22066/discpaper2016_26.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">How inheritances shape wealth distributions: An international comparison</a>” (Nov. 2016) beschrieben. Auf Basis der Daten des European Household Finance and Consumption Survey haben sie den Verteilungseffekt von intergenerationalen Vermögenstransfers auf die Vermögensverteilung in acht europäischen Ländern untersucht und mit aktuellen Ergebnissen für die USA verglichen. Die Ergebnisse deuteten darauf hin, so die Autoren, dass Erbschaften und Schenkungen in allen acht Ländern eine stark ausgleichende Wirkung auf die Ungleichheit des Haushaltsvermögens haben. Die Vermögenstransfers in Prozent des Nettovermögens nähmen im Allgemeinen mit steigendem Haushaltsnettovermögen ab. Vermögenstransfers erhöhetn also den gesamten Vermögensanteil der ärmeren Haushalte und führten zu einer Verringerung der relativen Ungleichheit. (vgl. S. 4)</p>



<p>Eine jüngere <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Untersuchungen zur Wirkung von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensverteilung in Australien</a> kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Vermögenstransfers zwar eindeutig zu einem Anstieg des Vermögens der reicheren Australier führen. Gemessen an dem Vermögen, das sie bereits besitzen, haben die weniger wohlhabenden Australier jedoch einen viel größeren Zuwachs durch Vermögenstransfers erhalten. Das heißt: Vermögenstransfers erhöhen den Anteil des Vermögens der ärmeren Australier und verringerten die relative Vermögensungleichheit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erben: Relative oder absolute Ungleichheit – was ist „entscheidender”?</h3>



<p>Reduktion der Ungleichheit und Erhöhung der Ungleichheit – beide Effekte sind durch Erbschaften und Schenkungen gleichzeitig möglich, je nach Betrachtung der relativen oder der absoluten Ungleichheit, resümiert das DIW (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wochenbericht 5/2021</a>, S. 69). Und fügt folgende Wertung hinzu: „Doch im täglichen Leben ist für den einzelnen die Höhe der Transfers und damit die absolute Ungleichheit aussagekräftiger und entscheidender.” (ebd.) Ist es für den weniger Wohlhabenden wirklich „entscheidender” – um auf das obige Beispiel zurückzukommen –, dass die Vermögensdifferenz durch die beiden Erbfälle um 30.000 Euro gestiegen ist? Ist es für ihn nicht viel wichtiger, dass sich seine eigene Vermögensposition um 50 Prozent verbessert hat? Ist es nicht seltsam, dass immer dann gerne der Gini-Koeffizient, der die relative Vermögensungleichheit angibt, herangezogen wird, wenn er – wie gerne behauptet wird – steigt und steigt (s. oben)? Sinkt aber der Gini-Koeffizient für die Vermögensungleichheit durch Erbschaften und Schenkungen – ein Effekt, der in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen für diverse Länder nachgewiesen worden ist –, dann sucht man sich ein anderes Maß für die Ungleichheit (in unserem Fall die absolute Ungleichheit) und erklärt dieses für „aussagekräftiger und entscheidender”.</p>



<p>Martin Kohli et al. haben in ihrem Beitrag „<a href="https://www.eui.eu/documents/departmentscentres/sps/profiles/kohli/mkoerbschaften.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erbschaften und ihr Einfluss auf die Vermögensverteilung</a>” (2006) darauf hingewiesen, „im überwiegenden Teil der Literatur zur Einkommens- und Vermögensverteilung und zu Armut und Reichtum” werde das relative Ungleichheitskonzept verwendet (S. 74). Auch Kohli und seine Koautoren kamen schon 2006 zu dem Ergebnis, „dass eine Zunahme der Ungleichheit der Vermögensverteilung aufgrund des Erbschaftsgeschehens mit der in der Armuts- und Reichtumsforschung üblichen Methode relativer Ungleichheitsmaße nicht nachgewiesen werden kann” (S. 58). Die Ergebnisse wiesen stattdessen darauf hin, dass Erbschaften auf die bestehende Vermögensverteilung tendenziell nivellierend wirkten, weil Haushalte, die ohne Erbschaften über keinerlei Vermögen verfügen würden, erst dadurch überhaupt in die Lage versetzt würden, ein (wenn auch vielleicht geringes) Vermögen aufzubauen. Der Vermögenszuwachs durch Erbschaften bei der Gruppe der ohnehin bereits vermögenden Haushalte sei hingegen von relativ geringem Gewicht und führe daher auch nicht zu einer höheren Konzentration des Gesamtvermögens (ebd.).</p>



<p>Dieser Befund ist seitdem vielfach bestätigt worden. Da aber wohl für manche nicht sein kann, was nicht sein darf, wird der durch Vermögenstransfers sinkenden relativen Ungleichheit die steigende absolute Ungleichheit an die Seite gestellt. Was man für wichtiger hält, mag jeder selbst entscheiden. Tatsächlich ist es eher so, wie es das IW beschrieben hat: Für die Verteilungswirkung zählt nicht die absolute Höhe des Erbes, sondern das relative Gewicht zum bereits vorhandenen Vermögen (<a href="https://www.iwd.de/artikel/erbschaften-reduzieren-ungleichheit-472930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">IWD, Juni 2020</a>).</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Zu Teil 1 der Serie „Erben und Erbschaftsteuer&#8220; geht es <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/" data-type="post" data-id="2217">hier</a>, zu Teil 3 <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-3/" data-type="post" data-id="2261">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 2)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erben und Erbschaftsteuer (Teil 1)</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/</link>
					<comments>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 16:29:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[unverdientes Vermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensvererbung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vermoegensperspektiven.de/?p=2217</guid>

					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/dylan-nolte-HNXi5znlb8U-unsplash_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>„Sterben und Erben bringen viel Kummer”, sagt ein Sprichwort. Die Ausprägungen möglichen individuellen Kummers sollen uns hier nicht beschäftigen, gleichwohl aber die allgemeine Diskussion, die um das Thema „Erben und Erbschaftsteuer“ geführt wird. Ist Erben gerecht? Wie ist Erben mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/dylan-nolte-HNXi5znlb8U-unsplash_1920x1280px.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>„Sterben und Erben bringen viel Kummer”, sagt ein Sprichwort. Die Ausprägungen möglichen individuellen Kummers sollen uns hier nicht beschäftigen, gleichwohl aber die allgemeine Diskussion, die um das Thema „Erben und Erbschaftsteuer“ geführt wird. <a href="https://vermoegensperspektiven.de/unwahrheiten-ueber-das-erben/">Ist Erben gerecht?</a> Wie ist Erben mit dem Leistungsprinzip vereinbar? Welche Auswirkungen haben Erbschaften auf die Vermögensverteilung? Sollen Erbschaften besteuert werden? Und wenn ja: Wie soll die Steuer ausgestaltet sein? Oder soll die Erbschaftsteuer abgeschafft werden? Dies sind nur einige der Fragen, die immer wieder kontrovers diskutiert werden. In einer Artikelserie wollen wir diese Fragen näher beleuchten.</p>



<p>In diesem ersten Teil der Serie „Erben und Erbschaftsteuer“ betrachten wir nach einigen einleitenden Fakten die Frage, wie das Erben im Lichte des Leistungsprinzips bewertet werden kann. Der zweite Teil wird sich mit den Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen auf die Vermögensungleichheit beschäftigen. Im dritten Teil werden das Für und Wider der Erbschaftsteuer und im schließenden vierten Teil Reformansätze durch eine „Flat Tax“ im Mittelpunkt stehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fakten über Erben und Erbschaftsteuer</h3>



<p>Bevor wir uns mit dem Erben an sich und mit der Erbschaftsteuer beschäftigen, hier einige Fakten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>In Deutschland gehen laut Schätzungen jedes Jahr <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/jeder-fuenfzigste-deutsche-vererbt-mehr-als-eine-millionen-euro-17090096.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zwischen 200 und 400 Milliarden Euro</a> an Erben.</li>



<li>Das <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_308_736.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Deutschland lag 2021 bei 11,1 Milliarden Euro</a> (nach 8,5 Milliarden Euro 2020). Das entsprach 1,3 Prozent der gesamten Steuereinnahmen iHv 833,2 Milliarden Euro.</li>



<li>Nimmt man einmal 300 Milliarden Euro an Erbschaften pro Jahr als Mittelwert an, dann bedeuten rund 11 Milliarden Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen eine effektive Besteuerung in Höhe von 3,7 Prozent.</li>



<li>Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist einerseits durch progressive Steuersätze, die je nach Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse (I, II, III) von 7 bis zu 50 Prozent reichen, und andererseits durch persönliche Freibeträge sowie Steuerbefreiungen (Verschonungsregeln) für Betriebsvermögen gekennzeichnet.</li>



<li>Die Freibeträge der Erbschaftsteuer sind seit 2009 nicht mehr angepasst worden. Durch die allgemeine Preissteigerung, vor allem aber durch die eingetretene Wertsteigerung bei Immobilien ist es seitdem zu einer realen Erbschaftsteuererhöhung gekommen.</li>



<li>Rund zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den vergangenen 15 Jahren mindestens eine Erbschaft oder größere Schenkung erhalten. (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.809822.de/21-5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW, Wochenbericht 5/2021</a>)</li>



<li>Die durchschnittliche Höhe der Erbschaften beläuft sich nach Daten des SOEP real auf 85.000 Euro pro Person, die der Schenkungen auf 89.000 Euro. Gegenüber dem Jahr 2001 haben sich die Erbschaften und Schenkungen im Durchschnitt real um etwa 20 Prozent erhöht. (dito)</li>



<li>Intergenerationale Transfers sind ungleich verteilt: So fließt die Hälfte aller Erbschafts- und Schenkungssummen an die reichsten zehn Prozent der Begünstigten. Die unteren 90 Prozent der Erben und Beschenkten erhalten zusammengenommen etwa so viel erhalten wie die oberen zehn Prozent. (dito; s. Abb. unten)</li>



<li>Mit Erhalt von intergenerationalen Transfers nimmt die relative Ungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) ab. Die absolute Vermögensungleichheit (gemessen an Vermögensdifferenzen in Euro) nimmt dagegen zu.</li>



<li>Im internationalen Vergleich von 18 OECD-Staaten liegt Deutschland bei der Steuerbelastung von Familienunternehmen im Erbfall auf dem vorletzten bzw. letzten Platz &#8211; je nach Berechnung mit oder ohne Vorwegabschlag; die Unternehmen haben also die zweithöchste bzw. höchste Erbschaftsteuerbelastung zu tragen. (<a href="https://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/Laenderindex-Erbschaftsteuer_Studie_Stiftung_Familienunternehmen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stiftung Familienunternehmen</a>)</li>
</ul>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="682" height="598" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D.jpg" alt="Erben und Erbschaftsteuer: Verteilung intergenerationaler Transfers nach Dezilen" class="wp-image-2219" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D.jpg 682w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2023/04/DIW_Verteilung-der-Erbschaften-in-D-300x263.jpg 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Über das Erben und das Leistungsprinzip</h3>



<p>Mit dem Erben ist es so eine Sache: Die einen betonen das selbstverständliche Eigentumsrecht des Erblassers, über den weiteren Verbleib seines Vermögens entscheiden und es als Ausdruck familiärer Kontinuität und Solidarität möglichst ungeschmälert an die nächste Generation weitergeben zu können. Die anderen sehen in der Vermögensvererbung ein „zentrales Instrument der Perpetuierung sozialer Ungleichheit zwischen den Generationen” und &#8211; mit Blick auf die Empfänger &#8211; als „unverdientes Vermögen” einen Widerspruch „zur Legitimation sozialer Ungleichheit aus Leistungsunterschieden” (<a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beckert/Arndt, 2016</a>).</p>



<p>So schreibt etwa Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter des DIW: „Für die Begünstigten sind Vermögenstransfers Einkommen, für das sie nichts leisten müssen. Es steuerlich zu belasten, entspricht ‚meritokratischen’ Vorstellungen der sozialen Marktwirtschaft: Hohe und sehr hohe Einkommen und Vermögen sollten primär auf besonderen Leistungen beruhen. Eine effektive Erbschaftsteuer fördert die Chancengleichheit innerhalb einer Generation.” (<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.608695.de/18-49.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DIW-Wochenbericht 49/2018</a>)</p>



<p>DIW-Präsident Marcel Fratzscher weist in einer <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-millionaere-soziale-gerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ZEIT-Kolumne im Juli 2020</a> darauf hin, wir Deutsche verbänden Gerechtigkeit in erster Linie mit Leistung und einer adäquaten Abdeckung von Bedürfnissen; viele Studien hätten das gezeigt. Dagegen empfinde die große Mehrheit der Deutschen eine gleiche Verteilung von Vermögen oder Einkommen nicht als gerecht. Dies bedeute, viele empfänden ein hohes Vermögen dann als gerecht, wenn es hauptsächlich auf die Leistung des Einzelnen zurückgehe.</p>



<p>Das kann man gut nachvollziehen. Nur wird man denjenigen, die in der „Geburts-Lotterie” mehr Glück hatten als andere, dies kaum vorwerfen können. Niemand sucht sich aus, in welche Lebens- und Vermögenssituation ihn das Schicksal stellt. Wenn Fabian Hartmann in einem Beitrag für das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt, Privilegien qua Geburt widersprächen dem Leistungsprinzip, Geburt sei Glückssache und eben kein Verdienst, dann stimmt das natürlich. Wenn er aber im Sinne des Titels seines Beitrags „<a href="Erbschaftssteuer: Ran an die Privilegien!">Erbschaftssteuer: Ran an die Privilegien!</a>” eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer fordert, dann muss die Frage erlaubt sein, wie er denn beispielsweise das Privileg, in einem Krankenhaus in Deutschland und nicht in einem Slum in Nigeria geboren zu sein, ausgleichen möchte. Auch dieses Privileg ist Glückssache und kein Verdienst (zu weiteren Privilegien s. unten).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Zur Legitimation der leistungslosen Erlangung von Vermögen durch Erbschaft</h4>



<p>Jens Beckert und H. Lukas R. Arndt, beide vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, <a href="https://pure.mpg.de/rest/items/item_2327661/component/file_2327659/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">haben 2016 in einem Papier untersucht</a>, wie Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer ihre jeweilige Position begründen, und so die Strukturen des Diskurses zur Erbschaftssteuer ergründet (Datengrundlage waren die Online-Diskussionen auf Spiegel Online und Standard.at, die zwei ausführliche Interviews zu dem Thema ausgelöst haben; insgesamt wurden 3.573 Argumente inhaltsanalytisch codiert und ausgewertet). Teil der untersuchten Diskussionen war auch die Frage nach der Legitimation der leistungslosen Erlangung von Vermögen durch Erbschaft. Das Leistungsprinzip werde einerseits als Argument für den Schutz des vom Erblasser selbst erwirtschafteten Vermögens angeführt und andererseits als Begründung für die Besteuerung der sich leistungslos bereichernden Erben, berichten Beckert/Arndt.</p>



<p>Die Kernargumente der Gegner und Befürworter der Erbschaftsteuer fassen die Autoren so zusammen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><em>Gegner ErbSt</em>: „Anzuerkennen seien die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Erblassern, die zur Verfügung über das Vermögen berechtigen. Der Bezug auf das Leistungsprinzip findet etwa darin Ausdruck, Personen, denen geringere Leistungserbringung zugeschrieben wird, kein Vermögen übertragen zu wollen oder diesen vorzuwerfen, sich das Vermögen der Leistungserbringer leistungslos über die Erbschaftssteuer aneignen zu wollen. (…) Die Gegner der Erbschaftssteuer beziehen sich (…) insbesondere in drei verschiedenen Weisen auf das Leistungsprinzip: die von den Erblassern erbrachten Leistungen, mit dem Vermögensaufbau verbundene Einschränkungen des Konsums der Erblasser und die Gefahr der Demotivierung von Leistungserbringung in der Gesellschaft durch die Besteuerung von Erbschaften.” (S. 12)</li>



<li><em>Befürworter ErbSt</em>: „Für die Befürworter steht jedoch relativ einhellig und als wichtigster Punkt des Leistungsprinzips der Gedanke im Vordergrund, dass Erbschaften Einkommen darstellen, welche die Erben nicht durch eigene Leistung verdient haben. (…) Den Befürwortern der Erbschaftssteuer geht es nicht um die Befürchtung, dass die Einführung der Erbschaftssteuer zu geringerer Leistungsbereitschaft führt. Auch wird im Gegensatz zu den Gegnern der Steuer die Leistungslosigkeit beim Erbenden als wichtiger erachtet als der durch Leistung erworbene Anspruch des Erblassers, auch nach dem Tod über das Vermögen bestimmen zu können.” (S. 16f.)</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Motiv des Schutzes des Vermögens der Kernfamilie in Deutschland dominant</h4>



<p>Der Soziologe Beckert hat sich schon früher intensiv mit der Frage des „unverdienten Vermögens” auseinandergesetzt. Da Vermögensvererbung den meritokratischen Prinzipien widerspricht, fragt Beckert in seinem Buch „Unverdientes Vermögen“ (Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts, Frankfurt a.M. 2004), wie sich die „unverdiente“ Erlangung von Vermögen im Kontext einer Gesellschaftsordnung rechtfertigen lasse, die soziale Ungleichheit aus den unterschiedlichen Leistungsbeiträgen ihrer Gesellschaftsmitglieder legitimiere. (Ebd., S. 26) Wenn die Verteilung von Eigentum sich an Leistungskriterien orientieren solle, warum würden Erbschaften dann nicht besonders hoch besteuert, um vergleichbare finanzielle Ausgangsbedingungen zu schaffen und das Prinzip der Chancengleichheit zu realisieren? (Ebd., S. 199)</p>



<p>Beckerts vergleichende Betrachtung des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den USA zeigt, dass Bezugspunkt in Deutschland immer das „familiäre Vermögen in seiner Funktion der Versorgung hinterbliebener Familienangehöriger“ ist. (Ebd., S. 252) Für Deutschland typisch sei der „Schutz der Familie als sittlicher Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft“ (Ebd., S. 68) und damit verbunden der „Schutz des Vermögens der (ausgedehnten) Kernfamilie“. (Ebd., S. 251) Das Ziel der Herstellung größerer Chancengleichheit mittels Vermögensumverteilung spiele in der politischen Kultur in Deutschland kaum eine Rolle. Der Schutz des Familienvermögens stehe im Vordergrund. (Ebd., S. 281) Während es in der amerikanischen politischen Kultur durchaus Sympathien für die Begrenzung dynastischer Vermögensperpetuierung gebe, spiele in Deutschland traditionell die Beförderung solidarischer Familienbeziehungen zwischen den Generationen mittels Erbschaften die dominante Rolle.</p>



<p>Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Folgen des Erbrechts für die wirtschaftliche Motivationsbereitschaft. Beckert: „Die Möglichkeit privater Vermögensvererbung trägt zur Verbreitung und Aufrechterhaltung kapitalistischen Erwerbsstrebens bei, indem das Motiv der Vererbung ein wichtiger Anreiz für Fleiß und Sparen sein kann. Allerdings können Erbschaften auch die genau umgekehrten Folgen zeitigen, indem das ererbte Vermögen zur Zerstörung von Erwerbswerten bei den sich ins ‚gemachte Nest’ setzenden Erben führt.“ (Ebd., S. 30) Während für die Erblasser argumentiert werden könne, die Möglichkeit, den Kindern Vermögen zu hinterlassen, sei ein Anreiz, dieses zu bilden, lasse sich genauso darauf verweisen, dass die mühelose Erlangung von Vermögen die erwerbsorientierten Werthaltungen der Kinder korrumpiere und somit wirtschaftlich ineffizient sei. (Ebd., S. 320) Ein möglicher Widerspruch, der allerdings nicht aufzulösen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Unüberwindbare Zufälle der Geburt und Reduzierung des Kapitalstocks durch Erbschaftsteuern</h4>



<p>In einem <a href="https://www.cicero.de/wirtschaft/ist-erben-fair/38068" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beitrag für die Zeitschrift Cicero (2004) zu der Frage „Ist erben fair?“</a> argumentiert Beckert, würde das private Erbrecht aufgehoben, dann würde das Recht des Erblassers auf freie Verfügung über sein Eigentum beschnitten. Erbschaft, so etwa der Ökonom Milton Friedman, sei ja nur einer der „Zufälle der Geburt“, neben unterschiedlichen Talenten und höchst verschiedener körperlicher Attraktivität. „Wie aber wollten wir ernsthaft versuchen, Gleichheit der Talente, der Intelligenz oder des Aussehens herzustellen? Wenn dies nicht geht, weshalb sollten dann ausgerechnet materiell gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden?“ (vgl. oben das Argument zu F. Hartmann)</p>



<p>Ein weiteres Argument gegen die Umverteilung von Erbschaften zur Erreichung gleicher Startbedingungen in jeder Generation sei wirtschaftlich, so Beckert. Schon Adam Smith habe die negativen Folgen von Erbschaftsteuern für die Kapitalakkumulation beklagt. „Erbschaftsteuern führten zur Reduzierung des Kapitalstocks und damit zur Dämpfung von Investitionen und wirtschaftlicher Entwicklung. Neben dem Zusammenhalt von Unternehmen bestehen weitere indirekte wirtschaftliche Zusammenhänge des Erbrechts: Kontrafaktisch argumentiert ließe die Aufhebung des Privaterbrechts – und damit die strikte Orientierung am Leistungsprinzip – die Erhöhung konsumtiver Aufwendungen erwarten und würde so zur Reduzierung des Kapitalstocks beitragen. Es würden Anreizstrukturen geschaffen, das Privatvermögen bis zum Lebensende zu verzehren. Dies hätte zwar kurzfristige Nachfrageimpulse zur Folge, würde jedoch langfristig die Kapitalbasis der Wirtschaft schädigen.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Intergeneratives Eigentum in Familie, Wirtschaft und Gesellschaft</h4>



<p>Für die Stiftung Familienunternehmen erfüllt intergeneratives Eigentum bedeutende Funktionen in Familie, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Aufhebung des individuellen Erbrechts hätte für die drei genannten Bereiche zweifelsohne viele problematische Folgen, so die Autoren des Bandes „Eigentum. Warum wir es brauchen. Was es bewirkt. Wo es gefährdet ist“. (Freiburg i.Br. 2018) Auch sie weisen auf den dynastischen Gedanken hin, der oft Antrieb für den Vermögenserwerb ist, nicht nur der Nutzen für die eigene Person. Der Versorgungsgedanke post mortem, der Schutz der Familie über den eigenen Tod hinaus, kommt hinzu. Das Erbrecht enthalte „ein wesentliches Motiv zur Stärkung der familiären Solidarität. (…) Durch die Überlassung von Eigentum wird die solidarische Unterstützung innerhalb der Familie gestärkt.“ (Ebd., S. 185)</p>



<p>Neben diesen familienbezogenen Aspekten übernimmt das Erbrecht auch wirtschaftliche Funktionen: Für die Fortführung von Familienunternehmen sei die Regelung des Erbrechts geradezu existenziell. (Ebd.) Erbschaftsteuerzahlungen führten zu einem Abfluss von Eigenkapital, denn das Privatvermögen reicht dafür normalerweise nicht aus. Das gefährdet die Leistungsfähigkeit des deutschen Mittelstands im internationalen Wettbewerb und damit gefährdet es Arbeitsplätze. Unter Umständen droht der Einstieg von Private Equity-Fonds, was aber gerade nicht erwünscht ist. Auch an ganz anderer Stelle spielt intergeneratives Eigentum eine substanzerhaltende Rolle.</p>



<p>Eine weitere volkswirtschaftliche Funktion der Vermögensvererbung, so die Stiftung Familienunternehmen analog zu den Ausführungen von Beckert, sei die Verstetigung des Kapitalbestands für Investitionen. Ohne die Möglichkeit der Vererbung wäre der Anreiz groß, das Privatvermögen bis zum Lebensende weitestgehend aufzubrauchen. Ohne die intergenerative Perspektive von Eigentum würde die Bereitschaft zu sparen ebenso sinken wie der Erwerbsfleiß der Menschen. (Ebd., S. 186) Schließlich: Intergeneratives Eigentum sei mittels Vererbung – im Guten wie im Schlechten – eine substanzielle Institution für die soziale Kontinuität der Gesellschaft. Erbschaften seien eine materielle Grundlage, um stabile Strukturen für die Familie, für die Wirtschaft wie auch für die gesamte Gesellschaft zu schaffen. (Ebd.)</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögensvererbung ist und bleibt eine Herausforderung</h4>



<p>„Unverdientes Vermögen” ist und bleibt ein schwieriges Thema. Es gibt – wie wir gesehen haben – gute Argumente für intergeneratives Eigentum, für die Vermögensvererbung; es gibt auch Argumente, die dagegensprechen. Die Autoren des Buches „Eigentum“ (siehe oben) haben die Ambivalenz des Themas gut auf den Punkt gebracht: „Leistung, Entlohnung und gesellschaftliche Position sollten nach liberaler Auffassung in einer marktwirtschaftlichen Gesellschaft eng miteinander korrelieren. Eine ungleiche Verteilung von Vermögen und Einkommen wird demnach mit dem Leistungsprinzip legitimiert.“ Erbschaften beruhten dagegen auf einem Zufall. (Eigentum, S. 183) Während die Institution Privateigentum unbeschränkte Handlungs- und Verfügungsrechte anscheinend voraussetze, widerspreche die Vererbung – also streng genommen der Gebrauch dieser Rechte – dem Leistungsprinzip. Vermögensvererbung ist und bleibt „besonders für eine liberale Theorie eine Herausforderung“. (Ebd., S. 184)</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Zum zweiten Teil der Serie geht es <a href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-2/" data-type="post" data-id="2231">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/">Erben und Erbschaftsteuer (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://vermoegensperspektiven.de/erben-und-erbschaftsteuer-teil-1/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erbschaften verringern relative Vermögensungleichheit</title>
		<link>https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/</link>
					<comments>https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Nicolai Hammersen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2022 09:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Studien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensungleichheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vermoegensperspektiven.de/?p=1707</guid>

					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/money-ga45365216_1920_gruen.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>
<p>Mit Blick auf Vermögensverteilung und Vermögensungleichheit spielt regelmäßig auch das Thema Erbschaften (und Schenkungen) eine wichtige Rolle. Eine gängige These hierzu lautet, dass Erbschaften die soziale Ungleichheit verstärken. Vereinfacht ausgedrückt: Durch Erbschaften werden die Reichen immer reicher, die Vermögensungleichheit wächst. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/">Erbschaften verringern relative Vermögensungleichheit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a><br />
<img src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/03/money-ga45365216_1920_gruen.jpg" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven - Journal für die Diskussion der gesellschaftlichen Aspekte von Vermögen.</a></p>

<p>Mit Blick auf <a href="https://vermoegensperspektiven.de/vermoegensverteilung-in-deutschland/">Vermögensverteilung</a> und Vermögensungleichheit spielt regelmäßig auch das Thema Erbschaften (und Schenkungen) eine wichtige Rolle. Eine gängige These hierzu lautet, dass Erbschaften die soziale Ungleichheit verstärken. Vereinfacht ausgedrückt: Durch Erbschaften werden die Reichen immer reicher, die Vermögensungleichheit wächst. Daher plädieren manche für eine deutlich höhere Erbschaftsteuer. Oder überhaupt für eine Erbschaftsteuer in Ländern, wo es diese nicht gibt, wie etwa in Österreich, Norwegen oder Australien. Zwei neuere Untersuchungen zur Bedeutung von Erbschaften in den beiden letztgenannten Ländern zeigen, dass das Thema differenzierter betrachtet werden muss.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ökonomische Effekte von Vermögenstransfers</h3>



<p>In der längeren Studie „<a href="https://www.pc.gov.au/research/completed/wealth-transfers/wealth-transfers.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wealth transfers and their economic effects</a>“ der „Productivity Commission“ der australischen Regierung kommen die Autoren zu dem Ergebnis, Vermögenstransfers führten zwar eindeutig zu einem Anstieg des Vermögens der reicheren Australier. Gemessen an dem Vermögen, das sie bereits besäßen, hätten die weniger wohlhabenden Australier jedoch einen viel größeren Zuwachs durch Vermögenstransfers erhalten. Das heiße, Vermögenstransfers erhöhten den Anteil des Vermögens der ärmeren Australier und verringerten die relative Vermögensungleichheit.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="930" height="576" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-2021.jpg" alt="Australien: Erbschaften erhöhen die absolute Vermögensungleichheit, aber reduzieren die relative Vermögensungleichheit" class="wp-image-1709" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-2021.jpg 930w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-2021-300x186.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-2021-768x476.jpg 768w" sizes="(max-width: 930px) 100vw, 930px" /><figcaption>Quelle: Australian Government | Productivity Commission, Wealth transfers and their economic effects, S. 6</figcaption></figure>



<p>In den vergangenen zwei Jahrzehnten erhielten wohlhabendere Menschen in der Regel mehr Vermögenstransfers als ärmere Menschen, wodurch die absolute Vermögensungleichheit zugenommen habe (Abbildung 4, Feld a; <em>absolute </em>Vermögensungleichheit ist die Ungleichheit des Dollarwerts des von jeder Person in der Gesellschaft gehaltenen Vermögens). Das sei leicht nachvollziehbar, da wohlhabendere Eltern mehr Vermögen an ihre Kinder übertragen könnten und ihre Kinder auch ohne diese Transfers tendenziell wohlhabender seien.</p>



<p>Ein weniger offensichtliches Ergebnis – <strong>das sich jedoch in der Forschung für alle anderen Länder, für die Informationen verfügbar waren (Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und die Vereinigten Staaten), wiederfinde</strong> (siehe unten) – sei, dass Vermögenstransfers die relative Vermögensungleichheit verringerten. Der Grund: Wohlhabendere Menschen erhielten im Verhältnis zu ihrem vorhandenen Vermögen weniger Vermögenstransfers als ärmere Menschen (Abbildung 4, Feld b; <em>relative </em>Vermögensungleichheit ist die Ungleichheit des Anteils am Vermögen, den jede Person besitzt). Beispielsweise erhöhten die Transfers das Vermögen der untersten 20 Prozent (Quintil 1) der Vermögensverteilung im Verhältnis zu ihrem vorhandenen Vermögen um etwa das 30-fache im Vergleich zu den obersten 20 Prozent (Quintil 5).</p>



<p>Zwar treffe es zu, so die australische Kommission, dass reichere Australier im Durchschnitt höhere Transfers erhielten und daher durch Vermögensübertragungen noch bessergestellt würden. Aber wenn die Menschen eine Erbschaft erhielten, seien sie schon weit im mittleren Alter – im Durchschnitt etwa 50 Jahre alt –, und viele stünden möglicherweise selbst kurz vor dem Ruhestand. Erbschaften wirkten sich zwar auf die wirtschaftliche Mobilität aus, da sie die Wahrscheinlichkeit erhöhten, dass wohlhabende Eltern wohlhabende Kinder haben, doch werde dieser Effekt durch den späten Zeitpunkt, zu dem sie empfangen werden, abgeschwächt.</p>



<p>In den meisten Szenarien werde davon ausgegangen, dass Vermögenstransfers die absolute Vermögensungleichheit erhöhten, aber die relative Vermögensungleichheit verringerten. Der Mechanismus sei derselbe wie oben beschrieben: Auch wenn wohlhabendere Menschen im Durchschnitt größere Vermögenstransfers erhielten, erhielten weniger wohlhabende Menschen Vermögenstransfers, die einen größeren Anteil ihres vorhandenen Vermögens ausmachten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vermögenstransfers haben die relative Vermögensungleichheit auch in anderen Ländern verringert, und zwar stärker als in Australien</h3>



<p>Die folgende Grafik unterstreicht die oben getroffene Feststellung, dass Vermögenstransfers die relative Vermögensungleichheit auch in anderen Ländern verringern, darunter in Deutschland.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="934" height="684" src="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-and-inequality.jpg" alt="Erbschaften reduzieren die relative Vermögensungleichheit auch in anderen Ländern, darunter in Deutschland." class="wp-image-1718" srcset="https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-and-inequality.jpg 934w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-and-inequality-300x220.jpg 300w, https://vermoegensperspektiven.de/wp-content/uploads/2022/04/Australian-Government-Productivity-Commission_Wealth-transfer-and-inequality-768x562.jpg 768w" sizes="(max-width: 934px) 100vw, 934px" /><figcaption>Quelle: Australian Government | Productivity Commission, Wealth transfers and their economic effects, S. 50</figcaption></figure>



<p>Als Quelle für (u.a.) Deutschland wird genannt: <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0165176520304614" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Nolan, Brian/Palomino, Juan C./Van Kerm, Philippe/Morelli, Salvatore (2021): Intergenerational wealth transfers and wealth inequality in rich countries: What do we learn from Gini decomposition? Economics Letters, vol. 199, p. 109701</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die (Un)Wichtigkeit von Erbschaften</h3>



<p>In dem Arbeitspapier „<a href="https://www.nber.org/papers/w29693" target="_blank" rel="noreferrer noopener">The (un)importance of inheritance</a>“ (Working Paper 29693, National Bureau of Economic Research) hat die Columbia-Ökonomin Sandra Black mit ihren Ko-Autoren Paul Deveraux (University College Dublin), Fanny Landaud und Kjell Salvanes (beide Norwegian School of Economics) für die 19-jährige Periode von 1995 bis 2013 für die norwegische Bevölkerung untersucht, welchen Anteil kapitalisierte Schenkungen und Erbschaften an den Gesamtzuflüssen haben, die einer Person zur Verfügung stehen (definiert als kapitalisierte Summe des Nettoarbeitseinkommens, der staatlichen Transfers und der während des Zeitraums erhaltenen Schenkungen und Erbschaften).</p>



<p>Die Ausgangsfrage der Autoren lautet: Bekommen die reichsten Schichten der Gesellschaft ihr Geld hauptsächlich durch Erbschaften und Schenkungen, oder stammen ihre Mittel überwiegend aus Arbeit, ohne Erbschaften oder Schenkungen unter Lebenden?</p>



<p>Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Schenkungen und Erbschaften nur einen geringen Anteil an den Gesamtzuflüssen haben, nämlich etwa drei bis sechs Prozent je nach Alter (vgl. S. 18; an einer anderen Stelle heißt es, sei seien zwei bis fünf Prozent, vgl. S. 4); ihr Beitrag werde von dem der Arbeitseinkommen und der staatlichen Transfers dominiert. Schenkungen und Erbschaften hätten einen etwas größeren Anteil an den Gesamtzuflüssen für Personen, die bei den Gesamtzuflüssen oder beim Nettovermögen zu dem obersten ein Prozent gehörten, mit einem Verhältnis von Schenkungen und Erbschaften zu den Gesamtzuflüssen (GI-Verhältnis) von sechs bzw. zehn Prozent.</p>



<p>Dies deute darauf hin, dass Erbschaften und Schenkungen nicht die Hauptquelle des Vermögens seien, auch nicht bei den sehr Wohlhabenden. Darüber hinaus sei die GI-Quote im Durchschnitt an allen Punkten der Verteilung des Arbeitseinkommens niedrig, was darauf hindeute, dass Arbeitseinkommen und Erbschaften keine Substitute seien. Allerdings machten Schenkungen und Erbschaften bei einer kleinen Zahl von Personen, die vermögende Eltern haben, einen großen Teil der Ressourcen aus; die GI-Quote betrage etwa 40 Prozent für Personen, deren Eltern zu den obersten 0,1 Prozent der Nettovermögensverteilung im Jahr 1994 gehörten.</p>



<p>Wichtig sei, so die Autoren weiter, dass Schenkungen und Erbschaften nur sehr geringe Auswirkungen auf die Verteilung der Gesamtzuflüsse hätten; rechnete man die tatsächlichen Schenkungen und Erbschaften heraus, sei die Verteilung der Gesamtzuflüsse recht ähnlich. Da sich Erbschaften kaum auf die Verteilung der gesamten Lebenszeitressourcen oder auf Ungleichheitsmaße auswirkten, seien Maßnahmen, die auf Erbschaftsteuern zur Reduzierung der Ungleichheit setzten, wahrscheinlich nicht wirksam.</p>



<p>Der Umstand, dass das Arbeitseinkommen ein Hauptfaktor für die Ungleichheit bei den Gesamtzuflüssen sei, deute darauf hin, dass eine größere Chancengleichheit ab der frühen Kindheit eine wichtige Rolle bei der Angleichung der Vermögensverteilung spielen könnte. Humankapital – eine Schlüsseldeterminante des Arbeitseinkommens – könnte ein entscheidender Faktor für das Verständnis der großen Wohlstandsunterschiede in der modernen Welt sein, schreiben Black et al. abschließend.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/">Erbschaften verringern relative Vermögensungleichheit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de">Vermögensperspektiven</a> und wurde geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://vermoegensperspektiven.de/author/nicolaihammersen/">Dr. Nicolai Hammersen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://vermoegensperspektiven.de/erbschaften-verringern-ungleichheit/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
